Wien ist eine der faszinierendsten Städte Europas – und gleichzeitig eine der anspruchsvollsten für Drohnenpiloten. Wer ohne Vorbereitung mit seiner Drohne in der österreichischen Hauptstadt abheben will, riskiert nicht nur Ärger mit Behörden, sondern im schlimmsten Fall saftige Strafen. Die gute Nachricht: Mit der richtigen Vorbereitung ist ein legaler Drohnenflug in Wien absolut machbar.
Dieser Artikel richtet sich an Hobby- und Freizeitpiloten sowie gewerbliche Drohnenpiloten, die einen Einsatz in Wien planen und rechtlich auf der sicheren Seite sein wollen.
⚠️ Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Regelungen können sich ändern – im Zweifel wende dich direkt an die Austro Control oder die zuständigen Behörden. Wir halten diesen Artikel regelmäßig aktuell.
Das musst du wissen
- Wien liegt vollständig im Flugbeschränkungsgebiet LO R 15 – und wird zusätzlich von der Kontrollzone des Flughafens Wien (CTR LOWW) überlagert. Beide Zonen gelten gleichzeitig für jeden Flug in Wien.
- Drohnen ab 250 g brauchen daher grundsätzlich beides: eine Betriebsbewilligung der Austro Control (für LO R 15) und eine Tower-Zustimmung über die Dronespace-App (für CTR LOWW).
- Ausnahme: Drohnen unter 250 g MTOM, die unter 30 m fliegen, sind seit August 2022 von beiden Anforderungen befreit – mit wichtigen Einschränkungen rund um Heliports.
- Rund um unkontrollierte Heliports (z. B. Krankenhäuser) gilt ein Bannkreis – seit der LVR-Novelle vom 15. Mai 2025 für die meisten Heliports auf 1.500 m reduziert (zuvor: 2,5 km).
- Die ACG-Bewilligung erlaubt den Flug im Flugbeschränkungsgebiet – sie hebt aber nicht die allgemeinen Open-Kategorie-Regeln auf (VLOS, 120 m Höhe, Sicherheitsabstände gelten weiterhin).
- Eine Bewilligung für das Flugbeschränkungsgebiet Wien kostet erfahrungsgemäß ab 500 € – plane außerdem mehrere Wochen Bearbeitungszeit ein.
Pflichtschritt vor jedem Flug: Dieser Artikel erklärt die Regelwerke und Zusammenhänge – er ersetzt aber nicht den Blick auf die aktuelle Karte. Rufe vor jeder Flugplanung die Dronespace-Karte der Austro Control auf. Nur dort siehst du den tagesaktuellen Stand aller Zonen, temporären Einschränkungen und Sperrgebiete für deinen konkreten Standort.
Grundlage: EU-Drohnenverordnung kennen
Bevor du dich mit den Wien-spezifischen Regeln auseinandersetzt, musst du die allgemeine Grundlage kennen: In allen EU-Mitgliedsstaaten gilt seit Anfang 2021 die einheitliche EU-Drohnenverordnung. Sie legt fest, welche Anforderungen an Drohnenbetreiber und Piloten gestellt werden – darunter die Einteilung in Flugkategorien, die Registrierungspflicht für Betreiber, CE-Klassifizierungen und die Versicherungspflicht.
Einen vollständigen Überblick über alle EU-weiten Regelungen findest du in unserem Ratgeber zur EU-Drohnenverordnung. Die Wien-spezifischen Einschränkungen bauen direkt auf diesen Grundlagen auf – ohne dieses Wissen macht die lokale Planung keinen Sinn.
Österreich setzt die EU-Verordnung über die Austro Control um. Alle Fragen zu Registrierung, Kompetenznachweisen und Bewilligungen laufen in Österreich über das Portal dronespace.at. Dort kannst du dich als Betreiber registrieren, Flugpläne einreichen und die offiziellen Antragsformulare herunterladen. Was die lokalen Besonderheiten in Österreich jenseits von Wien betrifft – also Regelungen zu Flugplätzen, Kontrollzonen und nationalen Einschränkungen – findest du eine ausführliche Übersicht in unserem Beitrag zu den Drohnengesetzen in Österreich.
