Du brauchst eine Betriebsgenehmigung in der Specific Kategorie – und SORA ist dein Weg dorthin? Dann findest du hier alles, was du wissen musst: wann ein SORA-Antrag nötig ist, wie der Prozess abläuft, was er kostet und welche Fehler du vermeiden solltest.
Das musst du wissen
- SORA ist die standardisierte EU-Methodik zur Risikobewertung für Drohnenflüge in der Specific Category
- Seit 01.01.2026 müssen Erstanträge in Deutschland nach SORA 2.5 gestellt werden
- Bearbeitungszeit beim LBA: Aktuell deutlich über sechs Monate für Erstanträge
- Erstellungsaufwand: Zwischen 30 und 80 Stunden bei manueller Erstellung – je nach Komplexität und Erfahrung
- Prüfe zuerst Alternativen: Viele Einsätze passen in Open Category, STS oder PDRA – und brauchen keine individuelle SORA
Dieser Ratgeber richtet sich an Drohnenpiloten und Unternehmen in Deutschland und Österreich, die eine Betriebsgenehmigung in der Specific Category beantragen möchten.
Wann ist ein SORA-Antrag notwendig?
Nicht jeder professionelle Drohnenflug erfordert eine SORA. Viele Einsätze lassen sich in der Open Category durchführen, ganz ohne Antrag. Einen Überblick über alle Betriebskategorien (Open, Specific, Certified) findest du in unserem Ratgeber zur EU-Drohnenverordnung. Was genau hinter der SORA-Methodik steckt, erklären wir ausführlich in unserem Grundlagenartikel Was ist SORA?.
Eine Betriebsgenehmigung in der Specific Kategorie brauchst du, wenn mindestens eine Bedingung der Open Category nicht erfüllt ist. Die häufigsten Auslöser:
- Flüge außerhalb der direkten Sichtweite (BVLOS)
- Flughöhen über 120 Meter AGL
- Drohnen mit einem Abfluggewicht über 25 kg
- Flüge über Menschenansammlungen
- Betrieb von C3-, C4- oder nicht klassifizierten Drohnen in besiedelten Gebieten
Besonders relevant: Drohnen ohne CE-Klassifizierung (Altgeräte vor 2024) oder der Klassen C3 und C4 dürfen in der Open Category nur in der Unterkategorie A3 fliegen, also mit mindestens 150 Metern Abstand zu Wohn-, Gewerbe- und Industriegebieten. Wer näher fliegen möchte, braucht eine Genehmigung in der Specific Kategorie.
Details und Einzelheiten zur den Voraussetzungen für eine Betriebsgenehmigung, erfährst du in unserem Artikel Wann brauche ich eine Betriebsgenehmigung für meine Drohne?.
SORA, STS oder PDRA: Welcher Weg passt zu deinem Einsatz?
Wenn dein Flug in die Specific Category fällt, hast du mehrere Wege zur Betriebsgenehmigung. SORA ist der flexibelste – aber nicht immer der richtige.
Keine Specific Category
Open Category
Geeignet für
Standardflüge bis 120 m, VLOS, Abstand zu Personen eingehalten
Standardszenario
STS-01 / STS-02
Geeignet für
VLOS / BVLOS bis SAIL II mit zertifizierten C5/C6-Drohnen
Vordefiniertes Szenario
PDRA
Geeignet für
Vordefinierte EASA-Szenarien, z. B. PDRA-S01
Individuelle Bewertung
SORA
Geeignet für
Komplexe, individuelle Einsätze außerhalb von STS und PDRA
Höchster Aufwand
LUC
Geeignet für
Unternehmen mit häufigen Specific-Operationen und internem SMS
- STS-01 / STS-02: Vereinfachte Verfahren für definierte Einsatzprofile mit zertifizierten C5- bzw. C6-Drohnen. STS-01 deckt VLOS über kontrolliertem Bodenbereich ab, STS-02 ermöglicht BVLOS über dünn besiedeltem Gebiet.
