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SORA & Specific

SORA 2.5: Was ist neu und was hat sich geändert?

DimitriVON DimitriVERÖFFENTLICHT 16 MIN. LESEZEIT
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Du arbeitest mit SORA-Anträgen und fragst dich, was die neue Version 2.5 für deine Genehmigungen bedeutet? Mit der ED Decision 2025/018/R hat die EASA Ende September 2025 die überarbeitete Methodik in die AMC und GM zur Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 übernommen. Die Änderungen betreffen vor allem die Bewertung des Bodenrisikos, die Mitigationen, das Containment und den Ablauf des Prozesses.

Dieser Ratgeber richtet sich an Betreiber, die bereits in der speziellen Kategorie (Specific) fliegen oder kurz vor ihrem ersten Antrag stehen. Er konzentriert sich auf die Neuerungen von SORA 2.5. Wie ein SORA-Antrag grundsätzlich abläuft, erklärt unser Leitfaden zum SORA-Antrag für Drohnen.

Das musst du wissen

  • SORA 2.5 bewertet das Bodenrisiko über die Bevölkerungsdichte und die Eigenschaften deiner Drohne, nicht mehr über grobe Gebietstypen.
  • Die Containment-Anforderungen werden jetzt in Schritt 8 bestimmt, vor den 17 statt bisher 24 Betriebssicherheitszielen (OSOs) in Schritt 9.
  • Der Notfallplan (ERP) senkt das Bodenrisiko nicht mehr, er ist jetzt Teil von OSO #08.
  • In Deutschland nimmt das LBA Erstanträge seit dem 01.01.2026 nur noch nach SORA 2.5 an und verlängert SORA-2.0-Genehmigungen längstens bis 31.12.2027.
  • In Österreich gilt SORA 2.5 für neue Anträge ab dem 01.01.2027.

Was ist SORA 2.5?

SORA 2.5 ist die aktuelle Version des Specific Operations Risk Assessment. Entwickelt hat sie JARUS (Joint Authorities for Rulemaking on Unmanned Systems), die EASA hat sie als Acceptable Means of Compliance (AMC) zu Artikel 11 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 übernommen. Mit der Methodik bewertest du das Risiko eines Betriebs in der speziellen Kategorie und leitest daraus die nötigen Sicherheitsanforderungen ab.

SORA 2.5 ist keine neue Methodik, sondern eine Überarbeitung der seit 2019 genutzten SORA 2.0. Die Grundlogik bleibt gleich: Aus Bodenrisiko und Luftrisiko ergibt sich der SAIL, und der SAIL bestimmt, wie robust deine Nachweise sein müssen. Neu ist vor allem, wie die einzelnen Werte ermittelt werden.

