Du fliegst eine DJI FPV und fragst dich, welche Regeln 2026 für dich gelten? Als Bestandsdrohne ohne C-Klasse ist die DJI FPV deutlich stärker eingeschränkt als viele neuere Modelle. Dazu kommt eine Besonderheit: Wer mit der FPV-Brille fliegt, braucht zwingend einen Spotter. In diesem Artikel erfährst du, was du wissen musst, um legal und sicher mit deiner DJI FPV abzuheben.
Hinweis: Auch wenn wir diesen Artikel regelmäßig aktualisieren, sind alle Angaben ohne Gewähr. Im Zweifel informiere dich direkt bei den hier genannten offiziellen Quellen über die aktuell gültigen Regelungen.
Das musst du wissen
- Die DJI FPV ist eine Bestandsdrohne ohne C-Klasse und darf dauerhaft nur in der Unterkategorie A3 geflogen werden (mindestens 150 m Abstand zu Wohngebieten, weit entfernt von Personen).
- Du brauchst mindestens den EU-Kompetenznachweis A1/A3 (kleiner Drohnenführerschein).
- Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist Pflicht.
- Du musst dich als Betreiber registrieren und deine Drohne mit der Registrierungsnummer kennzeichnen. In Deutschland erfolgt die Registrierung beim LBA, in Österreich bei der Austro Control über dronespace.at.
- Beim Fliegen mit FPV-Brille muss immer ein Spotter neben dir stehen und die Drohne in Sichtweite halten.
- Eine Nachzertifizierung in eine C-Klasse ist für die DJI FPV nicht möglich.
Alle Regeln auf einen Blick
| Regel | Details |
|---|---|
| Kategorie | Open, Unterkategorie A3 |
| Drohnenführerschein | EU-Kompetenznachweis A1/A3 (Pflicht) |
| Registrierung | Betreiber-Registrierung beim LBA (DE, 20 €) bzw. Austro Control (AT, 39,60 €) |
| Kennzeichnung | Registrierungsnummer sichtbar auf der Drohne anbringen |
| Versicherung | Drohnen-Haftpflichtversicherung (Pflicht) |
| Maximale Flughöhe | 120 m über Grund |
| Sichtweite | Flug nur in Sichtweite (VLOS) – bei FPV-Brille: Spotter Pflicht |
| Abstand zu Menschen | Weit entfernt von unbeteiligten Personen |
| Abstand zu Wohngebieten | Mindestens 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten |
| Mindestalter | 16 Jahre (jüngere unter Aufsicht einer flugberechtigten Person) |
| Gebrauchsanweisung | Muss gelesen und beachtet werden |
| Flugverbotszonen | Müssen eingehalten werden (DE: DIPUL-Karte / AT: Dronespace-App) |
Einen umfassenden Überblick über alle Regelungen der EU-Drohnenverordnung findest du in unserem Ratgeber zur EU-Drohnenverordnung.
Warum die DJI FPV eine Bestandsdrohne ist
Die DJI FPV wurde am 02. März 2021 auf den Markt gebracht und besitzt keine EU-Klassifizierung nach den Drohnenklassen C0 bis C4. Damit fällt sie unter die sogenannte Bestandsdrohnenregelung. Was das konkret für den Betrieb deiner Drohne bedeutet, haben wir in unserem Ratgeber zu Bestandsdrohnen ausführlich zusammengefasst.
Mit einem maximalen Abfluggewicht (MTOM) von 795 Gramm liegt die DJI FPV deutlich über der 250-Gramm-Grenze. Für Bestandsdrohnen über 250 Gramm gilt seit dem 01.01.2024 die dauerhafte Regelung: Sie dürfen ausschließlich in der Unterkategorie A3 der Kategorie Open betrieben werden.
Eine Nachzertifizierung in eine C-Klasse ist für die DJI FPV nicht möglich. Anders als bei der DJI Air 2S oder der Mavic 3-Serie hat DJI für die FPV keine nachträgliche Klassifizierung vorgesehen. Die im Januar 2024 veröffentlichte finale Liste der nachzertifizierbaren Modelle enthält die DJI FPV nicht. Daran wird sich voraussichtlich auch nichts mehr ändern.
