Du besitzt eine Drohne ohne CE-Klassenzeichen – vielleicht eine DJI Mavic 2, eine Phantom 4 oder ein älteres Autel-Modell – und fragst dich, was du damit eigentlich noch darfst? Du bist nicht allein: Der Großteil aller im Umlauf befindlichen Drohnen hat keine CE-Klassenkennzeichnung und fällt damit unter die sogenannte Bestandsdrohnen-Regelung. Was das konkret für dich bedeutet und welche Optionen du hast, erfährst du in diesem Ratgeber.
Das musst du wissen
- Bestandsdrohnen sind alle Drohnen ohne CE-Klassenzeichen (C0–C4), die vor dem 01.01.2024 in Verkehr gebracht wurden.
- Seit dem 01.01.2024 gelten für Bestandsdrohnen dauerhafte Regeln: Unter 250 g darfst du in der Unterkategorie A1 fliegen, über 250 g ausschließlich in A3.
- Die Unterkategorie A2 ist mit Bestandsdrohnen über 250 g nicht mehr möglich – auch nicht mit einem A2-Führerschein.
- Diese Regelung gilt zeitlich unbeschränkt. Es gibt kein weiteres Auslaufdatum.
- Für einige Modelle von DJI und Autel gibt es eine kostenlose Nachklassifizierung, die die Einschränkungen aufhebt.
Dieser Ratgeber richtet sich an Drohnenpiloten, die eine Drohne ohne CE-Klassenkennzeichnung besitzen und wissen wollen, was sie damit dürfen. Einen vollständigen Überblick über alle Regelungen findest du in unserem Ratgeber zur EU-Drohnenverordnung.
Was sind Bestandsdrohnen?
Als Bestandsdrohnen (englisch: „legacy drones“) werden alle Drohnen bezeichnet, die keine CE-Klassenkennzeichnung nach der EU-Drohnenverordnung tragen und vor dem 01.01.2024 auf den Markt gebracht wurden. Die CE-Klassen (C0 bis C4 für die offene Kategorie) wurden mit der EU-Verordnung 2019/945 eingeführt, kamen aber erst schrittweise bei den Herstellern an. Bis Ende 2023 galt deshalb eine Übergangsfrist, in der Drohnen ohne CE-Klasse noch weitgehend wie klassifizierte Modelle genutzt werden konnten.
Seit dem 01.01.2024 ist diese Übergangsfrist endgültig abgelaufen. Seitdem gelten für Bestandsdrohnen eigene, dauerhaft gültige Regeln.
Betroffen ist der Großteil aller aktuell im Umlauf befindlichen Drohnen. Typische Beispiele sind die DJI Mavic 2 Pro, DJI Phantom 4, DJI FPV, DJI Avata (1. Generation), ältere Yuneec-Modelle oder Autel-Drohnen ohne nachträgliche Klassifizierung. Auch selbstgebaute Drohnen (keine Assembly-Kits) fallen unter diese Regelung.
Wichtig zur Abgrenzung: Drohnen, die ab Werk eine CE-Klasse tragen (z. B. DJI Mini 4 Pro mit C0, DJI Air 3 mit C1) oder per Nachklassifizierung ein CE-Label erhalten haben, sind keine Bestandsdrohnen. Für sie gelten die regulären Regeln der jeweiligen Drohnenklasse. Welche Klassen es gibt und was sie bedeuten, haben wir in unserem Ratgeber zu den Drohnenklassen ausführlich erklärt.
Welche Regeln gelten für Bestandsdrohnen?
Seit dem 01.01.2024 werden Bestandsdrohnen in der offenen Kategorie ausschließlich nach ihrem Abfluggewicht in zwei Gruppen eingeteilt. Diese Einteilung gilt dauerhaft und zeitlich unbeschränkt – es ist keine weitere Änderung oder ein erneutes Auslaufen geplant. Eine ausführliche Erklärung der offenen Kategorie und ihrer Unterkategorien findest du in unserem Ratgeber zur offenen Kategorie.
Bestandsdrohnen unter 250 g
Drohnen ohne CE-Klasse mit einem Abfluggewicht unter 250 g (inklusive Akku und montiertem Zubehör) dürfen dauerhaft in der Unterkategorie A1 geflogen werden. Das bedeutet in der Praxis:
- Fliegen in der Nähe von Menschen ist erlaubt, aber nicht direkt über Menschenansammlungen.
