Das Fliegen von Drohnen (UAS = Unmanned Aircraft Systems) über Straßen ist in Europa durch die EU-Verordnung (EU) 2019/947 und begleitende AMC/GM sowie EASA-Leitlinien geregelt. Ob es erlaubt ist, über Straßen zu fliegen, hängt im Wesentlichen davon ab:
- In welcher Unterkategorie der „Open Category„ du operierst (A1, A2, A3),
- Ob Fahrzeuge auf der Straße vorhanden sind, und
- Ob das Überfliegen notwendig ist (z. B. zum Queren einer Straße),
- sowie ob du die Mindestflughöhe und Sichtbarkeit einhalten kannst.
Grundsätzliche Regeln für den Drohnenflug über Straßen
Hier die wichtigsten Bestimmungen für das Überfliegen von Straßen (basierend auf den EASA-Leitlinien, Ausgabe Juli 2025):
Kategorie A1 – UAS < 250 g (C0/C1 oder privat gebaut)
- Überfliegen von Straßen erlaubt, aber nur zum Queren, nicht für dauerhaftes Überfliegen.
- Kein Schweben (Hovering) über der Straße.
- Kein längerer Flug entlang der Straße.
- Bedingungen:
- Mindestflughöhe von 20 m über Boden und Hindernissen.
- Ständige Sichtverbindung zum UAS (VLOS).
- Keine Ablenkung von Verkehrsteilnehmern (z. B. keine Banner, Laser etc.).
Kategorie A2 – C2 UAS (500 g – 2 kg)
- Nur Überfliegen bei leerer Straße erlaubt (d. h. keine Fahrzeuge vorhanden).
- Weitere Bedingungen wie in A1:
- Mindestflughöhe 20 m AGL,
- Keine Ablenkungen,
- Ständige Sichtverbindung.
Kategorie A3 – C3 UAS (2 kg – 25 kg)
- Überfliegen von Straßen ist nicht erlaubt.
- Auch kein Queren bei leerer Straße zulässig.
- Der Mindestabstand zu unbeteiligten Personen (und damit zu Straßen mit Verkehr) muss mindestens 150 m betragen.
💡 Best Practices
(empfohlen, auch wenn nicht verpflichtend)
- 1:1 Regel bei Nähe zu Straßen: Der horizontale Abstand zu Straßen sollte mindestens der Höhe über Grund entsprechen.
- Flugplanung sollte vermeiden, dass bei einem Notfall das UAS auf die Straße stürzt.
⚠️ Aber Achtung! In jedem Land können noch weitere Vorgaben existieren, die zu berücksichtigen sind, wie z.B. die LuftVO oder Vorgaben der Verwaltung von öffentlichen Grundstücken (Gemeinde/Stadt).
Regelungen zum Überflug von Straßen in Deutschland
In Deutschland sind laut LuftVO §21h Satz 3 Punkt 5 folgende Voraussetzungen und Abstände einzuhalten:
„Der Betrieb in den nachfolgenden geografischen Gebieten ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig: [… ]über und innerhalb eines seitlichen Abstands von 100 Metern von Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen,
- a) wenn im Fall eines Überflugs von Bundesfernstraßen oder Bahnanlagen der Betrieb in der „speziellen“ Kategorie stattfindet und die besonderen Gefahren des Überflugs von Bundesfernstraßen oder Bahnanlagen innerhalb der Risikobewertung nach Artikel 11 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 ausreichend berücksichtigt wurden,
- b) wenn die zuständige Stelle oder der Betreiber der Einrichtungen dem Betrieb des unbemannten Fluggerätes ausdrücklich zugestimmt hat,
- c) wenn die Höhe des Fluggerätes über Grund stets kleiner ist als der seitliche Abstand zur Infrastruktur und der seitliche Abstand zur Infrastruktur stets größer als 10 Meter ist oder
- d) wenn im Fall eines Überflugs von Bundeswasserstraßen das Fluggerät mindestens 100 Meter über Grund oder Wasser betrieben wird, lediglich eine Querung auf dem kürzesten Weg erfolgt und keine Schiffe und keine Schifffahrtsanlagen, insbesondere Schleusen, Wehre, Schiffshebewerke und Liegestellen, überflogen werden, […]“
Ausnahmen in der Specific Kategorie
Wenn du dich in der „specific category“ befindest (z. B. durch ein SORA-genehmigtes Szenario), gelten andere, individuell genehmigte Bedingungen. Dort wäre ein Überflug über befahrene Straßen möglich, wenn das Risiko entsprechend durch SORA-Schritte, technische Mittel (z. B. Fallschirme, FTS) und Betriebskonzepte gemindert wurde.
Fazit
Somit gelten grundsätzlich folgende Vorgaben in der Open-Kategorie (ohne Berücksichtigung nationaler Regelungen! – siehe dafür Abschnitt oben):
| Kategorie | Überfliegen von Straßen erlaubt? | Bedingungen |
|---|---|---|
| A1 | Ja, zum Queren | min. 20 m Höhe, kein Hovering, keine Ablenkung |
| A2 | Nur wenn keine Fahrzeuge da sind | wie A1 |
| A3 | Nein | Mindestabstand 150 m |
Durch nationale Regelungen wie die LuftVO in Deutschland oder Flügen im Rahmen der Specific Kategorie, ergeben sich hiervon die oben genannten Abweichungen.