Du fliegst eine DJI Mavic Air 2 und fragst dich, welche Regeln 2026 für dich gelten? Seit dem Ende der Übergangsregelungen am 01.01.2024 hat sich für Besitzer dieser Drohne einiges geändert. In diesem Artikel erfährst du, was du wissen musst, um legal und sicher mit deiner Mavic Air 2 abzuheben.
Hinweis: Auch wenn wir diesen Artikel regelmäßig aktualisieren, sind alle Angaben ohne Gewähr. Im Zweifel informiere dich direkt bei den hier genannten offiziellen Quellen über die aktuell gültigen Regelungen.
Das musst du wissen
- Die DJI Mavic Air 2 ist eine Bestandsdrohne ohne C-Klasse und darf dauerhaft nur in der Unterkategorie A3 geflogen werden.
- Du brauchst mindestens den EU-Kompetenznachweis A1/A3 (kleiner Drohnenführerschein).
- Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist Pflicht.
- Du musst dich als Betreiber beim LBA registrieren und deine Drohne mit der eID kennzeichnen.
- Flüge in der Nähe von Menschen oder Wohngebieten sind mit der Mavic Air 2 nicht erlaubt (mindestens 150 m Abstand).
Alle Regeln auf einen Blick
| Regel | Details |
|---|---|
| Kategorie | Open, Unterkategorie A3 |
| Drohnenführerschein | EU-Kompetenznachweis A1/A3 (Pflicht) |
| Registrierung | Betreiber-Registrierung beim LBA (20 €) |
| Kennzeichnung | eID sichtbar auf der Drohne anbringen |
| Versicherung | Drohnen-Haftpflichtversicherung (Pflicht) |
| Maximale Flughöhe | 120 m über Grund |
| Sichtweite | Flug nur in Sichtweite (VLOS) |
| Abstand zu Menschen | Weit entfernt von unbeteiligten Personen |
| Abstand zu Wohngebieten | Mindestens 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten |
| Mindestalter | 16 Jahre (jüngere unter Aufsicht einer flugberechtigten Person) |
| Gebrauchsanweisung | Muss gelesen und beachtet werden |
| Flugverbotszonen | Müssen eingehalten werden (DIPUL als verbindliche Quelle) |
Einen umfassenden Überblick über alle Regelungen der EU-Drohnenverordnung findest du in unserem Ratgeber zur EU-Drohnenverordnung.
Warum die Mavic Air 2 eine Bestandsdrohne ist
Die DJI Mavic Air 2 wurde vor dem 01.01.2024 auf den Markt gebracht und besitzt keine EU-Klassifizierung nach den Drohnenklassen C0 bis C4. Damit fällt sie unter die sogenannte Bestandsdrohnenregelung. Was das konkret für den Betrieb deiner Drohne bedeutet, haben wir in unserem Ratgeber zu Bestandsdrohnen ausführlich zusammengefasst.
Mit einem maximalen Abfluggewicht (MTOM) von 570 Gramm liegt die Mavic Air 2 über der 250-Gramm-Grenze. Für Bestandsdrohnen über 250 Gramm gilt seit dem 01.01.2024 die dauerhafte Regelung: Sie dürfen ausschließlich in der Unterkategorie A3 der Kategorie Open betrieben werden.
Eine Nachzertifizierung in eine C-Klasse ist für die Mavic Air 2 nicht möglich. Anders als etwa die DJI Air 2S, die nachträglich die C1-Klasse erhalten konnte, hat DJI für die Mavic Air 2 keine Nachzertifizierung vorgesehen. Daran wird sich voraussichtlich auch nichts mehr ändern.
In welcher Kategorie darfst du die Mavic Air 2 fliegen?
Die Mavic Air 2 darf als Bestandsdrohne über 250 Gramm dauerhaft in der Kategorie Open, Unterkategorie A3 geflogen werden. Die Unterkategorie A2, die einen Betrieb näher an Menschen erlaubt, steht seit dem 01.01.2024 nur noch für Drohnen mit C2-Klassifizierung zur Verfügung.
Konkret bedeutet A3 für dich:
- Du darfst nur in Gebieten fliegen, die frei von unbeteiligten Personen sind.
- Du musst einen Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten einhalten.
- Die maximale Flughöhe beträgt 120 Meter über Grund.
- Du musst die Drohne immer in Sichtweite halten (VLOS). Ausnahme: Im Follow-Me-Modus (ActiveTrack) darf die Drohne dich verfolgen, ohne dass du sie im Blick hast.
- Es darf nicht in der Nähe von Notfalleinsätzen geflogen werden (Unfall, Katastrophe, Brand).
- Ein Flug über fremde Grundstücke ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Eigentümers erlaubt.
