Von der ersten Zeile im ConOps bis zur erteilten Betriebsgenehmigung vergeht deutlich mehr Zeit, als viele Piloten erwarten. Der Grund: Ein SORA-Antrag hat nicht eine Dauer, sondern zwei – die Zeit, die du selbst für die Erstellung der Unterlagen investierst, und die Wartezeit bei der Behörde danach. Wer nur eine davon einplant, plant schlecht.
Dieser Artikel schlüsselt beide Zeitfaktoren realistisch auf – für Deutschland und Österreich.
Das musst du wissen
- Zwei Zeitfaktoren: Die Gesamtdauer setzt sich aus deiner eigenen Erstellungszeit und der behördlichen Bearbeitungszeit zusammen
- Erstellungszeit: Je nach Erfahrung und Komplexität des Einsatzes zwischen 30 und 80 Stunden bei manueller Erstellung – deutlich weniger mit digitalem Support
- Deutschland (LBA): Aktuell deutlich über sechs Monate Wartezeit bis zum Start der Bearbeitung – die eigentliche Prüfung durch das LBA dauert dann nur wenige Werktage
- Österreich (Austro Control): Keine offiziellen Fristen; Erfahrungswerte liegen bei etwa 4–12 Wochen für Standardfälle
- Dein wichtigster Hebel: Vollständige, fehlerfreie Unterlagen – jede Nachforderung verlängert den Prozess um Wochen
Dieser Artikel richtet sich an Drohnenpiloten und Unternehmen in Deutschland und Österreich, die eine Betriebsgenehmigung in der Specific Kategorie anstreben. Einen vollständigen Überblick über den gesamten SORA-Prozess findest du in unserem SORA-Antrag Leitfaden.
Zeitfaktor 1: Wie lange brauchst du für die SORA-Erstellung?
Bevor du einen Antrag stellen kannst, musst du ihn vorbereiten. Die Erstellung einer vollständigen SORA-Dokumentation ist der erste und oft unterschätzte Zeitfaktor.
Was du erstellen musst
Eine vollständige SORA-Dokumentation besteht aus mehreren Teilen: dem Betriebskonzept (ConOps), der eigentlichen Risikobewertung (Schritt 1–9 nach SORA 2.5), der Compliance Matrix mit OSO-Nachweisen sowie dem Betriebshandbuch (Operations Manual) mit Normal, Contingency und Emergency Procedures. Dazu kommen das Antragsformular und je nach Behörde weitere spezifische Nachweise.
Was genau zu jedem Dokument gehört und welche Unterlagen du einreichen musst, haben wir im Artikel SORA-Unterlagen: Was du für deinen Antrag brauchst im Detail erklärt.
Richtwerte für die Erstellungszeit
Die folgende Aufschlüsselung basiert auf Erfahrungswerten – sie gibt dir eine realistische Orientierung, ist aber keine exakte Vorhersage. Die tatsächliche Zeit hängt stark von deinem Vorwissen, der Komplexität deines Einsatzes und den verwendeten Tools ab.
Einarbeitung in die SORA-Methodik (Erstantrag): 10–20 Stunden. Wer SORA 2.5 noch nicht kennt, muss zunächst verstehen, wie die Schritte ineinandergreifen, wie GRC, ARC und SAIL zusammenhängen und was die OSOs konkret von dir verlangen. Bei Folge-SORAs entfällt dieser Block weitgehend.
ConOps und Risikobewertung (Schritte 1–9): 8–20 Stunden. Fluggebiet definieren, Bevölkerungsdichte recherchieren, Luftraumklassifikation klären, Mitigationen wählen und begründen – das ist der inhaltliche Kern der SORA und der fehleranfälligste Teil.
Compliance Matrix / OSO-Nachweise: 5–15 Stunden. Für jedes der 17 OSOs musst du entsprechend deines SAIL-Niveaus konkrete Nachweise erbringen. Pauschale Verweise reichen nicht – du musst beschreiben, wie du die Anforderung in deinem Betrieb umsetzt.
Betriebshandbuch: 10–25 Stunden. Das OM ist das umfangreichste Dokument. Es muss alle operativen Verfahren beschreiben und auf OSOs, Mitigationen und Containment-Anforderungen verweisen. Die Nutzung des LBA-Musterhandbuchs reduziert den Aufwand erheblich.