Damit bleibt die DJI FPV dauerhaft eine Bestandsdrohne mit den entsprechenden Einschränkungen. Das betrifft auch die DJI Avata (1. Generation), die ebenfalls als Bestandsdrohne ohne Nachzertifizierungsoption eingestuft ist.
In welcher Kategorie darfst du die DJI FPV fliegen?
Die DJI FPV darf als Bestandsdrohne über 250 Gramm dauerhaft in der Kategorie Open, Unterkategorie A3 geflogen werden. Das ist die Unterkategorie mit den stärksten Einschränkungen innerhalb der offenen Kategorie.
Konkret bedeutet A3 für dich:
- Du darfst nur in Gebieten fliegen, die frei von unbeteiligten Personen sind.
- Du musst einen Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten einhalten.
- Die maximale Flughöhe beträgt 120 Meter über Grund.
- Du musst die Drohne immer in Sichtweite halten (VLOS). Beim FPV-Flug mit Brille übernimmt ein Spotter diese Pflicht (siehe nächster Abschnitt).
- Es darf nicht in der Nähe von Notfalleinsätzen geflogen werden.
- Ein Flug über fremde Grundstücke ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Eigentümers erlaubt.
⚠️ Häufiger Fehler: Viele Piloten gehen davon aus, dass sie mit einem A2-Fernpilotenzeugnis näher an Menschen fliegen dürfen, unabhängig von der Drohne. Das stimmt nicht. Die Unterkategorie A2 ist seit dem 01.01.2024 ausschließlich für Drohnen mit C2-Klassifizierung vorgesehen. Mit der DJI FPV darfst du trotz A2-Zeugnis nur in A3 fliegen. Vor 2024 war das anders – die damalige Übergangsregelung, die A2-Flüge auch für Bestandsdrohnen erlaubte, ist endgültig ausgelaufen.
Wer mit der DJI FPV über die Regeln der offenen Kategorie hinaus fliegen möchte, zum Beispiel näher an Wohngebieten oder außerhalb der Sichtweite, benötigt eine Betriebsgenehmigung in der Specific-Kategorie. Diese erfordert eine Risikobewertung nach der SORA-Methodik, die bei der zuständigen Behörde eingereicht werden muss. Alle Details dazu findest du in unserem Ratgeber zu SORA und der Specific-Kategorie.
FPV-Brille und Spotter: Die wichtigste Besonderheit
Die DJI FPV wird in der Regel über die mitgelieferte FPV-Brille (DJI Goggles V2) gesteuert. Der Pilot sieht dabei das Livebild der Drohnenkamera und hat keinen direkten Blickkontakt zum Fluggerät. Laut EU-Drohnenverordnung handelt es sich dann nicht mehr um einen Flug in Sichtweite (VLOS).
Da in der offenen Kategorie (A1, A2 und A3) grundsätzlich VLOS-Pflicht gilt, muss beim Flug mit FPV-Brille immer eine zweite Person anwesend sein: der sogenannte Spotter (Beobachter). Dieser übernimmt die Sichtverbindung zur Drohne und damit alle damit verbundenen Pflichten.
Das LBA beschreibt die Anforderungen an den Spotter in seinem offiziellen Online-Lehrmaterial (Kurs „Sicherer Betrieb und Verantwortlichkeiten“, veröffentlicht auf lba-openuav.de) sinngemäß so: Der Beobachter übernimmt alle Pflichten des Fernpiloten bezüglich der Überwachung des Luftraums und der Umgebung. Er muss sich neben dem Fernpiloten befinden, das unbemannte Luftfahrzeug unmittelbar beobachten können und eine direkte, effektive Kommunikation mit dem Piloten sicherstellen.
In der Praxis heißt das:
- Der Spotter muss sich in unmittelbarer Nähe zum Piloten befinden, sodass eine direkte Kommunikation möglich ist (kein Funk über größere Distanz).
- Der Spotter muss die Drohne durchgehend mit bloßem Auge sehen können.
- Der Spotter überwacht aktiv den Luftraum und warnt den Piloten bei Gefahren (andere Luftfahrzeuge, Personen, Hindernisse).
- Es gibt keine formale Qualifikation für den Spotter, aber er sollte mit den grundlegenden Regeln vertraut sein.