⚠️ Wichtig für 2026: Wenn du deinen Kompetenznachweis (Drohnenführerschein) im Jahr 2021 gemacht hast, läuft er nach 5 Jahren ab. Prüfe jetzt, ob eine Verlängerung notwendig ist – ohne gültigen Nachweis kannst du keine Bewilligung beantragen.
Wenn du die Grundlagen kennst, ist die nächste Frage – noch bevor du dich mit Wien-spezifischen Einschränkungen beschäftigst – in welche Flugkategorie dein geplanter Einsatz fällt.
Open oder Specific? Der erste Schritt vor jeder Planung
Die EU-Drohnenverordnung unterscheidet grundsätzlich zwischen der Open-Kategorie (geringes Risiko, keine Betriebsgenehmigung nötig, solange alle Vorgaben eingehalten werden) und der Specific-Kategorie (erhöhtes Risiko, erfordert eine behördliche Betriebsgenehmigung auf Basis einer Risikoanalyse). Diese Unterscheidung ist die wichtigste Weggabelung in der Planung – sie entscheidet, welches Verfahren für dich überhaupt gilt.
Für einen Drohnenflug in Wien ergeben sich daraus drei Wege:
Weg 1 – Open-Kategorie, keine Bewilligung nötig Deine Drohne wiegt unter 250 g, du fliegst unter 30 m Höhe, und dein Standort liegt nicht innerhalb eines Bannkreises um einen Heliport oder Flugplatz. In diesem Fall greift die Ausnahme vom Bewilligungserfordernis – du brauchst keine kostenpflichtige Austro Control-Bewilligung für das Flugbeschränkungsgebiet Wien. Lies dazu Abschnitt 4 und prüfe deinen Standort vorab in der Dronespace-App.
Weg 2 – Open-Kategorie, aber Bewilligung erforderlich Deine Drohne wiegt 250 g oder mehr, du planst über 30 m zu fliegen, oder dein Standort liegt innerhalb eines Bannkreises. Du bleibst in der Open-Kategorie, brauchst aber eine projektbezogene Bewilligung der Austro Control für das Flugbeschränkungsgebiet LO R 15. Zusätzlich zur ACG-Bewilligung musst du für die überlagernde Kontrollzone des Flughafens Wien (CTR LOWW) eine Tower-Zustimmung über die Dronespace-App einholen – beide Verfahren laufen unabhängig voneinander (mehr dazu in Abschnitt 3).
Wichtig: Die ACG-Bewilligung erlaubt dir den Flug im Flugbeschränkungsgebiet – sie hebt aber nicht die allgemeinen Regeln der Open-Kategorie auf. Folgendes gilt weiterhin uneingeschränkt:
- Maximale Flughöhe 120 m (sofern die Bewilligung keine Ausnahme regelt)
- Sichtflug (VLOS) – du musst die Drohne jederzeit direkt im Blick haben
- Sicherheitsabstände zu unbeteiligten Personen gemäß deiner Drohnenklasse (C0–C4)
- Versicherung, Betreiber-Registrierung und Kompetenznachweis bleiben Pflicht
Das ist der Weg, den die Abschnitte 6–8 dieses Artikels detailliert beschreiben.
Weg 3 – Specific-Kategorie Dein Einsatz verlässt den Rahmen der Open-Kategorie – etwa weil du außerhalb der Sichtweite (BVLOS) fliegst, über Menschenansammlungen operierst oder eine Drohne über 25 kg einsetzt. In diesem Fall greift ein grundsätzlich anderes Verfahren: Du benötigst nicht nur eine Wien-Bewilligung, sondern eine vollständige Betriebsgenehmigung auf Basis einer SORA-Risikoanalyse. Die Wien-Bewilligung der Austro Control allein reicht dafür nicht aus. Alle Informationen zum SORA-Prozess findest du in unserem SORA-Ratgeber.
