Du willst professionell mit Drohnen fliegen, außerhalb der offenen Kategorie, aber ohne den vollen Aufwand einer SORA-Risikoanalyse. Genau dafür wurden die Standardszenarien (STS) entwickelt. Sie öffnen die Tür zur speziellen Kategorie, ohne dass du ein komplettes Betriebsgenehmigungsverfahren durchlaufen musst.
Was das konkret bedeutet, welche zwei europäischen Szenarien es gibt, was du dafür brauchst und wo die Grenzen liegen, erfährst du in diesem Ratgeber.
Das musst du wissen
- Es gibt zwei europäische Standardszenarien: STS-01 (VLOS, besiedelte Gebiete) und STS-02 (BVLOS, dünn besiedelte Gebiete)
- Statt einer vollständigen Betriebsgenehmigung genügt eine Betriebserklärung beim LBA (Deutschland) bzw. eine Deklaration bei Austro Control (Österreich)
- Du brauchst zwingend eine zertifizierte Drohne der Klasse C5 (STS-01) oder C6 (STS-02). Genau das ist in der Praxis das größte Hindernis
- STS ist regulatorisch der schlankste Weg in die spezielle Kategorie, aber nur für Betriebe, die exakt in den definierten Rahmen passen
Dieser Ratgeber richtet sich an gewerbliche Drohnenpiloten und Unternehmen, die erstmals die spezielle Kategorie erschließen wollen, sowie an Profis, die prüfen, ob STS die richtige Lösung für ihren Betrieb ist.
Was sind Standardszenarien (STS)?
Standardszenarien sind vordefinierte Betriebsrahmen innerhalb der speziellen Kategorie der EU-Drohnenverordnung (Verordnung EU 2019/947). Sie beschreiben konkrete Einsatztypen mit festgelegten Rahmenbedingungen und Risikominderungsmaßnahmen, die im Voraus auf EU-Ebene definiert wurden.
Das ist der entscheidende Unterschied zur individuellen Betriebsgenehmigung via SORA: Beim STS prüft die Behörde deine konkrete Mission nicht. Stattdessen erklärst du als Betreiber, dass du alle Bedingungen des jeweiligen Szenarios einhältst. Sobald das LBA (Deutschland) bzw. Austro Control (Österreich) Eingang und Vollständigkeit der Erklärung bestätigt, kannst du den Betrieb aufnehmen. Das LBA beschreibt STS ausdrücklich als „alternative Betriebsvariante in der speziellen Kategorie“ gegenüber einer Betriebsgenehmigung. Austro Control formuliert es entsprechend: Statt eines Antrags kann eine Deklaration ausreichend sein, wenn ein passendes Standardszenario vorliegt.
Klingt einfacher als SORA? Das ist es auch, aber nur wenn dein Betrieb wirklich in den definierten Rahmen passt. STS hat strikte Grenzen, und die praktische Anwendung scheitert häufiger als gedacht. Dazu mehr in den folgenden Abschnitten.
Seit dem 1. Januar 2024 können in Deutschland und Österreich Betriebserklärungen für die europäischen Standardszenarien STS-01 und STS-02 eingereicht werden. Sie basieren auf Anhang 1 der Verordnung EU 2019/947 und gelten einheitlich in allen EASA-Mitgliedstaaten.
Einen Überblick über alle Zugangswege zur speziellen Kategorie, einschließlich PDRA, SORA und LUC, bietet unser Ratgeber zur Specific Kategorie für Drohnen.
STS-01: VLOS über kontrolliertem Bereich
STS-01 ist das Standardszenario für Einsätze innerhalb der Sichtweite des Fernpiloten (VLOS), auch in besiedelten Gebieten, sofern ein kontrollierter Bodenbereich eingerichtet wird.
