Du fliegst eine DJI Mavic 3, Mavic 3 Cine oder Mavic 3 Classic und fragst dich, welche Regeln 2026 für dich gelten? Die gute Nachricht: Alle drei Modelle können in der Unterkategorie A1 geflogen werden. Die Mavic 3 Classic ist bereits ab Werk C1-zertifiziert. Bei der Mavic 3 und Mavic 3 Cine musst du die Nachzertifizierung selbst durchführen, was aber kostenlos und in wenigen Minuten erledigt ist. In diesem Artikel erfährst du, was du wissen musst.
Hinweis: Auch wenn wir diesen Artikel regelmäßig aktualisieren, sind alle Angaben ohne Gewähr. Im Zweifel informiere dich direkt bei den hier genannten offiziellen Quellen über die aktuell gültigen Regelungen.
Das musst du wissen
- Die DJI Mavic 3 und Mavic 3 Cine sind Bestandsdrohnen, die kostenlos auf die Drohnenklasse C1 nachzertifiziert werden können.
- Die DJI Mavic 3 Classic ist bereits ab Werk C1-zertifiziert. Für sie gelten dieselben Regeln wie für eine nachzertifizierte Mavic 3, der Nachzertifizierungsprozess entfällt aber komplett.
- Mit C1 (ab Werk oder nachzertifiziert) darfst du in der Unterkategorie A1 fliegen, also auch in der Nähe von Menschen und in Wohngebieten. Ohne C1 bist du auf die Unterkategorie A3 beschränkt (mindestens 150 m Abstand zu Wohngebieten).
- In beiden Fällen brauchst du mindestens den EU-Kompetenznachweis A1/A3 (kleiner Drohnenführerschein).
- Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist Pflicht.
- Du musst dich als Betreiber beim LBA registrieren und deine Drohne mit der eID kennzeichnen.
Alle Regeln auf einen Blick
Mit C1-Nachzertifizierung oder Mavic 3 Classic (empfohlen)
| Regel | Details |
|---|---|
| Kategorie | Open, Unterkategorie A1 |
| Drohnenführerschein | EU-Kompetenznachweis A1/A3 (Pflicht) |
| Registrierung | Betreiber-Registrierung beim LBA (20 €) |
| Kennzeichnung | eID sichtbar auf der Drohne anbringen |
| Versicherung | Drohnen-Haftpflichtversicherung (Pflicht) |
| Maximale Flughöhe | 120 m über Grund |
| Sichtweite | Flug nur in Sichtweite (VLOS) |
| Abstand zu Menschen | Kein vorgeschriebener Mindestabstand zu einzelnen Personen, Überflug einzelner Unbeteiligter vermeiden |
| Menschenansammlungen | Überflug verboten |
| Abstand zu Wohngebieten | Kein Mindestabstand vorgeschrieben |
| Remote-ID | Pflicht (wird durch Firmware-Update aktiviert) |
| Geo-Awareness | Pflicht (wird durch Firmware-Update aktiviert) |
| Mindestalter | 16 Jahre (jüngere unter Aufsicht einer flugberechtigten Person) |
| Gebrauchsanweisung | Muss gelesen und beachtet werden |
| Flugverbotszonen | Müssen eingehalten werden (DIPUL als verbindliche Quelle) |
Ohne C1-Nachzertifizierung (Bestandsdrohne)
| Regel | Details |
|---|---|
| Kategorie | Open, Unterkategorie A3 |
| Drohnenführerschein | EU-Kompetenznachweis A1/A3 (Pflicht) |
| Registrierung | Betreiber-Registrierung beim LBA (20 €) |
| Kennzeichnung | eID sichtbar auf der Drohne anbringen |
| Versicherung | Drohnen-Haftpflichtversicherung (Pflicht) |
| Maximale Flughöhe | 120 m über Grund |
| Sichtweite | Flug nur in Sichtweite (VLOS) |
| Abstand zu Menschen | Weit entfernt von unbeteiligten Personen |
| Abstand zu Wohngebieten | Mindestens 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten |
| Mindestalter | 16 Jahre (jüngere unter Aufsicht einer flugberechtigten Person) |
| Gebrauchsanweisung | Muss gelesen und beachtet werden |
| Flugverbotszonen | Müssen eingehalten werden (DIPUL als verbindliche Quelle) |
Einen umfassenden Überblick über alle Regelungen der EU-Drohnenverordnung findest du in unserem Ratgeber zur EU-Drohnenverordnung.