⚠️ Hinweis für Piloten aus Deutschland, der Schweiz oder anderen EU-Staaten: Dein EU-Kompetenznachweis und deine Betreiberregistrierung (z. B. beim deutschen LBA) sind in Österreich gültig – du musst dich nicht zusätzlich bei der Austro Control registrieren. Was du jedoch brauchst, ist die Wien-spezifische Bewilligung der Austro Control, falls dein Einsatz außerhalb der 250-g-Ausnahme liegt. Die lokale Bewilligungspflicht gilt unabhängig davon, wo du registriert bist.
Die folgenden Abschnitte beschreiben im Detail, was für die Wege 1 und 2 in Wien gilt.
Flugbeschränkungsgebiet Wien LO R 15 – und die CTR LOWW
Das gesamte Stadtgebiet Wien liegt im Flugbeschränkungsgebiet LO R 15 (Kontrollzone Wien). Das bedeutet: Wien ist keine generelle Flugverbotszone für Drohnen, aber du brauchst in der Regel eine explizite Bewilligung der Austro Control, um hier legal fliegen zu dürfen. Die offizielle Beschreibung der Austro Control zu Flugbeschränkungsgebieten in Österreich findest du auf dronespace.at.
In der Dronespace-App der Austro Control erkennst du dieses Gebiet als lilafarbene Zone. Auf der Karte des ÖAMTC erscheint der Bereich rot markiert.
Die zweite Zone: CTR LOWW (Kontrollzone Flughafen Wien)
Was auf der Dronespace-Karte nicht auf den ersten Blick erkennbar ist: Das gesamte LO R 15 wird vollständig von der Kontrollzone des Flughafens Wien-Schwechat (CTR LOWW) überlagert – und diese geht im Osten und Süden noch über das Wiener Stadtgebiet hinaus. Das bedeutet: Wer in Wien fliegt, befindet sich immer in beiden Zonen gleichzeitig.
Beide Zonen haben unterschiedliche Anforderungen und unterschiedliche Verfahren:
LO R 15 – Bescheidpflichtig Ein Flug ist nur mit einer vorab erteilten Betriebsbewilligung der Austro Control erlaubt. Das ist ein schriftliches Antragsverfahren mit Bearbeitungszeit (mehr dazu in Abschnitt 6). Eine Aktivierung des Flugplans in der Dronespace-App ersetzt diese Bewilligung ausdrücklich nicht.
CTR LOWW – Zustimmungspflichtig Für Drohnen ab 250 g ist zusätzlich eine Zustimmung der Flugverkehrskontrollstelle Wien (Tower) erforderlich. Die Austro Control beschreibt das Verfahren offiziell auf dronespace.at/geo_zonen/kontrollzonen. Die Zustimmung wird heute vollständig digital über die Dronespace-App abgewickelt: Du gibst deinen Flugplan ein, der zuständige Fluglotse sieht ihn in Echtzeit und erteilt oder verweigert die Freigabe. Plane auch hier etwas Vorlaufzeit ein – eine sofortige Freigabe ist nicht garantiert.
Für Drohnen unter 250 g, die unter 30 m fliegen, gilt die Ausnahme für beide Zonen: weder die ACG-Bewilligung noch die Tower-Zustimmung sind erforderlich. Die Austro Control bestätigt das ausdrücklich auf dronespace.at – Drohnen unter 250 g MTOM bis 30 m Flughöhe sind in Kontrollzonen von der Zustimmungspflicht ausgenommen.
Die praktische Konsequenz für Piloten mit Drohnen ab 250 g in Wien lautet also: Du brauchst grundsätzlich beides – die schriftliche Betriebsbewilligung der Austro Control (für LO R 15) und die digitale Tower-Freigabe über die Dronespace-App (für CTR LOWW). Beide Verfahren laufen unabhängig voneinander und müssen jeweils separat eingeholt werden.
Orientierung auf der Karte – Pflichtschritt vor jeder Flugplanung
Bevor du irgendetwas anderes tust: Rufe die Dronespace-Karte der Austro Control auf und prüfe deinen konkreten Standort. Nur dort siehst du den tagesaktuellen Stand aller aktiven Zonen, temporären Einschränkungen und Sperrgebiete. Dieser Artikel erklärt die Regelwerke – die Karte zeigt dir, was zum Zeitpunkt deines Fluges tatsächlich gilt.