Die wichtigsten Änderungen von SORA 2.0 zu SORA 2.5

AspektSORA 2.0SORA 2.5Auswirkung für Antragsteller
→Bodenrisiko (iGRC)
Qualitative Gebietstypen (z. B. „besiedelt“)Bevölkerungsdichte, Größe und Geschwindigkeit der DrohneMehr Daten, nachvollziehbarere BewertungDie Bevölkerungsdichtekarten legt die zuständige Behörde fest.
→Reihenfolge der Schritte
Schritt 8 OSOs, Schritt 9 ContainmentSchritt 8 Containment, Schritt 9 OSOsContainment steht vor den OSOs festDie Anforderungen an das Containment fließen direkt in die Ableitung der OSOs ein.
→Prozessphasen
Keine formale TrennungPhase 1 (Schritt 1 bis 9) und Phase 2 (Schritt 10)Erst bewerten, dann nachweisenDie Risikobewertung lässt sich mit der Behörde abstimmen, bevor du das Betriebshandbuch ausarbeitest.
↓Anzahl OSOs
24 OSOs17 OSOsZusammengefasste SicherheitszieleDie Nummern bleiben erhalten. Prüfe Querverweise im Betriebshandbuch einzeln.
→Bodenrisiko-Mitigationen
M1, M2, M3M1(A), M1(B), M1(C), M2Neu zuordnen und begründenSheltering, betriebliche Einschränkungen und Bodenbeobachtung sind jetzt eigene Mitigationen.
!Notfallplan (ERP)
Eigene Mitigation (M3)Kriterium in OSO #08Kein Abzug mehr beim BodenrisikoDer ERP bleibt Pflicht. Prüfe bei der Umstellung, ob sich dein SAIL ändert.
→Containment
Zwei Stufen (basic, enhanced)Drei Stufen (low, medium, high)Abhängig von der UmgebungMaßgeblich sind Bevölkerungsdichte und Menschenansammlungen im Umfeld, Drohnengröße und SAIL.
↓Genehmigung bis SAIL II (VLOS)
Einreichung aller NachweiseErklärung und Compliance Matrix können genügenWeniger Unterlagen beim AntragDas Betriebshandbuch musst du trotzdem erstellen, aber nicht zwingend einreichen.
Verbesserung / weniger Aufwand
Strukturelle Änderung
Wegfall / Umstellung erforderlich

Bodenrisiko: Bevölkerungsdichte statt Gebietstypen

In SORA 2.0 hast du das Bodenrisiko über Gebietstypen eingeschätzt. Ein Fluggebiet mit Wohnbebauung galt schnell insgesamt als „besiedelt“, auch wenn dort kaum Menschen unterwegs waren.

SORA 2.5 ermittelt das intrinsische Bodenrisiko (iGRC) aus drei Werten: der Bevölkerungsdichte in Personen pro km², der charakteristischen Abmessung der Drohne und ihrer Höchstgeschwindigkeit. Maßgeblich ist dabei das Segment mit der höchsten Bevölkerungsdichte innerhalb deines Betriebsvolumens samt Ground Risk Buffer.

Welche Bevölkerungsdichtekarten du verwenden musst, legt die zuständige Behörde fest. Gibt es keine akzeptierten Karten, erlaubt die AMC weiterhin qualitative Beschreibungen als Ersatz. Stellst du Fehler in einer Karte fest, kannst du eigene Daten vorlegen, etwa aus einer Begehung vor Ort. Die Behörde entscheidet, ob sie diese akzeptiert.

Die Karten sind statisch und bilden keine Tageszeiten ab. Wenn ein Industriegebiet am Wochenende leer ist, zeigt die Karte das nicht. Diesen Vorteil kannst du aber als Mitigation in Schritt 3 geltend machen.

Neue Reihenfolge und zwei Phasen

SORA 2.5 behält die zehn Schritte bei, ändert aber die Reihenfolge am Ende. Die Containment-Anforderungen bestimmst du jetzt in Schritt 8, die OSOs in Schritt 9. Schritt 10 bleibt das Comprehensive Safety Portfolio, also die Zusammenstellung aller Nachweise.

Neu ist die Aufteilung in zwei Phasen:

  • Phase 1 (Schritt 1 bis 9): Du leitest alle Sicherheitsanforderungen aus deinem Betriebskonzept ab.
  • Phase 2 (Schritt 10): Du weist nach, dass du diese Anforderungen erfüllst.

Die AMC empfiehlt, dir nach Phase 1 von der Behörde bestätigen zu lassen, dass die Risikobewertung stimmt. So vermeidest du, ein Betriebshandbuch auf Basis eines falschen SAIL zu schreiben.

💡 Tipp: Beim LBA entspricht das dem Vorgespräch vor der Antragstellung. Dafür reichst du das nicht unterschriebene Antragsformular und eine Datei mit deinem Fluggebiet ein. Wie das Vorgespräch abläuft, erklären wir im Ratgeber zum SORA-Antrag beim LBA.