- Es gibt keinen Mindestabstand zu Wohngebieten, Gewerbe- oder Industriegebieten.
- Kein EU-Drohnenführerschein erforderlich.
- Registrierung als UAS-Betreiber beim LBA ist Pflicht, wenn die Drohne eine Kamera hat.
- Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist immer Pflicht.
Bestandsdrohnen unter 250 g sind damit fast gleichgestellt mit Drohnen der Klasse C0. Ein kleiner Unterschied: Mit einer Bestandsdrohne unter 250 g darfst du keine vereinzelten unbeteiligten Personen überfliegen – mit einer C0-Drohne schon. Für die meisten Piloten ist das in der Praxis aber kaum relevant.
Typische Modelle in dieser Gruppe: DJI Mini 2, DJI Mini SE, DJI Mini 3 Pro (ohne Nachklassifizierung), Autel EVO Nano (ohne Nachklassifizierung).
In der Praxis ändert sich für Besitzer von Mini-Drohnen unter 250 g also wenig. Du darfst weiterhin in Städten, Parks und Wohngebieten fliegen – solange du keine Menschenansammlungen überfliegst und die allgemeinen Flugregeln beachtest (maximale Flughöhe 120 m, Sichtweite, geografische Zonen).
Bestandsdrohnen über 250 g
Drohnen ohne CE-Klasse mit einem Abfluggewicht über 250 g dürfen dauerhaft ausschließlich in der Unterkategorie A3 geflogen werden. Die Einschränkungen sind deutlich spürbar:
- Mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten.
- Der Fernpilot muss sicherstellen, dass keine unbeteiligten Personen innerhalb des Fluggebiets gefährdet werden können.
- Der EU-Kompetenznachweis (A1/A3) ist erforderlich.
- Registrierung als UAS-Betreiber beim LBA und Drohnen-Haftpflichtversicherung sind Pflicht.
Fliegen in Städten, Wohngebieten oder in der Nähe von Menschen ist mit diesen Drohnen in der offenen Kategorie damit praktisch ausgeschlossen. Das betrifft unter anderem Einsatzbereiche wie Dachinspektionen in Wohngebieten, Immobilienaufnahmen oder Eventdokumentation – Szenarien, in denen der 150-m-Abstand oft nicht einzuhalten ist.
Typische Modelle in dieser Gruppe: DJI Mavic 2 Pro/Zoom, DJI Phantom 3/4, DJI Inspire 1/2, DJI FPV, DJI Avata (1. Gen.), Yuneec Typhoon H und viele weitere.
📌 Beispiel: DJI Air 2S ohne Nachklassifizierung. Die DJI Air 2S wiegt rund 595 g und fällt ohne CE-Label in die Gruppe der Bestandsdrohnen über 250 g. Du darfst damit nur in A3 fliegen – also mindestens 150 m entfernt von Wohngebieten. Lässt du die Air 2S dagegen nachträglich auf C1 klassifizieren (kostenlos, siehe unten), darfst du in der Unterkategorie A1 fliegen: nahe an Menschen, in Wohngebieten, ohne Mindestabstand zu Siedlungen. Der Unterschied ist enorm.
Alles Wichtige zu den unterschiedlichen Führerscheinen findest du in unserem Ratgeber zum EU-Drohnenführerschein.
⚠️ Fehler vermeiden: A2-Führerschein berechtigt nicht zum Fliegen in A2 mit einer Bestandsdrohne. Viele Piloten nehmen an, dass ihr A2-Fernpilotenzeugnis sie berechtigt, näher an Menschen zu fliegen – unabhängig von der Drohne. Das ist falsch. Die Unterkategorie A2 ist seit 2024 ausschließlich für Drohnen mit C2-Klassifizierung vorgesehen. Wer beispielsweise eine DJI Mavic 2 Pro besitzt, darf trotz A2-Zeugnis nur in A3 fliegen – also mit 150 m Abstand zu Wohngebieten.
Nachklassifizierung: Bestandsdrohne zur CE-Drohne upgraden
Eine grundsätzliche nachträgliche CE-Klassifizierung durch den Besitzer ist nicht vorgesehen – das darf nur der Hersteller im Rahmen eines offiziellen Konformitätsverfahrens. Allerdings bieten DJI und Autel Robotics für ausgewählte Modelle eine kostenlose nachträgliche Klassifizierung an. Der Prozess umfasst in der Regel ein Firmware-Update und die Beantragung des CE-Labels über die App oder Website des Herstellers.
DJI: Nachklassifizierbare Modelle
Folgende DJI-Bestandsdrohnen können nachträglich klassifiziert werden:
- DJI Mavic 3 / Mavic 3 Cine → Klasse C1 (seit August 2022, über DJI Fly-App)
- DJI Air 2S → Klasse C1 (seit Januar 2024)
- DJI Mini 3 → Klasse C0 (seit Januar 2024 – nicht empfohlen, siehe Hinweis unten)
- DJI Mini 2 SE → Klasse C0 (möglich, aber mit Einschränkung)
Keine Nachklassifizierung möglich für: DJI Mini 3 Pro (von DJI explizit bestätigt), DJI Mavic 2 Pro/Zoom, DJI Phantom-Serie, DJI Mavic Air 2, DJI FPV und alle älteren Modelle. Für diese Drohnen ist nach aktuellem Stand keine Nachklassifizierung mehr zu erwarten.
Autel Robotics: Nachklassifizierbare Modelle
Auch Autel bietet für aktuelle Modelle eine nachträgliche Klassifizierung an:
- Autel EVO Nano-Serie → Klasse C0 (Firmware-Update + Beantragung über Autel-Website)
- Autel EVO Lite / Lite+ → Klasse C1
- Autel EVO II V3-Serie → Klasse C2
- Autel EVO Max-Serie → Klasse C2
Der Prozess bei Autel funktioniert ähnlich wie bei DJI: Firmware auf die neueste Version aktualisieren, das C-Label über den Autel-Support beantragen und nach Erhalt auf der Drohne anbringen.
Die vollständige und aktuelle Liste aller Drohnen mit CE-Klassenkennzeichnung führt die EASA auf ihrer Website.
Gut zu wissen: Mit einer Nachklassifizierung auf C1, C2 oder C3 wird auch die Remote ID (Fernidentifizierung) aktiviert. Die Drohne sendet dann im Flug automatisch deine UAS-Betreibernummer und Positionsdaten. Für Bestandsdrohnen ohne CE-Klasse ist Remote ID nicht verpflichtend, wird von der EASA aber empfohlen.
💡 Tipp: Nachklassifizierung lohnt sich vor allem für Drohnen über 250 g. Durch eine C1- oder C2-Klassifizierung darfst du deutlich näher an Menschen und in Wohngebieten fliegen – statt auf A3 beschränkt zu sein. Für eine DJI Air 2S bedeutet der Wechsel von „Bestandsdrohne in A3″ zu „C1-Drohne in A1″ einen enormen Zugewinn an Einsatzmöglichkeiten. Für Drohnen unter 250 g bringt eine C0-Klassifizierung dagegen kaum Vorteile und kann sogar Nachteile haben: So wird beispielsweise ein festes Höhenlimit von 120 m in der Firmware aktiviert, das bei Bestandsdrohnen unter 250 g nicht zwingend gilt.
Welche Optionen hast du mit einer Bestandsdrohne?
Je nach deiner Drohne und deinem Einsatzzweck gibt es vier Wege, mit der Bestandsdrohnen-Regelung umzugehen.
Innerhalb der A1/A3-Regeln weiterfliegen. Für viele Freizeitpiloten ist das die pragmatischste Lösung. Wenn du hauptsächlich Landschaftsaufnahmen machst, in der Natur fliegst oder abseits von Wohngebieten unterwegs bist, reicht die Unterkategorie A3 in der Praxis oft aus. Drohnen unter 250 g haben ohnehin kaum Einschränkungen.
Nachklassifizierung prüfen und durchführen. Wenn dein Modell auf der Liste steht, ist das der einfachste Weg zu mehr Freiheiten. Der Prozess ist kostenlos, dauert nur wenige Minuten und erweitert deine Einsatzmöglichkeiten erheblich – besonders bei Drohnen über 250 g.
Betriebsgenehmigung in der Specific-Kategorie beantragen. Wenn du professionell fliegst und mit deiner Bestandsdrohne Einsätze brauchst, die über A3 hinausgehen – etwa in Wohngebieten, außerhalb der Sichtweite (BVLOS) oder über 120 m Höhe – ist eine Betriebsgenehmigung in der Specific-Kategorie der vorgesehene Weg. Die Grundlage dafür ist eine Risikobewertung nach der SORA-Methodik (seit September 2025 gilt SORA 2.5). Alternativ können für bestimmte Standardszenarien (STS-1 und STS-2) vereinfachte Verfahren genutzt werden – diese setzen allerdings eine Drohne mit C5- oder C6-Zertifizierung voraus. Der SORA-Weg erfordert mehr Aufwand, ermöglicht aber Einsätze, die in der offenen Kategorie grundsätzlich nicht möglich sind – unabhängig davon, ob du eine Bestandsdrohne oder eine CE-klassifizierte Drohne nutzt. Alle Details zum Ablauf findest du in unserem Ratgeber zum SORA-Antrag.
Neue Drohne mit CE-Klasse kaufen. Langfristig die komfortabelste Lösung, wenn deine aktuelle Drohne nicht nachklassifiziert werden kann und du regelmäßig in Situationen fliegst, die A3-Bedingungen nicht hergeben. Alle seit 2024 verkauften Drohnen bringen eine CE-Klasse ab Werk mit. Eine Übersicht aktueller Modelle findest du in unserer Drohnen-Kaufberatung.
Zusammenfassung
- Bestandsdrohnen sind Drohnen ohne CE-Klassenkennzeichnung, die vor dem 01.01.2024 in Verkehr gebracht wurden.
- Unter 250 g darfst du dauerhaft in A1 fliegen – mit wenigen Einschränkungen.
- Über 250 g darfst du dauerhaft nur in A3 fliegen – mit 150 m Abstand zu Wohngebieten.
- A2 ist mit Bestandsdrohnen über 250 g nicht möglich, auch nicht mit A2-Führerschein.
- Für ausgewählte Modelle von DJI und Autel gibt es eine kostenlose Nachklassifizierung, die die Einschränkungen aufhebt.
- Die Regelung gilt zeitlich unbeschränkt – es gibt kein weiteres Auslaufdatum.
Häufige Fragen zu Bestandsdrohnen
Ja. Bestandsdrohnen dürfen zeitlich unbeschränkt weiter betrieben werden. Unter 250 g gelten die Regeln der Unterkategorie A1, über 250 g die der Unterkategorie A3.
Nein. Die Unterkategorie A2 ist seit dem 01.01.2024 ausschließlich für Drohnen mit C2-Klassifizierung vorgesehen. Auch ein vorhandener A2-Führerschein ändert daran nichts.
Für Drohnen über 250 g in der Regel ja – der Zugewinn an Einsatzmöglichkeiten ist erheblich. Für Drohnen unter 250 g lohnt es sich meist nicht, da die Bestandsdrohnen-Regelung hier ohnehin kaum Einschränkungen vorsieht und eine C0-Klassifizierung ein festes Höhenlimit in der Firmware aktiviert.
Du kannst innerhalb der A3-Regeln weiterfliegen, eine Betriebsgenehmigung in der Specific-Kategorie beantragen (SORA-Antrag) oder langfristig auf eine Drohne mit CE-Klasse umsteigen.
Die aktuelle Regelung gilt zeitlich unbeschränkt. Allerdings arbeitet die EASA an einer Überarbeitung des gesamten Cx-Klassifizierungssystems – unter anderem im Rahmen eines EU-Drohnen-Sicherheitspakets, das für 2026/2027 erwartet wird. Ob und wie sich das auf Bestandsdrohnen auswirkt, ist derzeit noch offen.
Prüfe jetzt, ob deine Drohne nachklassifiziert werden kann – und verschaffe dir damit mehr Freiheiten beim Fliegen. Einen vollständigen Überblick über alle aktuell geltenden Regeln findest du in unserem Ratgeber zur EU-Drohnenverordnung.

