DJI Mavic 2 Pro/Zoom: Alle Regeln und Gesetze im Überblick [2026]

Wir zeigen dir welche Gesetze und Regelungen du beim Fliegen der DJI Mavic 2 Pro/Zoom beachten musst.

Dimitri
Von Dimitri - Plattform & Content Manager
12 Min. Lesezeit
Alle Gesetze und Regelungen der EU-Drohnenverordnung die die DJI Mavic 2 Pro/Zoom betreffen zusammengefasst

Du fliegst eine DJI Mavic 2 Pro oder Mavic 2 Zoom und fragst dich, welche Regeln 2026 für dich gelten? Mit einem Abfluggewicht von rund 907 bzw. 905 Gramm fällt die Mavic 2 Serie klar in die Kategorie der Bestandsdrohnen über 250 Gramm – und das hat konkrete Konsequenzen für deinen Alltag als Pilot. In diesem Artikel erfährst du, was du 2026 beachten musst, um legal und sicher zu fliegen.

Hinweis: Auch wenn wir diesen Artikel regelmäßig aktualisieren, sind alle Angaben ohne Gewähr. Im Zweifel informiere dich direkt bei den hier genannten offiziellen Quellen über die aktuell gültigen Regelungen.

Das musst du wissen

  • Die DJI Mavic 2 Pro und Mavic 2 Zoom sind Bestandsdrohnen ohne C-Klasse und dürfen dauerhaft ausschließlich in der Unterkategorie A3 geflogen werden – also weit entfernt von Menschen und mit mindestens 150 Meter Abstand zu Wohngebieten.
  • Eine Nachzertifizierung in eine C-Klasse ist für die Mavic 2 Serie nicht möglich. DJI bietet diese Option für dieses Modell nicht an.
  • Du brauchst mindestens den EU-Kompetenznachweis A1/A3 (kleiner Drohnenführerschein).
  • Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist Pflicht – ebenso wie die Betreiber-Registrierung beim LBA mit eID-Kennzeichnung.
  • Auch mit einem EU-Fernpilotenzeugnis A2 darfst du die Mavic 2 Pro/Zoom nicht in der Unterkategorie A2 fliegen. A2 gilt seit 2024 ausschließlich für C2-klassifizierte Drohnen.

Alle Regeln auf einen Blick

RegelDetails
KategorieOpen, Unterkategorie A3
DrohnenführerscheinEU-Kompetenznachweis A1/A3 (Pflicht)
RegistrierungBetreiber-Registrierung beim LBA (20 €)
KennzeichnungeID sichtbar auf der Drohne anbringen
VersicherungDrohnen-Haftpflichtversicherung (Pflicht)
Maximale Flughöhe120 m über Grund
SichtweiteFlug nur in Sichtweite (VLOS)
Abstand zu MenschenWeit entfernt von unbeteiligten Personen
Abstand zu WohngebietenMindestens 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten
MenschenansammlungenÜberflug verboten
Mindestalter16 Jahre (jüngere unter Aufsicht einer flugberechtigten Person)
GebrauchsanweisungMuss gelesen und beachtet werden
FlugverbotszonenMüssen eingehalten werden (DIPUL als verbindliche Quelle)

Einen umfassenden Überblick über alle Regelungen der EU-Drohnenverordnung findest du in unserem Ratgeber zur EU-Drohnenverordnung.

Warum die DJI Mavic 2 Pro/Zoom eine Bestandsdrohne ist

Die DJI Mavic 2 Pro und DJI Mavic 2 Zoom wurden im August 2018 auf den Markt gebracht und besitzen keine EU-Klassifizierung nach den Drohnenklassen C0 bis C4. Damit fallen sie unter die sogenannte Bestandsdrohnenregelung. Was das konkret für den Betrieb deiner Drohne bedeutet, haben wir in unserem Ratgeber zu Bestandsdrohnen ausführlich zusammengefasst.

Mit einem maximalen Abfluggewicht (MTOM) von rund 907 Gramm (Pro) bzw. 905 Gramm (Zoom) liegen beide Modelle deutlich über der 250-Gramm-Grenze. Für Bestandsdrohnen über 250 Gramm gilt seit dem 01.01.2024 die dauerhafte Regelung: Sie dürfen ausschließlich in der Unterkategorie A3 der Kategorie Open betrieben werden.

Eine Nachzertifizierung in eine C-Klasse ist für die DJI Mavic 2 Serie nicht möglich. DJI hat für diese Modelle keine nachträgliche Klassifizierung vorgesehen – und das wird sich voraussichtlich nicht mehr ändern. Diese Option gibt es nur für ausgewählte neuere Modelle wie die DJI Air 2S oder die Mavic 3 Serie.

In welcher Kategorie darfst du die Mavic 2 Pro/Zoom fliegen?