Bestandsdrohne mit Option auf C1: Die Besonderheit der Mavic 3
Die DJI Mavic 3 wurde im November 2021 auf den Markt gebracht und besaß bei Markteinführung keine EU-Klassifizierung nach den Drohnenklassen C0 bis C4. Damit fällt sie grundsätzlich unter die sogenannte Bestandsdrohnenregelung. Was das konkret für den Betrieb bedeutet, haben wir in unserem Ratgeber zu Bestandsdrohnen ausführlich zusammengefasst.
Mit einem maximalen Abfluggewicht (MTOM) von 895 Gramm (Standard) beziehungsweise 899 Gramm (Cine) liegt die Mavic 3 über der 250-Gramm-Grenze, aber unter der für C1 relevanten 900-Gramm-Grenze. Für Bestandsdrohnen über 250 Gramm gilt seit dem 01.01.2024 die dauerhafte Regelung: Sie dürfen ausschließlich in der Unterkategorie A3 der Kategorie Open betrieben werden.
Allerdings gehört die DJI Mavic 3 zu den Drohnen, für die DJI eine nachträgliche Klassifizierung anbietet. Im August 2022 erhielt die Mavic 3 als erste Drohne weltweit die C1-Zertifizierung durch den TÜV Rheinland. Seit Ende 2022 kann die Mavic 3 kostenlos auf die Drohnenklasse C1 nachzertifiziert werden. Neben der Mavic 3 und der Mavic 3 Cine ist diese Option auch für die DJI Air 2S verfügbar. Für andere beliebte Bestandsdrohnen wie die DJI Mavic Air 2 oder die DJI Phantom 4 Pro gibt es diese Möglichkeit nicht.
Mavic 3 Classic: Ab Werk C1-zertifiziert
Die DJI Mavic 3 Classic wurde im November 2022 vorgestellt und ist ab Werk mit der Drohnenklasse C1 zertifiziert. Sie basiert auf derselben Plattform wie die Mavic 3, verzichtet aber auf die Telekamera und wird mit dem C1-Label ausgeliefert.
Für dich als Besitzer einer Mavic 3 Classic bedeutet das: Du musst keinen Nachzertifizierungsprozess durchlaufen, kein Firmware-Update installieren und keine Aufkleber beantragen. Deine Drohne ist ab dem ersten Flug C1-konform und darf in der Unterkategorie A1 geflogen werden. Remote-ID und Geo-Awareness sind bereits ab Werk aktiviert.
In der Praxis gelten für die Mavic 3 Classic exakt dieselben Regeln wie für eine nachzertifizierte Mavic 3 oder Mavic 3 Cine. Die Übersichtstabelle oben unter „Mit C1-Nachzertifizierung oder Mavic 3 Classic“ zeigt alle Regeln, die für dich gelten.
Mavic 3 Pro: Nicht in diesem Artikel behandelt
Die Mavic 3 Pro wiegt über 900 Gramm (958 g) und trägt die Drohnenklasse C2. Für sie gelten andere Regeln als die in diesem Artikel beschriebenen. Ein separater Artikel zur Mavic 3 Pro ist in Planung.
Nachzertifizierung: So funktioniert es (Mavic 3 und Mavic 3 Cine)
Dieser Abschnitt betrifft nur die Mavic 3 und Mavic 3 Cine. Wenn du eine Mavic 3 Classic besitzt, ist deine Drohne bereits ab Werk C1-zertifiziert und du kannst diesen Abschnitt überspringen.
Der Prozess ist kostenlos und läuft direkt über die DJI Fly App. Wie die Nachzertifizierung Schritt für Schritt funktioniert, haben wir in unserer Anleitung zum C1-Label für die DJI Mavic 3 ausführlich beschrieben.
- Aktualisiere die DJI Fly App auf die neueste Version und installiere die aktuelle Firmware auf deiner Mavic 3 (mindestens v01.00.0900).
- Nach dem Firmware-Update erscheint in der App ein Pop-up zur C1-Klassifizierung. Alternativ findest du die Option unter Profil > Kundendienst > C1 Class Identification Label.
- Fülle das kurze Antragsformular aus und gib deine Adresse an. DJI sendet dir die C1-Aufkleber per Post zu.
- Bringe das C1-Label sichtbar auf deiner Mavic 3 an und lade ein Foto der beklebten Drohne in der DJI Fly App hoch.
