Du hast deine Drohne ausgepackt, die Registrierung läuft – und jetzt fragst du dich, was genau du an der Drohne anbringen musst, wie du das am besten machst und was dabei zu beachten ist. Das Drohnen Kennzeichen klingt simpel, steckt aber in der Praxis voller kleiner Fallstricke: falsche Stelle, falsches Material, falsche Nummer. Dieser Artikel zeigt dir, worauf es ankommt.
Dieser Artikel ist Teil unseres Ratgebers zur EU-Drohnenverordnung. Alles zur Registrierung als Drohnenbetreiber und zur e-ID findest du in unseren Artikeln Drohne registrieren und e-ID für Drohnen.
Das musst du wissen
- Das Drohnen Kennzeichen ist für die Mehrheit aller Drohnenpiloten gesetzlich verpflichtend
- Auf das Kennzeichen gehört ausschließlich die e-ID (UAS-Betreibernummer) – nicht die Fernpiloten-ID
- Die Kennzeichnung muss an einer geeigneten, gut zugänglichen Stelle angebracht sein – in der Regel an der Außenseite der Drohne
- Eine feuerfeste Plakette ist seit 2021 nicht mehr zwingend vorgeschrieben, bleibt aber empfehlenswert
- Alternativ zur Plakette ist auch ein QR-Code mit der e-ID zulässig
- Eine handelsübliche Plakette beeinflusst die C0-Klassifizierung nicht – das MTOM gilt „einschließlich Nutzlast“, d.h. erst wenn das Gesamtgewicht mit allem Zubehör 250 g (+Toleranz) überschreitet, ist C0 nicht mehr erfüllt
Wann brauchst du ein Drohnen Kennzeichen?
Das Drohnen Kennzeichen ist Pflicht, sobald du dich als Drohnenbetreiber registrieren musst. Das ist dann der Fall, wenn deine Drohne:
- eine maximale Abflugmasse von mehr als 250 g hat, oder
- mit Sensoren zur Erfassung personenbezogener Daten ausgestattet ist – zum Beispiel einer Kamera – sofern es sich nicht um zertifiziertes Spielzeug gemäß Richtlinie 2009/48/EG handelt.
Das bedeutet in der Praxis: Wer eine Kameradrohne fliegt – egal ob DJI Mini 4 Pro, Air 3 oder Mavic 3 – ist registrierungspflichtig und muss ein Kennzeichen anbringen.
Ausgenommen sind nur Drohnen ohne Kamera und ohne weitere Sensoren, die weniger als 250 g wiegen – sowie echtes zertifiziertes Spielzeug im Sinne der Spielzeugrichtlinie.
Drei Beispiele aus der Praxis:
Lea aus München kauft sich eine DJI Mini 5 Pro als erste Drohne. Da diese eine Kamera hat, registriert sie sich beim LBA und erhält ihre e-ID. Diese bringt sie vor dem ersten Flug am Gehäuse der Drohne an.
Ben aus Wien hat bereits eine Drohne und ist bei der Austro Control registriert. Er kauft eine zweite Drohne – seine bestehende e-ID gilt für alle seine Drohnen. Er bringt dieselbe Nummer an der neuen Drohne an.
Julian aus Berlin kauft seinem Bruder eine kleine Spielzeugdrohne ohne Kamera, die weniger als 50 g wiegt. Da weder Kamera noch Sensor vorhanden und das Gerät als Spielzeug zertifiziert ist, entfällt die Kennzeichnungspflicht.
Was gehört auf das Drohnen Kennzeichen?
Auf das Kennzeichen gehört ausschließlich die e-ID – deine UAS-Betreibernummer. Das LBA vergibt im Registrierungsportal zwei verschiedene Nummern: die e-ID (UAS-Betreibernummer) und die Fernpiloten-ID. Die Fernpiloten-ID steht auf deinem Drohnenführerschein und gehört nicht an die Drohne – ein Fehler, den viele Anfänger machen. Achte also darauf, die richtige Nummer zu verwenden.
Bei deutschen e-IDs solltest du außerdem beachten: Die vollständige Nummer endet auf einen kurzen Prüfsuffix. Auf die Drohne gehört nur der Teil vor dem Bindestrich – die letzten Zeichen werden weggelassen, um Missbrauch zu verhindern. Dein Kennzeichen sieht dann beispielsweise so aus: DEU-xxxxxxxxxxxxxxx
Alles Weitere zur e-ID – was sie bedeutet, wie sie aufgebaut ist und wo du sie nach der Registrierung findest – erfährst du im Artikel e-ID für Drohnen.
Anforderungen an das Drohnen Kennzeichen
Die Anforderungen sind überschaubar, aber es gibt ein paar Punkte, die du kennen solltest.
Was vorgeschrieben ist:
Die Kennzeichnung muss an einer geeigneten Stelle angebracht sein und die e-ID dauerhaft lesbar zeigen. Mehr schreibt die EU-Drohnenverordnung nicht vor.
Was nicht mehr vorgeschrieben ist:
Seit 2021 ist keine feuerfeste Plakette mehr gesetzlich erforderlich. Ein Aufkleber, eine Gravur oder auch ein handgeschriebenes Etikett erfüllen grundsätzlich die Anforderungen – solange die Nummer lesbar ist und hält.
Was alternativ erlaubt ist:
Statt einer klassischen Plakette kannst du auch einen QR-Code mit deiner e-ID verwenden. Wichtig: Der Code muss in einer Größe angebracht werden, die das Scannen ohne Hilfsmittel ermöglicht.
Wo bringst du das Kennzeichen an?
Die Faustregel lautet: außen, sichtbar, zugänglich. Die e-ID soll im Fall eines Absturzes oder einer Kontrolle schnell auffindbar sein.
Die häufigsten geeigneten Stellen bei Konsumenten-Drohnen sind:
- die Unterseite des Gehäuses
- das Heck der Drohne
- der Arm der Drohne (wenn keine Funktionen beeinträchtigt werden)
⚠️ Ausnahmen: Das LBA nennt in seinen offiziellen FAQ das Batteriefach als geeigneten Anbringungsort – allerdings ausdrücklich nur, wenn es sich „um ein Flugmodell eines im Original existierenden Luftfahrzeuges handelt und das Anbringen der Registrierungsnummer das Gesamtbild des Flugmodells stören würde“. Dazu ergänzt das LBA unmissverständlich: „Drohnen sind keine im Original existierenden Flugmodelle!“ Für handelsübliche Konsumenten-Drohnen wie DJI-Modelle gilt also: außen anbringen.
Was du beim Anbringen beachten solltest:
- Keine Sensoren verdecken (Ultraschall, Kameras, optische Sensoren)
- Das Kennzeichen darf keine Propeller oder bewegliche Teile beeinflussen
- Es muss sicher halten – auch nach einem Sturz oder bei Witterungseinflüssen
- Klebe es plan auf die Oberfläche, ohne abstehende Kanten
Welches Material eignet sich?
Eine feuerfeste Plakette ist nicht mehr gesetzlich Pflicht – trotzdem empfiehlt es sich, eine robuste Variante zu wählen. Ein normaler Papieraufkleber erfüllt zwar die gesetzlichen Mindestanforderungen, hält aber weder Regen noch einem Crash stand.
Bewährt haben sich selbstklebende Aluminium-Plaketten, die per Lasergravur mit der e-ID beschriftet werden. Sie sind leicht, halten dauerhaft und bleiben auch nach einem schweren Aufprall noch lesbar. Der Preis liegt meist unter 10 Euro.
⚠️ Hinweis zum Gewicht bei Drohnen unter 250 g: Die ±3%-Fertigungstoleranz auf das deklarierte MTOM (gemäß Norm prEN 4709-001) gilt für herstellungsbedingte Gewichtsschwankungen einzelner Exemplare – eine typische Aluminium-Plakette unter 1 g fällt darunter und beeinflusst die C0-Klassifizierung nicht. Bei Zubehör gilt: Das MTOM nach EU-Verordnung 2019/945 umfasst das Gesamtgewicht „einschließlich Nutzlast“ – also inklusive Akku, Speicherkarte, Kennzeichen und allem weiteren Zubehör. Sobald das Gesamtgewicht mit Zubehör die 250-g-Grenze überschreitet, ist die C0-Klassifizierung nicht mehr erfüllt. Im Zweifel hilft ein Blick in das Handbuch: DJI und andere Hersteller listen dort, welches Zubehör als autorisiert gilt und innerhalb des MTOM liegt.
Achte außerdem darauf, dass das Kennzeichen so klein wie möglich ist und keine Sensoren verdeckt oder andere Funktionen beeinträchtigt.
Remote-ID: Die digitale Kennzeichnung für neuere Drohnen
Wer eine neuere, EU-zertifizierte Drohne der Klassen C1, C2 oder C3 fliegt – zum Beispiel eine DJI Mavic 3 mit C1-Label – muss die e-ID nicht nur physisch an der Drohne anbringen, sondern sie auch in der Drohnen-Software hinterlegen.