Die DJI Mavic 2 Pro und Mavic 2 Zoom dürfen als Bestandsdrohnen über 250 Gramm dauerhaft in der Kategorie Open, Unterkategorie A3 geflogen werden. Das ist die Unterkategorie mit den strengsten Einschränkungen – und für dich bedeutet das konkret:

  • Du darfst nur in Gebieten fliegen, die frei von unbeteiligten Personen sind.
  • Du musst einen Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten einhalten.
  • Die maximale Flughöhe beträgt 120 Meter über Grund.
  • Du musst die Drohne immer in Sichtweite halten (VLOS). Ausnahme: Im Follow-Me-Modus darf die Drohne dich verfolgen, ohne dass du sie im Blick hast.
  • Es darf nicht in der Nähe von Notfalleinsätzen geflogen werden.
  • Ein Flug über fremde Grundstücke ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Eigentümers erlaubt.

⚠️ Häufiger Fehler: Viele Piloten gehen davon aus, dass sie mit einem A2-Fernpilotenzeugnis näher an Menschen fliegen dürfen – unabhängig von der Drohne. Das stimmt nicht. Die Unterkategorie A2 ist seit dem 01.01.2024 ausschließlich für Drohnen mit C2-Klassifizierung vorgesehen. Mit der DJI Mavic 2 Pro oder Zoom darfst du trotz A2-Zeugnis nur in A3 fliegen – also mit 150 Meter Abstand zu Wohngebieten und weit entfernt von Menschen.

Wer mit der DJI Mavic 2 Pro/Zoom über die Regeln der offenen Kategorie hinaus fliegen möchte – zum Beispiel höher als 120 Meter oder außerhalb der Sichtweite – benötigt eine Betriebsgenehmigung in der Specific-Kategorie. Diese erfordert eine Risikobewertung nach der SORA-Methodik, die bei der zuständigen Behörde eingereicht werden muss. Alle Details dazu findest du in unserem Ratgeber zu SORA und der Specific-Kategorie.

Welchen Drohnenführerschein brauchst du für die Mavic 2 Pro/Zoom?

Für den Betrieb der DJI Mavic 2 Pro und Mavic 2 Zoom ist der EU-Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich. Dabei handelt es sich um den sogenannten kleinen EU-Drohnenführerschein.

Das EU-Fernpilotenzeugnis A2 (großer Drohnenführerschein) bringt dir mit der Mavic 2 Pro/Zoom keinen zusätzlichen Vorteil. Die Unterkategorie A2 ist ausschließlich für C2-klassifizierte Drohnen vorgesehen – nicht für Bestandsdrohnen.

Den EU-Kompetenznachweis kannst du direkt beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) erwerben. Die Online-Prüfung besteht aus 40 Multiple-Choice-Fragen und kostet 25 Euro. Vorher absolvierst du ein kostenloses Online-Training auf der LBA-Plattform.

Alle weiteren Details zu den EU-Drohnenführerscheinen haben wir in einem separaten Ratgeber zum EU-Drohnenführerschein zusammengefasst.

💡 Tipp: Dein EU-Kompetenznachweis ist 5 Jahre gültig. Da die ersten Nachweise ab Anfang 2021 ausgestellt wurden, laufen viele davon im Jahr 2026 ab. Prüfe jetzt das Ablaufdatum auf deinem Nachweis. Die Verlängerung ist über das LBA-Portal möglich und kostet 15 Euro. Ohne gültigen Kompetenznachweis darfst du nicht fliegen.

Registrierung und Kennzeichnung

Als Betreiber einer Drohne über 250 Gramm musst du dich beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren. Die Registrierung kostet 20 Euro und erfolgt online über das LBA-Portal.

Nach der Registrierung erhältst du eine elektronische Identifikationsnummer (eID). Diese musst du gut sichtbar auf deiner DJI Mavic 2 Pro bzw. Mavic 2 Zoom anbringen, zum Beispiel als Aufkleber. Die eID identifiziert dich als Betreiber und ist bei jedem Flug Pflicht.

Das Mindestalter für das eigenständige Fliegen liegt bei 16 Jahren. Jüngere Piloten dürfen die Drohne fliegen, wenn eine flugberechtigte Person den Flug beaufsichtigt.

Wie der Registrierungsprozess im Detail funktioniert, erfährst du in unserem Ratgeber zur Drohnenregistrierung.

Versicherungspflicht

Für den Betrieb der DJI Mavic 2 Pro und Mavic 2 Zoom ist eine Drohnen-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Das gilt unabhängig davon, ob du privat oder gewerblich fliegst, und unabhängig vom Gewicht deiner Drohne. Die Pflicht ergibt sich aus dem deutschen Luftverkehrsgesetz (§ 43 LuftVG).

Manche private Haftpflichtversicherungen decken Drohnenflüge bereits ab. Prüfe die Bedingungen deiner bestehenden Versicherung, bevor du eine separate Police abschließt. Einen Vergleich aktueller Tarife findest du in unserem Drohnen-Versicherungsvergleich.

