Du willst mit deiner Drohne starten, ohne vorher bei einer Behörde eine Genehmigung einzuholen? Genau das ermöglicht die Offene Kategorie (auf Englisch: Open Category) der EU-Drohnenverordnung. Sie deckt den überwiegenden Teil aller privaten und viele gewerbliche Drohnenflüge ab, ist aber an klare Bedingungen gebunden. Wer diese Bedingungen nicht kennt, riskiert Bußgelder oder den Verlust des Versicherungsschutzes. Dieser Ratgeber zeigt dir, was in der Offenen Kategorie erlaubt ist, wo die Grenzen liegen und was du als Drohnenpilot in Deutschland und Österreich konkret beachten musst.
Das musst du wissen
- Die Offene Kategorie erlaubt Drohnenflüge ohne Betriebsgenehmigung, solange Gewicht, Höhe, Sichtkontakt und Abstand zu Menschen eingehalten werden
- Überschreitest du auch nur eine Bedingung, verlässt du die Offene Kategorie, meist Richtung Specific Kategorie, beim Überflug von Menschenansammlungen sogar Richtung Certified Kategorie
- Auch wenn du alle Bedingungen der Offenen Kategorie erfüllst, kann dein Standort in einer Geozone liegen, die eine zusätzliche Genehmigung erfordert
- Seit dem 1. Januar 2024 brauchst du für die Offene Kategorie eine CE-Klassifizierung deiner Drohne, für ältere Bestandsdrohnen gelten dauerhafte Sonderregeln
- Registrierung, ein passender Kompetenznachweis und eine Drohnenversicherung sind in Deutschland und Österreich unabhängig von der Unterkategorie Pflicht
Was ist die Offene Kategorie?
Die EU-Drohnenverordnung teilt den Drohnenbetrieb in drei Kategorien ein: Open, Specific und Certified. Die Einteilung folgt dem Risikoprinzip, je höher das Risiko für unbeteiligte Personen oder den Luftraum, desto strenger die Anforderungen. Einen allgemeinen Überblick über alle drei Kategorien findest du in unserem Ratgeber zur EU-Drohnenverordnung.
Die Offene Kategorie wurde für risikoarme Flüge geschaffen. Sie kommt ohne Zulassungsverfahren aus, ist dafür aber an feste technische und betriebliche Grenzen gebunden. Der Großteil aller Freizeitflüge und viele einfachere gewerbliche Einsätze finden hier statt.
Schnell-Check für die Offene Kategorie
Wenn du schnell prüfen willst, ob dein Drohnenflug in die Offene Kategorie fällt, kannst du das ganz einfach mit dem nachfolgenden interaktiven Fragebogen erledigen. In den darauffolgenden Absätzen erklären wir die Details und Hintergründe zur Offenen Kategorie.
Quelle der Entscheidungslogik: Luftfahrt-Bundesamt (LBA-V3.6), DVO (EU) 2019/947, gültig ab 01.01.2024. Dieses Werkzeug dient der ersten Orientierung und ersetzt keine rechtsverbindliche Auskunft. #gemeinsamsindwirskyzr
Was ist in der Offenen Kategorie erlaubt und was nicht?
Ein Drohnenflug fällt unter die Offene Kategorie und benötigt keine behördliche Erlaubnis, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Die Drohne wiegt weniger als 25 kg
- Die maximale Flughöhe beträgt 120 m über Grund
- Der Flug findet in sicherer Entfernung zu Menschen statt, ein Überflug von Menschenansammlungen ist grundsätzlich ausgeschlossen
- Der Flug findet in ununterbrochenem Sichtkontakt zur Drohne statt. Bei FPV-Flügen muss ein zusätzlicher Beobachter die Drohne durchgehend im Blick haben
- Es werden keine gefährlichen Güter transportiert
- Es werden keine Gegenstände von der Drohne abgeworfen
- Das Mindestalter beträgt 16 Jahre
- Seit dem 1. Januar 2024: Die Drohne besitzt eine Klassifizierung nach der EU-Drohnenverordnung (Ausnahmen für Bestandsdrohnen siehe unten)
Erfüllt dein geplanter Flug auch nur eine dieser Bedingungen nicht, verlässt du die Offene Kategorie. In den meisten Fällen landest du dann in der Specific Kategorie und brauchst eine Betriebsgenehmigung der zuständigen Behörde, in Deutschland das LBA, in Österreich Austro Control.
