Remote-ID für Drohnen: Pflicht, Ausnahmen und Einrichtung

Dimitri
Von Dimitri - Plattform & Content Manager
15 Min. Lesezeit
Ab jetzt Pflicht: die Remote-ID bei Drohnen. Bild: Dall-E

Du hast dir eine neue Drohne gekauft, richtest sie ein, und die App fragt plötzlich nach einer „UAS Remote Identification“ oder deiner Betreibernummer. Muss das sein? Und betrifft dich die Remote-ID-Pflicht überhaupt? Diese Fragen tauchen bei fast jedem Piloten auf, sobald das Thema Fernidentifizierung das erste Mal aufpoppt.

Das musst du wissen:

  • Die Remote-ID ist ein System, das deine Drohne während des Flugs identifizierbar macht, vergleichbar mit einem digitalen Nummernschild.
  • Sie ist seit dem 1. Januar 2024 Pflicht: in der offenen Kategorie für klassifizierte Drohnen der Klassen C1, C2 und C3, in der Specific-Kategorie für alle Drohnen.
  • Ausgenommen sind unter anderem C0-Drohnen unter 250 Gramm (etwa die DJI Mini 4 Pro), C4-Drohnen und Bestandsdrohnen im Open-Betrieb.
  • Deine Aufgabe als Pilot: Du hinterlegst deine vollständige e-ID inklusive der Prüfziffern im System deiner Drohne.
  • In Deutschland und Österreich gilt dieselbe Pflicht, nur die zuständige Behörde unterscheidet sich.

Dieser Ratgeber richtet sich an Einsteiger und Hobbypiloten, die wissen wollen, ob und wie das Thema sie betrifft. Fortgeschrittene finden hier einen strukturierten Überblick inklusive der Feinheiten für die Specific-Kategorie und einen Ausblick auf kommende Änderungen.

Was ist die Remote-ID?

Die Remote-ID, im Deutschen auch Fernidentifizierung genannt, ist ein System zur Identifikation von Drohnen aus der Ferne. Am einfachsten stellst du sie dir als digitales Nummernschild vor: Während des Flugs sendet deine Drohne kontinuierlich ein lokales Funksignal über WLAN oder Bluetooth, das jedes handelsübliche Smartphone in Reichweite empfangen kann.

Übertragen werden dabei die Betreibernummer, die aktuelle Position der Drohne, ihre Höhe, der Startpunkt, die Position des Piloten sowie ein Zeitstempel und der Notfallstatus. Bewusst nicht übertragen werden persönliche Daten wie dein Name. Genau das ist der Datenschutz-Kern des Systems: Behörden und andere Luftraumteilnehmer können vor Ort erkennen, welche Drohne fliegt, ohne dass deine Identität offen im Signal steht.

Das Ziel dahinter ist mehr Sicherheit und Transparenz im Luftraum. Angesichts der stark gestiegenen Zahl an Drohnen sollen Vollzugsbehörden unerlaubte Flüge schneller zuordnen und im Ernstfall reagieren können.

Direkte und Network Remote-ID

In der Praxis unterscheidet die EU zwei Formen der Fernidentifizierung. Die direkte Remote-ID (Direct Remote ID, kurz DRI) ist das, was aktuell für die allermeisten Piloten relevant ist: Die Drohne strahlt ihr Signal direkt und ohne Internetverbindung ab, empfangbar per Smartphone in der Umgebung.

Die Network Remote-ID (NRI) überträgt die Daten dagegen über eine Internetverbindung an einen U-Space-Diensteanbieter. Sie wird erst relevant, wenn du in einem sogenannten U-Space-Luftraum fliegst, also in speziell ausgewiesenen Gebieten mit digitalem Verkehrsmanagement. Für den normalen Hobby- und Gewerbebetrieb spielt die Network Remote-ID heute noch keine Rolle.

Die Betreibernummer selbst, die dein System aussendet, ist deine e-ID. Was diese Nummer genau ist und wie du sie erhältst, erklären wir dir ausführlich im Ratgeber zur e-ID und UAS-Betreibernummer.

Seit wann ist die Remote-ID Pflicht?

Die Remote-ID-Pflicht gilt seit dem 1. Januar 2024. Die rechtliche Grundlage liegt in der EU-Drohnenverordnung, genauer in zwei Verordnungen: Die technischen Anforderungen an das System stehen in der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945, die Betriebspflichten in der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947.

