Drohnen Gesetze und Regeln in Österreich 2026

Dimitri
Von Dimitri - Plattform & Content Manager
15 Min. Lesezeit
Alles wichtige zu den Drohnen Gesetzen in Österreich

Du planst deinen ersten Drohnenflug in Österreich oder bist als Tourist mit deiner Drohne im Land unterwegs? Dann reicht es nicht, nur die EU-Grundlagen zu kennen. Österreich hat eigene Zuständigkeiten, Behördenwege und Zonen-Regelungen, die du vor dem Start kennen solltest.

Das musst du wissen

  • In Österreich ist die Austro Control über ihr Portal dronespace.at die zentrale Anlaufstelle für Registrierung, Drohnenführerschein und Flugplanung.
  • Die Registrierung als Drohnenbetreiber kostet 39,60 EUR, ist 3 Jahre gültig und für fast alle Drohnenpiloten verpflichtend.
  • Das Mindestalter zum Fliegen liegt bei 16 Jahren, die Registrierung als Betreiber ist erst ab 18 Jahren möglich.
  • Über die Dronespace-App (iOS und Android) kannst du Flugverbotszonen prüfen, Flugpläne erstellen und in Kontrollzonen direkt eine digitale Freigabe beim Tower beantragen.
  • Neben den EU-weit geltenden Regeln gibt es AT-spezifische Geozonen, die du vor jedem Flug in der Dronespace-Karte prüfen musst.

Dieser Artikel konzentriert sich auf die Besonderheiten in Österreich. Die EU-weiten Grundlagen zu Betriebskategorien, Drohnenklassen und Co. findest du in unserem umfassenden Ratgeber zur EU-Drohnenverordnung.

EU-Drohnenverordnung als Basis

Auch in Österreich bildet die EU-Drohnenverordnung die rechtliche Grundlage für den Betrieb von Drohnen. Sie ist seit dem 31. Dezember 2020 in Kraft und wurde über das österreichische Luftfahrtgesetz (LFG) und die Luftverkehrsregeln (LVR 2014) in nationales Recht überführt.

Die Verordnung teilt Drohnenflüge in drei Betriebskategorien ein: Open (ohne behördliche Genehmigung), Specific (mit Risikoanalyse und Genehmigung) und Certified (für Hochrisiko-Einsätze wie den Transport von Personen). Für die meisten privaten und viele gewerbliche Einsätze ist die Open-Kategorie mit ihren Unterkategorien A1, A2 und A3 relevant.

Alle Details zu den Betriebskategorien, den Drohnenklassen C0 bis C6 und den jeweiligen Anforderungen findest du in unserem Ratgeber zur EU-Drohnenverordnung.

Austro Control: Deine zuständige Behörde

Die Austro Control ist die österreichische Luftfahrtbehörde und damit deine zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um den Drohnenbetrieb. Über ihr Portal dronespace.at werden Registrierung, Drohnenführerschein und Flugplanung digital abgewickelt.

Konkret nutzt du dronespace.at für:

  • Registrierung als Drohnenbetreiber
  • Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis A1/A3) absolvieren
  • Flugplanung und Prüfung von Geozonen über die interaktive Karte
  • Flugfreigaben in Kontrollzonen direkt digital beantragen
  • Betriebsaufzeichnungen deiner Flüge verwalten

Bei Fragen erreichst du das Dronespace-Team telefonisch unter 05 1703 7111 (Durchwahl 2) oder per E-Mail an dronespace@austrocontrol.at.

Registrierung als Drohnenbetreiber in Österreich

In Österreich musst du dich als Betreiber registrieren, wenn deine Drohne eine Kamera besitzt, 250 Gramm oder mehr wiegt oder bei einem Aufprall eine kinetische Energie von über 80 Joule übertragen kann. In der Praxis betrifft das nahezu alle handelsüblichen Kameradrohnen – auch Modelle unter 250 Gramm wie die DJI Mini Serie.

Die Registrierung erfolgt online über dronespace.at und kostet 39,60 EUR. Sie ist 3 Jahre gültig und kann danach über dein Betreiberkonto verlängert werden. Für die Anmeldung benötigst du unter anderem die Polizzennummer einer gültigen Drohnen-Haftpflichtversicherung – ohne sie lässt sich der Prozess nicht abschließen.

Nach der Registrierung erhältst du eine Registrierungsnummer, die du auf all deinen Drohnen anbringen musst. Du registrierst dich als Betreiber, nicht die einzelne Drohne. Wenn du bereits in einem anderen EU-Mitgliedsstaat registriert bist, gilt deine Registrierung auch in Österreich.

