Was ist eine generische SORA? Erklärung, Voraussetzungen und wann sie sich lohnt

Dimitri
Von Dimitri - Plattform & Content Manager
23 Min. Lesezeit

Du fliegst regelmäßig an wechselnden Standorten — Inspektionen heute in Wien, Vermessung nächste Woche in Salzburg. Bei jeder neuen Location noch einmal ein konkretes Fluggebiet bei der Behörde nachzumelden klingt nach endlosem Papierkram. Die generische Betriebsgenehmigung löst genau dieses Problem.

Das musst du wissen

  • Eine generische SORA beschreibt statt konkreter Fluggebiete ein Gebiet nach festen Parametern — illustriert anhand einer Beispieladresse und einem Beispiel-Fluggebiet, das für alle künftigen Einsatzorte stellvertretend steht
  • Sie ist nur bis maximal SAIL II möglich
  • Voraussetzung nach EASA-Vorgaben: eine intrinsische Ground Risk Class von iGRC ≤ 3 und eine initiale Air Risk Class von iARC ≤ b
  • Die Risikoanalyse folgt derselben SORA-Methodik wie immer — die Berechnung basiert jedoch nicht auf einem konkreten Ort, sondern auf dem konservativsten plausiblen Einsatzszenario deines Betriebs. Auch Mitigationen und Verfahren müssen generisch — also ortsunabhängig beschreibbar — sein
  • In Deutschland ist die generische Genehmigung explizit durch das LBA geregelt und unter anderem über das FastFlight-Verfahren zugänglich — aber nicht ausschließlich darüber. In Österreich ist das Konzept über die EASA-Vorgaben grundsätzlich anwendbar, aber Austro Control kommuniziert dazu keinen standardisierten Sonderweg — das Vorgespräch ist hier besonders wichtig
  • Eine generische Betriebsgenehmigung gilt immer nur im Ausstellungsland — sie deckt keinen grenzübergreifenden Betrieb ab

Dieser Artikel ist Teil unseres umfassenden SORA-Ratgebers. Dort findest du den vollständigen Überblick über die SORA-Methodik, alle Schritte und die Grundlagen für deinen Antrag.

Was ist eine generische SORA — und was unterscheidet sie von der standortspezifischen Variante?

Wenn du eine Betriebsgenehmigung in der Specific Category beantragst, musst du im Normalfall dein Fluggebiet konkret beschreiben: mit einer KML-Datei, die Flight Geography, Contingency Volume und Ground Risk Buffer enthält. Die Behörde genehmigt dann genau dieses Gebiet — und nur dieses.

Die generische Betriebsgenehmigung funktioniert anders. Statt eines konkreten Ortes beschreibst du dein Fluggebiet anhand von Parametern — in der Praxis meist illustriert durch eine Beispieladresse und ein dazugehöriges Beispiel-Fluggebiet, das stellvertretend für alle künftigen Einsatzorte steht und die genehmigten Parameter demonstriert. Auch die Mitigationen und Verfahren werden nicht für einen spezifischen Standort nachgewiesen, sondern generisch beschrieben: Du zeigst, wie du sicherstellst, dass die jeweilige Mitigation an jedem beliebigen Einsatzort umgesetzt werden kann. Das Ergebnis ist eine Genehmigung, die nicht an einen bestimmten Ort gebunden ist — solange dein konkreter Einsatz in die definierten Parameter passt, darfst du dort fliegen.

Standortspezifische SORAGenerische SORA
FluggebietKonkreter Ort als KML-DateiParametrisch beschrieben, illustriert anhand einer Beispieladresse und Beispiel-KML
Mitigationen & VerfahrenStandortbezogen nachgewiesenGenerisch beschrieben — ortsunabhängig umsetzbar
GültigkeitsbereichNur das genehmigte GebietOrtsunabhängig innerhalb der Parameter — immer nur im Ausstellungsland
FlexibilitätGering — jeder neue Ort erfordert einen ÄnderungsantragHoch — Einsatzorte können wechseln
PrüfverantwortungLiegt bei der Behörde (hat konkret geprüft)Liegt beim Betreiber (muss vor jedem Flug selbst prüfen)
Geeignet fürWiederkehrende Einsätze an festen StandortenWechselnde Einsatzorte, mobile Betreiber

Wann ist eine generische SORA möglich?

