Du möchtest mit deiner Drohne fliegen, aber die Regelungen scheinen undurchsichtig? Kategorien, Klassen, Führerscheine – die EU-Drohnenverordnung kann auf den ersten Blick überwältigend wirken. Die gute Nachricht: Das System ist logisch aufgebaut. Sobald du die Grundstruktur verstanden hast, findest du dich schnell zurecht. Sie beschreibt, wo und wie du in der EU mit deiner Drohne fliegen darfst und bildet die Grundlage für alle nationalen Drohnen-Gesetze.
Dieser Ratgeber richtet sich an alle Drohnenpiloten – vom Einsteiger bis zum gewerblichen Anwender – und erklärt die EU-Drohnenverordnung verständlich und praxisnah.
Das musst du wissen
- Die EU-Drohnenverordnung gilt in der gesamten EU sowie in Norwegen, Liechtenstein, Island und der Schweiz (nicht bei Flügen in Innenräumen)
- Unterteilung in drei Betriebskategorien: Open, Specific und Certified
- Drohnen werden in die Klassen C0 bis C4 eingeteilt (C5/C6 für Specific-Kategorie)
- Flüge in der Open-Kategorie mit C0-C4 Drohnen sind ohne Genehmigung möglich
- Versicherungspflicht für alle Drohnen – egal ob privat oder kommerziell
- Registrierungspflicht für Drohnenbetreiber beim LBA (Kosten: 20€ für Privatpersonen)
- Kennzeichnungs- und Fernidentifizierungspflicht für die meisten Drohnen
Wo gilt die EU Drohnenverordnung?
Die EU Drohnenverordnung gilt in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in Norwegen, Liechtenstein, Island und der Schweiz. Wichtig zu wissen: Die Verordnung gilt nicht für Flüge in Innenräumen. Wer in Gebäuden fliegt, ist kein Teilnehmer am Luftverkehr und muss sich entsprechend nicht an die nachfolgenden Regeln halten.
EU Drohnenverordnung 2026 – was hat sich geändert?
Mit der Einführung der EU Drohnenverordnung Ende 2020 wurden die Gesetze rund um den unbemannten Luftverkehr innerhalb der EU vereinheitlicht. Das führte zu einigen Änderungen gegenüber der bis dahin in Deutschland gültigen Drohnenverordnung aus dem Jahr 2017.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Anhebung der maximalen Flughöhe von 100m auf 120m
- Einführung von Drohnen-Klassen C0 bis C6
- Registrierungspflicht für Drohnenbetreiber beim LBA
- Einführung zwei unterschiedlicher EU-Drohnenführerscheine (EU-Kompetenznachweis und EU-Fernpiloten-Zeugnis)
- Elektronische Identifizierung (e-ID) für Drohnen mit Remote-ID
- Seit September 2025: SORA 2.5 als neue Methodik für die Specific-Kategorie
Die nationalen Regelungen wurden 2021/2022 in die deutsche Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) integriert. Deutschland kann weiterhin in gewissem Rahmen eigene Gesetze ergänzen, die jedoch alle auf den EU-Gesetzen aufbauen müssen.
Aufbau der EU-Drohnenverordnung
Die EU Drohnenverordnung basiert auf zwei zentralen Säulen:
- Einteilung in Anwendungsszenarien – Open, Specific, Certified
- Einteilung von Drohnen in Klassen – C0 bis C6
Je nachdem, wie und wo du fliegen möchtest und welche Drohne du verwendest, ergeben sich unterschiedliche Anforderungen. In den folgenden Abschnitten erklären wir dir beide Aspekte im Detail.
Anwendungsszenarien der EU Drohnenverordnung
Jeder Drohnenflug wird anhand seiner Merkmale in eine von drei Betriebskategorien eingeteilt: Open, Specific und Certified.
Die Kategorie Open unterteilt sich dabei nochmals in drei Unterkategorien: A1, A2 und A3. Ist ein Drohnenflug keiner Unterkategorie der Kategorie Open zuzuordnen, fällt er automatisch in die Specific-Kategorie. Wenn auch dort der Anwendungsfall nicht abgedeckt wird, kommt es zur höchsten Einstufung – der Certified-Kategorie.
Vereinfacht gesagt: Je näher der Drohnenflug an Menschen stattfinden soll und je schwerer die Drohne ist, desto höher ist das Risiko und damit auch die Einstufung. Das bedeutet in der Regel: mehr Anforderungen und gegebenenfalls eine Betriebsgenehmigung.
Anwendungsszenario: Open (Offen)
Der Betrieb in der Open-Kategorie ist für die meisten Drohnenpiloten erstrebenswert. Hier können Flüge ohne spezielle Genehmigung durchgeführt werden. Daran sind jedoch einige Bedingungen geknüpft.