- PDRA: Vordefinierte Risikobewertungen der EASA für typische Anwendungsfälle. Der Genehmigungsprozess ist vereinfacht, da die grundlegende Risikobewertung bereits durchgeführt wurde.
- SORA: Individuelle Risikobewertung für Einsätze, die in kein Standardverfahren passen. Höchste Flexibilität, aber auch höchster Aufwand.
- LUC: Mit einem Light UAS Operator Certificate darfst du bestimmte Specific-Flüge selbst genehmigen. Hoher initialer Aufwand – in Deutschland haben bisher nur drei Unternehmen ein LUC erhalten (Stand: April 2026).
Wann lohnt sich der Mehraufwand einer individuellen SORA? Immer dann, wenn dein Einsatzszenario nicht in ein Standardszenario oder PDRA passt – etwa bei ungewöhnlichen Fluggebieten, spezieller Ausrüstung oder Operationen mit höherem Risikoprofil. Auch bei wiederkehrenden komplexen Einsätzen kann eine einmalig erstellte generische SORA-Genehmigung langfristig effizienter sein.
Einen detaillierten Vergleich aller Verfahren findest du in unserem Ratgeber STS, PDRA, SORA und LUC im Vergleich. Ob speziell SORA das richtige Verfahren für deinen Anwendungsfall ist, hilft dir unser Artikel Wann muss ich einen SORA-Antrag machen? bei der Einschätzung.
Was gehört zu einem SORA-Antrag?
Ein SORA-Antrag ist mehr als ein einzelnes Dokument. Er ist ein Paket aus mehreren aufeinander abgestimmten Bausteinen:
- ConOps (Betriebskonzept): Beschreibt dein Vorhaben – Fluggebiet, Einsatzzweck, Drohne, Flugparameter, Verfahren
- SORA-Risikobewertung: Die systematische Analyse von Boden- und Luftrisiko mit Bestimmung von GRC, ARC und SAIL
- Compliance Matrix: Tabellarische Übersicht, in der du für jedes OSO dokumentierst, wie du es erfüllst – deine zentrale Nachweisübersicht
- Betriebshandbuch (Operations Manual): Dokumentiert alle operativen Verfahren – Normal Procedures, Contingency Procedures und Emergency Procedures
- Antragsformular: Das behördenspezifische Formular (LBA oder Austro Control)
- KML/KMZ-Datei: Geografische Darstellung des Fluggebiets inklusive Contingency Volume und Ground Risk Buffer (Pflicht beim LBA)
- Nachweise: Qualifikationsnachweise, Versicherung, ggf. technische Dokumentation zur Drohne
Alle Bausteine müssen konsistent zueinander passen – Widersprüche zwischen ConOps, Risikobewertung und Betriebshandbuch sind einer der häufigsten Ablehnungsgründe. Die rechtliche Grundlage für den gesamten Antrag bildet Artikel 11 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947.
So läuft der SORA-Antrag in der Praxis ab
Die SORA-Methodik ist EU-weit einheitlich, der Antragsprozess bei den Behörden unterscheidet sich jedoch zwischen den Ländern. Seit 01.01.2026 müssen Erstanträge in Deutschland nach SORA 2.5 gestellt werden. In Österreich läuft eine Übergangsfrist bis etwa März 2026. Alle Details zu den Änderungen gegenüber SORA 2.0 findest du in unserem Vergleichsartikel SORA 2.0 vs. SORA 2.5.
⚠️ Wichtig für bestehende Genehmigungen: SORA-2.0-Genehmigungen in Deutschland können noch bis maximal 31.12.2027 verlängert werden. Danach ist eine Umstellung auf SORA 2.5 erforderlich. Plane die Umstellung rechtzeitig – gegen Ende der Frist werden die Behörden mit Anträgen überlastet sein.