Diese Drohnen verfügen über eine eingebaute Remote-ID-Funktion (Fernidentifizierung), die die e-ID während des Flugs automatisch als Signal aussendet. Behörden und Aufsichtspersonen können so den Betreiber auch im Flug identifizieren – ohne die Drohne landen zu müssen.
So trägst du die e-ID digital ein:
- Öffne die App deiner Drohne (z. B. DJI Fly).
- Gehe in die Einstellungen der Drohne.
- Trage deine e-ID unter „Remote ID“ oder „Betreibernummer“ ein.
- Stelle sicher, dass Remote-ID aktiv ist.
Drohnen der Klassen C0 und C4 sind von dieser Pflicht ausgenommen. Bei Bestandsdrohnen ohne C-Klassifizierung gilt ebenfalls keine Remote-ID-Pflicht.
Häufige Fragen zum Drohnen Kennzeichen
Ja – wenn sie eine Kamera oder einen anderen Sensor zur Erfassung personenbezogener Daten hat. Die meisten populären Mini-Drohnen (DJI Mini 3, Mini 4 Pro etc.) fallen darunter. Nur kameralose Drohnen unter 250 g und zertifiziertes Spielzeug sind ausgenommen.
Nur bei Scale-Modellen (vorbildähnlichen Modellflugzeugen), bei denen eine Außenanbringung das Erscheinungsbild stören würde. Für Konsumenten-Drohnen gilt die Außenanbringung als Regelfall.
Ja. Das LBA erlaubt die Kennzeichnung per QR-Code, sofern dieser ohne Hilfsmittel (also ohne Smartphone-Zoom) gescannt werden kann.
Das Fliegen ohne Kennzeichen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Ja. Die Registrierung ist EU-weit gültig. Du musst dich nur einmal in deinem Wohnsitzland registrieren.
Zusammenfassung
- Das Drohnen Kennzeichen ist für nahezu alle Kameradrohnen-Piloten Pflicht.
- Auf das Kennzeichen gehört ausschließlich die e-ID (UAS-Betreibernummer) – nicht die Fernpiloten-ID.
- In Deutschland: nur den Teil vor dem Bindestrich der e-ID auf die Drohne bringen.
- Die Kennzeichnung gehört in der Regel an die Außenseite der Drohne, sichtbar und dauerhaft.
- Eine feuerfeste Plakette ist nicht mehr gesetzlich Pflicht – eine robuste Aluminium-Plakette oder ein Aufkleber reichen. Alternativ ist auch ein QR-Code erlaubt.
- Eine handelsübliche Plakette beeinflusst die C0-Klassifizierung nicht. Das MTOM gilt laut EU-Verordnung „einschließlich Nutzlast“ – sobald das Gesamtgewicht mit Zubehör 250 g überschreitet, ist C0 nicht mehr erfüllt.
- Wer eine C1-, C2- oder C3-Drohne fliegt, muss die e-ID zusätzlich digital in der Drohnen-App hinterlegen (Remote-ID).
Du bist noch nicht registriert oder suchst noch deine e-ID? In unserem Ratgeber Drohne registrieren führen wir dich Schritt für Schritt durch den Prozess – für Deutschland und Österreich. Und wenn du als Drohnenpilot rechtssicher unterwegs sein willst, lohnt sich ein Blick auf flightstack by skyzr – dort verwaltest du deine Drohnen, dein Fluglogbuch und alle relevanten Dokumente an einem Ort.

Danke für die informativen Artikel.
Meinen Englischkenntnissen zufolge heisst es nicht registrated (drone), sondern registered. Ich habe auch noch mal ein Dictionary zu Rate gezogen.
Wie sollte ich die e-ID auf eine BetaFPV Air65 aufbringen? Der Frame scheint mir zu dann für Aluminium-Plakette oder was anderes zu sein. Ein gefalteter Zettel ist auch nicht „dauerhaft“ und nicht direkt lesbar (=nicht ersichtlich?). Die einzige gerade Fläche, die groß genug ist, ist der Akku. :/
Hallo Momo,
„dauerhaft und feuerfest“ waren Vorgabe die bis 2021 galten. Seit der EU-Drohnenverordnung gilt eigentlich nur, dass die e-ID drauf und das ganze ohne Hilfsmittel erkennbar sein muss. Vorgaben, die auch ein Aufkleber erfüllen kann.