- Dronespace-App (Austro Control): Das primäre Tool für Flugplanung in Österreich. Der integrierte Quick-Check zeigt dir sofort, welche Zonen an deinem Wunschstandort aktiv sind und was du brauchst – berücksichtigt dabei auch dein Drohnengewicht und deine Kategorie. Über die App kannst du auch Flugpläne abgeben und die Tower-Freigabe für die CTR LOWW beantragen.
- ÖAMTC Drohnen Info App: Ergänzendes Informationstool mit interaktiver Karte und standortbezogenen Hinweisen.
Führe den Quick-Check immer vor deiner Flugplanung durch – nicht erst vor Ort.
Ausnahme für Drohnen unter 250 g
Seit dem 12. August 2022 gilt im Flugbeschränkungsgebiet Wien eine wichtige Erleichterung für Mini-Drohnen: Wer mit einer Drohne unter 250 g MTOM fliegt und eine maximale Flughöhe von 30 m über Grund nicht überschreitet, braucht keine kostenpflichtige Bewilligung der Austro Control.
Diese Ausnahme gilt also für Drohnen wie die DJI Mini-Serie – allerdings nur unter folgenden Voraussetzungen:
- Maximale Startmasse unter 250 g (MTOM)
- Flughöhe maximal 30 m über Grund (AGL)
- Kein Flug innerhalb des Bannkreises um unkontrollierte Heliports oder Flugplätze (mehr dazu im nächsten Abschnitt)
Wenn du in diese Ausnahme fällst und dein Standort keinen weiteren Einschränkungen unterliegt, kannst du direkt zum Abschnitt „Das brauchst du vor Ort“ springen.
Unkontrollierte Heliports und Flugplätze in Wien
Das ist der Punkt, der in Wien am häufigsten für Verwirrung sorgt – und der seit Mai 2025 aktualisiert wurde.
In Wien gibt es zehn unkontrollierte Flugplätze, darunter mehrere Heliports bei Krankenhäusern. Rund um diese Standorte gilt ein Drohnen-Bannkreis, der unabhängig vom Gewicht deiner Drohne greift.
Was hat sich seit dem 15. Mai 2025 geändert?
Mit Inkrafttreten der LVR-Novelle 2025 (§ 18b LVR 2014) wurden sogenannte Geographische UAS-Gebiete eingeführt. Für die meisten unkontrollierten Heliports (z. B. Krankenhäuser) wurde der Bannkreis dabei von 2,5 km auf 1.500 m reduziert. Das ist eine spürbare Erleichterung für Drohnenpiloten in Wien.
Wichtig dabei:
- Der neue 1.500-m-Bannkreis gilt für die meisten, aber nicht alle unkontrollierten Heliports. Bei Flugfeldern kann der Bannkreis weiterhin größer ausfallen.
- Innerhalb dieser Bannkreise ist der Betrieb von Drohnen der Open-Kategorie während der Betriebszeiten des Heliports grundsätzlich nicht zulässig – auch nicht für Drohnen unter 250 g.
- Wer innerhalb der Betriebszeiten fliegen will, benötigt eine Bewilligung der Austro Control. Diese umfasst im Rahmen der LO-R-15-Genehmigung auch die Bereiche rund um unkontrollierte Flugplätze in Wien.
Den aktuellen Stand und die genauen betroffenen Standorte prüfst du am zuverlässigsten über die Dronespace-Karte oder die ÖAMTC-Karte. Beide werden laufend aktualisiert.
Bewilligung der Austro Control beantragen
Wenn du in Wien mit einer Drohne ab 250 g fliegen oder die 30-m-Grenze überschreiten willst – oder wenn dein Standort innerhalb eines Bannkreises liegt – brauchst du eine Bewilligung der Austro Control für das Flugbeschränkungsgebiet LO R 15.
