Du bereitest einen Flug vor und siehst am Rand deines geplanten Fluggebiets ein paar Passanten oder ein Wohnhaus. Wie weit musst du davon wirklich entfernt bleiben, damit dein Flug regelkonform ist?
Die EU-Drohnenverordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz: Je größer der Abstand zwischen deiner Drohne und unbeteiligten Personen oder bestimmten Gebietsarten, desto geringer das Unfallrisiko. Dieser Ratgeber baut auf unserem Überblick zur Offenen Kategorie (Open Category) auf und zeigt dir alle relevanten Sicherheitsabstände, unterteilt in die Unterkategorien A1, A2 und A3. Für die Specific Kategorie gelten teilweise andere Werte, die wir in unserem Überblick zur Specific-Kategorie gesondert behandeln.
Das musst du wissen
- In A1 gibt es keine festen Abstandswerte, aber Menschenansammlungen darfst du in der gesamten Offenen Kategorie nie überfliegen
- In A2 gilt ein Mindestabstand von 30m zu unbeteiligten Personen (5m im Langsamflugmodus), zusätzlich greift die 1:1-Regel
- In A3 brauchst du 150m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten sowie mindestens 30m zu Personen, wobei der höchste errechnete Wert zählt
- Kannst du den erforderlichen Abstand nicht einhalten, musst du den Flug abbrechen
- Zusätzlich begrenzt die Offene Kategorie deine Flughöhe grundsätzlich auf 120m, das wirkt sich auch auf die 1:1-Regel aus
- Die Regeln basieren auf der EU-Verordnung 2019/947 und gelten in Deutschland und Österreich identisch
Worauf bezieht sich der Sicherheitsabstand?
In der Offenen Kategorie bezieht sich der Sicherheitsabstand immer auf zwei mögliche Bezugspunkte: unbeteiligte Personen und bestimmte Gebietsarten (Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebiete). Welcher Bezugspunkt greift und welcher Wert gilt, hängt von deiner Unterkategorie ab.
Übersicht: Die wichtigsten Sicherheitsabstände in der Offenen Kategorie
| Unterkategorie | Abstand zu unbeteiligten Personen | Abstand zu Gebieten | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| A1 | Kein fester Wert (C1: Überflug planerisch ausschließen) | Kein fester Wert | Menschenansammlungen dürfen nie überflogen werden |
| A2 | mind. 30m, im Langsamflugmodus mind. 5m | – | 1:1-Regel gilt zusätzlich, Überflug ist nie erlaubt |
| A3 | mind. 30m, dazu 1:1-Regel und 2×Vmax (höchster Wert zählt) | mind. 150m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten | Überflug ist nie erlaubt, der gesamte Flugbereich muss frei von zu erwartenden Personen sein |
Unterkategorie A1: Kein fester Abstand, aber klare Grenzen
In A1 gibt es keine in Metern festgelegten Abstände zu unbeteiligten Personen oder Wohngebieten. Wie viel Freiraum du tatsächlich brauchst, hängt von der technischen Klasse deiner Drohne ab:
- Mit einer Drohne der Klasse C0 oder einem Selbstbau unter 250g darfst du unbeteiligte Personen überfliegen, solltest dabei aber vorsichtig bleiben
- Mit einer Drohne der Klasse C1 musst du deinen Flug so planen, dass du nach vernünftigem Ermessen keine unbeteiligten Personen überfliegst. Kommt es unerwartet doch dazu, musst du die Überflugdauer auf ein Minimum reduzieren
Unabhängig von der Klasse gilt: Der Überflug von Menschenansammlungen ist in der gesamten Offenen Kategorie verboten, also auch in A1.
Unterkategorie A2: 30 Meter, dazu die 1:1-Regel im Hintergrund
In A2 beträgt der horizontale Mindestabstand zu unbeteiligten Personen 30m. Verfügt deine Drohne über einen zertifizierten Langsamflugmodus mit maximal 3m/s, kannst du diesen Abstand auf mindestens 5m reduzieren. Diese Reduzierung ist aber nicht automatisch erlaubt: Du musst die Situation vorher anhand von drei Faktoren bewerten, den Wetterbedingungen, der Leistungsfähigkeit deiner Drohne und der Beschaffenheit des überflogenen Gebiets.