Betriebsbedingungen STS-01
- Flug ausschließlich auf Sicht (VLOS) des Fernpiloten, ohne technische Hilfsmittel
- Maximale Flughöhe: 120 Meter über Grund (bei künstlichen Hindernissen über 105 Metern: bis zu 15 Meter über dem höchsten Punkt)
- Kontrollierter Bereich am Boden: Nur an der Mission beteiligte Personen dürfen sich im Flugbereich aufhalten
- Der Flug ist auch in besiedelter Umgebung (mehr als 500 Einwohner pro km²) erlaubt, sofern alle Personen im Bereich beteiligt sind
- Ausschließlich Tagbetrieb, keine Nachtflüge
Technische Anforderungen STS-01
Die eingesetzte Drohne muss der Klasse C5 entsprechen. Die technischen Anforderungen für C5 sind in der Delegierten Verordnung EU 2019/945, ergänzt durch die Delegierte Verordnung EU 2020/1058 (Teil 16 des Anhangs), festgelegt. Eine C5-Drohne muss folgende Merkmale aufweisen:
- Langsamflugmodus, der die Geschwindigkeit auf maximal 5 m/s begrenzt
- System zum Flugabbruch und zur Beendigung des Steig- und Vorwärtsflugs, inkl. Abbremsung des Sinkflugs (z. B. durch Fallschirm)
- Kontinuierliche Übertragung der Flughöhe an den Piloten
- Kein einstellbares Höhenlimit und kein Geo-Awareness-System (im Unterschied zu C3)
Eine C5-Drohne kann auch aus einer C3-Drohne mit einem zertifizierten Aufrüstkit bestehen, vorausgesetzt, Drohne und Kit zusammen erfüllen die C5-Anforderungen und sind entsprechend klassifiziert.
💡 Praxishinweis zur Drohnenverfügbarkeit: Eigenständig als C5 zertifizierte Drohnen sind auf dem europäischen Markt bisher kaum erhältlich. Auch zertifizierte C3+Aufrüstkit-Kombinationen für gängige Modelle sind derzeit nicht flächendeckend verfügbar. Wer STS-01 nutzen will, muss die Verfügbarkeit einer geeigneten Drohne vorab sorgfältig prüfen.
Betriebliche Einschränkung: Kontrollierter Bodenbereich
Die Anforderung eines kontrollierten Bodenbereichs klingt zunächst technisch, hat aber erhebliche operative Konsequenzen. Unter dem gesamten Flugbereich dürfen sich ausschließlich an der Mission beteiligte Personen aufhalten. Du trägst als Betreiber die Verantwortung, den Bereich aktiv zu sperren und unbeteiligte Personen fernzuhalten, durch Absperrungen, Hilfspersonal oder andere geeignete Maßnahmen.
Für viele typische gewerbliche Einsatzorte wie öffentliche Plätze, Straßen oder nicht eingezäunte Grundstücke ist das schwer oder gar nicht umzusetzen. STS-01 funktioniert gut bei eingezäunten Geländen oder Orten, bei denen der Betreiber den Zugang kontrollieren kann, nicht aber bei spontanen oder öffentlichen Einsätzen.
Typische Einsatzmuster STS-01
STS-01 eignet sich für Einsätze auf Geländen, bei denen der Bodenbereich zuverlässig kontrolliert werden kann, etwa Inspektionen auf eingezäunten Industrie- oder Firmengeländen oder Dokumentationsflüge auf gesperrten Baustellen.
STS-02: BVLOS über dünn besiedeltem Gebiet
STS-02 öffnet den BVLOS-Betrieb (Beyond Visual Line of Sight), also Flüge außerhalb der direkten Sichtweite. Das ist regulatorisch ein deutlicher Schritt nach vorne, erkauft jedoch durch strengere technische und operative Anforderungen.
Betriebsbedingungen STS-02
- BVLOS-Betrieb erlaubt, wobei die Drohne einem vordefinierten Flugpfad folgen muss und das Betriebsvolumen systemisch einhalten muss
- Die Drohne darf sich maximal 1 km vom Fernpiloten entfernen (mit Luftraumbeobachter bis 2 km)
- Maximale Flughöhe: 120 Meter über Grund
- Kontrollierter Bereich am Boden: Nur beteiligte Personen im Fluggebiet
- Ausschließlich in dünn besiedelter Umgebung (weniger als 500 Einwohner pro km²)
- Sichtweite am Flugort mindestens 5 km
- Drohne muss bei Start und Landung im Sichtbereich des Fernpiloten sein (Ausnahme: Notlandung)
- Luftraumbeobachter (Airspace Observer) sind einzusetzen, auch in deren Bereich muss die Sichtweite mindestens 5 km betragen
- Ausschließlich Tagbetrieb, keine Nachtflüge
Technische Anforderungen STS-02
Für STS-02 ist zwingend eine Drohne der Klasse C6 erforderlich. Die technischen Anforderungen für C6 sind in Teil 17 des Anhangs der Delegierten Verordnung EU 2020/1058 festgelegt. Eine C6-Drohne muss folgende Eigenschaften erfüllen:
- Programmierbare Flugbahn und systemische Einhaltung des genehmigten Betriebsvolumens (Geo-Caging)
- Flight Termination System (FTS)
- Höchstgeschwindigkeit von 50 m/s darf nicht überschritten werden
- Kein einstellbares Höhenlimit und kein Geo-Awareness-System
C6-Drohnen sind typischerweise C3-Drohnen mit zertifizierten Erweiterungen.
