Drohnen Gesetze und Regeln in Deutschland 2026

Dimitri
Von Dimitri - Plattform & Content Manager
15 Min. Lesezeit
Wo darf ich Drohne fliegen? Diese Frage beantworten wir in diesem Artikel für euch.

Du planst deinen nächsten Drohnenflug in Deutschland und willst sichergehen, dass du alle Regeln einhältst? Zwischen EU-Verordnung, nationaler Luftverkehrs-Ordnung und regionalen Genehmigungen ist das gar nicht so einfach. Die gute Nachricht: Wenn du die Grundlagen kennst und weißt, wo du nachschauen musst, bist du auf der sicheren Seite.

Das musst du wissen

  • Die EU-Drohnenverordnung bildet die Grundlage – Deutschland hat sie durch die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) in nationales Recht umgesetzt
  • Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist die zentrale Anlaufstelle für Registrierung, Führerscheine und Betriebsgenehmigungen
  • In § 21h LuftVO sind die deutschen Geozonen geregelt – sie definieren, wo du unter welchen Bedingungen fliegen darfst
  • Die DIPUL-Karte (dipul.de) ist die einzige rechtsverbindliche Darstellung dieser Geozonen
  • Eine Haftpflichtversicherung und die Registrierung als Drohnenbetreiber sind in Deutschland Pflicht

EU-Verordnung als Grundlage

Die EU-Drohnenverordnung gilt seit dem 31. Dezember 2020 auch in Deutschland. Sie unterteilt Drohnenflüge in drei Betriebskategorien: Open (ohne Genehmigung, mit Auflagen), Specific (mit Risikoanalyse und Genehmigung) und Certified (für Hochrisiko-Szenarien wie den Transport von Personen). Die Open-Kategorie gliedert sich zusätzlich in die Unterkategorien A1, A2 und A3 mit jeweils eigenen Anforderungen an Drohne, Abstand zu Menschen und Führerschein.

Dieser Artikel ist Teil unseres umfassenden Ratgebers zur EU-Drohnenverordnung. Dort findest du alle Details zu den Betriebskategorien, den Drohnenklassen C0 bis C4, der Bestandsdrohnen-Regelung und den EU-weiten Pflichten. In diesem Artikel konzentrieren wir uns auf das, was speziell in Deutschland gilt.

Zuständige Behörde: Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

In Deutschland ist das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) mit Sitz in Braunschweig die zentrale Behörde für alle Drohnenangelegenheiten. Das LBA ist zuständig für die Betreiberregistrierung, die Ausstellung von EU-Drohnenführerscheinen (EU-Kompetenznachweis A1/A3) und die Erteilung von Betriebsgenehmigungen für die Specific-Kategorie.

Für Genehmigungen, die sich auf die geografischen Gebiete nach § 21h LuftVO beziehen (zum Beispiel Ausnahmegenehmigungen für Flüge in Geozonen), sind hingegen die Landesluftfahrtbehörden der jeweiligen Bundesländer zuständig. Welche Behörde für dein Bundesland zuständig ist, findest du auf der Website des LBA.

Registrierung als Drohnenbetreiber in Deutschland

Die Registrierung beim LBA ist Pflicht, wenn deine Drohne eine Höchstabflugmasse von 250 g oder mehr hat. Auch bei Drohnen unter 250 g besteht eine Registrierungspflicht, sofern sie mit einem Sensor zur Erfassung personengebundener Daten ausgestattet sind – also zum Beispiel einer Kamera. Ausgenommen sind lediglich Spielzeugdrohnen ohne Kamera gemäß der EU-Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG.

In der Praxis bedeutet das: Für nahezu jede gängige Drohne – von der DJI Mini bis zur Mavic – ist die Registrierung erforderlich. Alle Informationen zur Registrierung als Drohnenbetreiber haben wir in einem separaten Ratgeber zusammengestellt.

Die wichtigsten Fakten zur Registrierung:

  • Einmalige Gebühr: 20 € für natürliche Personen, 50 € für juristische Personen
  • Die Registrierung erfolgt online über das LBA-Portal (uas-registration.lba-openuav.de)
  • Nach der Registrierung erhältst du eine elektronische Betreibernummer (e-ID), die an jeder deiner Drohnen angebracht werden muss
  • Die e-ID gilt für alle deine Drohnen – du brauchst nur eine Registrierung
  • Die Registrierung gilt EU-weit: Wenn du in einem anderen EU-Land fliegst, musst du dich dort nicht erneut registrieren

💡 Tipp: Die Bearbeitungsdauer beim LBA kann bis zu 14 Werktage betragen, da dein Ausweisdokument manuell geprüft wird. Registriere dich also rechtzeitig vor deinem geplanten Flug, nicht erst am Vorabend.