Wichtig zu verstehen: Die EU knüpft die Pflicht nicht an ein bestimmtes Gewicht, sondern an die C-Klassifizierung deiner Drohne und an die Betriebskategorie. Es gibt also keine pauschale Remote-ID-Pflicht für jede Drohne, sondern eine klare Abstufung nach Klasse und Einsatz. Wie sich die gesamte EU-Drohnenverordnung zusammensetzt und welche Regeln sonst noch für dich gelten, findest du in unserem Überblick zur EU-Drohnenverordnung.

Welche Drohnen brauchen eine Remote-ID?

Ob deine Drohne eine Remote-ID benötigt, hängt von zwei Dingen ab: ihrer Klasse und der Kategorie, in der du fliegst.

In der offenen Kategorie ist die Remote-ID Pflicht für klassifizierte Drohnen der Klassen C1, C2 und C3. Das betrifft die meisten gängigen Kameradrohnen über 250 Gramm, etwa eine DJI Air 3 (C1) oder eine DJI Mavic 3 (C1).

In der Specific-Kategorie brauchen dagegen alle Drohnen eine Remote-ID, unabhängig davon, ob sie ein C-Label tragen oder nicht. Das schließt ausdrücklich auch Bestandsdrohnen ohne Klassifizierung ein, sobald du sie im Specific-Betrieb einsetzt. Die eigens für diese Kategorie geschaffenen Klassen C5 und C6 sind damit ebenfalls erfasst.

Die folgende Übersicht fasst zusammen, wann die Fernidentifizierung gilt:

Drohne / SituationRemote-ID nötig?
C0 (unter 250 g, z. B. DJI Mini 4 Pro) in OpenNein
C1, C2, C3 in OpenJa
C4 in OpenNein
Angebundene C3-Drohne (Fessel unter 50 m)Nein
Bestandsdrohne / Eigenbau in Open A1 oder A3Nein
Alle Drohnen in der Specific-KategorieJa

Von der Pflicht ausgenommen sind demnach C0-Drohnen unter 250 Gramm, C4-Drohnen, bestimmte angebundene C3-Drohnen sowie Bestands- und Eigenbaudrohnen, solange du sie in der offenen Kategorie in A1 (unter 250 Gramm) oder A3 fliegst. Welche Drohne in welche Klasse fällt, erklären wir dir im Detail in unserem Ratgeber zu den Drohnenklassen der EU-Drohnenverordnung.

Ein wichtiger Zusatz: Die einzelnen Mitgliedstaaten dürfen geografische Gebiete festlegen, in denen für alle Drohnen eine Remote-ID-Pflicht gilt. Prüfe deshalb vor jedem Flug die aktuellen Geo-Zonen deines Fluggebiets, damit du weißt, wo du mit deiner Drohne fliegen darfst.

📌 Beispiel: Ein Pilot fliegt seine ältere DJI Mavic 2 (Bestandsdrohne über 250 Gramm ohne C-Label) weit entfernt von Menschen über einem abgelegenen Acker in der Kategorie A3. Hier braucht er keine Remote-ID und muss auch nichts nachrüsten. Setzt derselbe Pilot dieselbe Drohne aber für einen genehmigten Einsatz in der Specific-Kategorie ein, wird die Remote-ID zur Pflicht. Es kommt also nicht allein auf die Drohne an, sondern auf die Kombination aus Drohne und Betriebskategorie.

Remote-ID in Deutschland und Österreich

Die Pflicht selbst ist in beiden Ländern identisch, denn sie basiert auf EU-Recht. Unterschiedlich ist nur, bei welcher Behörde du dich registrierst und deine e-ID erhältst.

In Deutschland vergibt das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die e-ID. Nach der Registrierung findest du deine Betreibernummer in deinem Benutzerkonto und hinterlegst sie im System deiner Drohne.

In Österreich ist die Austro Control zuständig, die Registrierung läuft über die Plattform dronespace.at. Hier gibt es eine praktische Besonderheit: Du trägst nicht nur deine 16-stellige Betreiberregistrierungsnummer ein, sondern zusätzlich die dazugehörige 3-stellige PIN aus deiner Registrierung. Erst mit beiden Teilen funktioniert die Fernidentifizierung korrekt.

Wie die Registrierung in beiden Ländern Schritt für Schritt abläuft, zeigen wir dir im Ratgeber Drohne registrieren.

