Du fliegst eine DJI Mavic Mini und fragst dich, welche Regeln 2026 für dich gelten? Als Bestandsdrohne unter 250 Gramm gehört die Mavic Mini zu den unkompliziertesten Modellen im Rahmen der EU-Drohnenverordnung: kein Führerschein, keine Abstandspflicht zu Wohngebieten, dauerhafter Betrieb in der Unterkategorie A1 erlaubt. In diesem Artikel erfährst du, was du trotzdem beachten musst.
Hinweis: Auch wenn wir diesen Artikel regelmäßig aktualisieren, sind alle Angaben ohne Gewähr. Im Zweifel informiere dich direkt bei den hier genannten offiziellen Quellen über die aktuell gültigen Regelungen.
Das musst du wissen
- Die DJI Mavic Mini ist eine Bestandsdrohne ohne C-Klasse und darf dauerhaft in der Unterkategorie A1 geflogen werden – auch in der Nähe von Menschen und ohne Mindestabstand zu Wohngebieten.
- Ein EU-Drohnenführerschein (weder EU-Kompetenznachweis noch EU-Fernpiloten-Zeugnis) ist für die Mavic Mini nicht erforderlich.
- Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich Pflicht.
- Du musst dich als Betreiber beim LBA registrieren und deine Mavic Mini mit der Registrierungsnummer (eID) kennzeichnen.
- Eine Nachzertifizierung in eine C-Klasse ist für die DJI Mavic Mini nicht möglich.
Alle Regeln auf einen Blick
| Regel | Details |
|---|---|
| Kategorie | Open, Unterkategorie A1 |
| Drohnenführerschein | Kein EU-Drohnenführerschein erforderlich |
| Registrierung | Betreiber-Registrierung beim LBA (DE, 20 €) bzw. Austro Control via dronespace.at (AT, 39,60 €) |
| Kennzeichnung | Registrierungsnummer (eID) sichtbar auf der Drohne anbringen |
| Versicherung | Drohnen-Haftpflichtversicherung (Pflicht) |
| Maximale Flughöhe | 120 m über Grund |
| Sichtweite | Flug nur in Sichtweite (VLOS) |
| Abstand zu Wohngebieten | Kein Mindestabstand vorgeschrieben |
| Abstand zu Menschen | Nähe zu einzelnen Personen erlaubt; kein Überflug von Menschenansammlungen |
| Mindestalter | 16 Jahre (jüngere unter Aufsicht einer flugberechtigten Person) |
| Nachzertifizierung | Nicht möglich |
Einen umfassenden Überblick über alle Regelungen der EU-Drohnenverordnung findest du in unserem Ratgeber zur EU-Drohnenverordnung.
Warum die Mavic Mini eine Bestandsdrohne ist
Die DJI Mavic Mini wurde vor dem 1. Januar 2024 auf den Markt gebracht und trägt keine EU-Drohnenklassifizierung (C0 bis C4) nach der EU-Drohnenverordnung. Damit fällt sie unter die sogenannte Bestandsdrohnenregelung.
Was das bedeutet: Bestandsdrohnen werden nicht nach den neuen C-Klassen eingestuft, sondern ausschließlich anhand ihres maximalen Abfluggewichts (MTOM) bewertet. Die Mavic Mini wiegt 249 Gramm und liegt damit unter der entscheidenden Grenze von 250 Gramm.
Für Bestandsdrohnen unter 250 Gramm gilt seit dem 01.01.2024 dauerhaft: Betrieb in der Unterkategorie A1 der offenen Kategorie, ohne Führerscheinpflicht. Diese Regelung ist zeitlich unbegrenzt – du musst keine weitere Übergangsfrist befürchten.
Eine Nachzertifizierung in eine C-Klasse ist für die DJI Mavic Mini nicht möglich. DJI hat diese Option nur für wenige ausgewählte Modelle angeboten (z.B. DJI Mavic 3, DJI Air 2S). Für alle weiteren Details zur Bestandsdrohnenregelung haben wir einen eigenen Ratgeber zu Bestandsdrohnen für dich.
In welcher Kategorie darfst du die Mavic Mini fliegen?
Als Bestandsdrohne unter 250 Gramm darf die DJI Mavic Mini dauerhaft in der Unterkategorie A1 der offenen Kategorie betrieben werden. Das ist die Kategorie mit den meisten Freiheiten innerhalb der Open-Kategorie.