- Innerhalb von drei Werktagen steht dein C1-Zertifikat als Download in der App bereit. Das Zertifikat kannst du auch über das DJI Service-Portal herunterladen. Bewahre es auf und führe es beim Fliegen mit dir.
Durch das Firmware-Update werden gleichzeitig Remote-ID (Fernidentifikation) und das Geo-Awareness-System aktiviert. Beides ist für C1-Drohnen vorgeschrieben. Außerdem wird der Geräuschpegel auf 83 dB begrenzt und der ActiveTrack-Modus auf maximal 50 Meter Entfernung zum Motiv beschränkt.
Wichtig: Das Firmware-Update für die C1-Zertifizierung lässt sich nicht rückgängig machen. Die technischen Anpassungen (Geräuschpegel, ActiveTrack-Limit, LED-Verhalten) bleiben dauerhaft bestehen.
Der Unterschied ist erheblich: Mit C1 darfst du in der Unterkategorie A1 fliegen, also in der Nähe von Menschen und ohne Mindestabstand zu Wohngebieten. Ohne C1 bleibst du in A3 und musst 150 Meter Abstand zu Wohngebieten halten.
In welcher Kategorie darfst du die Mavic 3 fliegen?
Die erlaubte Unterkategorie hängt davon ab, ob du die C1-Nachzertifizierung durchgeführt hast oder nicht.
Mit C1-Nachzertifizierung oder Mavic 3 Classic: Unterkategorie A1
Die nachzertifizierte DJI Mavic 3 sowie die Mavic 3 Classic dürfen in der Kategorie Open, Unterkategorie A1 geflogen werden. Das ist die Unterkategorie mit den wenigsten Einschränkungen.
Konkret bedeutet A1 für dich:
- Du darfst in der Nähe von unbeteiligten Personen fliegen, allerdings solltest du den Überflug einzelner unbeteiligter Personen nach Möglichkeit vermeiden.
- Der Überflug von Menschenansammlungen ist verboten.
- Die maximale Flughöhe beträgt 120 Meter über Grund.
- Du musst die Drohne immer in Sichtweite halten (VLOS). Ausnahme: Im Follow-Me-Modus darf die Drohne dich verfolgen, ohne dass du sie im Blick hast. In A1 darf der Abstand dabei maximal 50 Meter betragen.
- Es darf nicht in der Nähe von Notfalleinsätzen geflogen werden.
- Kein Mindestabstand zu Wohngebieten vorgeschrieben. Du darfst mit der nachzertifizierten Mavic 3 auch in Wohngebieten fliegen.
- Ein Flug über fremde Wohngrundstücke ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Nutzungsberechtigten erlaubt, da die Mavic 3 eine Kamera besitzt.
Ohne C1-Nachzertifizierung: Unterkategorie A3
Ohne Nachzertifizierung darf die DJI Mavic 3 als Bestandsdrohne über 250 Gramm dauerhaft in der Kategorie Open, Unterkategorie A3 geflogen werden.
Konkret bedeutet A3 für dich:
- Du darfst nur in Gebieten fliegen, die frei von unbeteiligten Personen sind.
- Du musst einen Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten einhalten.
- Die maximale Flughöhe beträgt 120 Meter über Grund.
- Du musst die Drohne immer in Sichtweite halten (VLOS). Ausnahme: Im Follow-Me-Modus darf die Drohne dich verfolgen, ohne dass du sie im Blick hast.
- Es darf nicht in der Nähe von Notfalleinsätzen geflogen werden.
- Ein Flug über fremde Grundstücke ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Eigentümers erlaubt.
⚠️ Häufiger Fehler: Viele Piloten gehen davon aus, dass sie mit einem A2-Fernpilotenzeugnis näher an Menschen fliegen dürfen, unabhängig von der Drohne. Das stimmt nicht. Die Unterkategorie A2 ist seit 2024 ausschließlich für Drohnen mit C2-Klassifizierung vorgesehen. Mit einer Bestandsdrohne wie der Mavic 3 (ohne C1) darfst du trotz A2-Zeugnis nur in A3 fliegen. Und auch mit C1-Nachzertifizierung fliegst du in A1, nicht in A2.