💡 Tipp: Mach es dir zur Routine, vor jedem Flug zwei Dinge kurz zu prüfen: Ist die Firmware deiner Drohne aktuell und ist deine e-ID im Remote-ID-System hinterlegt? Ein Firmware-Update kann Einstellungen zurücksetzen, und eine nicht aktivierte Fernidentifizierung fällt oft erst bei einer Kontrolle auf.

So richtest du die Remote-ID ein

Die eigentliche Einrichtung ist unkompliziert. Du hinterlegst deine e-ID im System deiner Drohne, damit diese im Flug automatisch senden kann. Wie das genau funktioniert, hängt vom Hersteller ab. Bei DJI-Drohnen trägst du die Nummer zum Beispiel in der DJI-Fly-App oder direkt am Controller unter den Remote-ID-Einstellungen ein. Ein Blick ins Handbuch oder in die App deines Herstellers zeigt dir den passenden Weg.

Entscheidend ist ein Punkt, der leicht übersehen wird: Für die Remote-ID trägst du deine e-ID vollständig ein, also inklusive der letzten drei Zeichen. Diese letzten Stellen sind Prüfziffern, die das System für die Fernidentifizierung benötigt. Das ist ein Unterschied zur sichtbaren Kennzeichnung an der Drohne selbst, bei der in Deutschland nur die verkürzte Nummer ohne die letzten drei Zeichen angebracht wird. Alles rund um die optische Kennzeichnung erklären wir dir im Ratgeber zu Drohnenkennzeichen und Plakette.

⚠️ Fehler vermeiden: In unserer Arbeit mit Drohnenpiloten sehen wir häufig denselben Stolperstein: Im Remote-ID-System wird nur die verkürzte e-ID eingetragen, so wie sie auf der Plakette steht. Ohne die drei Prüfziffern am Ende ist die Fernidentifizierung unvollständig und deine Drohne sendet keine gültige Kennung. Trage im Drohnensystem immer die komplette e-ID ein.

Ob deine Drohne tatsächlich sendet, kannst du selbst überprüfen. Mit einer Empfänger-App wie Drone Scanner oder OpenDroneID ASM fängst du das Signal deiner eigenen Drohne ab und siehst, welche Daten sie ausstrahlt. Wie das Tracking über die Fernidentifizierung im Detail funktioniert, zeigen wir dir im Ratgeber Drohnen tracken mit der Remote-ID.

Deine Drohne hat keine Remote-ID? So rüstest du nach

Drohnen mit CE-Kennzeichnung der Klassen C1, C2 und C3 haben das Fernidentifizierungssystem bereits ab Werk verbaut. Du musst also nur noch deine e-ID hinterlegen.

Anders sieht es aus, wenn du eine Drohne ohne integrierte Remote-ID in der Specific-Kategorie fliegen möchtest, etwa eine Bestandsdrohne. In diesem Fall kannst du ein Nachrüstmodul (ein sogenanntes DRI-Add-on) kaufen und an deiner Drohne anbringen. Diese Module sind meist klein und leicht, bringen oft einen eigenen Akku und GPS-Empfänger mit und lassen sich zwischen mehreren Drohnen tauschen.

Achte beim Kauf darauf, dass der Hersteller eine EU-Konformitätserklärung für das Modul abgegeben hat. Eine Liste geprüfter Fernidentifizierungsmodule findest du auf der Open-Category-Seite der EASA.

Wer darf die Remote-ID abfragen?

Grundsätzlich kann jede Person die grundlegenden Informationen der Fernidentifizierung über eine passende Smartphone-App empfangen, also etwa die Position der Drohne und die Betreibernummer. Was der Öffentlichkeit dabei nicht möglich ist: die Betreibernummer einer konkreten Person zuzuordnen.

Diese Zuordnung dürfen nur die Vollzugsbehörden vornehmen. In Österreich sind das die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes und die Austro Control, in Deutschland die zuständigen Behörden rund um Polizei und LBA. Sie können die Registrierungsnummer über die Datenbank mit einem Namen verknüpfen. So bleibt dein Datenschutz gewahrt, während die Behörden im Ernstfall Zugriff auf die notwendigen Kontaktdaten haben.

Ausblick: Kommt die Remote-ID bald für mehr Drohnen?

Der folgende Abschnitt ist ein Ausblick auf einen laufenden Gesetzgebungsprozess und noch keine geltende Regelung. Aktuell gilt weiterhin die oben beschriebene Rechtslage.