Voraussetzungen für die Open-Kategorie:
- Maximal zulässige Flughöhe: 120 Meter über Grund
- Direkter und ununterbrochener Sichtkontakt zur Drohne (VLOS)
- Ausreichender Sicherheitsabstand zu Menschen (abhängig von der Drohnenklasse)
- Drohne darf maximal 25 kg wiegen
Weitere Merkmale der Open-Kategorie:
- Keine Genehmigungen notwendig
- Versicherungspflicht für alle Drohnenpiloten
- Drohnenflüge mit niedrigem Risiko
- Kein Transport gefährlicher Güter
- Kein Abwurf von Objekten erlaubt
- Je nach Unterkategorie und Drohnen-Klasse: Online-Schulung, EU-Kompetenznachweis oder EU-Fernpiloten-Zeugnis notwendig
- Mindestalter in Deutschland: 16 Jahre (Ausnahme: Spielzeugdrohnen unter 250g ohne Kamera)
- Drohnenkennzeichen mit EU-Registrierungsnummer (e-ID) erforderlich
Dazu kommen Regulierungen des jeweiligen EU-Mitgliedsstaates. In Deutschland sind sogenannte geografische Zonen (Geo-Zonen) definiert, die bestimmte Flugbeschränkungen oder -verbote vorsehen. Das betrifft in der Regel Wohngebiete, Flugplätze, Militäranlagen, Gefängnisse und Regierungsgebäude. Prüfe vor jedem Flug die aktuellen Geo-Zonen über die interaktive Karte der DIPUL-Plattform des Bundes. Dort erhältst du auch Hinweise, wie der Flug trotz ausgewiesner Geo-Zone umgesetzt werden kann.
💡Tipp: Registriere dich vor dem ersten Flug beim LBA – der Prozess dauert online nur wenige Minuten und kostet für Privatpersonen 20€. Du erhältst dann deine e-ID, die du auf jeder deiner Drohnen anbringen musst.
Unterkategorie A1
Die Unterkategorie A1 erlaubt Flüge in der Nähe von Menschen und ist damit die flexibelste Option in der Open-Kategorie.
Regeln für A1:
- Flug über und in der Nähe von Personen möglich
- Überflug von unbeteiligten Dritten sollte vermieden werden
- Kein Überflug über Menschenansammlungen
- Geeignet für C0- und C1-Drohnen sowie Bestandsdrohnen unter 250g
In der Praxis bedeutet das: Du kannst beispielsweise in einem Park fliegen, in dem sich vereinzelt Spaziergänger aufhalten. Ein Stadtfest oder ein Fußballspiel wäre hingegen eine Menschenansammlung und damit tabu.
Unterkategorie A2
Die Unterkategorie A2 ist der Mittelweg zwischen A1 und A3. Sie erlaubt Flüge in moderater Nähe zu Menschen, stellt aber höhere Anforderungen an den Piloten.
Regeln für A2:
- Flug in sicherer Entfernung zu unbeteiligten Personen (mindestens 30m horizontaler Abstand)
- Bei Drohnen mit aktiviertem Low-Speed-Modus kann der Abstand auf 5m reduziert werden
- EU-Fernpiloten-Zeugnis (A2) ist zwingend erforderlich
- Geeignet für C2-Drohnen
Der Low-Speed-Modus begrenzt die Geschwindigkeit der Drohne auf maximal 3 m/s. Dadurch sinkt die kinetische Energie bei einem möglichen Aufprall erheblich, was den reduzierten Sicherheitsabstand rechtfertigt.
In unserer Arbeit mit Drohnenpiloten sehen wir häufig, dass die Unterkategorie A2 für gewerbliche Einsätze besonders relevant ist – etwa bei Immobilienaufnahmen in Wohngebieten oder bei Inspektionen in der Nähe von Gebäuden mit Publikumsverkehr.
Unterkategorie A3
Die Unterkategorie A3 ist die restriktivste Option in der Open-Kategorie. Sie ist für Flüge in unbesiedelten Gebieten vorgesehen.
Regeln für A3:
- Flug nur in weiter Entfernung von Menschen
- Mindestens 30m Horizontalabstand zu unbeteiligten Personen
- Mindestabstand zu Wohn-, Industrie- und Gewerbegebieten: 150m
- Keine unbeteiligten Dritten im gesamten Flugbereich
- Geeignet für C3- und C4-Drohnen sowie Bestandsdrohnen über 250g
In der Praxis eignet sich A3 gut für Landschaftsaufnahmen, Flüge über Feldern und Wäldern oder Einsätze in ländlichen Gebieten fernab von Bebauung. Für viele Hobby-Piloten mit Bestandsdrohnen ist A3 seit 2024 die einzige Option in der Open-Kategorie.