💡 Wenn eine Bewilligung nicht in Frage kommt: Wer für einen Einsatz weder Zeit noch Budget für das Bewilligungsverfahren hat, kann prüfen, ob ein Umstieg auf eine Drohne unter 250 g (z. B. DJI Mini-Serie) machbar ist und ob die 250-g-Ausnahme für den geplanten Standort greift. Alternativ lässt sich für Piloten mit wiederkehrenden Einsätzen in Wien auch ein zeitraumbezogener Antrag stellen – nicht nur für einzelne Projekte.
So läuft der Antrag ab
Anträge stellst du per E-Mail an: dronespace@austrocontrol.at
Die notwendigen Antragsformulare findest du unter dronespace.at/downloads. Den Antrag und alle Beilagen kannst du ausschließlich digital einreichen – Ausdrucke sind nicht notwendig.
Diese Unterlagen brauchst du
- Antragsformular „Bewilligung UAS-Betrieb Flugbeschränkungsgebiet“
- Ausführliche Projektbeschreibung – kurz und konkret: Wo, warum, wann (Datum/Zeitraum), wie viele Starts geplant, welche Drohne, Flughöhe und Geschwindigkeit
- Angabe des temporären Befliegungszeitraums (genaues Datum oder Zeitraum)
- Maximale Fluggeschwindigkeit in m/s
- Gewünschte Flughöhe
- Geplante Anzahl der Starts
- Maßstabsplan mit eingezeichnetem Flug- und Sicherheitsbereich (der Absperrradius muss mindestens der geplanten Flughöhe entsprechen, jedoch mindestens 50 m). In der Praxis wird ein Screenshot aus Google Maps oder einer ähnlichen Karte mit eingezeichnetem Flugbereich und Sicherheitskreis akzeptiert – eine professionelle Zeichnung ist nicht erforderlich.
- Bestätigung der Betreiber-Registrierung als UAS-Betreiber
- Kopie der Versicherungsbestätigung (Deckungssumme: 750.000 SZR – das sind Sonderziehungsrechte des IWF, umgerechnet ca. 1 Mio. €)
- Kopie des amtlichen Lichtbildausweises des Antragstellers und aller Piloten
- Nachweis des Online-Kompetenznachweises für Kategorie A1/A3 (falls zutreffend)
- Nachweis der theoretischen Prüfung für Kategorie A2 (falls zutreffend)
Tipps zur Projektbeschreibung
Eine kurze, konkrete Beschreibung reicht aus. Beantworte diese Fragen:
- Wo genau soll geflogen werden (Adresse, Standort)?
- Warum soll geflogen werden (Zweck des Einsatzes)?
- Wann – konkretes Datum oder Zeitraum?
- Wie viele Starts sind geplant?
- Welche Drohne wird eingesetzt?
- Geplante Flughöhe und -geschwindigkeit
Kosten und Bearbeitungszeit
Diese Kosten solltest du einplanen: Erfahrungsgemäß liegen sie im Bereich von 500 € bis 700 € – die Abrechnung erfolgt nach Bearbeitungszeit. Das bedeutet: Je vollständiger und klarer dein erster Antrag ist, desto geringer sind Rückfragen und Zusatzkosten.
Die aktuell gültige Kostentabelle findest du direkt bei der Austro Control, da sich die Sätze ändern können. Frage im Zweifel vor dem Antrag nach.
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel mehrere Wochen, kann aber je nach Aufwand und Auslastung variieren. Plane ausreichend Vorlaufzeit ein – insbesondere wenn du einen fixen Drehtag oder Termin hast. Eigene Erfahrungen aus der Praxis zeigen: Wer vollständige Unterlagen einreicht, bekommt oft schneller eine Rückmeldung als erwartet.
Wie läuft die Bescheid-Zustellung ab?
Nach dem Einreichen erhältst du zunächst eine Rückmeldung der Austro Control per E-Mail. Wenn dein Antrag genehmigungsfähig ist, folgt ein vorläufiger Bescheid per E-Mail, dem du nochmals zustimmen musst. Prüfe alle Angaben sorgfältig – das ist deine letzte Gelegenheit vor der finalen Ausstellung.
Danach wird der offizielle Bescheid per Post zugestellt. Nur dieser Postbescheid gilt als gültiger Nachweis für die Bewilligung – plane den Postweg ein.