Wichtig dabei: Die 1:1-Regel (siehe unten) gilt in A2 grundsätzlich immer, nicht erst ab einer bestimmten Höhe. Solange du unter 30m Flughöhe bleibst, ist der feste Mindestwert von 30m maßgeblich. Fliegst du höher, wird die 1:1-Regel zum bindenden Wert, weil sie dann den größeren Abstand verlangt. Das gilt auch im reduzierten 5m-Modus.
Unbeteiligte Personen dürfen in A2 unter keinen Umständen überflogen werden, unabhängig vom Flugmodus. Für den Betrieb in A2 benötigst du zusätzlich das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2, einen der beiden EU-Drohnenführerscheine.
💡 Tipp: Prüfe vor dem Flug im Handbuch oder in der Flugapp deiner Drohne, ob sie überhaupt einen zertifizierten Langsamflugmodus besitzt. Nicht jede Drohne mit reduzierter Geschwindigkeit erfüllt automatisch die Anforderungen für den 5m-Abstand.
Unterkategorie A3: 150 Meter zu Gebieten, variabler Wert zu Personen
In A3 musst du einen horizontalen Sicherheitsabstand von mindestens 150m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten einhalten.
Zu unbeteiligten Personen gilt zusätzlich ein variabler Mindestabstand: Es zählt jeweils der höchste Wert aus 30m, der 1:1-Regel und dem geschwindigkeitsbasierten Abstand (2×Vmax, siehe unten). Außerdem muss der gesamte Flugbereich von Anfang an so gewählt sein, dass du nach vernünftigem Ermessen davon ausgehen kannst, dass während des gesamten Flugs keine unbeteiligten Personen gefährdet werden. Ein Überflug unbeteiligter Personen ist in A3 nicht erlaubt.
Die 1:1-Regel einfach erklärt
Die 1:1-Regel ist die bekannteste variable Abstandsregel und gilt sowohl in A2 als auch in A3.
Sie besagt: Der Mindestabstand zu unbeteiligten Personen muss der Flughöhe deiner Drohne entsprechen. Fliegst du 50m hoch, brauchst du mindestens 50m horizontalen Abstand. Fliegst du 75m hoch, sind es entsprechend 75m.
Der Hintergrund: Je höher deine Drohne fliegt, desto größer ist der Radius, in dem sie im Absturzfall landen kann, und desto größer der mögliche Schaden. Deshalb wächst der erforderliche Abstand mit der Höhe.
Der geschwindigkeitsbasierte Abstand in A3
Zusätzlich zur 1:1-Regel gilt in A3 ein Abstand, der sich an der maximalen Geschwindigkeit deiner Drohne orientiert:
Mindestabstand (in Metern) = Vmax × 2
Vmax ist die maximale Geschwindigkeit deiner Drohne in m/s. Diesen Wert findest du im Handbuch oder in der Flugapp. Er kann je nach Modellvariante, Region und Firmware unterschiedlich ausfallen.
📌 Beispiel: Bei einer Vmax von 21m/s ergibt sich ein Mindestabstand von 21 × 2 = 42m.
⚠️ Fehler vermeiden: Verwende für die Berechnung nie einen pauschalen Vmax-Wert aus dem Internet. Viele Drohnenmodelle werden je nach Region oder Firmware-Version mit unterschiedlichen Höchstgeschwindigkeiten ausgeliefert. Prüfe den tatsächlichen Wert deiner Drohne immer im aktuellen Handbuch oder direkt in der Flugapp.
Weitere Grenze mit Abstandsbezug: die maximale Flughöhe
Neben den Abständen zu Personen und Gebieten gilt in der gesamten Offenen Kategorie eine weitere Grenze, die direkt mit der 1:1-Regel zusammenhängt: die maximale Flughöhe von 120m über dem nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche. Du kannst den durch die 1:1-Regel geforderten Abstand also nicht beliebig durch mehr Höhe vergrößern, spätestens bei 120m ist Schluss.
