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Drohnenregeln

Mindestalter für Drohnen: Ab wann darfst du fliegen?

DimitriVON DimitriVERÖFFENTLICHT 3 MIN. LESEZEIT
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Du fragst dich, ab welchem Alter du eine Drohne fliegen darfst? Die EU-Drohnenverordnung regelt das europaweit einheitlich, mit ein paar wichtigen Ausnahmen.

Kurz gesagt: Das Mindestalter für den Betrieb einer Drohne liegt laut EU-Drohnenverordnung grundsätzlich bei 16 Jahren. Für bestimmte Fälle wie Spielzeugdrohnen, Eigenbauten unter 250g oder Flüge unter Aufsicht gilt gar kein Mindestalter. Einzelne Mitgliedstaaten dürfen das Alter zusätzlich senken oder für Vereine abweichend regeln.

Mindestalter in Deutschland und Österreich

In Deutschland gilt das EU-weite Mindestalter von 16 Jahren unverändert. Deutschland hat von der Möglichkeit, das Alter zu senken, keinen Gebrauch gemacht.

Weitere Details zu den Drohnengesetzen in Deutschland liefert dir unser Beitrag Drohnen Gesetze und Regeln in Deutschland.

In Österreich liegt das Mindestalter zum Fliegen ebenfalls bei 16 Jahren. Wichtig ist hier eine Unterscheidung, die oft durcheinandergebracht wird: Die Registrierung als Drohnenbetreiber bei der Austro Control ist erst ab 18 Jahren möglich. Das bedeutet aber nicht, dass Minderjährige nicht fliegen dürfen. Die Registrierung muss dann lediglich eine volljährige Person übernehmen, zum Beispiel ein Elternteil. Danach kann die 16- oder 17-jährige Person unter dieser Registrierung ganz normal als Fernpilot fliegen.

⚠️ Häufiger Irrtum: Viele gehen davon aus, dass man in Österreich erst ab 18 Jahren fliegen darf, weil die Registrierung an dieses Alter geknüpft ist. Tatsächlich trennt die österreichische Regelung sauber zwischen Pilot (16 Jahre) und Betreiber-Registrierung (18 Jahre, alternativ übernommen durch eine erziehungsberechtigte Person).

Mehr zu den österreichischen Besonderheiten findest du in unserem Überblick zu den Drohnengesetzen in Österreich.

Wann gilt gar kein Mindestalter?

Die EU-Drohnenverordnung sieht drei Ausnahmen vor, bei denen das Mindestalter vollständig entfällt:

  • Spielzeugdrohnen: Drohnen der Klasse C0 in der Unterkategorie A1, die gleichzeitig als Spielzeug nach der Richtlinie 2009/48/EG gelten.
  • Eigenbauten unter 250g: Selbstgebaute Drohnen mit einer Startmasse unter 250 Gramm, häufig FPV-Racing-Modelle.
  • Flug unter Aufsicht: Wenn eine volljährige, qualifizierte Person direkt neben dir steht und die Verantwortung für den Flug übernimmt.

Zusätzlich dürfen Mitgliedstaaten das Mindestalter in der Kategorie OPEN um bis zu 4 Jahre senken, also bis auf 12 Jahre, und in der Kategorie SPECIFIC um bis zu 2 Jahre. Auch für Flugmodell-Vereine und -Vereinigungen kann ein abweichendes Mindestalter gelten. Solche Anpassungen gelten dann jeweils nur in dem Land, das sie festgelegt hat.

Was die Aufsichtsperson mitbringen muss

Fliegst du unter Aufsicht, muss die aufsichtsführende Person mindestens 16 Jahre alt sein und selbst über die passende Qualifikation verfügen, also einen EU-Kompetenznachweis oder ein EU-Fernpiloten-Zeugnis, je nach Kategorie. Als Betreiber muss sie außerdem registriert sein und eine gültige Drohnenversicherung nachweisen. Die Versicherungspflicht ergibt sich dabei aus nationalem Recht und nicht direkt aus der EU-Drohnenverordnung.

Alle Details zu den drei Betriebskategorien und den weiteren Regeln findest du in unserem umfassenden Ratgeber zur EU-Drohnenverordnung. Wie die Registrierung als Betreiber konkret abläuft, erklären wir dir in unserem Artikel zur Drohnen-Registrierung.

Du planst deinen ersten Flug und willst wissen, welchen Kompetenznachweis du dafür brauchst? Unser Ratgeber zum EU-Drohnenführerschein zeigt dir, welcher Nachweis für deine Situation passt.

Du willst deine Registrierung, deinen Kompetenznachweis und dein Fluglogbuch an einem Ort im Blick behalten? Mit flightstack by skyzr hast du alle wichtigen Nachweise für deinen nächsten Flug griffbereit.

Häufige Fragen zum Mindestalter für Drohnen

Ab wie viel Jahren darf man in Deutschland eine Drohne fliegen?

Das Mindestalter für den Drohnenflug in Deutschland beträgt laut EU-Drohnenverordnung 16 Jahre. Eine Absenkung hat Deutschland nicht vorgenommen.

Darf ich in Österreich mit 16 Jahren schon fliegen, obwohl die Registrierung erst ab 18 möglich ist?

Ja. Du darfst ab 16 Jahren als Fernpiloten fliegen. Die Registrierung als Betreiber muss dann eine volljährige Person für dich übernehmen, etwa ein Elternteil.

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