Die Rechnung erhältst du einige Tage bis Wochen später per E-Mail. Die Zahlung muss gemäß Bescheid in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt erfolgen. Die genauen Zahlungsmodalitäten entnimmst du direkt dem Bescheid.
Datenschutz beim Kameraflug in Wien
Wien ist eine der dichtest besiedelten Städte Europas – wer hier mit einer Kameradrohne fliegt, kommt unweigerlich in Situationen, in denen Personen, Fahrzeuge oder private Grundstücke im Bild auftauchen. Neben dem Luftfahrtrecht gelten dabei auch das Datenschutzrecht (DSGVO) und das österreichische Datenschutzgesetz.
Die wichtigsten Grundregeln:
- Personenaufnahmen: Sind Personen auf Aufnahmen identifizierbar, braucht es dafür in der Regel eine rechtliche Grundlage – typischerweise die Einwilligung der betroffenen Person. Im öffentlichen Raum, wo Personen lediglich als Beiwerk auftauchen (z. B. belebter Platz aus großer Höhe), kann ein berechtigtes Interesse ausreichen. Gezielte Aufnahmen einzelner Personen sind ohne Einwilligung nicht zulässig.
- Private Grundstücke: Das Überfliegen und Filmen von fremden Gärten, Terrassen oder Innenhöfen ist grundsätzlich unzulässig. In einer Großstadt wie Wien ist das kaum vermeidbar – entsprechend hoch sollte die Flughöhe sein, und entsprechend zurückhaltend sollte die Kameraausrichtung sein.
- Veröffentlichung: Selbst wenn eine Aufnahme an sich zulässig war, gelten für die Veröffentlichung auf Social Media oder im Internet zusätzliche Anforderungen. Erkennbare Personen müssen in der Regel unkenntlich gemacht werden, sofern keine Einwilligung vorliegt.
- Strafen: Verstöße gegen das Datenschutzrecht können Geldbußen nach sich ziehen. Verstöße gegen das Luftfahrtrecht sind mit Verwaltungsstrafen bis 22.000 € bewehrt.
Der sicherste Ansatz in Wien: Kamerawinkel so wählen, dass private Bereiche und Personen nach Möglichkeit nicht erfasst werden, und bei professionellen Einsätzen die Einwilligung relevanter Beteiligter vorab einholen.
Sonderfall: Nationalpark Donau-Auen und Lobau
Ein häufiger Irrtum unter Wien-Piloten: Wer in der Lobau (22. Bezirk) oder entlang der Donauauen fliegen möchte, ist nicht nur vom Flugbeschränkungsgebiet LO R 15 betroffen – hier gilt zusätzlich das Drohnenverbot des Nationalparks Donau-Auen.
Das Überfliegen des Nationalparkgebiets mit Drohnen oder Multicoptern jeglicher Art ist auf der gesamten Fläche verboten – unabhängig davon, ob eine Wien-Bewilligung der Austro Control vorliegt. Für alle Luftfahrzeuge gilt im Nationalparkgebiet eine Mindestflughöhe von 500 m über Grund. Eine ACG-Bewilligung ersetzt die Nationalparkgenehmigung nicht.
Wer für professionelle Zwecke (z. B. Naturfilmaufnahmen) im Nationalparkgebiet fliegen möchte, muss sich direkt an die zuständigen Grundeigentümer – die Österreichischen Bundesforste oder den Forst- und Landwirtschaftsbetrieb der Stadt Wien – wenden.
Das brauchst du vor Ort
Auch wenn alle Genehmigungen vorliegen, gibt es vor Ort einige Pflichten:
Mitzuführende Unterlagen:
- Alle üblichen Dokumente als Drohnenpilot (Betreiber-Registrierung, Kompetenznachweis, Versicherungsnachweis)
- Den Austro Control Bescheid (falls du eine benötigst)
Vor dem Start:
- Je nach genauem Standort musst du vor dem Abheben eine oder mehrere zuständige Stellen telefonisch informieren. Welche das sind, entnimmst du entweder der Dronespace-App, der ÖAMTC-Karte oder direkt deinem Austro Control Bescheid.