Den genauen Ablauf der Registrierung Schritt für Schritt haben wir in unserem Ratgeber zur Drohnen-Registrierung beschrieben.

💡 Tipp: Schließe zuerst deine Drohnen-Haftpflichtversicherung ab, bevor du die Registrierung startest. Ohne Polizzennummer kommst du nicht weiter. In unserem Ratgeber zur Drohnenversicherung in Österreich findest du alle Details zu den Anforderungen.

Drohnenführerschein in Österreich

In Österreich gibt es – wie EU-weit – zwei Kompetenznachweise für Drohnenpiloten:

EU-Kompetenznachweis (A1/A3) – der „kleine Drohnenführerschein“: Dieser ist Pflicht für den Betrieb von Drohnen ab 250 Gramm in den Unterkategorien A1 und A3. Du absolvierst ihn direkt auf dronespace.at als kostenlosen Online-Kurs mit anschließendem Multiple-Choice-Test (40 Fragen). Bei Bestehen kannst du den Nachweis sofort herunterladen.

EU-Fernpiloten-Zeugnis (A2) – der „große Drohnenführerschein“: Für die Unterkategorie A2 ist eine zusätzliche Präsenz-Prüfung notwendig, die über die Austro Control organisiert wird. Voraussetzung ist ein gültiger EU-Kompetenznachweis.

Beide Nachweise sind 5 Jahre gültig und in allen EU-Mitgliedsstaaten anerkannt. Wenn du deinen Führerschein in einem anderen EU-Land erworben hast, gilt er auch in Österreich.

Alle Details zu Ablauf, Vorbereitung und den Unterschieden zwischen den beiden Nachweisen findest du in unserem Ratgeber zum EU-Drohnenführerschein.

⚠️ Fehler vermeiden: Viele Piloten vergessen, dass der Drohnenführerschein beim Fliegen mitgeführt werden muss – entweder ausgedruckt oder als Datei auf dem Smartphone. Das gilt auch für die Registrierungsbestätigung und die Versicherungspolizze.

Mindestalter für Drohnenpiloten

Das Mindestalter zum Fliegen einer registrierungspflichtigen Drohne liegt in Österreich bei 16 Jahren. Für die Registrierung als Betreiber musst du hingegen mindestens 18 Jahre alt sein.

Wenn du zwischen 16 und 18 Jahre alt bist, muss eine volljährige Person – zum Beispiel ein Erziehungsberechtigter – die Registrierung für dich durchführen und als Betreiber eingetragen sein.

Eine Ausnahme vom Mindestalter gilt, wenn du unter Aufsicht eines qualifizierten Fernpiloten (mindestens 16 Jahre, mit den nötigen Nachweisen) fliegst. In diesem Fall gibt es keine Altersgrenze.

Versicherungspflicht

Für den Betrieb von Drohnen in Österreich ist eine Drohnen-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Die Mindestdeckungssumme beträgt laut Luftfahrtgesetz 750.000 Sonderziehungsrechte (ca. 900.000 EUR).

Eine herkömmliche Haushaltsversicherung reicht dafür nicht aus. Du benötigst eine spezielle Luftfahrt-Haftpflichtversicherung, die die Gerätedaten deiner Drohne (Modell, Seriennummer, Gewicht) beinhaltet.

Alle Anforderungen und Empfehlungen haben wir in einem separaten Ratgeber zur Drohnenversicherung in Österreich zusammengestellt.

Wo darf ich in Österreich Drohne fliegen?

Neben den allgemeinen Regeln der EU-Drohnenverordnung gibt es in Österreich nationale Geozonen, also Gebiete mit besonderen Einschränkungen oder Verboten. Diese musst du vor jedem Flug prüfen.

Dronespace-Karte: Dein wichtigstes Planungswerkzeug

Die offizielle und interaktive Karte der Austro Control findest du als Desktop-Version unter map.dronespace.at und in der Austro Control Dronespace App für iOS und Android.

So nutzt du die Karte in der Praxis:

Die Karte zeigt alle Geozonen und Luftraumbeschränkungen in Österreich, basierend auf den offiziellen Luftfahrtkarten der Austro Control. Die verschiedenen Zonen sind farblich markiert: Dunkelblau kennzeichnet zivile Kontrollzonen (Flughäfen), in denen du eine Freigabe über die App beantragen kannst. Weitere Farben markieren Sicherheitszonen, Flugbeschränkungsgebiete und militärische Bereiche.

Quick-Check – dein erster Schritt vor jedem Flug: In der App gibst du deinen geplanten Startpunkt ein und siehst sofort, ob an diesem Ort der Betrieb grundsätzlich erlaubt ist, eine Bewilligung oder Freigabe benötigt wird oder ein generelles Flugverbot besteht. Der Quick-Check berücksichtigt dabei auch die Eigenschaften deiner Drohne (Gewicht, Kategorie), sodass die Anzeige auf deine konkrete Situation zugeschnitten ist.