Übersicht: Open-Kategorie, Unterkategorien und Drohnenklassen
Die folgende Übersicht zeigt, welche Drohnenklasse in welcher Unterkategorie geflogen werden darf:
| Drohnenklasse | Unterkategorie | Abstand zu Personen | Führerschein |
|---|---|---|---|
| C0 (unter 250g) | A1 | Überflug vermeiden | Keiner |
| C1 (unter 900g) | A1 | Überflug vermeiden | EU-Kompetenznachweis A1/A3 |
| C2 (unter 4kg) | A2 | Mind. 30m (5m im Slow-Mode) | EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 |
| C3 (unter 25kg) | A3 | Mind. 150m zu Wohngebieten | EU-Kompetenznachweis A1/A3 |
| C4 (unter 25kg) | A3 | Mind. 150m zu Wohngebieten | EU-Kompetenznachweis A1/A3 |
| Bestandsdrohne unter 250g | A1 | Überflug vermeiden | Keiner |
| Bestandsdrohne über 250g | A3 | Mind. 150m zu Wohngebieten | EU-Kompetenznachweis A1/A3 |

⚠️Fehler vermeiden: Bestandsdrohnen über 250g ohne Cx-Label dürfen seit dem 01.01.2024 nicht mehr in der Unterkategorie A2 geflogen werden. Informiere dich vor dem Kauf einer gebrauchten Drohne, ob sie eine Cx-Klassifizierung hat – das entscheidet darüber, wie nah du an Menschen fliegen darfst.
Alle Details der Open-Kategorie haben wir dir in unserem Ratgeber Die Offene Kategorie für Drohnen einfach erklärt – Open Category zusammengefasst.
Anwendungsszenario: Specific (Spezifisch)
Erfüllt dein geplanter Drohnenflug auch nur eine der Voraussetzungen für die Open-Kategorie nicht, fällt er automatisch in die Specific-Kategorie. Das ist beispielsweise der Fall, wenn du:
- Über 120m Höhe fliegen möchtest
- Außerhalb der Sichtweite (BVLOS) fliegen möchtest
- Mit einer Drohne über 25kg fliegen möchtest
- Über Menschenansammlungen fliegen möchtest
Für Flüge in der Specific-Kategorie wird eine Risikobewertung nach der SORA-Methodik (Was ist SORA?) notwendig. Diese muss bei der zuständigen Behörde eingereicht werden, um eine Betriebsgenehmigung zu erhalten.
Neuerung seit September 2025: SORA 2.5
Die EASA hat im September 2025 die neue SORA 2.5-Methodik eingeführt (ED Decision 2025/018/R). Diese bringt wichtige Vereinfachungen:
- Klarere Struktur und weniger Interpretationsspielraum
- Quantitative Bewertung des Bodenrisikos basierend auf Bevölkerungsdichtekarten
- Vereinfachte Anforderungen für viele VLOS-Operationen
- Bessere Harmonisierung zwischen den EU-Mitgliedstaaten
Bestehende Genehmigungen nach SORA 2.0 können bis maximal 31.12.2027 verlängert werden. Ab 2028 müssen alle Genehmigungen auf SORA 2.5 umgestellt werden.
Standardszenarien als Alternative
Alternativ zur vollständigen SORA-Bewertung kannst du auf Standardszenarien zurückgreifen:
- STS-01: VLOS (Visual Line of Sight) über einem kontrollierten Bereich in einem bewohnten Gebiet
- STS-02: BVLOS (Beyond Visual Line of Sight) über einem kontrollierten Bereich in einem dünn besiedelten Gebiet mit Luftraumbeobachter
Für Standardszenarien wird eine C5- oder C6-zertifizierte Drohne benötigt (oder eine C3-Drohne mit entsprechender Erweiterung wie einem Fallschirmsystem).
LUC-Zertifikat für Unternehmen
Mit einem LUC-Zertifikat (Light UAS Operator Certificate) können Unternehmen den Genehmigungsprozess vereinfachen. Kosten und Aufwand sind jedoch erheblich – diese Option richtet sich ausschließlich an spezialisierte Drohnendienstleister mit regelmäßigen Einsätzen in der Specific-Kategorie.
Durch unsere Arbeit mit Drohnenpiloten wissen wir, dass der Einstieg in die Specific Kategorie und SORA schwer fallen kann. Einen guten Startpunkt um die Hürde zu senken, bietet dir unsere Artikelreihe, beginnend mit Was ist SORA?.