⚠️ Fehler vermeiden: Nicht jeder Verstoß gegen die Offene Kategorie lässt sich einfach über eine Betriebsgenehmigung lösen. Der Überflug von Menschenansammlungen ist auch in der Specific Kategorie nicht vorgesehen, dafür ist die deutlich strengere Certified Kategorie erforderlich, die für die meisten gewerblichen Piloten praktisch keine Rolle spielt. Der Überflug einzelner unbeteiligter Personen kann dagegen unter bestimmten Bedingungen über die Specific Kategorie genehmigt werden. Beide Fälle landen also nicht im selben Verfahren.
Folgende Flüge fallen entsprechend nicht unter die Offene Kategorie und sind ohne Genehmigung nicht zulässig:
- Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS)
- Flüge über 120 m über Grund
- Flüge mit Drohnen über 25 kg
- Flüge über Menschenansammlungen
- Flüge mit Transport gefährlicher Güter
- Flüge mit Abwurf von Gegenständen
Geozonen: Auch in der Offenen Kategorie kein Freifahrschein
Selbst wenn dein Flug alle Bedingungen der Offenen Kategorie erfüllt, heißt das noch nicht automatisch, dass du an diesem Ort auch fliegen darfst. Unabhängig von der Kategorie legt jedes Land zusätzlich sogenannte Geozonen fest, geografische Gebiete mit besonderen Einschränkungen oder Verboten, etwa in der Nähe von Flughäfen, Naturschutzgebieten, militärischen Einrichtungen oder Regierungsgebäuden.
Liegt dein Startpunkt in einer solchen Zone, kann eine zusätzliche Genehmigung nötig sein, auch wenn du Gewicht, Höhe, Sichtkontakt und Abstandsregeln der Offenen Kategorie vollständig einhältst. Umgekehrt gilt: Außerhalb markierter Geozonen darfst du in der Offenen Kategorie ohne weitere Prüfung fliegen.
Bevor du startest, lohnt sich deshalb immer ein Blick auf die offizielle Karte. Für Deutschland nutzt du dafür am schnellsten das kostenlose Kartentool auf unserer Startseite, das auf offiziellen Geodaten basiert. Welche Zonentypen es gibt, wie du sie richtig liest und wie das in Österreich und der Schweiz funktioniert, erklären wir ausführlich in unserem Ratgeber Wo darf ich mit meiner Drohne fliegen?
Die Unterkategorien A1, A2 und A3
Innerhalb der Offenen Kategorie entscheiden Drohnenklasse, Gewicht und Abstand zu unbeteiligten Personen sowie zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten darüber, in welcher Unterkategorie du fliegst.
| Unterkategorie | Drohnenklasse | MTOM | Anforderungen | Qualifikation |
|---|---|---|---|---|
| A1 | C0 oder privat hergestellt | < 250 g | Überflug von Menschenansammlungen verboten, Überflug unbeteiligter Personen erlaubt | Keine |
| A1 | C1 | < 900 g | Überflug von Menschenansammlungen verboten, Überflug unbeteiligter Personen verboten | EU-Kompetenznachweis |
| A2 | C2 | < 4 kg | Mind. 30 m Abstand zu Unbeteiligten, im Langsamflugmodus mind. 5 m | EU-Fernpilotenzeugnis |
| A3 | C2, C3, C4 oder privat hergestellt | < 25 kg | Mind. 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten, Gefährdung Unbeteiligter ausgeschlossen | EU-Kompetenznachweis |
Quelle: DIPUL, für Österreich gilt die identische EU-weite Einteilung, siehe dronespace.at
💡 Tipp: Je niedriger die Drohnenklasse, desto weniger Auflagen. Wenn du in erster Linie in bewohnten Gebieten fotografierst oder filmst, lohnt sich der Blick auf eine Drohne mit C0- oder C1-Klassifizierung, statt eine schwerere Drohne über den 150-Meter-Abstand der A3-Kategorie zu betreiben.