Wer mit der DJI Mavic 3 über die Regeln der offenen Kategorie hinaus fliegen möchte, zum Beispiel höher als 120 Meter oder außerhalb der Sichtweite, benötigt eine Betriebsgenehmigung in der Specific-Kategorie. Diese erfordert eine Risikobewertung nach der SORA-Methodik, die bei der zuständigen Behörde eingereicht werden muss. Alle Details dazu findest du in unserem Ratgeber zu SORA und der Specific-Kategorie.
Welchen Drohnenführerschein brauchst du für die Mavic 3?
Für den Betrieb der DJI Mavic 3 ist in beiden Szenarien der EU-Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich. Dabei handelt es sich um den sogenannten kleinen EU-Drohnenführerschein.
Das EU-Fernpilotenzeugnis A2 (großer Drohnenführerschein) bringt dir mit der Mavic 3 keinen zusätzlichen Vorteil. Auch mit C1-Nachzertifizierung fliegst du in A1, nicht in A2. Die Unterkategorie A2 ist ausschließlich für C2-klassifizierte Drohnen vorgesehen.
Den EU-Kompetenznachweis kannst du direkt beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) erwerben. Die Online-Prüfung besteht aus 40 Multiple-Choice-Fragen und kostet 25 Euro. Vorher absolvierst du ein kostenloses Online-Training auf der LBA-Plattform.
Alle weiteren Details zu den EU-Drohnenführerscheinen haben wir in einem separaten Ratgeber zusammengefasst.
💡 Tipp: Dein EU-Kompetenznachweis ist 5 Jahre gültig. Da die ersten Nachweise Anfang 2021 ausgestellt wurden, laufen viele davon im Jahr 2026 ab. Prüfe jetzt das Ablaufdatum auf deinem Nachweis. Die Verlängerung ist über das LBA-Portal möglich und kostet 15 Euro. Ohne gültigen Kompetenznachweis darfst du nicht fliegen.
Registrierung und Kennzeichnung
Als Betreiber einer Drohne über 250 Gramm musst du dich beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren. Die Registrierung kostet 20 Euro und erfolgt online über das LBA-Portal.
Nach der Registrierung erhältst du eine elektronische Identifikationsnummer (eID). Diese musst du gut sichtbar auf deiner DJI Mavic 3 anbringen, zum Beispiel als Aufkleber. Die eID identifiziert dich als Betreiber und ist bei jedem Flug Pflicht.
Wenn du die C1-Nachzertifizierung durchgeführt hast oder eine Mavic 3 Classic besitzt, musst du die eID zusätzlich im Remote-ID-System deiner Drohne hinterlegen. Das geschieht über die DJI Fly App unter Einstellungen > Sicherheit > Drohnenidentifikation.
Das Mindestalter für das eigenständige Fliegen der DJI Mavic 3 liegt bei 16 Jahren. Jüngere Piloten dürfen die Drohne fliegen, wenn eine flugberechtigte Person den Flug beaufsichtigt.
Wie der Registrierungsprozess im Detail funktioniert, erfährst du in unserem Ratgeber zur Drohnenregistrierung.
Versicherungspflicht
Für den Betrieb der DJI Mavic 3 ist eine Drohnen-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Das gilt unabhängig davon, ob du privat oder gewerblich fliegst, und unabhängig vom Gewicht deiner Drohne. Die Pflicht ergibt sich aus dem deutschen Luftverkehrsgesetz (§ 43 LuftVG).
Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist günstiger, als viele denken, und kann in wenigen Minuten online abgeschlossen werden. Manche private Haftpflichtversicherungen decken Drohnenflüge bereits ab. Prüfe die Bedingungen deiner bestehenden Versicherung, bevor du eine separate Police abschließt. Einen Vergleich aktueller Tarife findest du in unserem Drohnen-Versicherungsvergleich.
Flugverbotszonen und Einschränkungen
Unabhängig davon, ob du in A1 oder A3 fliegst, musst du die nationalen Flugbeschränkungen beachten. In Deutschland regelt die Luftverkehrsordnung (LuftVO, speziell § 21h) zusätzliche Einschränkungen.
Die verbindliche Quelle für aktuelle Flugverbotszonen in Deutschland ist die DIPUL-Karte (Digitale Plattform für unbemannte Luftfahrt) der Deutschen Flugsicherung (DFS). Verlasse dich nicht ausschließlich auf die Flugzonen-Anzeige in der DJI Fly App, da diese nicht immer vollständig oder aktuell ist.