Drohnenführerscheine in Deutschland

Je nachdem, in welcher Unterkategorie du fliegen möchtest, benötigst du einen der beiden EU-Drohnenführerscheine:

EU-Kompetenznachweis (A1/A3) – den sogenannten kleinen Drohnenführerschein erwirbst du direkt beim LBA über ein Online-Training mit anschließender Online-Prüfung. Die Gebühr beträgt 25 €. Dieser Nachweis ist für die meisten Hobbyflüge ausreichend.

EU-Fernpiloten-Zeugnis (A2) – den sogenannten großen Drohnenführerschein benötigst du für Flüge in der Nähe von Menschen (Unterkategorie A2) mit Drohnen der Klasse C2. Die Prüfung legst du bei einer vom LBA anerkannten Prüfstelle ab. Die Kosten variieren je nach Anbieter und liegen aktuell bei ca. 300 bis 400 €.

Beide Nachweise sind 5 Jahre gültig. Die ersten EU-Kompetenznachweise laufen 2026 ab. Seit Dezember 2025 kannst du die Verlängerung über das LBA-Portal beantragen, sofern dein Nachweis weniger als 12 Monate gültig ist.

Ausführliche Informationen zu Voraussetzungen, Ablauf und Vorbereitung findest du in unserem Ratgeber zum EU-Drohnenführerschein.

Versicherungspflicht in Deutschland

Für den Betrieb einer Drohne in Deutschland ist eine Drohnen-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben – unabhängig von der Größe der Drohne oder dem Zweck des Fluges. Die Versicherung muss während des Betriebs mitgeführt werden können (als Nachweis). Einen gültigen Versicherungsnachweis benötigst du auch für die Registrierung beim LBA.

In unserem Ratgeber zur Drohnen-Haftpflichtversicherung findest du alle Details zu Anforderungen, Kosten und Anbietern.

Mindestalter für Drohnenpiloten in Deutschland

Das Mindestalter für Drohnenpiloten liegt in Deutschland bei 16 Jahren. Jüngere Piloten dürfen unter bestimmten Bedingungen ebenfalls fliegen – etwa unter der direkten Aufsicht eines Fernpiloten, der die Altersanforderungen erfüllt. Die genauen Regelungen und Ausnahmen hängen von der Betriebskategorie und der Drohne ab.

Wo darfst du in Deutschland fliegen? – § 21h LuftVO

Hier kommen wir zum Herzstück der deutschen Drohnenregeln: den geografischen Gebieten nach § 21h der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO). Die EU-Verordnung erlaubt den Mitgliedstaaten, eigene Geozonen festzulegen. Deutschland hat davon umfangreich Gebrauch gemacht.

Grundsätzlich gilt: Die Benutzung des Luftraums durch Drohnen ist in Deutschland frei – solange keine Einschränkung durch das Luftverkehrsgesetz oder eine andere Verordnung besteht. In der Praxis schränkt § 21h Abs. 3 LuftVO das Fliegen in einer Reihe von geografischen Gebieten ein. In diesen Zonen ist ein Drohnenflug nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Die vollständige Übersicht aller Gebietstypen mit den jeweiligen Voraussetzungen für den Betrieb findest du auf der DIPUL-Seite zu den geografischen Gebieten.

Die wichtigsten Geozonen in Deutschland

Flughäfen: 1.000 m seitlicher Abstand zur Begrenzung. Zusätzlich gilt in Verlängerung jeder Start- und Landebahn ein Flugverbot von 5 km Länge und 2 km Breite in beide Richtungen. Der Einflug erfordert eine Flugverkehrskontrollfreigabe der DFS.

Flugplätze (keine Flughäfen): 1.500 m seitlicher Abstand zur Begrenzung. Zulässig mit Zustimmung der Luftaufsichtsstelle, der Flugleitung oder des Betreibers, oder in der speziellen Kategorie.

Kontrollzonen: In Kontrollzonen rund um Flughäfen und kontrollierte Flugplätze ist ein Einflug nur nach Einholung einer Flugverkehrskontrollfreigabe möglich. Diese kann über das Online-Antragsformular der DFS beantragt werden. Darüber hinaus gibt es Allgemeinverfügungen der DFS, die den Betrieb unter bestimmten Bedingungen pauschal erlauben.

Naturschutzgebiete, Nationalparks und Natura-2000-Gebiete: Drohnenflüge nur mit ausdrücklicher Zustimmung der zuständigen Naturschutzbehörde, nach abweichender landesrechtlicher Regelung, oder (außer in Nationalparks) wenn der Flug nicht zu Sport-/Freizeitzwecken dient und in einer Höhe von mehr als 100 m über Grund stattfindet – unter Berücksichtigung des Schutzzwecks.

