Was bedeutet die 1:1 Regel bei Drohnen?

Die 1:1-Regel begegnet dir spätestens bei der Vorbereitung auf den A2-Führerschein. Doch was genau regelt sie, und wann gilt sie für deinen Flug?
Kurz gesagt: Die 1:1-Regel besagt, dass der seitliche Abstand deiner Drohne zu unbeteiligten Personen mindestens so groß sein soll wie ihre Flughöhe. Fliegst du in 40 Metern Höhe, hältst du also mindestens 40 Meter Abstand.
Die Regel stammt aus den Auslegungshilfen der EASA zur Offenen Kategorie (Open Category) und gilt in Deutschland und Österreich gleichermaßen. In Deutschland gibt es zusätzlich eine eigene 1:1-Regel für Verkehrswege.
So wendest du die 1:1-Regel in der Offenen Kategorie an
Die 1:1-Regel ist ein Baustein der Abstandsregeln. Einen Überblick über alle Werte findest du in unserem Ratgeber zu den Sicherheitsabständen für Drohnen.
Wichtig zu wissen: Die 1:1-Regel steht nicht im Verordnungstext selbst, sondern in den Acceptable Means of Compliance der EASA. Die Verordnung fordert einen sicheren Abstand, die EASA nennt die 1:1-Regel als Richtwert dafür. Verantwortlich für die Festlegung bleibst du als Fernpilot.
In der Unterkategorie A2 schreibt die EU-Drohnenverordnung für Drohnen der Klasse C2 mindestens 30 Meter Abstand zu unbeteiligten Personen vor. Mit aktivem Low-Speed-Modus (max. 3 m/s) darfst du diesen Abstand nach Bewertung von Wetter, Leistung der Drohne und Umgebung auf bis zu 5 Meter verringern. Die 1:1-Regel kommt hinzu, es gilt jeweils der größere Wert. Gemessen wird vom Punkt am Boden, auf den die Drohne bei einem senkrechten Absturz fallen würde, bis zur Person.
Beispiel: Du fotografierst ein Einfamilienhaus mit einer C2-Drohne im Low-Speed-Modus in 20 Metern Höhe. Statt der 5 Meter Untergrenze hältst du 20 Meter Abstand zu Passanten. Steigst du im Normalmodus auf 50 Meter, reichen die 30 Meter nicht mehr aus, dann gelten 50 Meter.
Genau der zweite Fall wird in der Praxis leicht übersehen, weil viele Piloten nur die 30 Meter im Kopf haben. Die 1:1-Regel ist deshalb auch Prüfungsstoff für das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2.
In der Unterkategorie A3 empfiehlt die EASA für den Fall, dass eine unbeteiligte Person in deinen Einsatzbereich kommt, einen Abstand von mindestens 30 Metern, mindestens der Flughöhe und mindestens der Strecke, die deine Drohne in zwei Sekunden bei Höchstgeschwindigkeit zurücklegt. Alle Unterkategorien im Detail erklärt unser Ratgeber zur Offenen Kategorie.
Wo die 1:1-Regel außerdem gilt
In Deutschland regelt § 21h LuftVO den Betrieb innerhalb von 100 Metern um Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen. Dort darfst du unter anderem fliegen, wenn deine Flughöhe stets kleiner ist als der seitliche Abstand zur Infrastruktur und dieser Abstand stets mehr als 10 Meter beträgt. Diese Variante ist verbindlich und etwas strenger: Bei 30 Metern Abstand bleibst du unter 30 Metern Höhe.
In Österreich gelten die Abstandsempfehlungen der EASA identisch. Welche nationalen Einschränkungen an deinem Standort gelten, prüfst du in beiden Ländern am einfachsten mit der kostenlosen Karte auf der skyzr Startseite, die auf offiziellen Kartendaten basiert. Alternativ nutzt du DIPUL in Deutschland oder dronespace.at in Österreich. Die Besonderheiten beider Länder findest du in unseren Ratgebern zu den Drohnengesetzen in Deutschland und Österreich.
Auch in der Specific Kategorie begegnet dir das Prinzip. In der Risikobewertung nach SORA kannst du den Ground Risk Buffer, also den Sicherheitspuffer rund um dein Einsatzgebiet, zunächst nach der 1:1-Regel festlegen. Ein anderer, begründeter Wert ist ebenfalls möglich, etwa wenn du einen Fallschirm einsetzt. Die vordefinierten Risikobewertungen (PDRA) der EASA nutzen die 1:1-Regel ebenfalls als Standardkriterium.
Du planst einen Flug in der Nähe einer Straße oder Bahnlinie? Prüfe vorab mit der kostenlosen Karte auf der skyzr Startseite, ob an deinem Startpunkt eine Geozone gilt.
Häufige Fragen zur 1:1 Regel bei Drohnen
Die EASA-Variante ist eine anerkannte Empfehlung, wie du den geforderten sicheren Abstand einhältst. Verbindlich ist die deutsche Regel für Verkehrswege nach § 21h LuftVO.
Für Flüge in A1 sieht die EASA keine 1:1-Empfehlung vor. Die deutsche Verkehrswege-Regel gilt jedoch unabhängig vom Gewicht, also auch für deine Mini-Drohne.
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