Typische Einschränkungen, die du beachten musst:
- Kontrollzonen von Flughäfen und Flugplätzen
- Naturschutzgebiete
- Militärische Anlagen und Regierungsviertel
- Einsatzorte von Rettungskräften
- Menschenansammlungen (auch mit C1 in A1 verboten)
Wo du mit deiner Drohne konkret fliegen darfst und worauf du bei der Standortwahl achten solltest, erfährst du in unserem Ratgeber Wo darf ich mit meiner Drohne fliegen?. Wenn du für einen bestimmten Flug eine Genehmigung oder Befreiung benötigst, findest du alle Informationen in unserem Ratgeber zu Flugplanung und Genehmigungen.
Häufige Fragen zu den Drohnenregeln für die DJI Mavic 3
Nein. Die Mavic 3 Classic ist ab Werk mit der Drohnenklasse C1 zertifiziert und wird mit dem C1-Label ausgeliefert. Du darfst sofort in der Unterkategorie A1 fliegen, ohne ein Firmware-Update durchzuführen oder Aufkleber zu beantragen. Die Nachzertifizierung betrifft nur die Mavic 3 und Mavic 3 Cine.
Ja, in den meisten Fällen. Ohne C1 darfst du nur in A3 fliegen und musst 150 Meter Abstand zu Wohngebieten halten. Mit C1 wechselst du in A1 und darfst in der Nähe von Menschen und in Wohngebieten fliegen. Der Prozess ist kostenlos und dauert wenige Minuten. Einzige Einschränkung: Durch das Firmware-Update werden ActiveTrack auf 50 Meter begrenzt und ein festes Höhenlimit von 120 Metern aktiviert. Das Update ist nicht rückgängig zu machen.
Nein. Die Unterkategorie A2 ist seit dem 01.01.2024 ausschließlich für Drohnen mit C2-Klassifizierung vorgesehen. Die Mavic 3 hat die Klasse C1 (nach Nachzertifizierung) und darf damit in A1 fliegen, nicht in A2. Auch ein vorhandenes A2-Fernpilotenzeugnis ändert daran nichts.
Das hängt von deiner Klassifizierung ab. Mit C1-Nachzertifizierung darfst du in der Unterkategorie A1 fliegen, für die kein Mindestabstand zu Wohngebieten vorgeschrieben ist. Beachte aber, dass du fremde Wohngrundstücke nur mit Genehmigung des Nutzungsberechtigten überfliegen darfst. Ohne C1 musst du in A3 mindestens 150 Meter Abstand halten. Für Flüge näher an oder über Wohngebieten benötigst du dann eine Genehmigung in der Specific-Kategorie.
Die Mavic 3 bleibt eine Bestandsdrohne und darf dauerhaft in der Unterkategorie A3 geflogen werden. Die Bestandsdrohnenregelung ist zeitlich unbegrenzt. Du darfst also weiterhin fliegen, bist aber auf Gebiete beschränkt, die mindestens 150 Meter von Wohngebieten entfernt und frei von unbeteiligten Personen sind.
Nein. Für den Betrieb der Mavic 3 reicht in beiden Szenarien (mit und ohne C1) der EU-Kompetenznachweis A1/A3 aus. Das EU-Fernpilotenzeugnis A2 bringt dir mit dieser Drohne keinen zusätzlichen Vorteil.
Zusammenfassung
- Die DJI Mavic 3 und Mavic 3 Cine sind Bestandsdrohnen, die kostenlos auf die Drohnenklasse C1 nachzertifiziert werden können. Die Mavic 3 Classic ist bereits ab Werk C1-zertifiziert. Wir empfehlen die Nachzertifizierung, da sie den Einsatzbereich der Drohne erheblich erweitert.
- Mit C1 (ab Werk oder nachzertifiziert) darfst du in der Unterkategorie A1 fliegen (nahe an Menschen, in Wohngebieten). Ohne C1 bist du auf A3 beschränkt (150 m Abstand zu Wohngebieten, weit weg von Personen).
- In beiden Fällen brauchst du den EU-Kompetenznachweis A1/A3, eine Drohnen-Haftpflichtversicherung und eine Betreiber-Registrierung beim LBA mit eID-Kennzeichnung.
- Die Unterkategorie A2 ist mit der Mavic 3 nicht möglich, auch nicht mit A2-Führerschein. A2 gilt ausschließlich für C2-Drohnen.
- Nutze die DIPUL-Karte der DFS als verbindliche Quelle für Flugverbotszonen und verlasse dich nicht auf die DJI Fly App.
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