⚠️ Häufiger Fehler: Viele Piloten gehen davon aus, dass sie mit einem A2-Fernpilotenzeugnis näher an Menschen fliegen dürfen, unabhängig von der Drohne. Das stimmt nicht. Die Unterkategorie A2 ist seit 2024 ausschließlich für Drohnen mit C2-Klassifizierung vorgesehen. Mit einer Bestandsdrohne wie der Mavic Air 2 darfst du trotz A2-Zeugnis nur in A3 fliegen.
Wer mit der Mavic Air 2 über die Einschränkungen der A3-Unterkategorie hinaus fliegen möchte, benötigt eine Betriebsgenehmigung in der Specific-Kategorie. Diese erfordert eine Risikobewertung nach der SORA-Methodik, die bei der zuständigen Behörde eingereicht werden muss.
Welchen Drohnenführerschein brauchst du für die Mavic Air 2?
Für den Betrieb der Mavic Air 2 in der Unterkategorie A3 ist der EU-Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich. Dabei handelt es sich um den sogenannten kleinen EU-Drohnenführerschein. Das EU-Fernpilotenzeugnis A2 (großer Drohnenführerschein) bringt dir mit der Mavic Air 2 keinen Vorteil, da A2-Flüge mit Bestandsdrohnen nicht möglich sind.
Den EU-Kompetenznachweis kannst du direkt beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) erwerben. Die Online-Prüfung besteht aus 40 Multiple-Choice-Fragen und kostet 25 Euro. Vorher absolvierst du ein kostenloses Online-Training auf der LBA-Plattform.
Alle weiteren Details zu den EU-Drohnenführerscheinen haben wir in einem separaten Ratgeber zusammengefasst.
💡 Tipp: Dein EU-Kompetenznachweis ist 5 Jahre gültig. Da die ersten Nachweise Anfang 2021 ausgestellt wurden, laufen viele davon im Jahr 2026 ab. Prüfe jetzt das Ablaufdatum auf deinem Nachweis. Die Verlängerung ist seit Dezember 2025 über das LBA-Portal möglich und kostet 15 Euro. Wichtig: Lass den Nachweis nicht verfallen. Ohne gültigen Kompetenznachweis darfst du nicht fliegen.
Registrierung und Kennzeichnung
Als Betreiber einer Drohne über 250 Gramm musst du dich beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren. Die Registrierung kostet 20 Euro und erfolgt online über das LBA-Portal.
Nach der Registrierung erhältst du eine elektronische Identifikationsnummer (eID). Diese musst du gut sichtbar auf deiner Mavic Air 2 anbringen, zum Beispiel als Aufkleber. Die eID identifiziert dich als Betreiber und ist bei jedem Flug Pflicht.
Das Mindestalter für das eigenständige Fliegen der Mavic Air 2 liegt bei 16 Jahren. Jüngere Piloten dürfen die Drohne fliegen, wenn eine flugberechtigte Person den Flug beaufsichtigt.
Wie der Registrierungsprozess im Detail funktioniert, erfährst du in unserem Ratgeber zur Drohnenregistrierung.
Versicherungspflicht
Für den Betrieb der DJI Mavic Air 2 ist eine Drohnen-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Das gilt unabhängig davon, ob du privat oder gewerblich fliegst. Die Pflicht ergibt sich aus dem deutschen Luftverkehrsgesetz (§ 43 LuftVG).
Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist günstiger, als viele denken, und kann in wenigen Minuten online abgeschlossen werden. Einen Vergleich aktueller Tarife findest du in unserem Drohnen-Versicherungsvergleich.
Flugverbotszonen und Einschränkungen
Neben den Regeln der Unterkategorie A3 musst du auch die nationalen Flugbeschränkungen beachten. In Deutschland regelt die Luftverkehrsordnung (LuftVO, speziell § 21h) zusätzliche Einschränkungen.
Die verbindliche Quelle für aktuelle Flugverbotszonen in Deutschland ist die DIPUL-Karte (Digitale Plattform für unbemannte Luftfahrt) der Deutschen Flugsicherung (DFS). Verlasse dich nicht ausschließlich auf die Flugzonen-Anzeige in der DJI Fly App, da diese nicht immer vollständig oder aktuell ist.
Typische Einschränkungen, die du beachten musst:
- Kontrollzonen von Flughäfen und Flugplätzen
- Naturschutzgebiete
- Militärische Anlagen und Regierungsviertel
- Einsatzorte von Rettungskräften
- Menschenansammlungen
Wo du mit deiner Drohne konkret fliegen darfst und worauf du bei der Standortwahl achten solltest, erfährst du in unserem Ratgeber Wo darf ich mit meiner Drohne fliegen?. Wenn du für einen bestimmten Flug eine Genehmigung oder Befreiung benötigst, findest du alle Informationen in unserem Ratgeber zu Flugplanung und Genehmigungen.