Bestandsdrohnen ohne CE-Klassifizierung
Seit dem 1. Januar 2024 setzt der Betrieb in der Offenen Kategorie eine CE-Kennzeichnung nach EU-Drohnenverordnung voraus. Drohnen, die vor diesem Datum gekauft wurden und keine Klassifizierung tragen (sogenannte Bestandsdrohnen), dürfen dauerhaft und ohne weiteres Auslaufdatum wie folgt geflogen werden:
- In der Unterkategorie A1, wenn die höchstzulässige Startmasse unter 250 g liegt
- In der Unterkategorie A3, wenn die höchstzulässige Startmasse unter 25 kg liegt
Die Unterkategorie A2 ist für Bestandsdrohnen über 250 g nicht mehr zugänglich, auch nicht mit einem EU-Fernpilotenzeugnis. Für einige Modelle bieten Hersteller wie DJI eine kostenlose Nachklassifizierung an, die diese Einschränkung aufhebt. Alle Details dazu findest du in unserem separaten Artikel zur Bestandsdrohnen-Regelung.
Remote-ID: Pflicht zur Fernidentifizierung
Drohnen der Klassen C1, C2 und C3 müssen in der Offenen Kategorie ihre Position, Höhe und Betreibernummer per Funk aussenden, damit sie von Behörden und anderen Luftraumnutzern identifiziert werden können. Ausgenommen sind C0-Drohnen unter 250 g, C4-Drohnen sowie Bestandsdrohnen ohne C-Klasse, solange du sie in A1 oder A3 betreibst. Setzt du dieselbe Bestandsdrohne in der Specific Kategorie ein, wird die Remote-ID auch für sie zur Pflicht.
Was genau übertragen wird, wie du deine e-ID im System deiner Drohne hinterlegst und wie du ohne integrierte Remote-ID nachrüsten kannst, erklären wir ausführlich in unserem Ratgeber zur Remote-ID für Drohnen.
Notwendige Qualifikation für den Drohnenpiloten
Je nach Unterkategorie und Drohnenklasse gelten für dich als Pilot unterschiedliche Pflichten.
Registrierungspflicht
Sobald deine Drohne eine Kamera besitzt oder mehr als 250 g wiegt, musst du dich als Drohnenbetreiber registrieren, nicht die einzelne Drohne. In Deutschland übernimmt das LBA die Registrierung, in Österreich Austro Control über dronespace.at. Alle Details liefert dir unser Artikel zur Registrierung als Drohnenbetreiber.
Drohnenführerschein und Mindestalter
Für den Betrieb in A1/A3 brauchst du in der Regel den EU-Kompetenznachweis, für A2 zusätzlich das EU-Fernpilotenzeugnis. Beide werden umgangssprachlich als Drohnenführerschein bezeichnet. Alle Details dazu, inklusive Ablauf und Kosten, findest du in unserem Artikel zu den Drohnenführerscheinen.
Das Mindestalter für den Betrieb liegt sowohl in Deutschland als auch in Österreich bei 16 Jahren. Die EU-Drohnenverordnung erlaubt Mitgliedstaaten zwar, dieses Alter um bis zu 4 Jahre herabzusetzen, weder Deutschland noch Österreich haben davon bislang Gebrauch gemacht. In Österreich kommt eine zusätzliche Besonderheit hinzu: Während du eine Drohne bereits ab 16 Jahren eigenverantwortlich fliegen darfst, musst du für die Betreiber-Registrierung mindestens 18 Jahre alt sein. Jüngere Piloten registrieren sich dort über eine volljährige Person. Weitere Details zu den österreichischen Besonderheiten findest du in unserem Ratgeber zu den Drohnen-Gesetzen in Österreich.
