Du hast dir eine DJI Avata 2 zugelegt und fragst dich, welche Regeln 2026 für dich gelten? Die gute Nachricht: Als C1-Drohne ab Werk darfst du mit der Avata 2 in der Unterkategorie A1 fliegen – und bist damit deutlich flexibler als Piloten der ersten Avata-Generation. Allerdings bringt der FPV-Flug mit Brille eine wichtige Besonderheit mit sich: die Spotter-Pflicht. In diesem Artikel erfährst du, was du wissen musst, um legal und sicher mit deiner DJI Avata 2 abzuheben.
Hinweis: Auch wenn wir diesen Artikel regelmäßig aktualisieren, sind alle Angaben ohne Gewähr. Im Zweifel informiere dich direkt bei den hier genannten offiziellen Quellen über die aktuell gültigen Regelungen.
Das musst du wissen
- Die DJI Avata 2 ist ab Werk als C1-Drohne klassifiziert und darf in der Unterkategorie A1 der Kategorie Open geflogen werden. Du darfst damit in der Nähe von Menschen und in Wohngebieten fliegen.
- Du brauchst mindestens den EU-Kompetenznachweis A1/A3 (kleiner Drohnenführerschein).
- Beim Fliegen mit FPV-Brille (DJI Goggles 3) muss immer ein Spotter neben dir stehen und die Drohne in Sichtweite halten.
- Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist Pflicht.
- Du musst dich als Betreiber registrieren, deine Drohne kennzeichnen und die eID im Remote-ID-System der Drohne hinterlegen. In Deutschland erfolgt die Registrierung beim LBA, in Österreich bei der Austro Control über dronespace.at.
Alle Regeln auf einen Blick
| Regel | Details |
|---|---|
| Kategorie | Open, Unterkategorie A1 |
| Drohnenführerschein | EU-Kompetenznachweis A1/A3 (Pflicht) |
| Registrierung | Betreiber-Registrierung beim LBA (DE, 20 €) bzw. Austro Control (AT, 39,60 €) |
| Kennzeichnung | Registrierungsnummer (eID) sichtbar auf der Drohne anbringen |
| Versicherung | Drohnen-Haftpflichtversicherung (Pflicht) |
| Maximale Flughöhe | 120 m über Grund |
| Sichtweite | Flug nur in Sichtweite (VLOS) – bei FPV-Brille: Spotter Pflicht |
| Abstand zu Menschen | Kein vorgeschriebener Mindestabstand zu einzelnen Personen; Überflug einzelner Unbeteiligter vermeiden |
| Menschenansammlungen | Überflug verboten |
| Abstand zu Wohngebieten | Kein Mindestabstand vorgeschrieben |
| Remote-ID | Pflicht (ab Werk aktiviert, eID in App eintragen) |
| Geo-Awareness | Pflicht (ab Werk aktiviert) |
| Mindestalter | 16 Jahre (jüngere unter Aufsicht einer flugberechtigten Person) |
| Gebrauchsanweisung | Muss gelesen und beachtet werden |
| Flugverbotszonen | Müssen eingehalten werden (DE: DIPUL-Karte / AT: Dronespace-App) |
Einen umfassenden Überblick über alle Regelungen der EU-Drohnenverordnung findest du in unserem Ratgeber zur EU-Drohnenverordnung.
Welche C-Klasse hat die DJI Avata 2?
Die DJI Avata 2 wurde im April 2024 auf den Markt gebracht und ist ab Werk als Drohne der Klasse C1 zertifiziert. Mit einem maximalen Abfluggewicht (MTOM) von rund 377 Gramm liegt sie deutlich über der 250-Gramm-Grenze, aber komfortabel unter der 900-Gramm-Obergrenze für die Klasse C1. Eine Nachzertifizierung ist weder notwendig noch relevant, da die C1-Klassifizierung bereits ab dem ersten Flug gilt.
Als C1-Drohne verfügt die Avata 2 ab Werk über die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsfunktionen: Remote-ID (Fernidentifikation via Wi-Fi Beacon) und ein Geo-Awareness-System, das aktuelle Flugverbotszonen erkennt und anzeigt. Beides musst du nicht nachträglich aktivieren – allerdings musst du deine eID nach der Betreiberregistrierung manuell in der DJI Fly App hinterlegen, damit das Remote-ID-System während des Fluges deine Betreiber-ID korrekt überträgt.
Wichtig: Verwechsle die DJI Avata 2 nicht mit der DJI Avata (1. Generation) oder der DJI Avata 360. Die DJI Avata (2022) ist eine Bestandsdrohne ohne C-Klasse, die dauerhaft nur in der Unterkategorie A3 geflogen werden darf – mit 150 m Mindestabstand zu Wohngebieten. Die DJI Avata 360 (2026) ist wie die Avata 2 ab Werk C1-zertifiziert. Beim Kauf einer gebrauchten Avata solltest du daher unbedingt prüfen, um welches Modell es sich handelt.
In welcher Kategorie darfst du die DJI Avata 2 fliegen?
Die DJI Avata 2 darf als C1-Drohne in der Kategorie Open, Unterkategorie A1 geflogen werden. Das ist die Unterkategorie mit den wenigsten Einschränkungen innerhalb der offenen Kategorie.