Wohngrundstücke: Überflug nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Eigentümers oder sonstigen Nutzungsberechtigten, mit einer Drohne unter 250 g ohne Kamera, oder unter bestimmten Bedingungen bei einer Flughöhe über 100 m.

Industrieanlagen, Energieerzeugungsanlagen, Militäranlagen, JVAs, Krankenhäuser: 100 m seitlicher Abstand. In vielen Fällen ist ein Flug mit Zustimmung des Betreibers oder der zuständigen Stelle möglich.

Bundesfernstraßen und Bahnanlagen: Die sogenannte 1:1-Regel gilt als Erleichterung: Wenn die Flughöhe stets kleiner ist als der seitliche Abstand zur Infrastruktur und dieser Abstand mindestens 10 m beträgt, ist der Flug zulässig. Für Bahnanlagen der DB InfraGO AG gibt es zusätzliche Anforderungen (NfL 1-2026-3788).

Einsatzorte von BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) und Unfallstellen: 100 m Abstand. Hier gelten besonders strenge Regeln zum Schutz laufender Einsätze.

Schwimmbäder, Freibäder und Strände: Drohnenflüge sind außerhalb der Öffnungs- und Betriebszeiten zulässig.

⚠️ Häufiger Fehler: Viele Piloten verlassen sich ausschließlich auf die Geozonen-Anzeige in Drittanbieter-Apps wie DJI Fly oder diversen Kartenanbietern. Diese Apps bieten eine nützliche Orientierung, sind aber nicht rechtsverbindlich. Vor jedem Flug solltest du die Lage in der offiziellen DIPUL-Karte prüfen.

Ausnahmegenehmigungen

Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Flug in einem geografischen Gebiet nicht erfüllt werden können (zum Beispiel weil die Zustimmung des Betreibers nicht einholbar ist), kannst du eine Ausnahmegenehmigung bei der Landesluftfahrtbehörde deines Bundeslandes beantragen. Voraussetzung ist in der Regel ein berechtigtes Interesse und der Besitz des EU-Fernpiloten-Zeugnisses (A2).

Einige Bundesländer bieten zusätzlich sogenannte Allgemeinerlaubnisse an, die bestimmte Tatbestände pauschal unter Auflagen befreien. Diese gelten meist für zwei Jahre und können je nach Bundesland auch in weiteren Bundesländern anerkannt werden.

Die DIPUL-Karte: Pflicht vor jedem Flug

Die Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt (DIPUL) unter dipul.de ist die offizielle und rechtsverbindliche Darstellung aller geografischen Gebiete in Deutschland gemäß § 21h LuftVO. Die Plattform wurde von der DFS Deutsche Flugsicherung im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr entwickelt.

Das bietet dir die DIPUL:

  • Interaktive Karte (Map Tool) mit allen Geozonen in Deutschland
  • Standortsuche: Gib deine geplante Flugposition ein und sieh sofort, welche Geozonen betroffen sind
  • Detailinformationen zu jeder Zone: Welche Voraussetzungen gelten für den Flug?
  • Wetterdaten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) mit Drei-Tages-Prognose
  • Links zu Anträgen und Behördendiensten (Betreiberregistrierung, Aufstiegsgenehmigungen)

So nutzt du die DIPUL-Karte:

  1. Öffne dipul.de und wähle das Map Tool
  2. Klicke bei „Kartenebenen“ auf „Alle Kartenebenen“, um sämtliche Geozonen einzublenden
  3. Suche deinen geplanten Startpunkt über die Adresssuche oder nutze die Standort-Funktion
  4. Prüfe, ob Geozonen dein Fluggebiet betreffen
  5. Falls ja: Lies die Detailinformationen zu den betroffenen Zonen und kläre die Voraussetzungen

Konkrete Flugszenarien – zum Beispiel Fliegen über dem eigenen Grundstück, an Silvester oder bei bestimmten Wetterbedingungen – haben wir in unserem Artikel Wo darf ich mit meiner Drohne fliegen? zusammengestellt.

💡 Tipp: Gewöhne dir an, vor jedem Flug drei Dinge zu prüfen: Geozonen in der DIPUL-Karte, die Wetterbedingungen und deine Führerschein-Anforderung für die geplante Unterkategorie. Mit dieser Routine vermeidest du rechtliche Probleme und erhöhst die Sicherheit.