Was A1 für dich konkret bedeutet:
- Flüge in der Nähe von einzelnen unbeteiligten Personen sind erlaubt
- Kein vorgeschriebener Mindestabstand zu Wohngebieten, Gewerbe- oder Industriegebieten
- Maximale Flughöhe: 120 Meter über Grund
- Flug nur in Sichtweite (VLOS) – du musst die Drohne jederzeit sehen können
- Flug in Wohngebieten grundsätzlich möglich; beachte dabei jedoch Datenschutz und Privatsphäre
⚠️ Häufiger Irrtum: Viele Besitzer einer Mavic Mini denken, eine Drohne unter 250 Gramm dürfe alles. Das stimmt nicht. Auch mit der Mavic Mini gilt: kein Überflug von Menschenansammlungen, keine Missachtung von Flugverbotszonen, keine Aufnahmen von Personen ohne deren Einwilligung. Die allgemeinen Regeln der EU-Drohnenverordnung und nationale Einschränkungen gelten uneingeschränkt.
Wer mit der Mavic Mini über die Grenzen der offenen Kategorie hinaus fliegen möchte – beispielsweise außerhalb der Sichtweite oder höher als 120 Meter – benötigt eine Genehmigung in der Specific-Kategorie. Was das bedeutet und wie ein solcher Antrag abläuft, erklärt unser Ratgeber zum SORA-Antrag.
Welchen Drohnenführerschein brauchst du für die Mavic Mini?
Für die DJI Mavic Mini ist kein EU-Drohnenführerschein erforderlich – weder der EU-Kompetenznachweis A1/A3 (kleiner Drohnenführerschein) noch das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 (großer Drohnenführerschein).
Das gilt ausschließlich für Bestandsdrohnen unter 250 Gramm, die in der Unterkategorie A1 geflogen werden. Sobald du eine Drohne über 250 Gramm ohne C-Klassifizierung betreibst, wird der EU-Kompetenznachweis A1/A3 Pflicht.
💡 Tipp: Auch wenn du keinen Führerschein brauchst, empfehlen wir den EU-Kompetenznachweis A1/A3. Er ist kostenlos, nimmt wenige Stunden in Anspruch und gibt dir Sicherheit im Umgang mit den Regeln – besonders, wenn du zukünftig auf eine größere Drohne umsteigen möchtest. Alle Infos dazu findest du in unserem Ratgeber zum EU-Drohnenführerschein.
Registrierung und Kennzeichnung
Obwohl die Mavic Mini unter 250 Gramm wiegt und keinen Führerschein erfordert, gilt die Registrierungspflicht. Der Grund: Die Drohne besitzt eine Kamera und kann damit personenbezogene Daten aufzeichnen.
Wo du dich registrierst:
- Deutschland: Beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) unter Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Einmaliger Registrierungsaufwand, Gebühr: 20 €. Du erhältst eine elektronische Kennung (eID), die du sichtbar auf der Drohne anbringen musst.
- Österreich: Bei der Austro Control über dronespace.at. Gebühr: 39,60 €.
- Schweiz: Beim BAZL unter bazl.admin.ch.
Wichtig: Du registrierst dich als Betreiber, nicht die Drohne selbst. Eine Registrierung gilt für alle deine Drohnen. Alle weiteren Details findest du in unserem Ratgeber zur Drohnenregistrierung.
Versicherungspflicht
Für den Betrieb der DJI Mavic Mini ist eine Drohnen-Haftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend. Das gilt unabhängig davon, ob du privat oder gewerblich fliegst, und unabhängig vom Gewicht der Drohne. Die Grundlage dafür bildet das deutsche Luftverkehrsgesetz (LuftVG § 43).
Eine Kaskoversicherung ist optional, kann aber sinnvoll sein, um deine Drohne auch bei eigenem Verschulden abzusichern. Einen Überblick über aktuelle Angebote und Vergleichsmöglichkeiten findest du in unserem skyzr-Versicherungsvergleich für Drohnen.
Flugverbotszonen und Einschränkungen
Auch mit der Mavic Mini darfst du nicht überall fliegen. Flugverbotszonen und nationale Einschränkungen gelten unabhängig vom Gewicht der Drohne.