Anwendungsszenario: Certified (Zertifiziert)
Die Certified-Kategorie ist für die meisten Drohnenpiloten nicht relevant. Sie betrifft Hochrisiko-Operationen wie:
- Internationaler Flug von zertifizierten Frachtdrohnen nach Instrumentenflugregeln
- Drohnenbetrieb mit Passagierbeförderung (Lufttaxis)
- Paketzustelldienste in urbanen Umgebungen
- Transport von gefährlichen Gütern
Diese Kategorie wird voraussichtlich hauptsächlich für Industrieunternehmen, Drohnen-Lieferdienste und Lufttaxi-Anbieter Anwendung finden.
Drohnen-Klassen C0-C6 der EU Drohnenverordnung
Drohnen werden anhand ihrer technischen Eigenschaften in verschiedene Klassen eingeteilt. Für die Open-Kategorie sind die Klassen C0 bis C4 relevant. Die Klassen C5 und C6 sind Sonderklassifizierungen für Standardszenarien in der Specific-Kategorie.
Die Einstufung in eine Klasse wird vom Hersteller anhand festgelegter Richtlinien durchgeführt. Die Kennzeichnung ist auf der Drohne selbst und auf der Verpackung sichtbar.
Übersicht der Drohnenklassen:
| Klasse | Max. Gewicht | Besonderheiten | Unterkategorie |
|---|---|---|---|
| C0 | unter 250g | Keine Remote-ID erforderlich | A1 |
| C1 | unter 900g | Remote-ID, Geo-Awareness | A1 |
| C2 | unter 4kg | Remote-ID, Geo-Awareness, Low-Speed-Modus | A2 |
| C3 | unter 25kg | Remote-ID, Geo-Awareness | A3 |
| C4 | unter 25kg | Für Modellflug, keine automatischen Funktionen | A3 |
| C5 | Variabel | Für STS-01, basiert auf C3 mit Zusatzanforderungen | Specific |
| C6 | Variabel | Für STS-02, auch andere Antriebsarten möglich | Specific |
Regelung für Bestandsdrohnen
Als Bestandsdrohnen gelten alle Drohnen, die vor dem 01.01.2024 hergestellt und vertrieben wurden und keine Cx-Klassifizierung haben. Seit dem Jahr 2024 dürfen keine Drohnen mehr ohne Cx-Label in den EU-Verkauf kommen.
Aktuelle Regelung für Bestandsdrohnen:
- Unter 250g: Dürfen in A1 geflogen werden (kein EU-Drohnenführerschein notwendig)
- Über 250g bis 25kg: Dürfen nur noch in A3 geflogen werden (EU-Kompetenznachweis erforderlich)
Wichtig: Flüge in der Unterkategorie A2 sind mit Bestandsdrohnen über 250g seit 2024 nicht mehr möglich. Das bedeutet: Wer näher als 150m an Wohngebiete heranfliegen möchte, benötigt eine Drohne mit Cx-Klassifizierung.
Versicherungspflicht
Unabhängig von allen anderen Regelungen gilt: Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist immer Pflicht. Das gilt sowohl für private als auch für kommerzielle Flüge – und zwar für jede Drohne, unabhängig von Größe und Gewicht.
Die gesetzliche Grundlage bildet § 43 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG). Ohne gültige Versicherung darfst du nicht fliegen. Bei einem Verstoß drohen nicht nur Bußgelder, sondern du haftest im Schadensfall mit deinem gesamten Privatvermögen.
Wichtig zu wissen:
- Die Standard-Privathaftpflichtversicherung deckt Drohnen in der Regel nicht ab
- Du benötigst eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung
- Die Mindestdeckungssumme für Drohnen beträgt 750.000 Sonderziehungsrechte (ca. 1 Mio. Euro)
- Gewerbliche Nutzung erfordert oft höhere Deckungssummen
Alle Informationen zur Drohnen-Haftpflichtversicherung haben wir in unserem Ratgeber zur Drohnen-Haftpflichtversicherung zusammengefasst. Günstige Versicherungen für den privaten Bereich sind bereits ab etwa 40€ pro Jahr erhältlich. Für gewerbliche Piloten empfehlen sich Policen mit höheren Deckungssummen und Zusatzleistungen wie Auslandsgeltung.
Registrierung als Drohnenpilot
Die Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist für die meisten Drohnenpiloten Pflicht.
Du musst dich registrieren, wenn deine Drohne:
- Eine maximale Abflugmasse von 250 Gramm oder mehr hat, oder
- Mit Sensoren zur Erfassung personenbezogener Daten ausgestattet ist (z.B. Kamera)
Ausnahme: Spielzeugdrohnen unter 250g ohne Kamera oder andere Sensoren zur Datenerfassung.