Deutschland: Antrag beim LBA
In Deutschland ist für die meisten Bundesländer das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zuständig. Für einige Bundesländer liegt die Zuständigkeit bei den jeweiligen Landesluftfahrtbehörden – die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Hauptwohnsitz (natürliche Personen) bzw. Sitz (juristische Personen) des Antragstellers.
Der Antrag erfolgt per E-Mail an uas-specific@lba.de mit dem Antragsformular FV.GO-UASOPA-0106 (Erstanträge) bzw. FV.GO-UASOPA-0104 (Änderungen), deiner SORA-Risikobewertung und dem Betriebshandbuch.
Das LBA empfiehlt dringend, vor der Antragstellung ein Vorgespräch zu nutzen – dafür sendest du eine formlose E-Mail mit einem groben Betriebskonzept und ersten SORA-Angaben. Im Vorgespräch können offene Fragen geklärt und die Erfolgsaussichten eingeschätzt werden. Dieser Schritt kostet wenig Zeit und kann Wochen an Nachforderungen ersparen.
Für einfache Betriebe (SAIL I–II, VLOS) bietet das LBA zusätzlich das FastFlight-Verfahren an, das parallel zum regulären Verfahren bearbeitet wird und potenziell kürzere Wartezeiten ermöglicht.
Den detaillierten Ablauf beschreiben wir in unserem Artikel SORA-Antrag in Deutschland: Der LBA-Prozess. Informationen zum vereinfachten Verfahren findest du unter FastFlight-Verfahren des LBA.
Relevante Links:
Österreich: Antrag bei der Austro Control
In Österreich ist die Austro Control (ACG) zentral zuständig. Anträge werden über das Portal dronespace.at eingereicht. Das Dronespace System integriert Betreiberregistrierung, Flugplaneinreichung und Antragsverwaltung in einer Plattform – für viele Piloten ist dieser Prozess übersichtlicher als das E-Mail-basierte Verfahren in Deutschland.
Das Antragsformular und alle erforderlichen Vorlagen stehen im Download-Bereich des Portals zur Verfügung. Die Gebühren richten sich nach der Austro Control Gebührenverordnung (ACGV).
Den detaillierten österreichischen Prozess beschreiben wir in unserem Artikel SORA-Antrag in Österreich.
Relevante Links:
Die 10 SORA-Schritte verständlich erklärt
Der SORA-Prozess nach Version 2.5 umfasst zehn Schritte in zwei Phasen. In Phase I leitest du alle Sicherheitsanforderungen aus deiner geplanten Operation ab. In Phase II weist du deren Erfüllung nach.
ConOps — Betriebskonzept dokumentieren
Fluggebiet, Drohne, Parameter und Verfahren beschreiben
Initiale GRC — Bodenrisiko bestimmen
Drohnengröße × Bevölkerungsdichte (EASA Population Density Maps)
Finale GRC — Bodenrisiko-Mitigationen prüfen
M1A, M1B, M1C, M2 anwenden — oder initiale GRC unverändert übernehmen (max. GRC 7)
Initiale ARC — Luftrisiko bestimmen
Luftraumklasse, Flughöhe, Nähe zu Flughäfen → ARC-a bis ARC-d
Residuale ARC — strategische Mitigationen prüfen
Mitigationen anwenden — oder initiale ARC als residuale ARC übernehmen
TMPR — taktische Kollisionsvermeidung
BVLOS: Low / Medium / High · VLOS: See-and-Avoid dokumentieren
SAIL — Sicherheitsniveau bestimmen
Finale GRC × residuale ARC → SAIL I–VI · bestimmt OSO-Anforderungen
Containment — Adjacent Area bewerten
Sicherheitsanforderungen außerhalb des Fluggebiets: Low / Medium / High