Die Voraussetzungen basieren auf den EASA-Vorgaben (AMC1 zu Artikel 11 der DVO (EU) 2019/947) und gelten damit grundsätzlich für beide Länder. Konkrete Unterschiede in der Umsetzung zwischen Deutschland und Österreich findest du weiter unten im Abschnitt Deutschland und Österreich im Vergleich.

1. Maximale Betriebsrisikoklasse: SAIL II Dein Betrieb muss bei der SORA-Risikoanalyse eine Einstufung von maximal SAIL II ergeben. Ab SAIL III ist eine generische Genehmigung nicht mehr möglich.

2. Risikoklassen: iGRC ≤ 3 und iARC ≤ b Die EASA formuliert die Voraussetzung risikobasiert, nicht quantitativ: Die intrinsische Ground Risk Class muss bei ≤ 3 liegen, die initiale Air Risk Class bei ≤ b. Die häufig genannte Bevölkerungsdichte-Grenze von 50.000 Personen pro km² ist dabei keine primäre Bedingung, sondern das quantitative Korrelat — sie ergibt sich als Konsequenz daraus, welche Bevölkerungsdichtekategorien einer iGRC von ≤ 3 entsprechen. Wer die Risikoklassen versteht, kann Grenzfälle selbst einordnen. Hinweis: Eine nationale Behörde kann grundsätzlich auch Genehmigungen erteilen, die über diesen Rahmen hinausgehen — das ist jedoch unüblich und hängt stark von der Erfahrung und dem Vertrauen der Behörde gegenüber dem Betreiber ab.

3. Zulässige Mitigationen — und deren generische Beschreibung Folgende Kombinationen erlaubt das LBA für generische Genehmigungen nach SORA 2.5:

  • M2-Mitigation (technische Maßnahme): immer möglich
  • M1(A) (Sheltering) und/oder M1(C) (Ground Observation) auf niedriger Robustheit: möglich, sofern die iGRC-Bedingung eingehalten wird

Entscheidend dabei: Die gewählte Mitigation muss generisch beschreibbar sein. Das bedeutet, du musst im Betriebshandbuch nicht nur erklären, welche Mitigation du nutzt, sondern auch, wie du vor jedem Einsatz sicherstellst, dass sie am jeweiligen Standort tatsächlich umsetzbar ist. M1(A) (Sheltering) setzt zum Beispiel voraus, dass am Einsatzort ausreichend Deckung für unbeteiligte Personen vorhanden ist — das kannst du nicht für einen konkreten Ort belegen, musst aber beschreiben, wie du es vor jedem Einsatz prüfst und dokumentierst.

Für wen ist die generische SORA besonders relevant?

In der Praxis profitieren vor allem diese Betreiberprofile:

  • Inspektionspiloten mit wechselnden Baustellen, Dächern oder PV-Anlagen
  • Vermessungsdienstleister, die deutschland- oder österreichweit aktiv sind
  • Drohnenunternehmen, die wiederkehrende Auftragstypen an verschiedenen Standorten durchführen
  • Einzelpiloten, die flexibel auf neue Kundenanfragen reagieren müssen

Risikoanalyse bei der generischen SORA: Das Konservativitätsprinzip

Das ist der Punkt, bei dem die meisten Piloten die generische SORA falsch verstehen: Die SORA-Methodik selbst ändert sich nicht. GRC, ARC und SAIL werden bei der generischen Variante nach identischem Schema berechnet wie bei der standortspezifischen. Was sich ändert, ist der Input in die Berechnung — und die Logik dahinter ist das Konservativitätsprinzip.