Häufige Fragen zu den Regeln für die DJI Mavic Air 2
Nein. Seit dem 01.01.2024 dürfen Bestandsdrohnen über 250 Gramm ohne C-Klassifizierung nur noch in der Unterkategorie A3 geflogen werden. Auch mit einem A2-Fernpilotenzeugnis ändert sich daran nichts. A2 gilt ausschließlich für Drohnen mit C2-Klasse.
Nein. DJI bietet für die Mavic Air 2 keine Nachzertifizierung an. Anders als bei der DJI Air 2S (C1) oder der Mavic 3-Serie ist eine nachträgliche Klassifizierung für die Mavic Air 2 aus wirtschaftlichen Gründen nicht vorgesehen.
Nein. Für den Betrieb der Mavic Air 2 in A3 reicht der EU-Kompetenznachweis A1/A3 (kleiner Drohnenführerschein) aus. Der A2-Schein bringt dir mit dieser Drohne keinen zusätzlichen Vorteil.
Nein, nicht in der Unterkategorie A3. Du musst einen Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten einhalten. Für Flüge näher an oder über Wohngebieten benötigst du entweder eine C-Klassen-Drohne oder eine Genehmigung in der Specific-Kategorie.
Die Bestandsdrohnenregelung ist zeitlich unbegrenzt. Du darfst deine Mavic Air 2 dauerhaft in der Unterkategorie A3 fliegen, solange du alle Regeln einhältst und die nötigen Nachweise (Kompetenznachweis, Versicherung, Registrierung) aktuell hältst.
Zusammenfassung
- Die DJI Mavic Air 2 ist eine Bestandsdrohne und darf dauerhaft in der Unterkategorie A3 geflogen werden. Eine Nachzertifizierung in eine C-Klasse ist nicht möglich.
- Seit dem 01.01.2024 sind Flüge in der Unterkategorie A2 für Bestandsdrohnen über 250 Gramm nicht mehr erlaubt.
- Du brauchst den EU-Kompetenznachweis A1/A3, eine Drohnen-Haftpflichtversicherung und eine Betreiber-Registrierung beim LBA.
- In der Unterkategorie A3 musst du 150 Meter Abstand zu Wohngebieten halten und darfst nur weit entfernt von unbeteiligten Personen fliegen.
- Nutze die DIPUL-Karte der DFS als verbindliche Quelle für Flugverbotszonen und verlasse dich nicht auf die DJI Fly App.
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… also dann versuch ich mal, das für mich (seit Anf. Nov MA2) umzusetzen:
aktuell: 1. Versicherung und Kennzeichnung ok; 2. kein Kenntnisnachweis da <2kg
ab 01.01.21: 1. bleibt, zus. Registrierung (eID) sobald online möglich …
2. jede Menge Fragen:
– was ist mit A1 (bei <900g)?
– gelten für A2 nun 30m (anderer Artikel) oder 50m? Für MA2 in 'tripod' (seit letztem update zeigt sie 'C' an) sollten ja auch 5m möglich sein (?)
– die Forderung nach EU-Fernpiloten-Zeugnis stellt ja für den 'Bestand' eine erhebliche Verschärfung dar. Insbesondere wenn man sie aus der Kette <4kg (C2) – <2kg (alt = 'nix') – tatsächlich 570g (also C1 = EU- Kompetenznachweis) herleitet. Warum ist der 'Übergang' härter als die neue Regelung? Was sagt DJI dazu?
– ich werde mich dann mal (sobald online möglich) an dem EU- Kompetenznachweis versuchen.
P.S.: So ein Bildchen wie der Flyer vom BMVI zur DV wäre auch für die EU-DV schön …
Ist der Kompetenznachweis für Offene Klasse c1/c3 für die Air 2 nicht ausreichend?
Hallo Ralf,
du meinst sicher A1/A3. Da die Mavic Air 2 aktuell als Bestandsdrohne ohne C-Klassifizierung eingestuft ist, unterliegt sie wie gesagt der Übergangsregelungen für Bestandsdrohnen und kann daher nur in A2 oder A3 unter den oben genannten Voraussetzungen geflogen werden (EU-Kompetenznachweis für A3, EU-Fernpiloten-Zeugnis für A2).
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
Viele Grüße
Dimitri
Danke dir für die schnelle Antwort!
Hallo,
ich bin gerade dabei mich mit dem Kauf einer Drohne, in dem Fall der DJI Mavic Air 2, auseinanderzusetzen. Jedoch bin ich jetzt etwas verunsichert knapp 1.000 Euro dafür auszugeben, damit ich ab 01.01.2023 nicht mehr damit in A2 fliegen darf, weil die C-Klassifizierung fehlt. Kann es sein, dass die „alten“ Drohnen ohne diese Klassifizierung diese einfach nachträglich erhalten können? Am Ende gebe ich fast 1.000 Euro für das More Combo Pack aus und dann nochmal mehrere hundert Euro für den großen EU-Drohnenführerschein und hab damit keine 2 Jahre mehr Spaß.
Gruß Micha