OSOs — Sicherheitsziele identifizieren
17 Operational Safety Objectives · Robustheit je nach SAIL-Level
Phase I: Anforderungsableitung (Schritte 1–9)
Schritt 1 – ConOps: Du dokumentierst Fluggebiet, Einsatzzweck, Drohne, Flugparameter und Verfahren. Das ConOps bildet die Grundlage für alle weiteren Schritte. → ConOps dokumentieren
Schritt 2 – Initiale GRC: Basierend auf deiner Drohne und der Bevölkerungsdichte im Überfluggebiet ermittelst du das intrinsische Bodenrisiko. SORA 2.5 nutzt dafür quantitative Werte aus den EASA Population Density Maps. → Initial GRC bestimmen
Schritt 3 – Finale GRC: Durch Bodenrisiko-Mitigationen (M1A, M1B, M1C, M2) kannst du die GRC reduzieren. Die finale GRC darf maximal 7 betragen. → Finale GRC bestimmen
Schritt 4 – Initiale ARC: Das Luftrisiko wird anhand von Luftraumtyp, Flughöhe und Nähe zu Flughäfen bestimmt (ARC-a bis ARC-d). → Initial ARC bestimmen
Schritt 5 – Residuale ARC: Durch strategische Mitigationen – etwa zeitliche oder räumliche Einschränkungen – kannst du die ARC reduzieren. → Finale ARC bestimmen
Schritt 6 – TMPR: Für BVLOS-Operationen werden die Anforderungen an taktische Kollisionsvermeidung festgelegt (Low, Medium, High). Bei VLOS dokumentierst du dein See-and-Avoid-Verfahren. → TMPR bestimmen
Schritt 7 – SAIL: Aus finaler GRC und residualer ARC ergibt sich das SAIL (I–VI). Das SAIL bestimmt, mit welchem Robustheitsniveau du die OSOs erfüllen musst. → SAIL bestimmen
Air Risk Class (ARC) — horizontale Achse
| ARC-a | ARC-b | ARC-c | ARC-d | |
|---|---|---|---|---|
| GRC 1 | I |
II |
III |
IV |
| GRC 2 | I |
II |
III |
IV |
| GRC 3 | II |
II |
III |
IV |
| GRC 4 | III |
III |
IV |
V |
| GRC 5 | IV |
IV |
V |
VI |
| GRC 6 | V |
V |
VI |
VI |
| GRC 7 | VI |
VI |
VI |
VI |
| GRC > 7 |
Certified Category — kein SORA-Verfahren möglich
|
|||
Quelle: JARUS SORA 2.5 (JAR-doc-25). GRC = finale Ground Risk Class nach optionalen Mitigationen (max. 7 für Specific Category). ARC = residuale Air Risk Class nach strategischen Mitigationen. SAIL bestimmt das erforderliche Robustheitsniveau für die 17 OSOs.
Schritt 8 – Containment: Du bewertest die Adjacent Area und bestimmst die Containment-Anforderungen (Low, Medium, High). → Containment und Adjacent Ground Area bestimmen
Schritt 9 – OSOs: Die 17 Operational Safety Objectives decken technische, organisatorische und personelle Sicherheitsaspekte ab. Für jedes OSO ermittelst du das erforderliche Robustheitsniveau. → OSOs identifizieren
Phase II: Nachweisführung (Schritt 10)
Schritt 10 – CSP (Comprehensive Safety Portfolio): Du stellst alle Dokumente, Nachweise und die Compliance Matrix zusammen. Das CSP bildet die Grundlage für die Bewertung durch die Behörde. → CSP zusammenstellen
Was ein SORA-2.5-konformes Betriebshandbuch enthalten muss, erfährst du in unserem Ratgeber Was benötigt ein SORA-2.5-konformes Betriebshandbuch?.
SORA-Glossar: Alle Fachbegriffe auf einen Blick
GRC, ARC, SAIL, TLOS, ConOps, iGRC, OSO, PDRA, TMPR – der SORA-Prozess steckt voller Abkürzungen. Dieses Glossar erklärt alle wichtigen Begriffe kompakt und praxisnah auf Deutsch. Basierend auf JARUS SORA v2.5 und EASA AMC1 Article 11 (Amendment 3).