Da du kein konkretes Fluggebiet mit echter Bevölkerungsdichte und realem Luftraum eingibst, musst du dein generisches Gebiet so definieren, dass es den ungünstigsten plausiblen Einsatzort deines Betriebsrahmens abbildet. Das LBA formuliert das explizit: Wenn mehrere Fluggebiete mit unterschiedlichen Parametern vorliegen, sind im Antragsformular stets die „konservativsten (größten) Werte“ anzugeben. Bei der generischen Variante bedeutet das: Du beschreibst nicht deinen typischen Einsatz, sondern deinen anspruchsvollsten realistisch möglichen Einsatz innerhalb deiner genehmigten Betriebsgrenzen. Dasselbe gilt für Mitigationen und Verfahren — auch sie werden für den ungünstigsten plausiblen Fall beschrieben.

Im Kern geht es der Behörde dabei darum, dass du als Antragsteller das Risiko richtig analysierst und verstehst — nicht darum, eine bestimmte Formel zu erfüllen.

GRC — Bodenrisiko ohne konkreten Ort

Die intrinsische Ground Risk Class (iGRC) ergibt sich aus drei Faktoren:

  • Drohnendimension und kinetische Energie (Größe, Gewicht, Geschwindigkeit)
  • Betriebsart (VLOS oder BVLOS)
  • Bevölkerungsdichte im Einsatzgebiet

Die ersten beiden Faktoren sind für einen bestimmten Betreibertyp fix — sie hängen von der Drohne und der Betriebsweise ab, nicht vom Ort. Der einzig standortabhängige Faktor ist die Bevölkerungsdichte. Und genau hier greift das Konservativitätsprinzip.

Bei der generischen SORA legst du eine maximale Bevölkerungsdichte fest, die dein Betrieb nicht überschreiten darf. Du rechnest also mit dem schlechtesten zulässigen Fall deines Betriebsrahmens — dem Bevölkerungsdichtewert, der gerade noch einer iGRC von ≤ 3 entspricht. Mit den angesetzten Mitigationen reduzierst du diese initiale GRC auf die finale Ground Risk Class. Das Ergebnis muss SAIL II oder darunter bleiben.

💡 Was bedeutet das in der Praxis? Du berechnest deine GRC mit der ungünstigsten Bevölkerungsdichte-Kategorie, die dein Betrieb jemals aufweisen könnte — zum Beispiel „Populated Area“ (besiedelt). Wenn du mit dieser Annahme und deinen geplanten Mitigationen trotzdem bei SAIL II oder darunter landest, ist eine generische Genehmigung möglich. Landest du bei SAIL III oder höher, musst du entweder eine stärkere Mitigation wählen, eine weniger riskante Drohne einsetzen — oder du beantragst eine standortspezifische Genehmigung.

ARC — Luftrisiko ebenfalls konservativ

Die Air Risk Class (ARC) hängt primär vom Luftraumtyp und der Flughöhe ab, nicht vom konkreten Ort. Für die generische SORA nimmst du wieder den konservativsten plausibel vorkommenden Luftraum deines Betriebs als Grundlage — mit dem Ziel, eine initiale ARC von ≤ b zu erreichen.

Für die meisten VLOS-Betriebe bis 120 m AGL in unkontrolliertem Luftraum (Klasse G) ergibt sich typischerweise ARC-a oder ARC-b — und das ist oft vollständig ortsunabhängig bestimmbar, wenn du grundsätzlich nie in Kontrollzonen oder der Nähe von Flughäfen fliegst. Wenn du hingegen gelegentlich auch in Flughafennähe einsetzt, musst du das einkalkulieren — oder diesen Betriebsfall im ConOps und Betriebshandbuch explizit ausschließen.