💡 Praxishinweis zur Drohnenverfügbarkeit: C6-zertifizierte Drohnen sind auf dem Markt verfügbar, aber die Auswahl ist deutlich geringer als bei Standard-Consumer- oder Prosumer-Modellen. Hinzu kommt der organisatorische Aufwand für den Pflicht-Luftraumbeobachter und den fest definierten Flugpfad. STS-02 eignet sich vor allem für Betreiber, die standardisierte, lineare BVLOS-Missionen wiederholt an denselben Einsatzorten durchführen.
Betriebliche Einschränkungen STS-02
Neben der Drohnenanforderung schränkt STS-02 auch operativ stark ein. Die Begrenzung auf dünn besiedelte Gebiete, die Pflicht zum Luftraumbeobachter, der fest definierte Flugpfad und die 1-km-Distanzgrenze ohne Beobachter machen das Szenario für flexible oder urbane Einsätze ungeeignet. Wer BVLOS-Missionen in variierenden Gebieten oder mit größeren Distanzen plant, wird mit SORA auf Dauer besser bedient, trotz des höheren Aufwands.
Keine weiteren Szenarien zu erwarten
STS-01 und STS-02 sind die einzigen europäischen Standardszenarien und werden es auf absehbare Zeit bleiben. Da die Szenarien direkt in der EU-Durchführungsverordnung 2019/947 verankert sind, wäre für neue Szenarien eine Änderung der Verordnung durch EU-Parlament und Ministerrat erforderlich.
Voraussetzungen für den Piloten: Das STS-Fernpilotenzeugnis
Wer unter einem STS fliegen will, braucht mehr als den A2-Fernpilotenschein. Das LBA beschreibt das STS-Fernpilotenzeugnis als Qualifikation für den Betrieb nach einem Standardszenario oder als Grundlagenausbildung in der speziellen Kategorie. Austro Control bezeichnet den STS-Kompetenznachweis als erforderlich für den Betrieb in der Specific-Kategorie gemäß Standardszenarien.
Ausbildungsweg
Schritt 1: EU-Kompetenznachweis A1/A3 Grundlage für alle weiteren Qualifikationen. In Deutschland über das LBA-Portal, in Österreich über dronespace.at. Kostenlos in beiden Ländern.
Schritt 2: STS-Theorieprüfung Schriftliche Theorieprüfung bei einer vom LBA benannten Prüfstelle (Deutschland) bzw. bei einer von Austro Control anerkannten Stelle (Österreich). Das bestandene Zeugnis, das EU-Fernpiloten-Zeugnis STS, wird in Deutschland vom LBA ausgestellt und in Österreich durch die Austro Control anerkannt. Da die Zeugnisse EU-weit gültig sind, kann die Prüfung auch im jeweils anderen Land abgelegt werden.
Schritt 3: Praktische Ausbildung und Prüfung Pflicht für STS, anders als beim A2-Schein. In Deutschland erfolgt das bei einer vom LBA anerkannten Prüfstelle (PStF-P), in Österreich bei einer von Austro Control anerkannten Stelle. Der Nachweis ist szenariospezifisch: Wer STS-02 fliegen will, braucht die Akkreditierung für STS-02.
Kosten und Gültigkeit
Das LBA erhebt für die Ausstellung des STS-Zeugnisses eine Gebühr von 30 Euro. Das Zeugnis ist 5 Jahre gültig. Zur Verlängerung ist eine Auffrischungsschulung oder erneute Prüfung bei einer Prüfstelle nötig. Wer das STS-Zeugnis erwirbt, hat damit automatisch auch die Voraussetzungen für den A2-Fernpilotenschein erfüllt. Beide Nachweise erscheinen auf demselben kombinierten Zertifikat, und das Ablaufdatum des STS-Zeugnisses gilt dann für alle enthaltenen Nachweise.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Das STS-Fernpilotenzeugnis ist die persönliche Qualifikation des Piloten, keine Betriebserlaubnis. Ohne eine passende C5- oder C6-Drohne und ohne eingereichte und bestätigte Betriebserklärung ist kein STS-Betrieb möglich. Wer das Zeugnis absolviert, aber keine geeignete Drohne hat, kann damit allein noch nicht nach STS fliegen.