17 statt 24 Betriebssicherheitsziele

SORA 2.5 fasst die Betriebssicherheitsziele (OSOs) von 24 auf 17 zusammen. Die bisherigen Nummern bleiben erhalten, deshalb springt die Liste etwa von OSO #09 auf OSO #13. Wenn du ein Betriebshandbuch nach SORA 2.0 umstellst, musst du die Querverweise auf die OSOs deshalb einzeln prüfen.

Zwei Änderungen in der OSO-Tabelle sind für die Praxis wichtig:

  • „NR“ statt „Optional“: NR steht für „not required“. Für diese OSOs musst du der Behörde bei deinem SAIL keinen Nachweis vorlegen.
  • Abhängigkeiten: Die Tabelle zeigt, welche Nachweise typischerweise vom Hersteller oder von einer Ausbildungsorganisation kommen. Verantwortlich für alle OSOs bleibst trotzdem du als Betreiber.

⚠️ Fehler vermeiden: „Nicht gefordert“ heißt nicht „nicht relevant“. Die EASA empfiehlt, auch NR-Ziele auf niedrigem Niveau umzusetzen. Bei SAIL I ist zum Beispiel OSO #01 (kompetenter Betreiber) NR, eine nachvollziehbare Organisation deines Betriebs brauchst du trotzdem.

Neue Mitigationen für das Bodenrisiko

Die Mitigationen in Schritt 3 sind neu gegliedert. M1 besteht jetzt aus drei Teilen, die jeweils eigene Abzüge ermöglichen:

MitigationInhaltMögliche Reduktion
M1(A) ShelteringSchutz von Personen durch Gebäude und Strukturen1 Stufe (low), 2 Stufen (medium)
M1(B) Betriebliche EinschränkungenEinschränkungen nach Ort und Zeit, z. B. Flüge außerhalb der Betriebszeiten1 Stufe (medium), 2 Stufen (high)
M1(C) BodenbeobachtungBeobachtung des überflogenen Gebiets während des Flugs1 Stufe (low)
M2 Reduzierte Aufprallwirkungz. B. Fallschirmsystem1 Stufe (medium), 2 Stufen (high)

Die frühere M3 entfällt. Der Notfallplan (Emergency Response Plan, ERP) bringt keinen Abzug mehr beim Bodenrisiko. Du brauchst ihn trotzdem: Er ist jetzt ein Kriterium von OSO #08 (Betriebsverfahren).

💡 Tipp: Zeitliche Argumente wie Nachtflüge oder Einsätze am Wochenende gehören zu M1(B). Du kannst sie mit einer Analyse von Ort und Uhrzeit oder mit zeitbezogenen Bevölkerungsdaten belegen. M1(B) lässt sich aber nicht mit M1(A) auf Stufe „medium“ kombinieren, damit dieselbe Zeitersparnis nicht doppelt zählt.

Containment: drei Stufen, abhängig von der Umgebung

Das Containment soll verhindern, dass deine Drohne bei einem Kontrollverlust in angrenzende Gebiete gelangt. SORA 2.5 kennt dafür drei Stufen: low, medium und high.

Welche Stufe du brauchst, hängt ab von:

  • der durchschnittlichen Bevölkerungsdichte im angrenzenden Gebiet,
  • Menschenansammlungen im Umkreis von 1 km um dein Betriebsvolumen,
  • der Größe deiner Drohne,
  • dem SAIL deines Betriebs.

Das angrenzende Gebiet reicht so weit, wie deine Drohne in drei Minuten mit Höchstgeschwindigkeit fliegt, mindestens aber 5 km und höchstens 35 km. Für Drohnen unter 250 g gilt pauschal die Stufe „low“.

Ein niedriger SAIL bedeutet dabei nicht automatisch geringe Containment-Anforderungen. Liegt eine große Menschenansammlung in der Nähe, kann auch bei SAIL I oder II die Stufe „high“ nötig sein.