💡 Tipp: Wenn du die DJI FPV im N-Modus (Normal) oder S-Modus (Sport) fliegst, kannst du theoretisch auch ohne Brille über den Controller und das Display fliegen, solange du die Drohne dabei in Sichtweite hältst. In diesem Fall entfällt die Spotter-Pflicht. Für den M-Modus (Manual/Acro) ist die FPV-Brille in der Praxis allerdings unverzichtbar.
Welchen Drohnenführerschein brauchst du für die DJI FPV?
Für den Betrieb der DJI FPV ist der EU-Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich. Dabei handelt es sich um den sogenannten kleinen EU-Drohnenführerschein. Er ist für alle Drohnen ab 250 Gramm Pflicht, wenn du in der offenen Kategorie fliegen möchtest.
Das EU-Fernpilotenzeugnis A2 (großer Drohnenführerschein) bringt dir mit der DJI FPV keinen zusätzlichen Vorteil. A2 ist ausschließlich für C2-klassifizierte Drohnen vorgesehen. Auch wenn du den A2-Schein besitzt, darfst du mit der FPV weiterhin nur in A3 fliegen.
Den EU-Kompetenznachweis kannst du online erwerben. In Deutschland erfolgt die Prüfung direkt beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA), in Österreich über das Portal dronespace.at der Austro Control. Die Online-Prüfung besteht aus 40 Multiple-Choice-Fragen und kostet in Deutschland 25 Euro. In Österreich ist die Prüfung derzeit kostenlos.
Alle weiteren Details zu den EU-Drohnenführerscheinen haben wir in einem separaten Ratgeber zusammengefasst.
💡 Tipp: Dein EU-Kompetenznachweis ist 5 Jahre gültig. Da die ersten Nachweise Anfang 2021 ausgestellt wurden, laufen viele davon im Jahr 2026 ab. Prüfe jetzt das Ablaufdatum auf deinem Nachweis. In Deutschland ist die Verlängerung über das LBA-Portal möglich und kostet 15 Euro. Ohne gültigen Kompetenznachweis darfst du nicht fliegen.
Registrierung und Kennzeichnung
Als Betreiber einer Drohne über 250 Gramm musst du dich bei der zuständigen Luftfahrtbehörde deines Landes registrieren. Die Registrierung erfolgt jeweils online:
- Deutschland: Beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) über das LBA-Portal. Die Registrierung kostet 20 Euro.
- Österreich: Bei der Austro Control über dronespace.at. Die Registrierung kostet 39,60 Euro und ist 3 Jahre gültig.
Nach der Registrierung erhältst du eine Registrierungsnummer (in Deutschland „eID“ genannt). Diese musst du gut sichtbar auf deiner DJI FPV anbringen, zum Beispiel als Aufkleber. Die Nummer identifiziert dich als Betreiber und ist bei jedem Flug Pflicht.
Das Mindestalter für das eigenständige Fliegen der DJI FPV liegt bei 16 Jahren. Jüngere Piloten dürfen die Drohne fliegen, wenn eine flugberechtigte Person den Flug beaufsichtigt.
Wie der Registrierungsprozess im Detail funktioniert, erfährst du in unserem Ratgeber zur Drohnenregistrierung.
Versicherungspflicht
Für den Betrieb der DJI FPV ist eine Drohnen-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Das gilt unabhängig davon, ob du privat oder gewerblich fliegst, und unabhängig vom Gewicht deiner Drohne. In Deutschland ergibt sich die Pflicht aus dem Luftverkehrsgesetz (§ 43 LuftVG), in Österreich aus dem Luftfahrtgesetz (LFG). In Österreich ist zu beachten, dass eine herkömmliche Haushalts- oder Privathaftpflichtversicherung für Drohnen nicht ausreicht – es wird eine spezielle Luftfahrt-Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 750.000 SZR benötigt.
Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist günstiger, als viele denken, und kann in wenigen Minuten online abgeschlossen werden. Einen Vergleich aktueller Tarife findest du in unserem Drohnen-Versicherungsvergleich.
Flugverbotszonen und Einschränkungen
Neben den Regeln der Unterkategorie A3 musst du auch die nationalen Flugbeschränkungen beachten.