Eine Ausnahme gilt in der Nähe künstlicher Bauwerke, die höher als 105m sind: Innerhalb von 50m horizontalem Abstand zu einem solchen Bauwerk darfst du mit Zustimmung des Verantwortlichen bis zu 15m über dessen höchsten Punkt fliegen. Alle Details dazu, inklusive der Voraussetzungen für diese Ausnahme, findest du in unserem Ratgeber zum Fliegen über 120m Höhe.
Was passiert, wenn du den Abstand nicht einhalten kannst?
Taucht während des Flugs unerwartet eine unbeteiligte Person auf und der erforderliche Sicherheitsabstand lässt sich nicht mehr einhalten, musst du den Flug unverzüglich abbrechen und die Drohne landen. Eine Fortsetzung des Flugs ohne ausreichenden Abstand ist in keiner Unterkategorie zulässig.
Wie werden „unbeteiligte Personen“ definiert?
Um die Sicherheitsabstände korrekt einzuhalten, musst du wissen, wer überhaupt als unbeteiligte Person zählt. Die EASA liefert dazu eine offizielle Erklärung, auf die wir an dieser Stelle verweisen, um Missverständnisse zu vermeiden:
👉 Definition von „unbeteiligten Personen“ laut EASA
Das folgende Video der EASA erklärt die wichtigsten Punkte rund um Sicherheitsabstände bei Flügen in der Nähe von Menschen:
Gelten diese Abstände auch in Österreich?
Ja. Die Sicherheitsabstände basieren auf der EU-Verordnung 2019/947 und gelten damit identisch in Deutschland und Österreich. Als österreichischer Pilot findest du die entsprechenden Informationen direkt bei Austro Control sowie auf dronespace.at, dem österreichischen Pendant zu den deutschen Behördenportalen.
Zusammenfassung
- In A1 gelten keine festen Abstände, aber ein generelles Überflugverbot für Menschenansammlungen
- In A2 gilt ein Mindestabstand von 30m (5m im Langsamflugmodus) plus die 1:1-Regel; Überflug ist nie erlaubt
- In A3 gelten 150m zu Wohn- und Gewerbegebieten sowie mindestens 30m zu Personen unter Berücksichtigung der 1:1-Regel und des 2×Vmax-Werts
- Lässt sich der Abstand nicht einhalten, musst du den Flug abbrechen
- Die maximale Flughöhe von 120m begrenzt zusätzlich, wie stark die 1:1-Regel den Abstand vergrößern kann
- Die Regeln gelten unverändert in Deutschland und Österreich
Du willst vor deinem nächsten Flug direkt prüfen, welche Regeln an deinem Standort zusätzlich gelten, etwa zu Geo-Zonen oder Flugbeschränkungen? Auf der skyzr Startseite findest du den kostenlosen Geo-Zonen-Check auf Basis offizieller Kartendaten.
Häufige Fragen zu Sicherheitsabständen für Drohnen
Nein. In A1 gibt es keine festen oder variablen Abstandswerte in Metern zu unbeteiligten Personen oder Gebieten. Die 1:1-Regel gilt ausschließlich in A2 und A3, wo mit schwereren Drohnen ein höheres Risiko besteht.
Nein. Auch im reduzierten 5m-Modus ist der Überflug unbeteiligter Personen in A2 nicht erlaubt. Der Langsamflugmodus verringert nur den seitlichen Abstand, nicht das Überflugverbot.
Dazu zählen unter anderem Parks, Badeseen, Freizeitanlagen und ähnliche öffentlich genutzte Flächen. Auch zu diesen Gebieten musst du die 150m einhalten.
Ja, sobald sich die maximale Geschwindigkeit deiner Drohne oder deine Flughöhe ändert, kann sich auch der maßgebliche Mindestabstand ändern. Kalkuliere vor jedem Flug den höchsten der drei Werte (30m, 1:1-Regel, 2×Vmax).
Nur bis zu einem gewissen Punkt. Die 1:1-Regel wächst zwar mit der Höhe, die Offene Kategorie begrenzt deine Flughöhe aber grundsätzlich auf 120m über Grund. Für größere Abstände brauchst du entweder mehr horizontale Distanz oder eine Genehmigung in der Specific Kategorie.