Vereinfachte Genehmigung bei niedrigem Risiko

Die AMC zu Artikel 12 regelt außerdem einen vereinfachten Weg: Bei niedrigem Risiko kann die Behörde den Betrieb auf Basis deiner Erklärung genehmigen:

  • Haben alle OSOs und Mitigationen die Robustheit „low“, reicht eine Erklärung.
  • Bei Robustheit „medium“ ist eine Erklärung möglich, wenn du sie auf ein von der EASA veröffentlichtes Means of Compliance stützt.
  • Bei VLOS-Betrieb bis SAIL II kann die Behörde allein die Compliance Matrix prüfen und ohne Betriebshandbuch genehmigen.

Das Betriebshandbuch musst du trotzdem erstellen und aktuell halten. Du reichst es nur nicht zwingend ein. Wie du es aufbaust, erklärt unser Ratgeber zum SORA-konformen Betriebshandbuch. Das LBA setzt diese Möglichkeit für Erstgenehmigungen mit dem vereinfachten Verfahren FastFlight um.

Externe Dienste und Vorlagen

Nutzt du externe Dienste, etwa für Luftlageinformationen oder U-Space, gehört ein Verweis auf die Vereinbarung mit dem Anbieter in dein Safety Portfolio. Das kann ein Service Level Agreement (SLA) oder eine vergleichbare Zusage sein. Die Vereinbarung sollte Verantwortlichkeiten, Funktionsumfang, Grenzen und Leistung des Dienstes beschreiben.

Für die Dokumentation stellt die EASA in Annex A der AMC Vorlagen bereit, darunter eine Vorlage für die Risikobewertung, eine Compliance Matrix und eine Vorlage für den Notfallplan.

Übergangsfristen: Was gilt in Deutschland und Österreich?

Die EASA hat SORA 2.0 nicht sofort abgeschafft. Wie lange die alte Version noch gilt, legen die nationalen Behörden fest.

Deutschland (LBA)

Laut der LBA-Seite zu Betriebsgenehmigungen gilt:

  • Erstanträge: Seit dem 01.01.2026 nimmt das LBA nur noch Anträge nach SORA 2.5 an. Erstgenehmigungen nach SORA 2.0 mit Antragseingang bis 31.12.2025 werden für maximal zwei Jahre erteilt.
  • Bestehende Genehmigungen: SORA-2.0-Genehmigungen verlängert das LBA längstens bis 31.12.2027. Ab dem 01.01.2028 ist eine Verlängerung nur mit Umstellung auf SORA 2.5 möglich. Ändern kannst du sie weiterhin, etwa um Fluggebiete oder eine andere Drohne.

Das LBA ist für Antragsteller aus zwölf Bundesländern zuständig. In Baden-Württemberg, Bremen, Hessen und Niedersachsen entscheidet die jeweilige Landesluftfahrtbehörde, die eigene Übergangsregeln festlegen kann.

Österreich (Austro Control)

Ab dem 01.01.2027 nimmt Austro Control neue Anträge in der speziellen Kategorie mit SORA-Risikobewertung nur noch nach SORA 2.5 an. Bestehende Bewilligungen nach SORA 2.0 bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig. Du kannst sie weiterhin ändern, eine Änderung verlängert das Ablaufdatum aber nicht. Aktuelle Informationen findest du auf der SORA-Seite von Austro Control.

In der Schweiz müssen neue Anträge seit dem 01.04.2026 nach SORA 2.5 gestellt werden, wie das BAZL mitteilt.

Was bedeutet SORA 2.5 für bestehende Genehmigungen?

Wenn du bereits eine Betriebsgenehmigung nach SORA 2.0 hast, musst du nicht sofort handeln. In Deutschland hast du für die Umstellung zwei Wege:

  1. Umstellung per Änderungsantrag: Du stellst deine bestehende Genehmigung jederzeit über einen Änderungsantrag auf SORA 2.5 um. Das LBA bittet darum, das rechtzeitig vor dem 31.12.2027 zu tun.
  2. Umstellung bei der Verlängerung: Bis 31.12.2027 kannst du deine Genehmigung noch nach SORA 2.0 verlängern. Ab dem 01.01.2028 verlängert das LBA sie nur noch mit Umstellung auf SORA 2.5.