- 70+ Begriffe und Abkürzungen erklärt
- GRC, ARC, SAIL, TLOS, iGRC, iARC
- ConOps, OSO, PDRA, STS, CSP, TMPR
- VLOS, BVLOS, M1A/B/C, M2, Robustness
- Basierend auf JARUS SORA v2.5 & EASA AMC
- Gültig für DE (LBA) und AT (Austro Control)
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Welche Unterlagen, Nachweise und Angaben du vorbereiten solltest
Die konkreten Anforderungen hängen von deinem SAIL-Level und der zuständigen Behörde ab. Als Orientierung – das brauchst du in jedem Fall:
- Ausgefülltes Antragsformular der zuständigen Behörde
- Vollständige SORA-Risikobewertung (alle 10 Schritte dokumentiert)
- Betriebshandbuch mit Normal, Contingency und Emergency Procedures
- Compliance Matrix mit konkreten Nachweisen für jedes relevante OSO
- Qualifikationsnachweise (Fernpilotenschein, ggf. zusätzliche Schulungen)
- Versicherungsnachweis
- Technische Dokumentation zur Drohne (je nach Behörde)
Das LBA stellt ein Musterhandbuch zur Verfügung, das den Prüfaufwand erheblich reduziert. Die Austro Control bietet eigene Vorlagen im Download-Bereich von dronespace.at.
💡 Tipp: Definiere dein Fluggebiet so eng wie möglich. Ein Inspektionspilot, der sein Gebiet von 2 km² auf 0,3 km² reduzierte, senkte sein SAIL von III auf II – das vereinfachte den gesamten Antrag erheblich.
Eine vollständige Checkliste findest du in unserem Artikel Welche Unterlagen braucht man für einen SORA-Antrag?. Die Voraussetzungen, die du mitbringen musst, haben wir unter Voraussetzungen für einen SORA-Antrag zusammengefasst.
SORA-Antrag Checkliste 2026
Alle Prozessschritte, Pflichtunterlagen und Qualitätschecks für deinen SORA-Antrag auf einen Blick – für Deutschland (LBA) und Österreich (Austro Control). Aktuelle Version nach SORA 2.5, Stand: Juni 2026.
- Phase 1–7: vollständige Prozess-Checkliste
- Pflichtunterlagen für DE und AT
- FastFlight-Verfahren (LBA)
- GEO-Zonen und Behördenkontakte
- Konsistenzcheck vor der Einreichung
- Die 5 goldenen Regeln zur Fehlervermeidung
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Wie lange dauert ein SORA-Antrag?
Die Dauer setzt sich aus zwei Teilen zusammen: deinem Erstellungsaufwand und der behördlichen Bearbeitungszeit.
Erstellungsaufwand: Bei manueller Erstellung liegt der Gesamtaufwand je nach Komplexität und Erfahrung zwischen 30 und 80 Stunden. Bei Folge-SORAs mit ähnlichem Einsatzprofil reduziert sich der Aufwand deutlich, da du auf bestehende Dokumentation aufbauen kannst.
Bearbeitungszeit Deutschland (LBA): Das LBA weist selbst auf einen erheblichen Rückstau hin. Für Erstanträge musst du aktuell mit deutlich über sechs Monaten rechnen. Jede Nachforderung aufgrund fehlerhafter Unterlagen verlängert den Prozess um weitere Wochen.
Bearbeitungszeit Österreich (Austro Control): Erfahrungswerte deuten auf etwa 4–12 Wochen für Standardfälle hin – diese Angabe ist unverbindlich und kann im Einzelfall abweichen.
Ausführliche Erfahrungswerte und Tipps zur Beschleunigung findest du in unserem Ratgeber Wie lange dauert ein SORA-Antrag?. Gut zu wissen: Eine erteilte Betriebsgenehmigung ist in der Regel zwei Jahre gültig. Die Verlängerung muss rechtzeitig beantragt werden.