Dieser Schritt ist Pflicht und darf nicht vergessen werden – auch wenn du eine gültige Bewilligung hast.
Checkliste: Das musst du vor jedem Flug in Wien erledigt haben
- [ ] Flugkategorie klären: Open oder Specific?
- [ ] Betreiber-Registrierung und Kompetenznachweis aktuell und gültig (Achtung: Nachweise von 2021 laufen 2026 ab)
- [ ] Drohnenversicherung mit gültiger Polizzennummer vorhanden
- [ ] Dronespace-Karte aufrufen/Quick-Check in der Dronespace-App und konkreten Standort prüfen – tagesaktuell, vor jeder Planung (map.dronespace.at)
- [ ] Bannkreise um Heliports und Flugplätze geprüft
- [ ] ACG-Bewilligung beantragt und erhalten – falls Drohne ≥ 250 g, Flughöhe > 30 m oder Standort im Bannkreis
- [ ] Tower-Zustimmung für CTR LOWW über Dronespace-App eingeholt – falls Drohne ≥ 250 g
- [ ] Nationalpark Donau-Auen / Lobau: Drohnenverbot beachten, falls Einsatz in diesem Gebiet geplant
- [ ] Vor dem Start zuständige Stellen telefonisch informieren (gemäß Bescheid oder Dronespace-App)
- [ ] Alle Unterlagen und Bescheid vor Ort mitführen
Zusammenfassung
- Wien liegt vollständig im Flugbeschränkungsgebiet LO R 15 – und wird gleichzeitig von der Kontrollzone des Flughafens Wien (CTR LOWW) überlagert. Wer in Wien fliegt, bewegt sich immer in beiden Zonen.
- Die erste Frage vor jeder Planung: Open- oder Specific-Kategorie? Wer in der Specific-Kategorie fliegt, braucht eine vollständige SORA-Betriebsgenehmigung – nicht nur eine Wien-Bewilligung.
- Drohnen unter 250 g MTOM bis 30 m Flughöhe sind seit August 2022 von beiden Anforderungen befreit: weder ACG-Bewilligung noch Tower-Zustimmung nötig – außer innerhalb der Bannkreise um Heliports und Flugplätze.
- Drohnen ab 250 g brauchen beides: die schriftliche Betriebsbewilligung der Austro Control (für LO R 15) und die digitale Tower-Freigabe über die Dronespace-App (für CTR LOWW). Beide Verfahren laufen unabhängig voneinander.
- Die ACG-Bewilligung erlaubt den Flug im Flugbeschränkungsgebiet – sie hebt die allgemeinen Open-Kategorie-Regeln (VLOS, 120 m Höhe, Sicherheitsabstände) nicht auf.
- Seit der LVR-Novelle vom 15. Mai 2025 wurde der Bannkreis um die meisten unkontrollierten Heliports in Wien von 2,5 km auf 1.500 m reduziert.
- Den Quick-Check in der Dronespace-App durchführen, bevor du planst – nicht erst vor Ort.
- ACG-Antrag: dronespace@austrocontrol.at, Formulare unter dronespace.at/downloads. Kosten: erfahrungsgemäß ab 500 €; Bearbeitungszeit: mehrere Wochen.
- Kameraflüge in Wien erfordern zusätzlich die Einhaltung von Datenschutz- und DSGVO-Vorgaben.
- Die Lobau und das Nationalparkgebiet Donau-Auen sind für Drohnen generell gesperrt – unabhängig von der ACG-Bewilligung.
Planst du einen Einsatz in der Specific-Kategorie? Alle Informationen zum SORA-Antragsprozess findest du in unserem SORA-Ratgeber.
Du brauchst Unterstützung beim Ausfüllen der Genehmigung oder willst du deine Einsätze systematisch dokumentieren? Mit flightstack by skyzr bieten wir dir genau dafür ein Tool. Dort findest du Werkzeuge für Fluglogbuch, Drohnenverwaltung und Genehmigungsservice – alles an einem Ort.