Voraussetzungen für den Betreiber: Betriebserklärung und Betriebsdokumentation
Neben der Piloten-Qualifikation trägt der UAS-Betreiber die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Betrieb. Betreiber und Fernpilot können, müssen aber nicht, dieselbe Person sein.
Betriebsdokumentation: Was du vorhalten musst
Beim STS ist kein Betriebshandbuch im SORA-Sinne vorgeschrieben. Die Anlage 5 der Verordnung EU 2019/947, die das Betriebshandbuch definiert, gilt über UAS.SPEC.030 und UAS.SPEC.040. Die Betriebserklärung nach UAS.SPEC.020 ist in der Verordnung ausdrücklich als Alternative dazu definiert. Die Verordnung selbst formuliert für Fernpiloten unter einem STS lediglich: Sie wurden über das Betriebshandbuch des UAS-Betreibers informiert, „sofern durch die Risikobewertung ein solches gefordert wird.“
In der Praxis bedeutet das: Ein formal eingefordertes Betriebshandbuch gibt es beim STS nicht. Wohl aber musst du als Betreiber alle szenariospezifischen Verfahren, Zuständigkeiten und Notfallpläne dokumentieren und nachweisbar vorhalten können, weil du bei einer Kontrolle Zugang zu allen Unterlagen gewähren musst. Das LBA stellt zu diesem Zweck eine Formulierungshilfe bereit, die strukturell einem schlanken Betriebshandbuch entspricht. Sinnvollerweise hältst du darin mindestens fest:
- Beschreibung des Betriebs und der eingesetzten Drohne
- Verfahren für den Normalbetrieb
- Contingency-Verfahren (Abweichungen vom Normalbetrieb)
- Notfallplan (Emergency Response Plan, ERP)
- Qualifikationsnachweise des eingesetzten Personals
Zum Vergleich: Was ein vollständiges SORA-Betriebshandbuch enthält und wie es strukturiert sein sollte, erklärt unser Artikel zum SORA-konformen Betriebshandbuch.
💡 Praxishinweis zur Verantwortung: Das LBA betont ausdrücklich: Dieser vereinfachte Prozess „geht mit einer höheren Verantwortung des UAS-Betreibers einher, welche in der Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Risikominderungsmaßnahmen besteht.“
Die Betriebserklärung
Mit der Betriebserklärung (in Österreich: Deklaration) bestätigst du gegenüber der zuständigen Behörde, dass du alle Anforderungen des jeweiligen STS erfüllst. Sobald die Behörde Eingang und Vollständigkeit bestätigt, darfst du den Betrieb aufnehmen.
Der Antragsprozess in Deutschland und Österreich
Das grundsätzliche Verfahren ist in beiden Ländern identisch, unterscheidet sich aber in Zuständigkeit und Einreichweg.
Deutschland (LBA):
- Registrierung als UAS-Betreiber beim LBA, falls noch nicht erfolgt.
- Prüfen, ob eine C5- (STS-01) bzw. C6-zertifizierte (STS-02) Drohne verfügbar ist. Das ist in der Praxis oft der erste Engpass.
- Theorieprüfung STS und praktische Prüfung für das jeweilige Szenario bei einer zugelassenen Prüfstelle absolvieren.
- Betriebsdokumentation auf Basis der LBA-Formulierungshilfe erstellen, inkl. Notfallplan und Verfahren.
- Betriebserklärung per E-Mail (uas@lba.de) oder über das Bundesportal einreichen.
- Nach Eingangsbestätigung durch das LBA kann der Betrieb aufgenommen werden.
Kosten: Das LBA erhebt für die Betriebserklärung eine Gebühr von 200 Euro. Die Betriebserlaubnis ist auf zwei Jahre befristet.
Den vollständigen Ablauf des LBA-Antragsverfahrens für die spezielle Kategorie beschreibt unser Artikel zum SORA-Antrag beim LBA Schritt für Schritt.
Österreich (Austro Control):
Das Verfahren läuft in Österreich über die Plattform dronespace.at der Austro Control. Austro Control stellt dort die Formulare für die Deklaration (STS-01 und STS-02) zum Download bereit. Auch in Österreich ist ein STS-Kompetenznachweis einschließlich praktischer Prüfung Voraussetzung für die Abgabe der Deklaration. Die anfallenden Gebühren richten sich nach der österreichischen Kostenverordnung (ACGV); bitte prüfe die aktuelle Gebührenübersicht auf dronespace.at. Die Betriebserlaubnis ist ebenfalls auf zwei Jahre befristet.