Beide Wege setzen eine noch gültige Genehmigung voraus. Ist sie abgelaufen, brauchst du einen neuen Erstantrag nach SORA 2.5. Wie du Fristen und Verlängerung im Blick behältst, erklärt unser Ratgeber zu Gültigkeit und Verlängerung der SORA-Genehmigung.

In Österreich bleibt deine Bewilligung nach SORA 2.0 bis zu ihrem Ablaufdatum gültig. Eine Änderung verlängert dieses Datum nicht.

Die Umstellung ist mehr als ein neues Formular. Hast du unter SORA 2.0 das Bodenrisiko mit dem Notfallplan (M3) gesenkt, fällt dieser Abzug weg. Prüfe deshalb zuerst, ob dein SAIL unter SORA 2.5 gleich bleibt, und passe dann Mitigationen und Betriebshandbuch an.

⚠️ Fehler vermeiden: Änderungsanträge laufen beim LBA in derselben Warteschlange wie Erstanträge. Die Wartezeit bis zum Beginn der Bearbeitung lag laut LBA zuletzt bei deutlich mehr als sechs Monaten (Stand 12.11.2025). Wenn du per Änderungsantrag auf SORA 2.5 umstellen willst, reiche ihn deshalb nicht erst Ende 2027 ein.

🛠 Unterstützung bei der Umstellung: Du willst deine SORA 2.0 nicht allein auf SORA 2.5 umstellen? Unsere Genehmigungsberatung begleitet dich vom Antrag bis zur Genehmigung, zu festen Projektpauschalen je nach Umfang:

  • Prüfung deines bestehenden Betriebshandbuchs und aller Unterlagen
  • Analyse und Berechnung von Boden- und Luftrisiko nach SORA 2.5 mit wingman
  • Zuordnung der OSOs zu den passenden Stellen in deinem Betriebshandbuch
  • Fertiges Antragsdokument für die Behörde, inklusive Nutzung von wingman bis zur Abnahme

Was SORA 2.5 für deinen Antrag bedeutet

Für die meisten Betreiber bringt SORA 2.5 Vorteile, aber auch neuen Aufwand. Diese Punkte solltest du einplanen:

  • Mehr Daten, nachvollziehbarere Bewertung: Du musst die Bevölkerungsdichte für dein gesamtes Fluggebiet ermitteln. Dafür ist die Einstufung objektiver als die bisherige Gebietsbeschreibung. Gebiete am Stadtrand oder Gewerbeflächen können je nach Datenlage niedriger eingestuft werden als unter SORA 2.0.
  • Weniger Nachweise bei geringem Risiko: Bei VLOS-Betrieb bis SAIL II kann die Behörde mit Erklärung und Compliance Matrix genehmigen. Das spart Zeit bei der Antragstellung, an den Wartezeiten der Behörde ändert es aber nichts.
  • Klare Abstimmung nach Phase 1: Lass deine Risikobewertung früh prüfen, bevor du das Betriebshandbuch ausarbeitest.

Ob für deinen Einsatz statt einer SORA auch ein Standardszenario infrage kommt, erfährst du in unserem Überblick zu den Standardszenarien STS-01 und STS-02.

SORA 2.5 mit wingman umsetzen

Das Video wird erst nach deiner Zustimmung geladen. Es kommt von YouTube — dafür brauchen wir deine Zustimmung zur Kategorie „Marketing & Medien“.

Die Ermittlung der Bevölkerungsdichte für jedes Segment deines Fluggebiets ist von Hand zeitaufwendig und fehleranfällig. wingman by skyzr unterstützt SORA 2.5 vollständig und führt dich Schritt für Schritt durch den Prozess. Die Software berechnet automatisch:

  • das Bodenrisiko auf Basis aktueller Bevölkerungsdichtedaten,
  • das Luftrisiko entsprechend der Luftraumklassen,
  • den SAIL und die daraus folgenden Anforderungen,
  • das angrenzende Gebiet und die Containment-Stufe.

Am Ende erhältst du einen SORA-Bericht, den du bei der Behörde einreichen kannst.

Zusammenfassung

  • SORA 2.5 bewertet das Bodenrisiko über Bevölkerungsdichte, Größe und Geschwindigkeit der Drohne. Die Karten legt die zuständige Behörde fest.
  • Containment wird jetzt in Schritt 8 bestimmt, die 17 OSOs folgen in Schritt 9. Der Prozess ist in zwei Phasen geteilt.
  • Die Bodenrisiko-Mitigationen heißen M1(A), M1(B), M1(C) und M2. Der Notfallplan senkt das Risiko nicht mehr, sondern ist Teil von OSO #08.
  • Bei geringem Risiko kann die Behörde auf Basis einer Erklärung genehmigen, beim LBA über FastFlight.
  • In Deutschland gilt SORA 2.5 für Erstanträge seit 2026, SORA-2.0-Genehmigungen werden längstens bis 31.12.2027 verlängert. In Österreich gilt SORA 2.5 für neue Anträge ab 2027.

Häufige Fragen zu SORA 2.5

Muss ich meine SORA-2.0-Genehmigung sofort auf SORA 2.5 umstellen?

Nein. In Deutschland kannst du sie weiter ändern und längstens bis 31.12.2027 verlängern, danach nur noch mit Umstellung auf SORA 2.5. In Österreich bleibt sie bis zu ihrem Ablaufdatum gültig. Wegen der langen Wartezeiten beim LBA lohnt es sich, die Umstellung früh zu beantragen.

Meine SORA-2.0-Genehmigung ist abgelaufen. Kann ich sie noch verlängern?

Nein. Verlängerungen und Änderungen sind nur bei einer noch gültigen Genehmigung möglich. Für eine abgelaufene Genehmigung stellst du einen neuen Erstantrag, und der ist in Deutschland seit dem 01.01.2026 nur noch nach SORA 2.5 möglich.

Welche Bevölkerungsdichtekarte muss ich verwenden?

Das legt deine zuständige Behörde fest. Gibt es keine akzeptierte Karte, erlaubt die AMC qualitative Beschreibungen als Ersatz. Hältst du eine Karte für ungenau, kannst du eigene Daten vorlegen. Ob du sie verwenden darfst, entscheidet die Behörde.

Kann ich Nachtflüge oder Einsätze am Wochenende berücksichtigen?

Ja, aber nicht über die Karte. Zeitliche Einschränkungen machst du in Schritt 3 als Mitigation M1(B) geltend. Dafür belegst du mit einer Analyse von Ort und Uhrzeit oder mit zeitbezogenen Daten, dass sich weniger Menschen im Gebiet aufhalten.

Ist ein Antrag nach SORA 2.5 aufwendiger als nach SORA 2.0?

Das hängt vom Betrieb ab. Die Ermittlung der Bevölkerungsdichte kostet zusätzlichen Aufwand. Dafür sind die Kriterien klarer, und bei VLOS-Betrieb bis SAIL II kann eine Erklärung mit Compliance Matrix genügen.

Du willst deinen SORA-Antrag direkt nach SORA 2.5 erstellen? Mit wingman by skyzr ist die neue Methodik vollständig integriert, inklusive automatischer Berechnung des Bodenrisikos aus Bevölkerungsdichtedaten. Teste wingman jetzt kostenlos und spare bis zu 75 % der Zeit bei deiner nächsten SORA-Erstellung.

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