Was kostet ein SORA-Antrag?
Die Kosten setzen sich aus Behördengebühren und dem Aufwand für die Erstellung zusammen.
Behördengebühren: In Deutschland liegen die Gebühren für Erstanträge laut LuftKostV zwischen 200 und 2.000 € – abhängig von Komplexität und Anzahl der Fluggebiete. In Österreich liegen die Gebühren laut ACGV (Stand: Februar 2026) für einfache Verfahren bei etwa 300–400 €, komplexe SORA-Anträge werden nach Aufwand berechnet.
Erstellungskosten: Der größte Kostenfaktor ist deine eigene Zeit – oder die Kosten für Beratung bzw. Software. Die manuelle Erstellung bindet je nach Szenario 30–80 Arbeitsstunden. Digitale Tools können den Aufwand erheblich reduzieren.
Details und einen Dienstleister-Vergleich findest du in unserem Ratgeber SORA-Kosten: Gebühren, Zeitaufwand und Dienstleister. Ob sich der manuelle oder digitale Weg für dich eher lohnt, beleuchtet unser Artikel SORA-Antrag manuell oder digital erstellen.
Typische Fehler bei SORA-Anträgen
Aus der Praxis und den Rückmeldungen der Behörden kristallisieren sich wiederkehrende Fehler heraus, die zu Ablehnungen oder Nachforderungen führen. Die häufigsten:
Unvollständige Compliance Matrix: Die OSOs müssen nicht nur aufgelistet, sondern mit konkreten Nachweisen belegt werden. „Wird eingehalten“ ohne Beschreibung des Wie reicht nicht aus.
Fluggebiet zu groß oder unpräzise: Ein vage formuliertes Fluggebiet ist nicht genehmigungsfähig. Definiere konkrete geografische Grenzen mit Koordinaten. Je größer und heterogener das Gebiet, desto höher die Anforderungen.
Inkonsistenzen zwischen Dokumenten: ConOps, SORA-Formular und Betriebshandbuch müssen eine konsistente Geschichte erzählen. Unterschiedliche Angaben zu Flughöhen, Geschwindigkeiten oder Verfahren führen zu Nachfragen.
Veraltete SORA-Version oder Formulare: Seit 01.01.2026 akzeptiert das LBA für Erstanträge nur noch SORA 2.5. Alte Versionen führen zur Ablehnung.
Eine vollständige Übersicht mit konkreten Lösungen findest du in unserem Ratgeber Typische Fehler bei SORA-Anträgen – und wie du sie vermeidest.
Wann sich externe Unterstützung lohnt
Ein SORA-Antrag lässt sich grundsätzlich ohne externe Hilfe erstellen – der Prozess erfordert aber eine intensive Einarbeitung in die Methodik. Externe Unterstützung kann in mehreren Situationen sinnvoll sein:
Beratung durch Experten lohnt sich, wenn du einen komplexen Anwendungsfall hast (hohes SAIL, BVLOS, sensible Gebiete), unter Zeitdruck stehst oder unsicher bist, ob dein Konzept genehmigungsfähig ist. Mehrere spezialisierte Dienstleister bieten Beratung und Antragserstellung an.
Digitale Tools reduzieren den Erstellungsaufwand erheblich, indem sie Berechnungen automatisieren und durch den Prozess führen. wingman von skyzr ist eine Plattform speziell für die SORA-Risikobewertung – sie unterstützt SORA 2.5 und 2.0, berechnet GRC, ARC und SAIL automatisch anhand deines Flugplans und erstellt behördenkonforme Reports für Deutschland und Österreich.