Flugplanung und Flugplan-Abgabe: Wenn der Quick-Check grünes Licht gibt oder eine Freigabe möglich ist, kannst du deinen Einsatz direkt in der App planen. Du legst Fluggebiet, Höhe, Zeitfenster und weitere Parameter fest und reichst den Flugplan digital ein.

Digitale Flugfreigabe in Kontrollzonen: Für Drohnenflüge in der Nähe ziviler Flughäfen (Wien, Linz, Graz, Salzburg, Klagenfurt, Innsbruck) beantragst du die Startfreigabe direkt über die App. Der zuständige Fluglotse kann den Flugplan in Echtzeit einsehen und die Freigabe erteilen oder ablehnen – je nach aktueller Verkehrslage. Das ersetzt den früheren Weg über einen Telefonanruf beim Tower und macht den Prozess deutlich schneller. Wichtig: Ein Flugplan kann zwar bis kurz vor Abflug eingereicht werden, bei Kontrollzonen solltest du aber Vorlauf einplanen, da der Freigabeprozess etwas dauern kann.

Weitere nützliche Funktionen: Die App zeigt dir auch ein aktuelles Luftlagebild mit anderen aktiven Drohnen in der Umgebung und ermöglicht die Verwaltung deiner Betriebsaufzeichnungen (Fluglogbuch). Seit der LVR-Novelle 2025 stellt Austro Control zusätzlich die Geo-Zonen-Daten nach §18b LVR 2014 als JSON-Downloads bereit, die sich auch in andere Planungstools integrieren lassen.

Zusätzlich zur Dronespace-App bietet auch der ÖAMTC eine Drohnen Info App als ergänzende Informationsquelle an.

💡 Tipp: Installiere die Dronespace-App vor deinem ersten Flug in Österreich und mache dich mit dem Quick-Check vertraut. In der Praxis dauert die Prüfung nur wenige Sekunden und gibt dir sofort Sicherheit, ob du an deinem Wunschort fliegen darfst.

AT-spezifische Zonentypen

In Österreich gibt es verschiedene Gebietstypen, in denen der Drohnenflug eingeschränkt oder genehmigungspflichtig ist. Hier ein Überblick mit Einordnung:

Kontrollzonen (zivile Flughäfen): Umgeben die Verkehrsflughäfen Wien, Linz, Graz, Salzburg, Klagenfurt und Innsbruck. Vor einem Drohnenflug in diesen Zonen brauchst du eine Freigabe der Flugverkehrskontrollstelle. Diese kannst du mittlerweile direkt über die Dronespace-App digital beantragen.

Sicherheitszonen: Befinden sich in der Nähe von Flughäfen und anderen sicherheitsrelevanten Bereichen. Hier ist eine gesonderte Bewilligung der Austro Control erforderlich.

Flugbeschränkungsgebiete: Betreffen bestimmte Regionen wie Wien, den Neusiedler See oder das Rheindelta. Für Drohnenflüge in diesen Gebieten benötigst du grundsätzlich eine Bewilligung. Eine wichtige Ausnahme: Drohnen unter 250 Gramm, die unter 30 Meter über Grund betrieben werden, sind seit dem 12. August 2022 in Flugbeschränkungsgebieten von der Bewilligungspflicht ausgenommen.

Unkontrollierte Flugplätze: In der Nähe von kleineren, unkontrollierten Flugplätzen ist der Drohnenbetrieb seit dem 12. August 2022 nur noch außerhalb der Betriebszeiten des jeweiligen Flugplatzes gestattet. Die Betriebszeiten findest du im Luftfahrthandbuch Österreich (AIP Austria).

Militärische Zonen: Für Drohnenflüge in militärischen Kontrollzonen, Flugplatzverkehrszonen, Nahkontrollbezirken und Flugbeschränkungsgebieten brauchst du die Zustimmung der örtlich zuständigen Militärflugleitung. In militärischen Sicherheitszonen ist eine Bewilligung des Bundesministers für Landesverteidigung erforderlich. Diese Freigaben sind nicht über die Dronespace-App möglich – du musst sie gesondert beim Bundesministerium beantragen.

Einen allgemeinen Überblick zum Thema Flugzonen, Geozonen-Konzept und Flugvorbereitung findest du in unserem Artikel Wo darf ich mit meiner Drohne fliegen?.