Austro Control weist darauf hin, dass in bestimmten Gebieten, z. B. rund um Flughäfen und Flugplätze oder Flugbeschränkungsgebiete, auch nach erteilter STS-Deklaration Flüge nur mit vorheriger Bewilligung von Austro Control oder anderen Behörden durchgeführt werden dürfen. Den Antragsprozess bei Austro Control für die spezielle Kategorie erklärt unser Artikel zum SORA-Antrag in Österreich: Der Dronespace-Prozess.
EU-weite Gültigkeit:
Wer eine Betriebserklärung in Deutschland eingereicht hat, kann in anderen EASA-Mitgliedstaaten, also auch in Österreich, unter demselben STS fliegen. Dafür ist lediglich eine Kopie der deutschen Erklärung samt Eingangsbestätigung bei der jeweiligen Behörde vorzulegen. Umgekehrt gilt dasselbe: Eine österreichische Deklaration ist in Deutschland gültig, wenn die entsprechenden Nachweise vorgelegt werden.
Nationale Standardszenarien: Das Beispiel DE.STS.FARM
Neben den europäischen Standardszenarien können EU-Mitgliedstaaten eigene nationale Szenarien entwickeln. Deutschland hat mit DE.STS.FARM ein nationales Standardszenario für den bodennahen Einsatz von Drohnen in der Landwirtschaft eingeführt.
DE.STS.FARM ermöglichte Einsätze wie die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln, die Rehkitzrettung oder das Monitoring landwirtschaftlicher Flächen. Das nationale Szenario lief Ende 2023 aus. Betreiber, die es bis dahin beantragt hatten, durften auf dieser Basis noch bis Ende 2025 fliegen.
Für neue nationale Szenarien gilt dieselbe strukturelle Schranke wie für die EU-Szenarien: Eine Erweiterung erfordert eine Änderung der EU-Durchführungsverordnung, die EU-Parlament und Ministerrat einschließt.
STS, PDRA oder SORA: was passt zu deinem Betrieb?
STS ist der schlankste Weg in die spezielle Kategorie, aber in der Praxis nur für einen kleinen Teil der Betreiber wirklich nutzbar. Drei Fragen helfen bei der Einordnung.
Hast du eine C5- oder C6-Drohne? Wenn nein, scheidet STS aus. PDRA-S01 und PDRA-S02 decken dieselben Einsatzprofile ab, funktionieren aber mit jeder Drohne. Der Unterschied: PDRA erfordert eine vollständige Betriebsgenehmigung statt einer Betriebserklärung.
Kannst du den Bodenbereich für jeden Einsatz vollständig kontrollieren? Wenn nicht, scheidet STS ebenfalls aus, egal ob die Drohne passt. SORA ermöglicht hier individuell angepasste Risikominderungsmaßnahmen.
Sind deine Missionen standardisiert und wiederholen sich an denselben Einsatzorten? Nur dann lohnt sich der Aufwand für eine STS-konforme Drohne und Betriebserklärung. Wer wechselnde Einsatzorte, unterschiedliche Flugprofile oder individuelle Anforderungen hat, ist mit SORA flexibler, auch wenn der Aufwand höher ist. Zur Bearbeitungszeit beim LBA informiert unser Artikel Wie lange dauert ein SORA-Antrag?
Einen vollständigen Vergleich aller vier Zugangswege zur speziellen Kategorie, einschließlich PDRA, SORA und LUC, mit konkreten Entscheidungskriterien findest du in unserem Artikel STS, PDRA, SORA und LUC im Vergleich. Wenn du noch nicht weißt, ob dein Einsatz überhaupt eine Betriebsgenehmigung erfordert, hilft dir unser Ratgeber Wann brauche ich einen SORA-Antrag? bei der Einordnung. Den vollständigen SORA-Prozess beschreibt unser SORA-Leitfaden. Seit September 2025 gilt außerdem SORA 2.5 als verbindliche EU-Methodik. Was sich geändert hat, erklärt unser SORA 2.5-Artikel.