SAIL — das Ergebnis beider Risikoklassen

Aus der finalen GRC und der finalen ARC ergibt sich das SAIL nach der bekannten SORA-Matrix. Auch das ist identisch zur standortspezifischen Variante. Das Ziel der generischen SORA ist es, innerhalb SAIL II zu bleiben — weil das die Bedingung ist, die Behörden für eine generische Genehmigung stellen.

Standortspezifische SORAGenerische SORA
GRC-Eingangsparameter BevölkerungsdichteReale Dichtedaten des konkreten Gebiets (SORA 2.5: EASA-Bevölkerungsdichtenkarte)Konservativste zulässige Kategorie des Betriebs (Worst Case, Ziel: iGRC ≤ 3)
ARC-Eingangsparameter LuftraumRealer Luftraum am konkreten OrtKonservativster plausibel vorkommender Luftraum (Ziel: iARC ≤ b)
Contingency Volume / Ground Risk BufferBerechnet für das spezifische Gebiet, KML-DateiKonservativste (größte) Werte für alle denkbaren Einsatzorte
Mitigationen & VerfahrenStandortbezogen nachgewiesenGenerisch beschrieben — inkl. Nachweis der Prüfbarkeit vor Ort
SAIL-ErgebnisSpiegelt das reale Risiko des Einsatzes widerSpiegelt das Worst-Case-Risiko des Betriebsrahmens wider
Prüfverantwortung vor OrtLiegt bei der Behörde (hat konkret geprüft)Liegt beim Betreiber (muss vor jedem Flug selbst prüfen und dokumentieren)

⚠️ Häufiges Missverständnis: Die generische SORA ist keine vereinfachte SORA Die Methodik ist dieselbe, der Aufwand für die Analyse ist vergleichbar. Der Unterschied liegt nicht in der Strenge der Risikobewertung, sondern darin, dass du auf reale Ortsdaten verzichtest und stattdessen konservativ mit Worst-Case-Parametern rechnest. Das hat seinen Preis: Mit konservativeren Eingaben wirst du tendenziell etwas höhere initiale Risikoklassen erhalten als bei einem konkret optimierten Fluggebiet.

Wie funktioniert eine generische SORA im Antragsprozess?

Im Betriebshandbuch

Der Unterschied zur standortspezifischen Genehmigung liegt vor allem im Betriebshandbuch. Im Standardfall enthält das dritte Kapitel (Teil C) eine Liste konkreter Fluggebiete mit KML-Dateien. Für die generische Variante ersetzt du dieses Kapitel durch ein Beispiel-Fluggebiet an einer Beispieladresse — eine parametrische Demonstration, die zeigt, wie dein Betrieb innerhalb der genehmigten Grenzen aussieht. Dieses Beispiel beschreibt keinen echten Einsatzort, sondern macht die genehmigten Parameter für die Behörde nachvollziehbar. Die Grundlage dafür ist dein Betriebskonzept (ConOps), in dem du deinen Betrieb und seine Rahmenbedingungen vollständig beschreibst.

Dasselbe gilt für die Mitigationen und Verfahren: Auch sie werden nicht für den Beispielort nachgewiesen, sondern generisch beschrieben. Du erklärst, welche Mitigation du nutzt und wie du vor jedem konkreten Einsatz sicherstellst, dass sie am jeweiligen Standort umsetzbar ist. Das LBA stellt im Musterhandbuch Formulierungsbeispiele bereit; die Austro Control stellt eine eigene OM-Vorlage auf dronespace.at zur Verfügung.

Im laufenden Betrieb: mehr Eigenverantwortung

Unabhängig davon, ob du in Deutschland oder Österreich fliegst: Die generische Genehmigung überträgt dir als Betreiber mehr Eigenverantwortung. Die Behörde hat bestätigt, dass dein Betriebsrahmen sicher ist — die Prüfung, ob ein konkreter Einsatzort tatsächlich in diesen Rahmen fällt, liegt vollständig bei dir.