Zentrale wingman-Features:
- Automatische Risikobewertung auf Basis aktueller Bevölkerungs- und Luftraumdaten
- Interaktive Risikokarte mit Visualisierung aller relevanten Faktoren
- Automatische Berechnung von Pufferzonen (Contingency Volume, Ground Risk Buffer)
- Fertiger SORA-Report – digital teilbar oder als PDF exportierbar
Preise: Free (Grundfunktionen), Specific Basic (199 €/Monat), Specific Plus (299 €/Monat). Alle Funktionen lassen sich 7 Tage kostenlos testen.
Eine ausführliche Anleitung findest du in unserem Artikel SORA-Antrag digital erstellen mit wingman.
Nächster Schritt: Antrag vorbereiten oder Unterstützung anfragen
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Weiterführende Artikel
- Was ist SORA? Die Risikobewertung für Drohnenflüge erklärt
- SORA 2.0 vs. SORA 2.5: Was hat sich geändert?
- STS, PDRA, SORA und LUC im Vergleich
- Typische Fehler bei SORA-Anträgen
- SORA-Antrag digital erstellen mit wingman
- Was benötigt ein SORA-2.5-konformes Betriebshandbuch?
Externe Quellen
- EASA Easy Access Rules for Unmanned Aircraft Systems
- EASA ED Decision 2025/018/R (SORA 2.5)
- LBA Betriebsgenehmigungen
- Austro Control Dronespace
Häufige Fragen zum SORA Antrag
SORA (Specific Operations Risk Assessment) ist die standardisierte EU-Methodik zur Risikobewertung für Drohnenflüge in der Specific Category. Sie dient dazu, systematisch nachzuweisen, dass eine geplante Operation mit akzeptablem Sicherheitsniveau durchgeführt werden kann.
Wenn dein Vorhaben nicht in die Open Category, ein Standardszenario (STS) oder ein PDRA passt, ist eine Betriebsgenehmigung in der Specific Category erforderlich – häufig mittels einer individuellen SORA-Risikobewertung. Typische Auslöser sind BVLOS-Flüge, Höhen über 120 Metern, Drohnen über 25 kg oder der Betrieb von C3/C4-Drohnen in besiedelten Gebieten.
SORA ist die Risikobewertung, die Betriebsgenehmigung ist das behördliche Dokument. Die SORA ist ein zentraler Bestandteil des Genehmigungsantrags – sie zeigt, dass du die Risiken erkannt und angemessen adressiert hast.
Ja, viele gewerbliche Flüge sind in der Open Category möglich und benötigen keine SORA. Entscheidend ist nicht der gewerbliche Zweck, sondern ob die Betriebsbedingungen der Open Category eingehalten werden.
SORA 2.5 bringt eine klarere Struktur (10 statt 11 Schritte, Zwei-Phasen-Modell), weniger OSOs (17 statt 24) und quantitative Bodenrisiko-Bewertung anhand von Bevölkerungsdichten als zentrales Element. Der Dokumentationsaufwand für SAIL-II-VLOS-Operationen wurde reduziert. Die M3-Mitigation (ERP) entfällt als eigenständige Risikoreduktion, Notfall- und Contingency-Aspekte bleiben jedoch Bestandteil der SORA-Argumentation.
Nicht sofort. Bestehende SORA-2.0-Genehmigungen in Deutschland können noch bis 31.12.2027 verlängert werden. Danach ist eine Umstellung erforderlich. In Österreich gelten ähnliche Übergangsregelungen.
Das LBA weist auf seiner Website auf einen erheblichen Bearbeitungsrückstau hin. Nach aktuellen Erfahrungswerten (Stand: Februar 2026) solltest du für Erstanträge mit deutlich über sechs Monaten rechnen. Vollständige, fehlerfreie Anträge werden tendenziell schneller bearbeitet.
Die Austro Control publiziert keine offiziellen Bearbeitungszeiten. Erfahrungswerte aus der Praxis deuten auf etwa 4–12 Wochen für Standardfälle hin – diese Angabe ist jedoch unverbindlich und kann im Einzelfall abweichen.