Häufige Fragen zu STS
Nein. Standard-Consumer- und Prosumer-Drohnen sind nicht als C5 oder C6 klassifiziert. Für STS ist zwingend eine entsprechend zertifizierte Drohne oder ein zertifiziertes Aufrüstkit erforderlich. Die Liste der C5/C6-zertifizierten Geräte ist derzeit sehr kurz. Wer dasselbe Einsatzprofil ohne C5/C6-Drohne abdecken will, sollte PDRA-S01 oder PDRA-S02 prüfen.
Der Betreiber muss sicherstellen, dass sich im gesamten Bodenbereich unter dem Flug ausschließlich an der Mission beteiligte Personen aufhalten. Das erfordert aktive Maßnahmen: Absperrungen, Hilfspersonal oder eine Zutrittskontrolle durch andere Mittel. Bei öffentlich zugänglichen Orten oder Geländen ohne klare Zugangskontrolle ist diese Anforderung in der Regel nicht erfüllbar.
Das STS-Zeugnis ist deine persönliche Piloten-Qualifikation, keine Betriebserlaubnis. Du brauchst zusätzlich eine C5- oder C6-zertifizierte Drohne und eine eingereichte und bestätigte Betriebserklärung. Das LBA beschreibt das Zeugnis als Qualifikation für den STS-Betrieb oder als Grundlagenausbildung in der speziellen Kategorie. Austro Control bezeichnet es als erforderlichen STS-Kompetenznachweis für den Betrieb nach Standardszenarien.
Ja. Innerhalb der EASA-Mitgliedstaaten kannst du mit einer Kopie deiner deutschen Betriebserklärung und der LBA-Eingangsbestätigung auch in Österreich unter demselben STS fliegen. Austro Control weist jedoch darauf hin, dass in bestimmten Gebieten, z. B. rund um Flughäfen, trotz erteilter Deklaration eine zusätzliche Bewilligung erforderlich sein kann.
Die Betriebserlaubnis ist in Deutschland wie in Österreich auf zwei Jahre befristet. Eine Verlängerung muss rechtzeitig beantragt werden.
Du verlässt den Geltungsbereich der Betriebserklärung. Der Flug wäre dann ohne gültige Betriebsgenehmigung, was einen Verstoß gegen die EU-Drohnenverordnung darstellt und entsprechende rechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Wer STS nicht einhalten kann, braucht eine individuelle Betriebsgenehmigung. Die typischen Fehler bei SORA-Anträgen und was der Wechsel zu SORA bedeutet, erklärt unser eigener Ratgeber dazu.
Zusammenfassung
- Standardszenarien (STS) sind vordefinierte Betriebsrahmen innerhalb der speziellen Kategorie, die eine Betriebsaufnahme per Erklärung ohne individuelle Behördenprüfung ermöglichen.
- STS-01 erlaubt VLOS-Betrieb mit C5-Drohnen auch in besiedelten Gebieten, sofern ein kontrollierter Bodenbereich eingerichtet wird.
- STS-02 ermöglicht begrenzten BVLOS-Betrieb (max. 1 km, mit Luftraumbeobachter 2 km) mit C6-Drohnen ausschließlich in dünn besiedelter Umgebung.
- Die technischen Anforderungen für C5 und C6 sind in der Delegierten Verordnung EU 2020/1058 (Ergänzung zu EU 2019/945) festgelegt.
- Beide Szenarien setzen eine zertifizierte C5- oder C6-Drohne voraus. Das ist die größte praktische Hürde, da das Marktangebot derzeit sehr begrenzt ist.
- Auch der kontrollierte Bodenbereich schränkt STS erheblich ein. Für viele typische gewerbliche Einsätze lässt sich diese Anforderung nicht erfüllen.
- Es gibt nur diese zwei europäischen Szenarien, und eine Erweiterung ist aufgrund der gesetzlichen Verankerung in der EU-Verordnung nicht kurzfristig zu erwarten.
- In Deutschland läuft die Betriebserklärung über das LBA, in Österreich über Austro Control und die Plattform dronespace.at. Das grundsätzliche Verfahren ist identisch. Die EU-weite Gültigkeit ermöglicht es, eine Erklärung aus einem Land auch im anderen einzusetzen.
- Für Betriebe, die dasselbe Einsatzprofil ohne C5/C6-Drohne abdecken wollen, sind PDRA-S01/S02 die direktere Alternative. Für alle anderen bleibt SORA der einzige Weg.
Wenn du prüfen möchtest, welches Verfahren für deinen konkreten Betrieb passt, bietet dir unser SORA-Leitfaden für Drohnen den vollständigen Überblick über alle Zugangswege.
