e-ID für Drohnen – Was ist die UAS-Betreibernummer?

Dimitri
Von Dimitri - Plattform & Content Manager
4 Min. Lesezeit
Alles zur Drohnen Registrierung / Registrierung als Drohnenpilot nach aktueller EU-Drohnenverordnung

Du willst mit deiner Drohne fliegen und stößt überall auf den Begriff e-ID – aber was genau ist das und woher bekommst du sie?

Kurz gesagt: Die e-ID ist deine persönliche UAS-Betreibernummer, die du nach der Registrierung bei deiner zuständigen Luftfahrtbehörde erhältst. Sie identifiziert dich als Drohnenbetreiber und muss sichtbar an jeder deiner Drohnen angebracht werden. Die e-ID ist vergleichbar mit einem Kfz-Kennzeichen – mit dem Unterschied, dass eine einzige Nummer für alle deine Drohnen gilt.

Wer braucht eine e-ID und wo bekommst du sie?

Die e-ID ist Teil der EU-weiten Registrierungspflicht für Drohnenbetreiber. Grundlage dafür ist die EU-Drohnenverordnung. Registrieren muss sich, wer eine Drohne mit 250 g oder mehr betreibt oder eine Drohne mit Kamera fliegt – auch unter 250 g. Das betrifft praktisch alle gängigen Kameradrohnen wie die DJI Mini-Serie, Mavic oder Air.

Die Registrierung erfolgt online bei der Luftfahrtbehörde deines Wohnsitzlandes: In Deutschland beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) über das Portal uas-registration.lba-openuav.de, in Österreich bei der Austro Control über dronespace.at.

Die Kosten betragen in Deutschland einmalig 20 € (unbefristet gültig), in Österreich 39,60 € (3 Jahre gültig, danach Verlängerung nötig). Nach der Registrierung findest du die e-ID in deinem Benutzerkonto. Die Bearbeitungsdauer kann beim LBA bis zu 14 Werktage betragen, da Identitätsdokumente manuell geprüft werden. Bei der Austro Control geht es in der Regel schneller.

Wichtig: Du registrierst dich selbst als Betreiber, nicht deine Drohne. Eine e-ID gilt für beliebig viele Drohnen. Die Registrierung gilt EU-weit – du musst dich also nur in einem Land registrieren, auch wenn du in anderen EU-Staaten fliegst.

Wie genau die Registrierung Schritt für Schritt abläuft, erfährst du in unserem Ratgeber Drohne registrieren – So geht die Registrierung als Drohnenbetreiber.

Was musst du mit der e-ID machen?

Nach dem Erhalt der e-ID bist du verpflichtet, sie sichtbar an jeder deiner Drohnen anzubringen. Eine feuerfeste Plakette ist dafür nicht mehr zwingend vorgeschrieben – ein Aufkleber oder eine Gravur reichen aus. Achte darauf, dass bei deutschen e-IDs nur die verkürzte Nummer (ohne die letzten 3 Zeichen) auf die Drohne gehört.

⚠️ Achtung: Auf die Drohne gehört die e-ID (UAS-Betreibernummer), nicht die Fernpiloten-ID. Die Fernpiloten-ID identifiziert dich als Pilot auf deinem Drohnenführerschein und sollte nicht öffentlich sichtbar an der Drohne angebracht werden. Die beiden Nummern werden häufig verwechselt.

Bei Drohnen der Klassen C1, C2 und C3 muss die e-ID zusätzlich in der Drohnen-Software hinterlegt werden. Diese Drohnen verfügen über ein System zur Fernidentifikation (Remote ID), das die e-ID während des Flugs automatisch aussendet. So können Behörden den Betreiber auch im Flug identifizieren. Drohnen der Klassen C0 und C4 sind davon ausgenommen.

Alle Informationen zur Kennzeichnung findest du in unserem Artikel Drohnen Kennzeichen und Plakette.

Häufige Fragen zur e-ID

Wie sieht die e-ID aus?

Die e-ID besteht aus einem Länderkürzel und einer Ziffernfolge. In Deutschland beginnt sie mit „DEU“, in Österreich mit „AUT“, gefolgt von einer individuellen Registrierungsnummer.

Wo finde ich meine e-ID nach der Registrierung?

Die e-ID ist nach der Registrierung in deinem Benutzerkonto beim LBA bzw. bei der Austro Control auf dronespace.at sichtbar.

Brauche ich für jede Drohne eine eigene e-ID?

Nein. Du registrierst dich einmalig als Betreiber und erhältst eine e-ID, die für alle deine Drohnen gilt.

Du willst dich jetzt als Drohnenbetreiber registrieren und deine e-ID erhalten? In unserem Ratgeber Drohne registrieren führen wir dich Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess – für Deutschland und Österreich.

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Mein Name ist Dimitri Wolf, ich arbeite als Plattform- und Content-Manager bei skyzr und beschäftige mich seit 2016 mit Drohnen. Mit meinen Beiträgen möchte ich dir helfen, die teils komplexen Themen rund um Drohnen besser zu verstehen und dein Wissen und Können zu erweitern, damit du es praktisch anwenden kannst.
6 Kommentare
  • Ich habe eine Frage; Wir besitzen in einer Gemeindeverwaltung eine Drohne über 250 Gramm. Sie ist versichert und wir haben mit 3 Personen entsprechende Nachweise und erwerben demnächst den Kompetenznachweis. Müssen sich denn alle 3 Personen auf die gleiche Drohne anmelden?

  • Hi Uwe,

    ich sehe das so: Der Pilot wird ja nicht ‚auf die Drohne angemeldet‘ sondern ‚auf sich selbst‘ -> es gibt 3 eIDs -> Wenn alle 3 Fliegen -> Zettel mit den 3 eIDs in’s Batteriefach. Interessanter finde ich die Frage der Versicherung, bei mir ist das so: Im Gegensatz zum Kfz (HPfl) ist nicht das (Luft)Fahrzeug sondern der Pilot (Fahrer) versichert. Drohnen anderer (Besitzer) darf ich damit gar nicht fliegen. Wie ist das bei Gemeindeeigentum geregelt?

  • Kommunen, Kreise, Länder und Bund müssen sich und ihre KFZ oder Gebäude grundsätzlich nicht versichern, weil sie nicht pleite gehen können. Lediglich bei der Unfallversicheurng besteht eine Ausnahme.

    • Hallo,
      das ist insoweit nicht ganz korrekt, als dass Kommunen erst ab einer Größenordnung von mehr als 100.000 Einwohnern von der Verpflichtung einer Kfz-Haftpflichtversicherung befreit sind.

  • Die Registrierung in Deutschland ist übrigens auch nicht mehr kostenlos (bitte im Artikel ändern), leider.

    Privatpersonen 20 Euro
    Juristische Personen 50 Euro

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