Vor jedem Einsatz musst du dokumentierbar prüfen:

  1. Liegt die tatsächliche Bevölkerungsdichte am Standort in der genehmigten Kategorie (iGRC ≤ 3)?
  2. Entspricht der Luftraum deiner ARC-Annahme aus der SORA (iARC ≤ b)?
  3. Kannst du die beschriebene Mitigation an diesem Standort tatsächlich umsetzen — und kannst du das belegen?

📌 Beispiel aus der Praxis Ein Inspektionspilot erhält eine generische Betriebsgenehmigung für VLOS-Einsätze bis SAIL II, basierend auf einer Populated-Area-Annahme (iGRC ≤ 3) mit M1(A)-Mitigation auf niedriger Robustheit. Vor jedem Einsatz prüft er anhand einer Bevölkerungsdichte-Karte (z.B. dem EASA-Datensatz), ob das Gewerbegebiet oder Industriegelände in die genehmigte Risikoklasse fällt — was in der Regel zutrifft. Gleichzeitig stellt er vor Ort sicher, dass ausreichend Deckung für unbeteiligte Personen vorhanden ist, um M1(A) tatsächlich anwenden zu können, und dokumentiert beides. Ein Einsatz in einer dicht bebauten Innenstadt in Wien oder München mit deutlich höherer Bevölkerungsdichte wäre mit dieser Genehmigung nicht abgedeckt — wobei zu beachten ist: Die österreichische Genehmigung gilt nur in Österreich, die deutsche nur in Deutschland. Grenzübergreifender Betrieb ist ein eigenes Thema (Artikel 13 der DVO (EU) 2019/947).

Deutschland und Österreich im Vergleich

Hier liegen die wesentlichen Unterschiede — sowohl beim Antragsprozess als auch bei der behördlichen Kommunikation rund um die generische Genehmigung.

Zuständige Behörde und Antragstellung

DeutschlandÖsterreich
Zuständige BehördeLBA (für Bayern, Berlin, Brandenburg, MV, NRW, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) oder LandesluftfahrtbehördeAustro Control (Drone Competence Center) — zentral für ganz Österreich
AntragstellungPer E-Mail an uas-specific@lba.dePer E-Mail an dronespace@austrocontrol.at, Unterlagen über dronespace.at
VorgesprächKostenlos, empfohlen, vorab per E-Mail zu vereinbarenKostenloses Pre-Application Meeting, ausdrücklich empfohlen
BearbeitungszeitAktuell deutlich über 6 MonateMindestens 2 Monate Vorlaufzeit empfohlen, tendenziell schneller als in Deutschland
Handbuch-VorlageLBA-Musterhandbuch (DE/EN), international anerkannt, EASA-veröffentlichtAustro Control OM-Vorlage (SAIL II) auf dronespace.at im Download-Bereich

Generische Genehmigung: explizit vs. individuell

Das ist der bedeutendste Unterschied für dieses Thema:

In Deutschland ist die generische Betriebsgenehmigung vom LBA explizit dokumentiert und verfahrenstechnisch klar geregelt (LBA Erstantrag). Das LBA nennt konkrete Bedingungen, beschreibt das Vorgehen im Betriebshandbuch und gibt im Musterhandbuch Formulierungsbeispiele für generische Fluggebiete und Verfahren.

In Österreich existiert kein eigens ausgewiesenes Verfahren für die „generische Betriebsbewilligung“ vergleichbar dem deutschen Ansatz. Das Konzept ist über die EASA-Vorgaben grundsätzlich anwendbar — die Austro Control bewertet aber jeden Antrag individuell.

Wenn du in Österreich eine ortsunabhängige Genehmigung anstrebst, solltest du das Vorhaben im Pre-Application Meeting frühzeitig mit der Austro Control besprechen, um zu klären, in welcher Form eine parametrische Gebietsbeschreibung akzeptiert wird. Ein einfaches Übertragen der deutschen LBA-Logik ohne Rücksprache birgt das Risiko einer Nachforderung.