So funktioniert die Registrierung:
- Gehe auf das LBA-Portal
- Erstelle ein Nutzerkonto und lade ein Ausweisdokument hoch
- Nach Prüfung erhältst du deine e-ID (UAS-Betreiber-Nummer)
- Bringe die e-ID sichtbar auf all deinen Drohnen an
- Bei Drohnen mit Remote-ID: Gib die e-ID zusätzlich in der Drohnen-Software ein
Kosten:
- Natürliche Personen: 20€
- Juristische Personen: 50€
Mindestalter: In Deutschland ist die Registrierung ab dem 16. Lebensjahr möglich.
Die Registrierung ist einmalig und gilt für alle deine Drohnen. Du musst nicht jede Drohne einzeln registrieren, sondern nur dich selbst als Betreiber.
Alle Details zur Registrierung und Kennzeichnung findest du in unserem Artikel zur Drohnen-Registrierung beim LBA.
Die eID (UAS-Betreibernummer)
Nach der Registrierung erhältst du eine elektronische Identifikationsnummer (eID). Diese muss:
- Sichtbar auf jeder deiner Drohnen angebracht werden (z. B. als Aufkleber oder Kennzeichen)
- Bei Drohnen ab Klasse C1 zusätzlich in der Drohnen-Software hinterlegt werden (Remote-ID)
Die Remote-ID ermöglicht die Fernidentifikation deiner Drohne während des Flugs – vergleichbar mit einem Nummernschild am Auto.
Remote-ID im Detail
Die Fernidentifikation (Remote-ID) ist für Drohnen ab Klasse C1 verpflichtend. Dabei sendet die Drohne während des Flugs kontinuierlich folgende Informationen:
- Deine UAS-Betreibernummer (eID)
- Die Seriennummer der Drohne
- Position und Höhe der Drohne
- Position des Startpunkts oder des Fernpiloten
- Flugrichtung und Geschwindigkeit
Diese Daten können von Behörden mit entsprechenden Empfangsgeräten ausgelesen werden. So können Drohnenflüge nachvollzogen und bei Verstößen die Betreiber identifiziert werden.
EU-Drohnenführerscheine
Mit der EU Drohnenverordnung wurden zwei EU-weit gültige Drohnenführerscheine eingeführt:
EU-Kompetenznachweis (A1/A3) – der kleine Drohnenführerschein
- Online-Training und Online-Prüfung direkt beim LBA
- Prüfung darf beliebig oft wiederholt werden
- Gültigkeit: 5 Jahre
- Erforderlich für alle Drohnen ab 250g in der Open-Kategorie
- Gebührenpflichtig (25€ beim LBA)
EU-Fernpiloten-Zeugnis (A2) – der große Drohnenführerschein
- Voraussetzung: EU-Kompetenznachweis A1/A3
- Praktisches Selbst-Training erforderlich (schriftliche Selbsterklärung)
- Theorie-Prüfung bei einer zertifizierten Prüfstelle (oft in Kombination mit Schulung)
- Gültigkeit: 5 Jahre
- Erforderlich für C2-Drohnen in der Unterkategorie A2
- Kostenpflichtig, da durch externe Prüfstellen durchgeführt (ca. 300-400€)
Alle weiteren Informationen zu den EU-Drohnenführerscheinen haben wir in unserem Ratgeber zum EU-Drohnenführerschein zusammengefasst. Dort erfährst du, wann du einen der beiden Nachweise brauchst, wie du ihn erwerben kannst und was du dabei beachten musst.
Verlängerung: Die ersten Nachweise laufen aufgrund der Gültigkeit von 5 Jahren 2026 ab. Seit Dezember 2025 kannst du deinen Nachweis über das LBA-Portal verlängern, wenn er weniger als 12 Monate gültig ist.
Geografische Zonen und Flugverbote
Die EU-Drohnenverordnung gibt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, geografische UAS-Gebiete (Geo-Zonen) festzulegen. In Deutschland sind diese in § 21h der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) geregelt.
Typische Flugverbotszonen in Deutschland
- Kontrollzonen von Flughäfen (CTR)
- Flugplätze (1,5 km Radius)
- Hubschrauberlandeplätze (mindestens 100 m)
- Naturschutzgebiete und Nationalparks
- Industrieanlagen und Kraftwerke
- Gefängnisse und Justizvollzugsanstalten
- Militärische Anlagen
- Menschenansammlungen
- Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften
Wo finde ich die aktuellen Flugzonen?