Zu den häufigsten Einschränkungen zählen:
- Kontrollzonen rund um Flughäfen und Flugplätze (in der Regel 1–5 km Radius)
- Naturschutzgebiete und Nationalparks
- Militärische Sperrgebiete
- Temporäre Flugbeschränkungen (z.B. bei Großveranstaltungen)
Für die Flugplanung in Deutschland nutzt du am besten DIPUL (Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt) unter dipul.de. Dort sind aktuelle Geo-Zonen und Einschränkungen tagesaktuell einsehbar.
⚠️ Wichtig: Flugverbotszonen gelten auch für Drohnen unter 250 Gramm. Ein geringes Gewicht schützt nicht vor Bußgeldern bei Verstößen.
Einen vollständigen Überblick, wo du mit deiner Drohne fliegen darfst, findest du in unserem Ratgeber Wo darf ich mit meiner Drohne fliegen?. Wie du einen Flug sorgfältig vorbereitest und welche Genehmigungen du in bestimmten Situationen benötigst, zeigen wir in unserem Überblick zu Flugplanung und Genehmigungen.
Häufige Fragen zu den Drohnenregeln für die DJI Mavic Mini
Nein. Die Mavic Mini ist eine Bestandsdrohne unter 250 Gramm und darf dauerhaft ohne Drohnenführerschein in der Unterkategorie A1 geflogen werden. Weder der EU-Kompetenznachweis A1/A3 noch das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 sind vorgeschrieben. Trotzdem kann der EU-Kompetenznachweis sinnvoll sein, wenn du die Regeln sicher beherrschen möchtest.
Grundsätzlich ja. Als Bestandsdrohne unter 250 Gramm in der Unterkategorie A1 gilt kein Mindestabstand zu Wohngebieten. Beachte aber: Fremde Grundstücke dürfen nur mit Zustimmung der Nutzungsberechtigten überflogen werden, und Aufnahmen von Personen sind ohne deren Einwilligung in der Regel nicht zulässig.
Nein. Für die DJI Mavic Mini ist keine Nachzertifizierung möglich. DJI hat diese Option nur für ausgewählte neuere Modelle (z.B. Mavic 3, Air 2S) angeboten. Die Mavic Mini bleibt dauerhaft eine Bestandsdrohne und darf in dieser Eigenschaft unbegrenzt in A1 betrieben werden.
Ja. Obwohl die Mavic Mini unter 250 Gramm wiegt, besteht Registrierungspflicht, da die Drohne eine Kamera besitzt. Du registrierst dich als Betreiber beim LBA (Deutschland) oder der Austro Control (Österreich) und bringst die erhaltene eID sichtbar an der Drohne an.
Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS) sind in der offenen Kategorie grundsätzlich nicht erlaubt. Wer solche Einsätze plant, benötigt eine Genehmigung in der Specific-Kategorie, in der Regel auf Basis einer SORA-Risikoanalyse. Mehr dazu in unserem Ratgeber zum SORA-Antrag.
Zusammenfassung
- Die DJI Mavic Mini ist eine Bestandsdrohne ohne C-Klasse und darf dauerhaft in der Unterkategorie A1 der offenen Kategorie geflogen werden.
- Kein Drohnenführerschein erforderlich – weder EU-Kompetenznachweis noch EU-Fernpiloten-Zeugnis.
- Registrierungspflicht gilt trotzdem, da die Drohne eine Kamera besitzt (LBA in Deutschland, Austro Control in Österreich).
- Drohnen-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich verpflichtend.
- Kein Mindestabstand zu Wohngebieten, aber kein Überflug von Menschenansammlungen.
- Flugverbotszonen und nationale Einschränkungen gelten unabhängig vom Gewicht.
- Nachzertifizierung in eine C-Klasse ist nicht möglich.
Mit skyzr planst du deine Flüge rechtssicher: Das digitale Fluglogbuch dokumentiert deine Einsätze lückenlos, der Drohnen Genehmigungs-Service unterstützt dich bei Genehmigungsanfragen, und mit den Wetterdaten auf skyzr weißt du vor jedem Start, ob die Bedingungen passen.
Quellen: Luftfahrt-Bundesamt (LBA) / EASA (European Union Aviation Safety Agency)