FastFlight — einer von mehreren Wegen in Deutschland

Das vereinfachte FastFlight-Verfahren des LBA erteilt Genehmigungen in der Regel generisch und verlangt das Betriebshandbuch nicht mehr vorab einzureichen. Es ist damit ein häufiger und effizienter Weg zur generischen Genehmigung — aber nicht der einzige. Auch Betriebe, die FastFlight nicht nutzen können (z.B. bestimmte BVLOS-Szenarien oder Betriebe mit höheren Drohnenklassen), können eine generische Betriebsgenehmigung über den regulären Erstantrag beantragen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen.

In Österreich gibt es kein FastFlight-Äquivalent. Die Austro Control kennt kein vergleichbares standardisiertes Schnellverfahren. Das Betriebshandbuch wird dort weiterhin vollständig eingereicht und von der Behörde geprüft. Den FastFlight-Prozess haben wir in einem eigenen Ratgeber zum FastFlight-Verfahren des LBA ausführlich erklärt.

Deutschland (LBA)Österreich (Austro Control)
Explizit geregelte generische GenehmigungJa — dokumentiert auf lba.de, inkl. Bedingungen und HandbuchvorgabenNein — grundsätzlich möglich, aber individuell; Pre-Application Meeting empfohlen
FastFlight-ÄquivalentJa — vereinfachtes Verfahren für VLOS bis SAIL II, erteilt in der Regel generischNein — kein vergleichbares Schnellverfahren
Weitere Wege zur generischen GenehmigungJa — auch über regulären Erstantrag möglich, sofern Voraussetzungen erfülltJa — über regulären Antrag, nach Abstimmung mit Austro Control
Betriebshandbuch bei AntragstellungFastFlight: kein vorab eingereichtes OM nötig (muss aber existieren und vorgehalten werden)Immer vollständig einzureichen und zu prüfen
Empfohlenes VorgehenLBA-Musterhandbuch nutzen, generisches Fluggebiet in Teil C einsetzen, Mitigationen generisch beschreibenPre-Application Meeting nutzen, Vorhaben konkret abstimmen, Austro Control-OM-Vorlage verwenden

Sonstige relevante Unterschiede

Gültigkeitsbereich und Laufzeit: Eine Betriebsgenehmigung gilt immer nur im Ausstellungsland — eine österreichische Genehmigung gilt nicht in Deutschland und umgekehrt. Grenzübergreifender Betrieb erfordert eine eigene Genehmigung gemäß Artikel 13 der DVO (EU) 2019/947 und ist ein eigenständiges, komplexes Thema. In Deutschland erteilt das LBA Betriebsgenehmigungen in der Regel für zwei Jahre; danach ist eine Verlängerung erforderlich.

Versicherungspflicht in Österreich: Die Austro Control schreibt für Betriebsgenehmigungen in der Specific Category eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 750.000 Sonderziehungsrechten (SZR) vor. Prüfe, ob deine bestehende Polizze diese Anforderung erfüllt — viele Standard-Gewerbe- oder Hobbyversicherungen decken Specific-Category-Einsätze nicht ausreichend ab.

SORA 2.5-Übergangsfrist: In Deutschland akzeptiert das LBA seit dem 01.01.2026 für Erstanträge ausschließlich SORA 2.5 — bestehende SORA-2.0-Genehmigungen bleiben bis maximal 31.12.2027 verlängerbar. In Österreich hat die Austro Control eine Übergangsfrist von sechs Monaten nach EU-Einführung (September 2025) vorgesehen. Gültige SORA-2.0-Genehmigungen behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem jeweiligen Ablaufdatum — einen offiziell veröffentlichten Endstichtag für Bestandsgenehmigungen gibt es derzeit nicht. Prüfe den aktuellen Stand direkt bei der Austro Control.