Gesamt bei manueller Erstellung: ca. 30–80 Stunden – abhängig von Erfahrung, Komplexität des Einsatzes und ob es dein erster oder ein Folgeantrag ist.
Wie digitale Tools die Erstellungszeit reduzieren
Der manuelle Weg ist zeitaufwändig und fehleranfällig – besonders bei der Berechnung von GRC, ARC und Pufferzonen, die ohne Tool händisch recherchiert und kalkuliert werden müssen.
💡 wingman ist eine digitales Tool von skyzr, das dich Schritt für Schritt durch den SORA-2.5-Prozess führt. Auf Basis deines eingezeichneten Fluggebiets berechnet wingman GRC, ARC und SAIL automatisch – auf Grundlage aktueller Bevölkerungsdaten und Luftraumdaten für Deutschland und Österreich. Contingency Volume und Ground Risk Buffer werden ebenfalls automatisch berechnet. Der fertige SORA-Report kann direkt bei der Behörde eingereicht werden.
Der Zeitaufwand für Risikobewertung und Berechnungen sinkt damit deutlich – statt stundenlanger Recherche und manueller Kalkulation erhältst du die Kernergebnisse in einem strukturierten, geführten Prozess.
Beachte: wingman unterstützt die Erstellung deiner Unterlagen. Die Genehmigungsentscheidung trifft ausschließlich die zuständige Behörde.
Zeitfaktor 2: Die behördliche Bearbeitungszeit
Sobald du deinen Antrag eingereicht hast, beginnt die Wartezeit. Hier verlierst du den direkten Einfluss – aber du kannst zumindest sicherstellen, dass dein Antrag keine unnötigen Verzögerungen verursacht.
Deutschland: Das LBA und der Bearbeitungsrückstau
In Deutschland ist für die meisten Antragsteller das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zuständig – die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Hauptwohnsitz (natürliche Personen) bzw. Sitz (juristische Personen). Für einige Bundesländer sind die jeweiligen Landesluftfahrtbehörden zuständig.
⚠️ Das LBA weist auf seiner Website selbst auf einen erheblichen Bearbeitungsrückstau hin: Nach aktuellem Stand (Stand: November 2025) beträgt die geschätzte Wartezeit eines Antrags bis zum Start der Bearbeitung deutlich mehr als sechs Monate. Diese Schätzung ist unverbindlich. Die eigentliche inhaltliche Prüfung durch das LBA dauert dann in der Regel nur wenige Werktage.
Der Rückstau hat einen strukturellen Grund: Das LBA hat in der Vergangenheit sehr viele Betriebsgenehmigungen erteilt. Jede erteilte Genehmigung zieht Änderungs- und Verlängerungsanträge nach sich – die alle ebenfalls in der Eingangsreihenfolge bearbeitet werden. Hinzu kommt die risikobasierte Überwachungspflicht für bereits erteilte Genehmigungen. Die Anzahl eingehender Erstanträge ist dabei weiterhin stark steigend.
Wichtig: Änderungsanträge werden beim LBA in derselben zeitlichen Reihenfolge wie Erstanträge bearbeitet. Du kannst also nicht durch einen Änderungsantrag die Wartezeit umgehen.
Den genauen Ablauf des LBA-Prozesses – von der Vorkorrespondenz bis zur Genehmigung – haben wir im Artikel SORA-Antrag in Deutschland: Der LBA-Prozess ausführlich erklärt.
Österreich: Austro Control und dronespace.at
In Österreich ist die Austro Control (ACG) zentral für alle SORA-Anträge zuständig. Die Antragstellung erfolgt per E-Mail: Alle notwendigen Unterlagen – ausgefülltes Antragsformular inklusive SORA, Betriebshandbuch, Compliance Matrix sowie weitere Nachweisdokumente – werden an dronespace@austrocontrol.at eingereicht. Nach Eingang erhältst du eine Bestätigung mit der vergebenen Geschäftszahl. Formulare und Vorlagen stehen im Download-Bereich von dronespace.at bereit.
Die Austro Control empfiehlt auf ihrer Website ausdrücklich, den Antrag mindestens 2 Monate vor dem geplanten Betriebsstart einzureichen – um noch genügend Zeit für etwaige Nachbearbeitungen zu haben. Die tatsächliche Bearbeitungsdauer variiert je nach Komplexität des UAS-Betriebs.