Die verbindliche Darstellung aller geografischen UAS-Gebiete in Deutschland findest du auf der Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt (DIPUL) unter dipul.de.
Zusätzlich bieten Apps wie Droniq, Map2Fly oder DJI Fly eine Übersicht – diese sind jedoch nicht rechtsverbindlich.
Praxis-Empfehlung: Gewöhne dir an, vor jedem Flug drei Dinge zu prüfen:
- Ist das Gebiet auf DIPUL freigegeben?
- Gibt es aktuelle NOTAMs (Luftfahrthinweise)?
- Sind die Wetterbedingungen geeignet?
Mit dieser Routine vermeidest du rechtliche Probleme und erhöhst die Sicherheit.
Eine praxisnahe Anleitung, wie du vor jedem Flug die Rechtslage prüfst, findest du in unserem Artikel Wo darf ich mit meiner Drohne fliegen?
Häufige Fehler vermeiden
In der Praxis beobachten wir regelmäßig Fehler, die leicht vermeidbar sind:
⚠️Fehler vermeiden: Viele Piloten gehen davon aus, dass ihr A2-Führerschein sie berechtigt, näher an Menschen zu fliegen – unabhängig von der Drohne. Das stimmt nicht: Die Unterkategorie A2 ist seit 2024 ausschließlich für Drohnen mit C2-Klassifizierung vorgesehen. Mit einer Bestandsdrohne wie der DJI Mavic 2 Pro darfst du trotz A2-Zeugnis nur in A3 fliegen (150 m Abstand zu Wohngebieten).
Weitere typische Stolperfallen:
- Vergessene Registrierung: Auch Mini-Drohnen mit Kamera erfordern eine Betreiber-Registrierung beim LBA
- Fehlende eID auf der Drohne: Die Kennzeichnung ist Pflicht – ein simpler Aufkleber reicht
- Veraltete App-Daten: DIPUL ist die einzig verbindliche Quelle für Flugverbotszonen, nicht die Hersteller-App
- Abgelaufener Führerschein: Nach 5 Jahren ist eine Verlängerung erforderlich
Zusammenfassung
Die wichtigsten Punkte der EU Drohnenverordnung auf einen Blick:
- Geltungsbereich: Alle EU-Mitgliedstaaten plus Norwegen, Liechtenstein, Island und Schweiz – nicht für Innenräume
- Drei Kategorien: Open (ohne Genehmigung), Specific (mit Genehmigung), Certified (Hochrisiko)
- Drohnenklassen: C0 bis C4 für Open-Kategorie, C5/C6 für Specific-Kategorie
- Maximale Flughöhe: 120m über Grund in der Open-Kategorie
- Versicherung: Immer Pflicht – für jede Drohne, egal wie klein
- Registrierung: Pflicht für Drohnen ab 250g oder mit Kamera (Kosten: 20€)
- Führerscheine: EU-Kompetenznachweis A1/A3 für die meisten Drohnen, EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 für C2-Drohnen in A2
- Bestandsdrohnen über 250g: Nur noch in A3 erlaubt (seit 2024)
Nächste Schritte
Du möchtest legal mit deiner Drohne fliegen? So gehst du vor:
- Versicherung abschließen – Ohne geht gar nichts. Unser Versicherungsvergleich hilft dir bei der Auswahl.
- Beim LBA registrieren – Du erhältst deine e-ID
- e-ID an der Drohne anbringen – Gut sichtbar
- EU-Kompetenznachweis machen – Falls deine Drohne 250g oder mehr wiegt
- Geo-Zonen prüfen – Vor jedem Flug über die DIPUL-Plattform
Bei Fragen zur Flugplanung und Genehmigungen unterstützt dich skyzr mit dem Genehmigungsservice und praktischen Tools für deinen Drohnenalltag.
Quellen zur EU Drohnenverordnung
Die offizielle Quelle zur EU Drohnenverordnung ist die EASA (European Union Aviation Safety Agency). Besonders relevant sind:
- Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 (Betriebsvorschriften)
- Delegierte Verordnung (EU) 2019/945 (Herstellungsvorschriften)
- ED Decision 2025/018/R (SORA 2.5)
Weitere offizielle Quellen:
Häufige Fragen und Antworten zur EU Drohnenverordnung 2026
Die EU Drohnenverordnung ist seit dem 01.01.2021 in Kraft und erhielt seitdem mehrere Anpassungen. Die neueste Änderung (SORA 2.5) trat im September 2025 in Kraft.
Ja, eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist immer Pflicht – unabhängig davon, ob du privat oder gewerblich fliegst und wie groß oder schwer deine Drohne ist.