In Deutschland regelt die Luftverkehrsordnung (LuftVO, speziell § 21h) zusätzliche Einschränkungen. Die verbindliche Quelle für aktuelle Flugverbotszonen ist die DIPUL-Karte (Digitale Plattform für unbemannte Luftfahrt) der Deutschen Flugsicherung (DFS).
In Österreich ist die Dronespace-App der Austro Control die zentrale Quelle für Geo-Zonen und Flugbeschränkungen. Über die App kannst du auch direkt eine digitale Freigabe für Kontrollzonen beim Tower beantragen.
Verlasse dich nicht ausschließlich auf die Flugzonen-Anzeige in der DJI Fly App, da diese nicht immer vollständig oder aktuell ist.
Typische Einschränkungen, die du beachten musst:
- Kontrollzonen von Flughäfen und Flugplätzen
- Naturschutzgebiete
- Militärische Anlagen und Regierungsviertel
- Einsatzorte von Rettungskräften
- Wohngebiete (in A3 grundsätzlich mindestens 150 m Abstand)
Wo du mit deiner Drohne konkret fliegen darfst und worauf du bei der Standortwahl achten solltest, erfährst du in unserem Ratgeber Wo darf ich mit meiner Drohne fliegen?. Wenn du für einen bestimmten Flug eine Genehmigung oder Befreiung benötigst, findest du alle Informationen in unserem Ratgeber zu Flugplanung und Genehmigungen.
Häufige Fragen zu den Drohnenregeln für die DJI FPV
Nein. Seit dem 01.01.2024 ist die Unterkategorie A2 ausschließlich für Drohnen mit C2-Klassifizierung vorgesehen. Die DJI FPV hat keine C-Klasse und darf nur in A3 geflogen werden. Auch ein vorhandenes A2-Fernpilotenzeugnis ändert daran nichts.
Nein. DJI bietet für die FPV keine Nachzertifizierung an. Die im Januar 2024 veröffentlichte finale Liste der nachzertifizierbaren Modelle enthält die DJI FPV nicht. An dieser Entscheidung wird sich voraussichtlich nichts mehr ändern.
Nein, nicht in der offenen Kategorie. In A3 musst du mindestens 150 Meter Abstand zu Wohngebieten halten. Wer näher heran möchte, benötigt eine Betriebsgenehmigung in der Specific-Kategorie, die eine Risikobewertung nach der SORA-Methodik erfordert.
Ja, immer. Beim Flug mit FPV-Brille ist kein direkter Sichtkontakt zur Drohne gegeben. Deshalb muss ein Beobachter (Spotter) neben dem Piloten stehen, die Drohne im Blick halten und den Luftraum überwachen. Ohne Spotter ist der FPV-Flug mit Brille in der offenen Kategorie nicht erlaubt.
Die DJI FPV darf als Bestandsdrohne dauerhaft in A3 geflogen werden. Die Bestandsdrohnenregelung ist zeitlich unbegrenzt. Du darfst also weiterhin fliegen, bist aber auf Gebiete beschränkt, die mindestens 150 Meter von Wohngebieten entfernt und frei von unbeteiligten Personen sind. Die frühere Möglichkeit, in A2 zu fliegen, besteht seit 2024 nicht mehr.
Zusammenfassung
- Die DJI FPV ist eine Bestandsdrohne ohne C-Klasse und darf dauerhaft nur in der Unterkategorie A3 geflogen werden (mindestens 150 m Abstand zu Wohngebieten, weit entfernt von Personen).
- Eine Nachzertifizierung in eine C-Klasse ist nicht möglich. Die vor 2024 geltende A2-Übergangsregelung ist endgültig ausgelaufen.
- Du brauchst den EU-Kompetenznachweis A1/A3, eine Drohnen-Haftpflichtversicherung und eine Betreiber-Registrierung (DE: LBA / AT: Austro Control) mit Kennzeichnung der Drohne.
- Beim Flug mit FPV-Brille ist ein Spotter (Beobachter) Pflicht, der die Drohne in Sichtweite hält und den Luftraum überwacht.
- Nutze die DIPUL-Karte (DE) bzw. die Dronespace-App (AT) als verbindliche Quelle für Flugverbotszonen und verlasse dich nicht auf die DJI Fly App.
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Quellen: LBA / EASA / Austro Control – dronespace.at / LBA Lehrmaterial – Sicherer Betrieb und Verantwortlichkeiten