Flugverbotszonen und Einschränkungen

Neben den Regeln der Unterkategorie A3 musst du auch die nationalen Flugbeschränkungen beachten. In Deutschland regelt die Luftverkehrsordnung (LuftVO, speziell § 21h) zusätzliche Einschränkungen.

Die verbindliche Quelle für aktuelle Flugverbotszonen in Deutschland ist die DIPUL-Karte (Digitale Plattform für unbemannte Luftfahrt) der Deutschen Flugsicherung (DFS). Verlasse dich nicht ausschließlich auf die Flugzonen-Anzeige in der DJI Fly App, da diese nicht immer vollständig oder aktuell ist.

Typische Einschränkungen, die du beachten musst:

  • Kontrollzonen von Flughäfen und Flugplätzen
  • Naturschutzgebiete
  • Militärische Anlagen und Regierungsviertel
  • Einsatzorte von Rettungskräften
  • Menschenansammlungen (auch in A3 verboten)

Wo du mit deiner Drohne konkret fliegen darfst und worauf du bei der Standortwahl achten solltest, erfährst du in unserem Ratgeber Wo darf ich mit meiner Drohne fliegen?. Wenn du für einen bestimmten Flug eine Genehmigung oder Befreiung benötigst, findest du alle Informationen in unserem Ratgeber zu Flugplanung und Genehmigungen.

Häufige Fragen zu den Regeln für die DJI Mavic 2 Pro/Zoo

Welche Unterkategorie gilt für die DJI Mavic 2 Pro/Zoom?

Als Bestandsdrohnen über 250 Gramm dürfen die Mavic 2 Pro und Mavic 2 Zoom dauerhaft ausschließlich in der Unterkategorie A3 geflogen werden. Das bedeutet: weit entfernt von Menschen und mindestens 150 Meter Abstand zu Wohngebieten. Diese Regelung ist zeitlich unbegrenzt gültig.

Darf ich mit einem A2-Führerschein näher an Menschen fliegen?

Nein. Das EU-Fernpilotenzeugnis A2 berechtigt dich nicht dazu, mit der Mavic 2 Pro/Zoom in der Unterkategorie A2 zu fliegen. Die Unterkategorie A2 ist seit dem 01.01.2024 ausschließlich für Drohnen mit C2-Klassifizierung vorgesehen. Mit einer Bestandsdrohne wie der Mavic 2 Serie bleibst du in A3 – unabhängig davon, welchen Führerschein du besitzt.

Kann ich die DJI Mavic 2 Pro/Zoom nachträglich in eine C-Klasse einstufen lassen?

Nein. DJI bietet für die Mavic 2 Pro und Mavic 2 Zoom keine Nachzertifizierung an. Anders als bei der DJI Air 2S (C1) oder der Mavic 3 Serie ist eine nachträgliche Klassifizierung für die Mavic 2 Serie nicht vorgesehen.

Wie lange darf ich meine Mavic 2 Pro/Zoom noch fliegen?

Die Bestandsdrohnenregelung ist zeitlich unbegrenzt. Du darfst deine Mavic 2 Pro/Zoom dauerhaft in der Unterkategorie A3 fliegen, solange du alle Regeln einhältst und die nötigen Nachweise (Kompetenznachweis, Versicherung, Registrierung) aktuell hältst.

Was passiert, wenn ich mit der Mavic 2 Pro/Zoom näher an Wohngebiete fliegen muss?

Für Flüge näher als 150 Meter an Wohngebieten oder in der Nähe von Menschen benötigst du eine Betriebsgenehmigung in der Specific-Kategorie. Das erfordert eine Risikobewertung nach der SORA-Methodik. Details dazu findest du in unserem Ratgeber zu SORA und der Specific-Kategorie.

Zusammenfassung

  • Die DJI Mavic 2 Pro und Mavic 2 Zoom sind Bestandsdrohnen ohne C-Klasse und dürfen dauerhaft ausschließlich in der Unterkategorie A3 geflogen werden (150 m Abstand zu Wohngebieten, weit entfernt von Menschen).
  • Eine Nachzertifizierung in eine C-Klasse ist nicht möglich und wird von DJI nicht angeboten.
  • Du brauchst den EU-Kompetenznachweis A1/A3. Ein A2-Führerschein bringt dir mit dieser Drohne keinen Vorteil – A2 gilt seit 2024 ausschließlich für C2-Drohnen.
  • Registrierung beim LBA (20 €), eID-Kennzeichnung und Drohnen-Haftpflichtversicherung sind Pflicht.
  • Nutze die DIPUL-Karte der DFS als verbindliche Quelle für Flugverbotszonen und verlasse dich nicht ausschließlich auf die DJI Fly App.

Quellen: LBA / EASA

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Mein Name ist Dimitri Wolf, ich arbeite als Plattform- und Content-Manager bei skyzr und beschäftige mich seit 2016 mit Drohnen. Mit meinen Beiträgen möchte ich dir helfen, die teils komplexen Themen rund um Drohnen besser zu verstehen und dein Wissen und Können zu erweitern, damit du es praktisch anwenden kannst.
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