Ja, wenn deine Drohne 250g oder mehr wiegt oder mit einer Kamera ausgestattet ist. Die Registrierung erfolgt online beim LBA und kostet für Privatpersonen 20€.
Nein, du registrierst dich selbst als Betreiber beim LBA – nicht die einzelne Drohne. Die Registrierung ist Pflicht, wenn deine Drohne 250 g oder mehr wiegt oder eine Kamera hat (auch unter 250 g).
Der alte deutsche Kenntnisnachweis war bis Ende 2021 gültig und konnte in den EU-Kompetenznachweis umgeschrieben werden. Falls du noch keinen EU-Kompetenznachweis hast, musst du diesen neu erwerben.
Es gibt zwei EU-Drohnenführerscheine: den EU-Kompetenznachweis A1/A3 (kleiner Führerschein) und das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 (großer Führerschein). Welchen du benötigst, hängt von deiner Drohnenklasse und der gewünschten Unterkategorie ab.
Ja, aber eingeschränkt. Bestandsdrohnen unter 250g dürfen in A1 fliegen. Bestandsdrohnen über 250g dürfen seit 2024 nur noch in A3 fliegen (mindestens 150m Abstand zu Wohngebieten).
Der EU-Kompetenznachweis ist 5 Jahre gültig. Die ersten Nachweise laufen 2026 ab. Du kannst die Verlängerung seit Dezember 2025 über das LBA-Portal beantragen, wenn dein Nachweis weniger als 12 Monate gültig ist.
Ja, die Schweiz hat die EU-Drohnenverordnung übernommen. Dein deutscher EU-Kompetenznachweis und deine Registrierung sind auch dort gültig.
Das hängt von deiner Drohne ab. Für Drohnen unter 250 g ohne Kamera brauchst du keinen Führerschein. Bei Drohnen ab 250 g ist mindestens der EU-Kompetenznachweis (A1/A3) erforderlich. Für Flüge in der Unterkategorie A2 (nahe an Menschen) mit C2-Drohnen benötigst du das EU-Fernpiloten-Zeugnis (A2).
Die verbindliche Darstellung aller geografischen UAS-Gebiete findest du auf DIPUL. Apps wie Droniq oder Map2Fly bieten zusätzliche Orientierung.



super!
War sehr hilfreich,vor allem für Anfängerpiloten wie mich ist das eine super Zusammenfassung der neuen Gesetzte.Vielen dank das sich jemand die zeit genommen hat das hier so super zusammenzufassen.
Hallo Oskar,
vielen Dank für dein Feedback! Es freut uns natürlich sehr, wenn sich die Arbeit auszahlt und wir helfen können 🙂
Viele Grüße
Dimitri
Zum Thema Versicherungspflicht rate ich Euch, zuerst Euren Anbieter für die Privathaftpflicht zu kontaktieren und nicht den Links zu den Anbietern zu folgen.
Bei meiner Versicherung mir kann ich ohne nennenswerte Mehrkosten die Drohnennutzung über die Privathaftpflicht abdecken (HUK).
Gruß
Hallo Jochen,
danke für deinen kommentar.
Selbstverständlich kann und sollte man zuerst bei seiner Privathaftpflichtversicherung nachfragen bzw. nachgucken ob und welche Art von Drohnenflügen abgedeckt werden (können).
Dennoch ist es immer angeraten Versicherungen zu vergleichen und nicht zwangsläufig gleich das anzunehmen, was einem die bestehende Versicherung vorsetzt. Denn da gibt es wie immer viele Unterschiede, nicht nur beim Preis.
Daher ist es durchaus ratsam, auch „den Links zu den Anbietern“ zu folgen. Ob man dann die dortigen Angebote nutzt oder nicht, bleibt dann ja immer noch jedem selbst überlassen 🙂
Viele Grüße
Dimitri
Hallo, danke für den Artikel.
Erlaubt die neue Verordnung Flüge bei Nacht?
Die Droniq App (vom DFS empfohlen / mit-entiwckelt) enthält entsprechende Hinweise, aber ich konnte keine eindeutige Antwort finden.
Vielen Dank für das Feedback.
Hallo Anon,
konkrete Infos aus der EU-Verordnung haben auch wir dazu bisher nicht gefunden. Da die Verordnung es aber explizit vorsieht, dass einzelne Länder zusätzliche Regelungen beibehalten oder hinzufügen können, ist davon auszugehen, dass hierzulande die Regelungen zu Nachtflügen beibehalten werden. Sprich: nicht ohne Genehmigung.
https://www.dein-drohnenpilot.de/drohne-bei-nacht-daemmerung-fliegen-erlaubt-oder-nicht/
Sollten uns hier neue Informationen erreichen, wird der verlinkte Artikel aktualisiert.