Die Europäische Kommission hat am 11. Februar 2026 ihren „Aktionsplan für Drohnen- und Drohnenabwehrsicherheit“ vorgelegt. Darin schlägt sie vor, die Pflicht zur Registrierung und zur direkten Remote-ID künftig auf alle Drohnen über 100 Gramm auszuweiten, statt wie bisher ab 250 Gramm. Die EASA hat diesen Vorschlag inzwischen in einen konkreten Verordnungsentwurf übersetzt, den NPA 2026-103, der die Verordnungen (EU) 2019/945 und 2019/947 ändern soll. Zusätzlich ist im Gespräch, dass Drohnen mit Remote-ID künftig erst starten dürfen, wenn eine gültige Betreibernummer eingetragen ist.

Wichtig für die Einordnung: Der Entwurf steht am Anfang eines mehrjährigen Abstimmungsprozesses. Nach der aktuellen Zeitplanung könnten erste Änderungen frühestens ab Mitte 2028 greifen, der vollständig überarbeitete Rechtsrahmen wird nicht vor 2031 erwartet. Es ist also nichts beschlossen, und die heutigen Regeln zu den Klassen C1, C2 und C3 gelten unverändert weiter. Den Stand des Verfahrens kannst du bei der EASA in der Übersicht der Notices of Proposed Amendment nachverfolgen.

Zusammenfassung

  • Die Remote-ID ist ein System zur Fernidentifizierung, das deine Drohne im Flug wie ein digitales Nummernschild identifizierbar macht.
  • Sie ist seit dem 1. Januar 2024 Pflicht, geregelt in den EU-Verordnungen 2019/945 und 2019/947.
  • In der offenen Kategorie gilt sie für die Klassen C1, C2 und C3, in der Specific-Kategorie für alle Drohnen. Ausgenommen sind unter anderem C0-Drohnen unter 250 Gramm, C4-Drohnen und Bestandsdrohnen im Open-Betrieb.
  • Als Pilot trägst du deine vollständige e-ID inklusive Prüfziffern im Drohnensystem ein, in Österreich zusätzlich die 3-stellige PIN.
  • Fehlt deiner Drohne die Remote-ID, kannst du sie mit einem geprüften Nachrüstmodul ausstatten.
  • Ein EU-Vorschlag könnte die Pflicht künftig auf Drohnen ab 100 Gramm ausweiten, frühestens ab 2028.

Häufige Fragen zum Thema Remote-ID bei Drohnen

Braucht meine DJI Mini 5 Pro eine Remote-ID?

Nein. Die DJI Mini 5 Pro ist eine C0-Drohne unter 250 Gramm und damit in der offenen Kategorie von der Remote-ID-Pflicht ausgenommen. Deine Registrierungspflicht als Betreiber bleibt wegen der Kamera aber bestehen.

Was ist der Unterschied zwischen e-ID und Remote-ID?

Die e-ID ist deine persönliche Betreibernummer, also die Kennung selbst. Die Remote-ID ist das System in der Drohne, das diese Nummer während des Flugs aussendet. Kurz gesagt: Die Remote-ID sendet deine e-ID.

Muss ich die Remote-ID vor jedem Flug manuell aktivieren?

In der Regel nicht. Sobald deine e-ID hinterlegt und die Firmware aktuell ist, sendet die Drohne automatisch, sobald sie fliegt. Eine kurze Kontrolle der Einstellungen vor dem Start ist trotzdem sinnvoll.

Gilt die Remote-ID auch für Bestandsdrohnen?

Das hängt von der Kategorie ab. In der offenen Kategorie (A1 oder A3) brauchen Bestandsdrohnen keine Remote-ID. In der Specific-Kategorie ist sie dagegen für alle Drohnen Pflicht, auch für Bestandsdrohnen ohne C-Label.

Du willst dich als Drohnenbetreiber registrieren und deine e-ID erhalten, um die Remote-ID einzurichten? In unserem Ratgeber Drohne registrieren führen wir dich Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess, für Deutschland und Österreich.

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Mein Name ist Dimitri Wolf, ich arbeite als Plattform- und Content-Manager bei skyzr und beschäftige mich seit 2016 mit Drohnen. Mit meinen Beiträgen möchte ich dir helfen, die teils komplexen Themen rund um Drohnen besser zu verstehen und dein Wissen und Können zu erweitern, damit du es praktisch anwenden kannst.
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