Nachtflug in Deutschland

Drohnenflüge bei Nacht sind in Deutschland seit Einführung der EU-Drohnenverordnung grundsätzlich erlaubt und erfordern keine gesonderte Genehmigung. Voraussetzung ist, dass deine Drohne mit einem grünen Blinklicht ausgestattet ist und du den Flug weiterhin in direkter Sichtverbindung (VLOS) durchführst. Das kann bei Dunkelheit eine Herausforderung sein – zusätzliche Positionslichter, die die Lagebeurteilung erleichtern, sind daher empfehlenswert.

Betriebsgenehmigungen für die Specific-Kategorie in Deutschland

Sobald ein Drohnenflug die Bedingungen der Open-Kategorie verlässt – etwa weil du über 120 m Höhe fliegen möchtest, die Sichtverbindung nicht einhalten kannst oder über Menschenansammlungen fliegst –, fällt er in die Specific-Kategorie. Für Flüge in dieser Kategorie benötigst du eine Betriebsgenehmigung.

Das LBA ist die zuständige Behörde für die Erteilung von Betriebsgenehmigungen in der Specific-Kategorie. Je nach Art des Einsatzes kommen Standardszenarien (STS-01, STS-02) oder eine individuelle Risikoanalyse nach der SORA-Methodik in Frage. Ausführliche Informationen zum SORA-Prozess und zur Beantragung findest du in unserem SORA-Ratgeber.

Zusammenfassung

  • Die EU-Drohnenverordnung bildet die Grundlage für alle Drohnenregeln in Deutschland – die nationale Umsetzung erfolgt über die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
  • Das LBA ist deine zentrale Anlaufstelle für Registrierung (20 €), EU-Drohnenführerscheine und Betriebsgenehmigungen
  • § 21h LuftVO definiert die deutschen Geozonen: Flughäfen, Kontrollzonen, Naturschutzgebiete, Wohngrundstücke, Infrastruktur und weitere Gebiete mit jeweils eigenen Voraussetzungen
  • Vor jedem Flug die DIPUL-Karte unter dipul.de prüfen – sie ist die einzige rechtsverbindliche Quelle
  • Haftpflichtversicherung und Registrierung sind in Deutschland Pflicht
  • Bei Fragen zu Genehmigungen in Geozonen wendest du dich an die Landesluftfahrtbehörde deines Bundeslandes

Häufige Fragen zu Drohnenregeln in Deutschland

Brauche ich in Deutschland einen Drohnenführerschein?

Für Drohnen unter 250 g ohne Kamera brauchst du keinen Führerschein. Bei Drohnen ab 250 g ist mindestens der EU-Kompetenznachweis (A1/A3) erforderlich. Für Flüge in der Nähe von Menschen (Unterkategorie A2) mit C2-Drohnen benötigst du das EU-Fernpiloten-Zeugnis.

Was kostet die Registrierung beim LBA?

Die Registrierung als natürliche Person kostet einmalig 20 €, als juristische Person 50 €. Die Gebühr fällt nur einmal an und gilt für alle deine Drohnen.

Darf ich nachts in Deutschland Drohne fliegen?

Ja. Seit der EU-Drohnenverordnung sind Nachtflüge ohne gesonderte Genehmigung erlaubt. Deine Drohne muss dafür mit einem grünen Blinklicht ausgestattet sein, und du musst die Sichtverbindung (VLOS) aufrechterhalten.

Was passiert, wenn ich in einer Geozone ohne Genehmigung fliege?

Der Betrieb einer Drohne ohne die erforderlichen Voraussetzungen in einem geografischen Gebiet ist eine Ordnungswidrigkeit. Die zuständigen Behörden können Bußgelder verhängen. Je nach Schwere des Verstoßes drohen Bußgelder bis zu mehreren tausend Euro.

Welche App zeigt mir die Flugverbotszonen in Deutschland?

Die einzige rechtsverbindliche Quelle ist die DIPUL-Karte unter dipul.de. Ergänzend bieten Apps wie Droniq, Map2Fly oder DJI Fly eine Übersicht, diese sind aber nicht rechtsverbindlich und können unvollständig sein.

Registriere dich jetzt als Drohnenbetreiber beim LBA und prüfe vor deinem nächsten Flug die Geozonen in der DIPUL-Karte – so bist du auf der sicheren Seite. Welche konkreten Flugszenarien es gibt und wie du dich Schritt für Schritt auf deinen Flug vorbereitest, erfährst du in unserem Ratgeber Wo darf ich mit meiner Drohne fliegen?.

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Mein Name ist Dimitri Wolf, ich arbeite als Plattform- und Content-Manager bei skyzr und beschäftige mich seit 2016 mit Drohnen. Mit meinen Beiträgen möchte ich dir helfen, die teils komplexen Themen rund um Drohnen besser zu verstehen und dein Wissen und Können zu erweitern, damit du es praktisch anwenden kannst.
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