Zusätzlich bietet die Austro Control ein kostenloses Pre-Application Meeting an: ein einstündiges Online-Gespräch mit einem Experten des Drone Competence Centers, in dem du offene Fragen zum SORA-Prozess bereits vor der formellen Antragstellung klären kannst. Anfragen dazu ebenfalls an dronespace@austrocontrol.at.
Verlängerungs- und Änderungsanträge: Was du zu Fristen wissen musst
Wenn du bereits eine Betriebsgenehmigung hast, gelten für Folgeanträge besondere Regeln:
- Verlängerungsantrag: Muss frühestens zwölf Wochen (60 Werktage), spätestens jedoch sechs Wochen (30 Werktage) vor Ablauf der Gültigkeit beim LBA gestellt werden. In Österreich gelten vergleichbare Empfehlungen – prüfe die aktuellen Hinweise im dronespace-Portal.
- Änderungsantrag: Wird beim LBA in derselben Reihenfolge wie Erstanträge bearbeitet – plane die gleichen Wartezeiten ein.
- Abgelaufene Genehmigung: Wenn deine Betriebsgenehmigung nicht mehr gültig ist, musst du einen vollständigen Erstantrag stellen. Eine Verlängerung ist nicht mehr möglich.
Was die Gesamtdauer beeinflusst – und was du steuern kannst
Die Wartezeit beim LBA kannst du nicht direkt beeinflussen. Aber du kannst dafür sorgen, dass dein Antrag keine Nachforderungen produziert – denn jede Nachfrage verlängert den Prozess um weitere Wochen.
Vollständigkeit und Qualität der Unterlagen. Der wichtigste Faktor. ConOps, SORA-Formular und Betriebshandbuch müssen konsistent sein – unterschiedliche Angaben zu Flughöhen, Geschwindigkeiten oder Verfahren in verschiedenen Dokumenten führen unweigerlich zu Rückfragen. Alle OSO-Nachweise müssen konkret ausgeführt sein, nicht nur aufgelistet.
Nutzung der offiziellen Vorlagen. Das LBA stellt ein Musterhandbuch bereit, das die Bearbeitung standardisiert und beschleunigt. Die Austro Control bietet ebenfalls Templates im Download-Bereich von dronespace.at. Wer ohne diese Vorlagen arbeitet, riskiert Strukturprobleme, die zu Nachforderungen führen.
Vorgespräch vor der formellen Antragstellung. Sowohl das LBA als auch die Austro Control empfehlen ein informelles Vorgespräch, bevor der formelle Antrag eingereicht wird. Ein kurzes E-Mail mit grobem Betriebskonzept kann offene Fragen klären, bevor sie zu Ablehnungsgründen werden.
Realistisch definiertes Fluggebiet. Ein zu groß gewähltes Fluggebiet erhöht die GRC und damit die Nachweisanforderungen. Beschränke dich auf das tatsächlich benötigte Operationsgebiet – du kannst später per Änderungsantrag erweitern.
SORA-Version. Seit dem 01.01.2026 akzeptiert das LBA für Erstanträge ausschließlich SORA 2.5. Anträge nach SORA 2.0 werden abgelehnt. In Österreich läuft eine Übergangsfrist bis voraussichtlich März 2026.
💡 Tipp: Wenn du noch unsicher bist, ob dein Vorhaben überhaupt eine SORA erfordert oder ob ein einfacheres Verfahren ausreicht, hilft dir unser Artikel Wann brauche ich einen SORA-Antrag? weiter. Für einen direkten Vergleich aller Genehmigungsverfahren empfehlen wir den Ratgeber STS, PDRA, SORA und LUC im Vergleich.
Häufige Fragen zur SORA-Dauer
Die Gesamtdauer setzt sich aus zwei Teilen zusammen: der Erstellungszeit, die du selbst investierst, und der behördlichen Wartezeit. In Deutschland musst du aktuell mit deutlich über sechs Monaten Wartezeit beim LBA rechnen – dazu kommt deine eigene Erstellungszeit von je nach Erfahrung und Komplexität 30 bis 80 Stunden. In Österreich empfiehlt die Austro Control, mindestens 2 Monate vor dem geplanten Betriebsstart einzureichen.