Viele Grüße
Dimitri
Hallo Drohnenfreunde,
wo habt ihr die Info her, dass man mit einem EU-Fernpiloten-Zeugnis während der Übergangsphase auch Drohnen mit 500 bis 2000g in der Kategorie A2 fliegen darf? Hier der meiner Ansicht nach relevante Auszug aus der Verordnung aus Artikel 22: „unbemannte Luftfahrzeuge mit einer höchstzulässigen Startmasse von weniger als 2 kg, die von einem Fernpiloten, dessen Kompetenzniveau dem in Punkt UAS.OPEN.030(2) von Teil A des Anhangs mindestens gleichwertig ist, unter Einhaltung eines horizontalen Mindestabstands von 50 m zu Menschen betrieben werden“
Meinem Verständniss nach steht docht nicht, dass sich irgendwas an der Kategorie ändert. Also nach wie vor A3 und nach wie vor 150m Abstand zu Wohn- Gewerbe, Industire und Erholungsgebieten. Lediglich der Abstand zu Personen, der in A3 nicht scharf definiert ist (aber garantieren muss, dass keine Person gefährdet wird, also vielleicht 100m?) reduziert sich auf 50 m. Ansonsten gelten weiterhin alle Regeln aus A3. Aber vielleicht habt ihr da auch noch was anderes gefunden. Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Viele Grüße
Julian
Die Drohnen können mehrere Tausend Meter hoch fliegen, aber es wurde eine willkürliche Grenze von lächerlichen 100m festgelegt.
Einfach mal den Wert von Drachen am Seil übernommen, ohne die Unterschiede in der Steuerbarkeit zu berücksichtigen.
Gibt es da Informationen wer aus der Politik und welche Autoren/Juristen da beteiligt waren?
Man sollte nicht pauschal harte Einschränkungen machen, sondern Gesetze so schreiben dass es die Möglichkeit gibt höher zu fliegen oder in NSG zu fliegen wenn man bestimme Anforderungen erfüllt.
Welchen Grund hat z.B. das Verbot in einem NSG? Lautstärke?
Dann hätte man die Chance nutzen können durch einen dB-Wert die Hersteller dazu zu animieren leisere Drohnen herzustellen.
Und wenn einmal Drohnen existieren die wie Vögel fliegen, wie die Festool-Drohne, welche Basis haben dann noch die Verbote in NSG?
Und was die maximale Höhe angeht hätte man ja Regeln aufstellen können die Kontakte mit Flugzeugen verhindern.
Auch in technischer Hinsicht.
Wenn Ich an mein Smartphone einen kleinen USB-DVBT-Stick anschließe kann ich die Transponder aller Flugzeuge in der Gegend empfangen, und deren Position sehen. Warum also nicht die Höhe freigeben, wenn die Nutzer zugleich alle Flugzeuge in der Gegend beobachten. Z.B. automatisch per App die eine Warnung abgibt.
Oder sogar in die Drohne eingebaut mit automatischem Abstieg wenn sich ein Flugzeug nähert.
Es gibt jetzt Windkraftanlagen ohne das Geblinke (ist mir gerade entfallen warum das ein Problem sein kann), weil die es geschafft haben für ihren Bereich eine Technik durchzusetzen die nur noch blinkt, wenn sich ein Flugzeug nähert.
Bessere Gesetze können die Technik verbessern. Leiser, Luftraumüberwachung mit automatischem ausweichen etc..
Fliegen ohne Sicht etc..
Es darf auch keinen Fall soweit kommen dass Amazon etc. das Recht erhalten, gewerblich ohne Sicht auf über 100m ohne Sicht oder sogar automatisch (um mal alles zusammen zu packen) zu fliegen, das aber der Bürger nicht darf.
Und wenn man es darf, sollte es nicht nur unter hohen Hürden, Gebühren etc. etc. etc. möglich sein.
Irgendwann fliegen schließlich auch private automatisch fliegende „Drohnen“ mit Menschen drin, die keinerlei Flugschein haben…
Und natürlich könnten auch die kleinen Drohnen einen Transponder mit sich führen.
Das sollte ja sogar im Interesse reaktionärer Überwachungsfanatiker sein…
Nötig wäre es aber nicht. Denn ausweichen sollte immer die Drohne.
Sie ist auch wendiger als Flugzeuge.
Aber ist erst mal ein Gesetz eingeführt, wird in Deutschland oft nichts mehr verändert…
Jetzt wäre natürlich die Chance dass Rot/Grün/Gelb das Gesetz verbessern.
Nein, Ich habe keine Drohne.
Mich stört jede Art von dummem Reaktionismus.