Im Kern brauchst du das Antragsformular, eine vollständige SORA-Risikobewertung, ein Betriebshandbuch (Operations Manual) mit Normal, Contingency und Emergency Procedures sowie Verweisen auf OSOs, Mitigationen und Containment, die Compliance Matrix als Nachweisübersicht, Nachweise zu deiner Qualifikation und ggf. technische Dokumentation zur Drohne.
Die Behördengebühren variieren je nach Land und Komplexität. In Österreich liegen die Gebühren laut ACGV (Stand: Februar 2026) für einfache Verfahren bei etwa 300–400 €. Hinzu kommt der Zeitaufwand für die Erstellung – oder die Kosten für Beratung bzw. Software.
GRC (Ground Risk Class) beschreibt das Bodenrisiko, ARC (Air Risk Class) das Luftrisiko. Aus beiden ergibt sich das SAIL (Specific Assurance and Integrity Level), das die Komplexität deiner Operation klassifiziert und die Nachweisanforderungen bestimmt.
Die GRC basiert primär auf der Bevölkerungsdichte im Überfluggebiet und den Eigenschaften deiner Drohne (kritische Fläche, Geschwindigkeit). SORA 2.5 verwendet quantitative Bevölkerungsdaten aus den EASA Population Density Maps als zentrales Element. Qualitative Betrachtungen – etwa zur Art der Bebauung – können je nach Fall ergänzend relevant sein.
OSOs (Operational Safety Objectives) sind Sicherheitsziele, die je nach SAIL-Level mit unterschiedlicher Robustheit erfüllt werden müssen. Du weist für jedes relevante OSO nach, wie du es in deinem Betrieb umsetzt.
Die Compliance Matrix ist eine tabellarische Übersicht, in der du für jedes OSO dokumentierst, wie du es erfüllst. Sie dient als zentrale Referenz- und Nachweisübersicht. Bei SAIL-II-VLOS-Operationen kann der Dokumentationsaufwand reduziert werden, das Betriebshandbuch mit den wesentlichen Verfahren bleibt jedoch erforderlich.
Standardszenarien eignen sich für definierte Einsatzprofile: STS-01 für VLOS über kontrolliertem Bodenbereich in besiedelten Gebieten, STS-02 für BVLOS über dünn besiedeltem Gebiet. Voraussetzung sind zertifizierte C5- bzw. C6-Drohnen.
Ein PDRA (Predefined Risk Assessment) ist eine vordefinierte Risikobewertung für typische Szenarien. Der Genehmigungsprozess ist vereinfacht, da die grundlegende Risikobewertung bereits durchgeführt wurde.
Ein LUC (Light UAS Operator Certificate) lohnt sich für Unternehmen mit häufigen Specific-Operationen, die sich bestimmte Flüge selbst genehmigen möchten. Der initiale Aufwand ist hoch, da ein umfassendes Sicherheitsmanagementsystem erforderlich ist.
Ja, eine SORA kann ohne externe Beratung erstellt werden. Der Prozess erfordert jedoch eine intensive Einarbeitung in die Methodik. Für komplexe Fälle oder bei Zeitdruck kann professionelle Unterstützung sinnvoll sein.
Ja, wingman von skyzr ist eine digitale Plattform für die automatisierte SORA-Risikobewertung. Sie führt Schritt für Schritt durch den Prozess, berechnet Risikokennzahlen automatisch und erstellt behördenkonforme Reports.
Die Gültigkeitsdauer wird von der Behörde festgelegt und variiert. Genehmigungen nach SORA 2.0 in Deutschland wurden maximal für zwei Jahre erteilt. Eine Verlängerung muss rechtzeitig beantragt werden.
Ja, über einen Änderungsantrag kannst du Fluggebiete, Verfahren oder eingesetzte Drohnen anpassen. Der Änderungsantrag wird in der Regel schneller bearbeitet als ein Erstantrag.