Versicherungspflicht
Eine Drohnenversicherung ist unabhängig von Kategorie oder Unterkategorie immer Pflicht, deine Drohne gilt rechtlich als Luftfahrzeug. Falls du noch keine Versicherung hast oder eine neue suchst, hilft dir unser Versicherungsvergleich weiter.
📌 Beispiel: Du fliegst mit einer C1-klassifizierten Drohne (unter 900 g) über einem Wohngebiet, um Landschaftsaufnahmen zu machen. Du bist registriert, hast den EU-Kompetenznachweis und eine gültige Drohnenversicherung. Solange kein unbeteiligter Fußgänger direkt überflogen wird und du unter 120 m bleibst, bewegst du dich vollständig innerhalb der Offenen Kategorie A1, ganz ohne Genehmigung.
Zusammenfassung
- Die Offene Kategorie deckt risikoarme Drohnenflüge ohne Betriebsgenehmigung ab, begrenzt durch Gewicht, Höhe, Sichtkontakt und Abstand zu Menschen
- Menschenansammlungen dürfen niemals überflogen werden, auch nicht mit einer Specific-Genehmigung
- Geozonen sind eine von der Kategorie unabhängige Prüfebene, auch bei vollständig erfüllten Bedingungen der Offenen Kategorie kann eine Genehmigung nötig sein
- Seit dem 1. Januar 2024 ist eine CE-Klassifizierung Pflicht, für Bestandsdrohnen gelten dauerhafte Sonderregeln in A1 und A3
- Klassifizierte Drohnen der Klassen C1, C2 und C3 müssen eine Remote-ID senden, C0, C4 und Bestandsdrohnen in A1/A3 sind davon ausgenommen
- Registrierung, passender Kompetenznachweis und Versicherung sind in Deutschland und Österreich gleichermaßen Pflicht
- Das Mindestalter liegt in beiden Ländern bei 16 Jahren, in Österreich zusätzlich 18 Jahre für die Betreiber-Registrierung
Wenn dein geplanter Einsatz eine der Bedingungen der Offenen Kategorie überschreitet, zum Beispiel weil du näher an Gebäude heranfliegen musst als es die A3-Abstände erlauben, lohnt sich ein Blick in unseren Ratgeber zur Specific Kategorie. Für die laufende Organisation deiner Flüge, von Logbuch über Wetterdaten bis zum Genehmigungsservice, findest du bei flightstack by skyzr die passenden Werkzeuge.
Häufige Fragen zur Offenen Kategorie bei Drohnen
Nur, wenn deine Bestandsdrohne unter 250 g wiegt und damit in A1 betrieben wird. Bestandsdrohnen über 250 g sind auf A3 beschränkt und müssen 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten halten.
Das kann zu Bußgeldern führen und im Schadensfall den Versicherungsschutz gefährden. Zusätzlich bewegst du dich dann in der Specific oder sogar der Certified Kategorie, ohne die dafür notwendige Genehmigung zu besitzen.
Nein, der EU-Kompetenznachweis ist personenbezogen und gilt für alle Drohnen, die in die jeweilige Unterkategorie fallen, nicht für ein einzelnes Modell.
Die technischen Grenzen wie Gewicht, Höhe und Abstände sind EU-weit einheitlich. Unterschiede gibt es bei nationalen Details wie dem Mindestalter für die Betreiber-Registrierung, das in Österreich bei 18 Jahren liegt.
Nicht ganz. Zusätzlich musst du prüfen, ob dein Standort in einer Geozone liegt, etwa in der Nähe eines Flughafens oder eines Naturschutzgebiets. Nur wenn beides zutrifft, kein Verstoß gegen die Kategorie-Bedingungen und keine einschränkende Geozone, darfst du ohne weitere Genehmigung starten.
Quellen: DIPUL, EASA, Austro Control / oesterreich.gv.at, LBA