Behördliche Bewilligung (Specific-Kategorie)

Sobald dein geplanter Flug die Vorgaben der Open-Kategorie nicht erfüllt – zum Beispiel weil du in größerer Höhe fliegen willst, über Menschenansammlungen oder außerhalb der Sichtweite – fällt er automatisch in die Specific-Kategorie. Dann brauchst du eine behördliche Betriebsbewilligung.

In Österreich ist die Austro Control die zuständige Stelle für die Erteilung solcher Bewilligungen. Grundlegende Informationen zum Antragsverfahren findest du auf oesterreich.gv.at. Für die Risikoanalyse, die dem Antrag zugrunde liegt, haben wir einen eigenen Ratgeber zum Thema SORA erstellt.

Aktuelle Entwicklungen

Seit dem 15. Mai 2025 gelten in Österreich aktualisierte Luftverkehrsregeln (LVR 2014), die unter anderem neue Geo-Zonen nach §18b LVR 2014 einführen. Darüber hinaus gibt es aktuell vier temporäre Flugbeschränkungsgebiete für Drohnenerprobung, in denen neue Technologien unter realen Bedingungen getestet werden können. Aktuelle Informationen dazu findest du auf dronespace.at.

Ebenfalls relevant: Die ersten EU-Kompetenznachweise, die seit 2021 ausgestellt wurden, laufen 2026 nach 5 Jahren ab. Wenn dein Drohnenführerschein bald abläuft, findest du in unserem Ratgeber Kompetenznachweis verlängern alle aktuellen Informationen zum Verlängerungsprozess.

Zusammenfassung

  • Die EU-Drohnenverordnung bildet die Basis. Für die Umsetzung in Österreich ist die Austro Control über dronespace.at zuständig.
  • Registrierung ist für alle Betreiber von Kameradrohnen Pflicht, kostet 39,60 EUR und gilt 3 Jahre.
  • Drohnenführerschein A1/A3 ist kostenlos online auf dronespace.at absolvierbar. Für A2 brauchst du eine Präsenz-Prüfung.
  • Mindestalter: 16 Jahre zum Fliegen, 18 Jahre zum Registrieren.
  • Versicherungspflicht: Spezielle Drohnen-Haftpflicht ist Pflicht, Haushaltsversicherung reicht nicht.
  • Vor jedem Flug Dronespace-Karte prüfen: Quick-Check nutzen, Geozonen beachten, in Kontrollzonen digitale Freigabe beantragen.
  • Specific-Kategorie erfordert eine behördliche Bewilligung bei der Austro Control.

Häufige Fragen zu Drohnenregeln in Österreich

Muss ich mich als Tourist in Österreich registrieren?

Nein, wenn du bereits in einem anderen EU-Mitgliedsstaat als Drohnenbetreiber registriert bist, gilt deine Registrierung auch in Österreich. Das Gleiche gilt für den EU-Drohnenführerschein. Du musst lediglich die österreichischen Geozonen und Flugbeschränkungen beachten.

Was kostet die Drohnenregistrierung in Österreich?

Die Registrierung über dronespace.at kostet einmalig 39,60 EUR und ist für 3 Jahre gültig. Die Verlängerung kostet ebenfalls 39,60 EUR.

Wo finde ich die aktuellen Flugverbotszonen?

Über die interaktive Karte auf map.dronespace.at oder in der Austro Control Dronespace App für iOS und Android. Die Quick-Check-Funktion zeigt dir sofort, ob du an deinem gewünschten Standort fliegen darfst.

Darf ich mit meiner DJI Mini (unter 250g) ohne Registrierung fliegen?

Nein. Auch wenn deine Drohne unter 250 Gramm wiegt, ist sie mit einer Kamera ausgestattet und erfasst damit personenbezogene Daten. Du musst dich als Betreiber registrieren. Eine Ausnahme gilt nur für Drohnen, die explizit als Spielzeug nach der EU-Spielzeugrichtlinie eingestuft sind.

Wie bekomme ich eine Flugfreigabe in einer Kontrollzone?

Über die Austro Control Dronespace App. Du gibst deinen Flugplan ein und beantragst die Freigabe digital. Der zuständige Fluglotse kann dir direkt über die App antworten. Für militärische Zonen ist dieser Weg allerdings nicht möglich – dort brauchst du eine gesonderte Genehmigung beim Bundesministerium für Landesverteidigung.

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Mein Name ist Dimitri Wolf, ich arbeite als Plattform- und Content-Manager bei skyzr und beschäftige mich seit 2016 mit Drohnen. Mit meinen Beiträgen möchte ich dir helfen, die teils komplexen Themen rund um Drohnen besser zu verstehen und dein Wissen und Können zu erweitern, damit du es praktisch anwenden kannst.
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