Das LBA weist auf seiner Website selbst auf einen erheblichen Rückstau hin. Die Wartezeit bis zum Start der inhaltlichen Bearbeitung beträgt aktuell deutlich mehr als sechs Monate. Die eigentliche Prüfung durch das LBA dauert danach in der Regel nur wenige Werktage. Vollständige, fehlerfreie Unterlagen sind der wichtigste Hebel, um Nachforderungen und damit weitere Verzögerungen zu vermeiden.
Die Austro Control empfiehlt, den Antrag mindestens 2 Monate vor dem geplanten Betriebsstart einzureichen, um ausreichend Zeit für etwaige Nachbearbeitungen zu haben. Eine offizielle maximale Bearbeitungsfrist wird nicht genannt – die tatsächliche Dauer variiert je nach Komplexität des UAS-Betriebs.
Bei manueller Erstellung solltest du für einen Erstantrag realistisch 30 bis 80 Stunden einplanen – aufgeteilt auf Einarbeitung in die Methodik, ConOps und Risikobewertung, OSO-Nachweise und Betriebshandbuch. Bei Folge-SORAs entfällt die Einarbeitungszeit. Digitale Tools wie wingman reduzieren den Aufwand für Risikobewertung und Berechnungen erheblich.
Nicht direkt – das LBA bearbeitet Anträge in der Reihenfolge des Eingangs. Indirekt kannst du aber Verzögerungen vermeiden: Vollständige, konsistente Unterlagen, die Nutzung des LBA-Musterhandbuchs und ein Vorgespräch vor der formellen Antragstellung reduzieren das Risiko von Nachforderungen, die den Prozess um Wochen verlängern können.
Nein. Änderungsanträge werden beim LBA in derselben zeitlichen Reihenfolge wie Erstanträge bearbeitet – die gleichen Wartezeiten gelten.
Beim LBA muss der Verlängerungsantrag frühestens zwölf Wochen (60 Werktage) und spätestens sechs Wochen (30 Werktage) vor Ablauf der Gültigkeit eingereicht werden. Da Verlängerungsanträge in derselben Reihenfolge bearbeitet werden wie Erstanträge, solltest du die aktuellen Wartezeiten bei deiner Planung berücksichtigen.
Zusammenfassung
| Deutschland (LBA) | Österreich (Austro Control) | |
|---|---|---|
| Erstellungszeit (manuell) | 30–80 Stunden | 30–80 Stunden |
| Erstellungszeit (mit wingman) | Deutlich reduziert | Deutlich reduziert |
| Wartezeit bis Bearbeitungsstart | Deutlich über 6 Monate | Variiert; mind. 2 Monate vor Betriebsstart einreichen (Empfehlung ACG) |
| Eigentliche Bearbeitungsdauer | Wenige Werktage | Variiert je nach Komplexität |
| Antragstellung | E-Mail an uas-specific@lba.de | E-Mail an dronespace@austrocontrol.at |
| SORA-Version (Erstanträge) | SORA 2.5 (seit 01.01.2026) | SORA 2.5 (Übergangsfrist bis ca. März 2026) |
Die wichtigsten Punkte:
- Die Gesamtdauer eines SORA-Antrags setzt sich aus Erstellungszeit und behördlicher Wartezeit zusammen – beide müssen realistisch eingeplant werden
- In Deutschland sind Wartezeiten von deutlich über sechs Monaten die aktuelle Realität – plane entsprechend frühzeitig
- In Österreich ist der Prozess schneller, offizielle Fristen gibt es jedoch nicht
- Vollständige, konsistente Unterlagen sind der wichtigste Hebel gegen unnötige Verzögerungen
- Digitale Tools wie wingman reduzieren den Erstellungsaufwand erheblich und minimieren Fehlerquellen
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Weiterführende Artikel:
- SORA-Antrag Leitfaden 2026 – Vollständiger Überblick über den gesamten SORA-Prozess
- SORA-Antrag in Deutschland: Der LBA-Prozess 2026 – Schritt für Schritt durch den Antrag beim LBA
- SORA-Unterlagen: Was du für deinen Antrag brauchst – Checkliste aller erforderlichen Dokumente
Externe Quellen:
