e-ID für Drohnen – Was ist die UAS-Betreibernummer?

Dimitri
Von Dimitri - Plattform & Content Manager
4 Min. Lesezeit
Alles zur Drohnen Registrierung / Registrierung als Drohnenpilot nach aktueller EU-Drohnenverordnung

Du willst mit deiner Drohne fliegen und stößt überall auf den Begriff e-ID. Aber was genau ist das und woher bekommst du sie?

Kurz gesagt: Die e-ID ist deine persönliche UAS-Betreibernummer, die du nach der Registrierung bei deiner zuständigen Luftfahrtbehörde erhältst. Sie identifiziert dich als Drohnenbetreiber und muss sichtbar an jeder deiner Drohnen angebracht werden. Sie funktioniert ähnlich wie ein Kfz-Kennzeichen. Anders als beim Auto gilt eine einzige Nummer aber für alle deine Drohnen.

Wer braucht eine e-ID und wo bekommst du sie?

Die e-ID ist Teil der EU-weiten Registrierungspflicht für Drohnenbetreiber. Grundlage dafür ist die EU-Drohnenverordnung. Registrieren muss sich, wer eine Drohne mit 250 g oder mehr betreibt. Das Gleiche gilt für jede Drohne mit Kamera, auch unter 250 g. Damit betrifft die Pflicht praktisch alle gängigen Kameradrohnen wie die DJI Mini-Serie, Mavic oder Air.

Deine e-ID bekommst du bei der Luftfahrtbehörde deines Wohnsitzlandes: in Deutschland beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA), in Österreich bei der Austro Control. Nach der Registrierung findest du die Nummer in deinem Benutzerkonto.

Wichtig: Du registrierst dich selbst als Betreiber, nicht deine Drohne. Eine e-ID gilt für beliebig viele Drohnen. Die Registrierung gilt EU-weit. Du musst dich also nur in einem Land registrieren, auch wenn du in anderen EU-Staaten fliegst.

Wie die Registrierung Schritt für Schritt abläuft und was sie in Deutschland und Österreich kostet, erfährst du in unserem ausführlichen Ratgeber Drohne registrieren.

Was musst du mit der e-ID machen?

Nach dem Erhalt der e-ID bist du verpflichtet, sie sichtbar an jeder deiner Drohnen anzubringen. Eine feuerfeste Plakette ist dafür nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Ein Aufkleber oder eine Gravur reichen aus.

Die e-ID besteht aus der öffentlichen Nummer und drei geheimen Prüfzeichen am Ende. Auf die Drohne gehört nur die öffentliche Nummer ohne diese letzten drei Zeichen. Das gilt für deutsche (DEU) wie österreichische (AUT) e-IDs gleichermaßen.

⚠️ Achtung: Auf die Drohne gehört die e-ID (UAS-Betreibernummer), nicht die Fernpiloten-ID. Die Fernpiloten-ID identifiziert dich als Pilot auf deinem Drohnenführerschein und sollte nicht öffentlich sichtbar an der Drohne angebracht werden. Die beiden Nummern werden häufig verwechselt.

Bei Drohnen mit Remote-ID-Funktion (etwa der Klassen C1, C2 und C3) wird die e-ID zusätzlich in der Drohnen-Software hinterlegt. Anders als auf dem Kennzeichen kommt dort die vollständige Kennung inklusive der drei Prüfzeichen zum Einsatz. Das System zur Fernidentifikation (Remote ID) sendet die e-ID während des Flugs automatisch aus, sodass Behörden den Betreiber auch in der Luft identifizieren können. Drohnen der Klassen C0 und C4 sind davon ausgenommen. Wie die Fernidentifikation im Detail funktioniert, liest du in unserem Ratgeber zur Remote ID bei Drohnen.

Alle Informationen zur Kennzeichnung findest du in unserem Artikel Drohnen Kennzeichen und Plakette.

Häufige Fragen zur e-ID bei Drohnen

Wie sieht die e-ID aus?

Die e-ID besteht aus einem Länderkürzel und einer individuellen Registrierungsnummer. In Deutschland beginnt sie mit „DEU“, in Österreich mit „AUT“.

Wo finde ich meine e-ID nach der Registrierung?

Die e-ID ist nach der Registrierung in deinem Benutzerkonto beim LBA bzw. bei der Austro Control sichtbar.

Brauche ich für jede Drohne eine eigene e-ID?

Nein. Du registrierst dich einmalig als Betreiber und erhältst eine e-ID, die für alle deine Drohnen gilt.

Du willst dich jetzt als Drohnenbetreiber registrieren und deine e-ID erhalten? In unserem Ratgeber Drohne registrieren führen wir dich für Deutschland und Österreich Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess.

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Mein Name ist Dimitri Wolf, ich arbeite als Plattform- und Content-Manager bei skyzr und beschäftige mich seit 2016 mit Drohnen. Mit meinen Beiträgen möchte ich dir helfen, die teils komplexen Themen rund um Drohnen besser zu verstehen und dein Wissen und Können zu erweitern, damit du es praktisch anwenden kannst.
6 Kommentare
  • Ich habe eine Frage; Wir besitzen in einer Gemeindeverwaltung eine Drohne über 250 Gramm. Sie ist versichert und wir haben mit 3 Personen entsprechende Nachweise und erwerben demnächst den Kompetenznachweis. Müssen sich denn alle 3 Personen auf die gleiche Drohne anmelden?

  • Hi Uwe,

    ich sehe das so: Der Pilot wird ja nicht ‚auf die Drohne angemeldet‘ sondern ‚auf sich selbst‘ -> es gibt 3 eIDs -> Wenn alle 3 Fliegen -> Zettel mit den 3 eIDs in’s Batteriefach. Interessanter finde ich die Frage der Versicherung, bei mir ist das so: Im Gegensatz zum Kfz (HPfl) ist nicht das (Luft)Fahrzeug sondern der Pilot (Fahrer) versichert. Drohnen anderer (Besitzer) darf ich damit gar nicht fliegen. Wie ist das bei Gemeindeeigentum geregelt?

  • Kommunen, Kreise, Länder und Bund müssen sich und ihre KFZ oder Gebäude grundsätzlich nicht versichern, weil sie nicht pleite gehen können. Lediglich bei der Unfallversicheurng besteht eine Ausnahme.

    • Hallo,
      das ist insoweit nicht ganz korrekt, als dass Kommunen erst ab einer Größenordnung von mehr als 100.000 Einwohnern von der Verpflichtung einer Kfz-Haftpflichtversicherung befreit sind.

  • Die Registrierung in Deutschland ist übrigens auch nicht mehr kostenlos (bitte im Artikel ändern), leider.

    Privatpersonen 20 Euro
    Juristische Personen 50 Euro

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