Geografische Besonderheit Österreich: Auch mit einer genehmigten generischen Betriebsbewilligung musst du in bestimmten Gebieten (z.B. rund um Flughäfen, Flugbeschränkungsgebiete) zusätzlich eine separate Freigabe der Austro Control einholen — und es können dabei Gebühren nach der ACGV anfallen. Prüfe vor jedem Einsatz die aktuelle Kartenlage auf map.dronespace.at.

Vorteile und Grenzen der generischen SORA

Vorteile

  • Maximale Einsatzflexibilität ohne erneuten Behördenkontakt bei jedem neuen Standort
  • Kein Änderungsantrag bei wechselnden Einsatzorten — solange die Parameter stimmen
  • In Deutschland: Zugang über FastFlight möglich — eines der effizientesten Verfahren für VLOS-Betriebe bis SAIL II
  • Europaweit anerkannte Betriebsgenehmigung nach Artikel 12

Grenzen

  • Nur bis SAIL II möglich — komplexere Einsätze erfordern eine standortspezifische Genehmigung
  • Erhöhte Eigenverantwortung: Du musst jeden Einsatzort selbst vor dem Flug prüfen und dokumentieren — inklusive der Umsetzbarkeit der gewählten Mitigation
  • Konservative Berechnung kann zu höheren initialen Risikoklassen führen als bei einem konkret optimierten Fluggebiet
  • Gilt immer nur im Ausstellungsland — kein grenzübergreifender Betrieb ohne separate Genehmigung
  • In Österreich: kein standardisierter Sonderweg, Abstimmung mit Austro Control im Pre-Application Meeting notwendig

Zusammenfassung

  • Eine generische Betriebsgenehmigung beschreibt dein Fluggebiet über Parameter statt über einen konkreten Ort — illustriert anhand einer Beispieladresse und Beispiel-KML. Auch Mitigationen und Verfahren werden generisch, nicht standortbezogen, beschrieben
  • Sie ist ausschließlich für Betriebe bis SAIL II möglich und setzt voraus, dass die intrinsische GRC ≤ 3 und die initiale ARC ≤ b sind
  • Die SORA-Methodik selbst ändert sich nicht — GRC, ARC und SAIL werden nach identischem Schema berechnet, jedoch auf Basis des konservativsten plausiblen Einsatzszenarios, nicht eines konkreten Ortes
  • Du trägst als Betreiber die Verantwortung, vor jedem Einsatz zu prüfen und zu dokumentieren, ob der konkrete Standort — und die Umsetzbarkeit der Mitigation — in die genehmigten Parameter passt
  • In Deutschland ist die generische Genehmigung explizit durch das LBA geregelt und unter anderem über das FastFlight-Verfahren zugänglich — aber nicht ausschließlich. In Österreich ist das Konzept grundsätzlich anwendbar, aber individuell mit der Austro Control im Pre-Application Meeting abzustimmen
  • Die Genehmigung gilt immer nur im Ausstellungsland — grenzübergreifender Betrieb erfordert eine eigene Genehmigung nach Artikel 13

Wenn du deinen SORA-Antrag vorbereiten oder prüfen möchtest, ob die generische Variante für deinen Betrieb geeignet ist, unterstützt dich wingman by skyzr — das digitale Tool zur SORA-Risikoanalyse für Deutschland und Österreich. Einen vollständigen Überblick über den Antragsprozess findest du in unseren Ratgebern für Deutschland (LBA-Prozess) und Österreich (Austro Control). Welche Unterlagen du für einen vollständigen Antrag benötigst, haben wir im Ratgeber zu den SORA-Antragsunterlagen zusammengestellt.

Quellen

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Mein Name ist Dimitri Wolf, ich arbeite als Plattform- und Content-Manager bei skyzr und beschäftige mich seit 2016 mit Drohnen. Mit meinen Beiträgen möchte ich dir helfen, die teils komplexen Themen rund um Drohnen besser zu verstehen und dein Wissen und Können zu erweitern, damit du es praktisch anwenden kannst.
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