Du hast dich beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als UAS-Betreiber registriert und wartest jetzt auf deine eID – aber wie lange dauert es eigentlich, bis du sie bekommst?
Kurz gesagt: Wird dein Ausweisdokument automatisch erkannt, erhältst du deine eID oft schon innerhalb weniger Stunden. Ist eine manuelle Prüfung durch das LBA nötig, kann die Bearbeitungszeit laut Verwaltungsportal Hessen bis zu 14 Werktage betragen. Deine eID wird dir anschließend per E-Mail mitgeteilt und ist in deinem Benutzerkonto auf dem LBA-Portal sichtbar.
Wovon hängt die Bearbeitungszeit ab?
Das LBA prüft bei jeder Registrierung dein hochgeladenes Ausweisdokument – also deinen Personalausweis oder Reisepass als Scan im Format PNG, JPG oder JPEG. Im ersten Schritt versucht das System, die Daten automatisch auszulesen.
Funktioniert die automatische Erkennung, geht es schnell. Schlägt sie fehl – etwa weil das Foto unscharf, schlecht ausgeleuchtet oder abgeschnitten ist – muss ein Mitarbeiter des LBA deine Daten manuell prüfen. Laut LBA ist für die Erteilung der Betreiber-ID eine manuelle Prüfung der Identität erforderlich, und dieser Vorgang kann eine längere Zeit in Anspruch nehmen.
Die tatsächliche Dauer hängt also vor allem von zwei Faktoren ab: der Qualität deines hochgeladenen Ausweisfotos und dem aktuellen Bearbeitungsaufkommen beim LBA.
eID nicht sichtbar? Das kannst du tun
Ein häufiger Stolperstein: Du hast dich registriert, aber die eID wird in deinem Benutzerkonto nicht angezeigt. Das liegt laut LBA-FAQ in vielen Fällen daran, dass nicht alle Pflichtfelder in der Registrierungsmaske vollständig ausgefüllt sind. Prüfe also zuerst, ob deine Angaben zu Versicherung, Ausweisdokument und persönlichen Daten vollständig hinterlegt sind.
Falls die eID auch nach mehreren Wochen fehlt oder du unsicher bist, ob deine Registrierung korrekt eingegangen ist, kannst du dich per E-Mail an das LBA wenden: uas@lba.de. In der Regel erhältst du dort zeitnah eine Rückmeldung.
💡 Tipp: Lade ein gut lesbares, hochauflösendes Foto deines Ausweises hoch – am besten bei Tageslicht, ohne Reflexionen und mit allen vier Ecken sichtbar. Das erhöht die Chance, dass die automatische Erkennung greift und du deine eID deutlich schneller bekommst.
Alle Details zum Registrierungsprozess, den Kosten und den benötigten Unterlagen findest du in unserem umfassenden Ratgeber Drohne registrieren. Einen vollständigen Überblick über die rechtlichen Grundlagen bietet unser Artikel zur EU-Drohnenverordnung.
Du hast dich noch nicht registriert? Über das Registrierungsportal des LBA kannst du die Anmeldung in wenigen Minuten online durchführen.

… so, habe meine jetzt auch (KW1 -> KW12 = 11 Wochen).
Da sie ja nicht außen drauf muss, kommt sie (laminiert) in das Batteriefach.
Wie sieht es mit ‚elektronischer Hinterlegung‘ (bei MA2) aus?
Zu ‚ UUID ‚ finde ich hier keine Treffer, ‚ Identifikation ‚ kann nur 10-stellig (mit – und PIN hat die e-ID 20). ‚ Fluginformationen‘ kann 90 Stellen, ginge also.
Macht es Sinn, die e-ID dort rein zu schreiben und wenn ja, welche Auswirkung hätte das?
Hallo debo,
die Mavic Air 2 besitzt kein System zum Aussenden der eID. Dazu ein Auszug vom Luftfahrt-Bundesamt:
„Die PIN werden Sie benötigen, wenn es demnächst Drohnen gibt, die nach der Verordnung (EU) 2019/945 zertifiziert sind. Diese strahlen die Registrierung elektronisch ab. Daher kommt im Übrigen auch die Bezeichnung e-ID! Zur Eingabe der Registrierungsnummer werden Sie die Registrierungsnummer mit der PIN benötigen. Die Abstrahlung der Registrierungsnummer erfolgt selbstverständlich ohne die PIN. So ist sichergestellt, dass Ihre e-ID nicht durch Unbekannte aufgefangen werden kann und diese dann mit Ihrer e-ID fliegen – sofern denen Ihre persönliche PIN nicht bekannt ist.“
Viele Grüße
Dimitri
ok + Danke – wofür sind dann die oben genannten Eingabefelder gedacht?
Die Daten die du dort aktivieren bzw. Eintragen kannst sind für DJIs eigenes Tracking-System gedacht, genannt Aerescope – https://click.dji.com/AF8fWCnI_77kXUbu8EEdgw?pm=custom (*)
Das gibt es bereits seit einer ganzen Weile, setzt aber die verlinkte Hardware zum Auslesen der Daten aus der Drohne voraus und ist für Behörden konzipiert.
Für die EU-Drohnenverordnung und die dort angesprochene eID wird aber sehr wahrscheinlich ein ganz anderes System genutzt werden, da bezweifelt werden darf, dass Behörden sich von DJI eigener Technik abhängig machen wollen.
Die UUID müsste dabei die Seriennummer deiner Drohne sein.
Identifikation wäre eine entsprechende Identifikationsnummer und in Fluginformationen können zusätzliche Daten eingetragen werden.
Wir halten die Funktion jetzt für nicht weiter relevant, da wir nicht glauben, dass DJIs Arescope System von vielen offiziellen Stellen genutzt wird.
Alle Angaben natürlich ohne Gewähr, aber so ist da mein Wissensstand. 🙂
Viele Grüße
Dimitri
Hallo Dimitri,
Danke für den link und die ausführliche Information! Dann schauen wir mal …
Ich habe mir letzte Wochen eine DJI Mini 2 zugelegt, direkt bei helden.de eine Private Haftpflichtversicherung abgeschlossen und die Drohne beim LBA registriert. Zur Sicherheit auch noch den kleinen Drohnenführerschein gemacht, wenn ich ihn sicherlich auch nie brauchen werde – sicher ist sicher, dachte ich mir.
Da es anscheinend eine Weile dauern kann bis ich die e-ID habe, kommt bei mir die Frage auf, ob ich bis dahin mit der Drohne überhaupt in der Öffentlichkeit fliegen darf oder ob ich warten muss.
Hallo Christian,
die Übergangsfrist für die eID ist Ende April ausgelaufen. Seit dem 01. Mai 2021 benötigt man also zwingend die eID an seiner Drohne, wenn man mit dieser fliegen möchte.
Mittlerweile sollte der Prozess zur Vergabe der eID aber schneller gehen als noch zum Start am Anfang des Jahres.
Viele Grüße
Dimitri