Konkret bedeutet A1 für dich:
- Du darfst in der Nähe von unbeteiligten Personen fliegen, solltest den Überflug einzelner unbeteiligter Personen aber nach Möglichkeit vermeiden.
- Der Überflug von Menschenansammlungen ist verboten.
- Die maximale Flughöhe beträgt 120 Meter über Grund.
- Du musst die Drohne immer in Sichtweite halten (VLOS). Beim FPV-Flug mit Brille übernimmt ein Spotter diese Pflicht (mehr dazu im nächsten Abschnitt).
- Es darf nicht in der Nähe von Notfalleinsätzen geflogen werden.
- Kein Mindestabstand zu Wohngebieten vorgeschrieben – du darfst mit der Avata 2 auch in Wohngebieten fliegen.
- Ein Flug über fremde Wohngrundstücke ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Nutzungsberechtigten erlaubt, da die Avata 2 eine Kamera besitzt.
⚠️ Häufiger Irrtum: Manche Piloten glauben, sie bräuchten den A2-Führerschein, um besonders nah an Menschen fliegen zu dürfen. Mit der DJI Avata 2 ist das nicht der Fall. Als C1-Drohne fliegst du bereits in A1 – und A1 erlaubt dir mehr als A2. In A2 gilt ein Mindestabstand von 30 Metern zu unbeteiligten Personen (5 m im Langsamflugmodus), in A1 gibt es keinen vorgeschriebenen Mindestabstand. Die Unterkategorie A2 ist ohnehin ausschließlich für C2-Drohnen vorgesehen. Ein vorhandenes A2-Fernpilotenzeugnis schadet nicht, bringt dir mit der Avata 2 aber keinen zusätzlichen Vorteil.
Wer mit der DJI Avata 2 über die Regeln der offenen Kategorie hinaus fliegen möchte – zum Beispiel höher als 120 Meter oder außerhalb der Sichtweite – benötigt eine Betriebsgenehmigung in der Specific-Kategorie. Diese erfordert eine Risikobewertung nach der SORA-Methodik, die bei der zuständigen Behörde eingereicht werden muss. Alle Details dazu findest du in unserem Ratgeber zu SORA und der Specific-Kategorie.
FPV-Brille und Spotter: Die wichtigste Besonderheit
Die DJI Avata 2 ist als FPV-Drohne konzipiert und wird in der Regel über die DJI Goggles 3 in Kombination mit dem DJI RC Motion 3 oder der DJI FPV Fernsteuerung 3 gesteuert. Der Pilot sieht dabei das Livebild der Drohnenkamera und hat keinen direkten Blickkontakt zum Fluggerät. Laut EU-Drohnenverordnung handelt es sich dann nicht mehr um einen Flug in Sichtweite (VLOS).
Da in der offenen Kategorie grundsätzlich VLOS-Pflicht gilt, muss beim Flug mit FPV-Brille immer eine zweite Person anwesend sein: der sogenannte Spotter (Beobachter). Dieser übernimmt die Sichtverbindung zur Drohne und damit alle damit verbundenen Pflichten.
Das LBA beschreibt die Anforderungen an den Spotter in seinem offiziellen Online-Lehrmaterial sinngemäß so: Der Beobachter übernimmt alle Pflichten des Fernpiloten bezüglich der Überwachung des Luftraums und der Umgebung. Er muss sich neben dem Fernpiloten befinden, das unbemannte Luftfahrzeug unmittelbar beobachten können und eine direkte, effektive Kommunikation mit dem Piloten sicherstellen.
In der Praxis heißt das:
- Der Spotter muss sich in unmittelbarer Nähe zum Piloten befinden, sodass eine direkte Kommunikation möglich ist (kein Funk über größere Distanz).
- Der Spotter muss die Drohne durchgehend mit bloßem Auge sehen können.
- Der Spotter überwacht aktiv den Luftraum und warnt den Piloten bei Gefahren (andere Luftfahrzeuge, Personen, Hindernisse).
- Es gibt keine formale Qualifikation für den Spotter, aber er sollte mit den grundlegenden Regeln vertraut sein.
💡 Tipp: Die DJI Avata 2 lässt sich auch ohne FPV-Brille über die DJI FPV Fernsteuerung 3 steuern. Solange du die Drohne dabei in Sichtweite hältst, entfällt die Spotter-Pflicht. Im Normal- und Sport-Modus ist das in der Praxis gut umsetzbar. Für den manuellen Flugmodus (Acro) ist die Brille jedoch so gut wie unverzichtbar.
Welchen Drohnenführerschein brauchst du für die DJI Avata 2?
Für den Betrieb der DJI Avata 2 ist der EU-Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich. Dabei handelt es sich um den sogenannten kleinen EU-Drohnenführerschein. Er ist für alle Drohnen ab 250 Gramm Pflicht, wenn du in der offenen Kategorie fliegen möchtest.
Das EU-Fernpilotenzeugnis A2 (großer Drohnenführerschein) bringt dir mit der DJI Avata 2 keinen zusätzlichen Vorteil. Die Unterkategorie A2 ist für C2-Drohnen vorgesehen und wäre für dich ohnehin restriktiver als A1. Auch wenn du den A2-Schein besitzt, fliegst du mit der Avata 2 in A1 – mit weniger Einschränkungen.
Den EU-Kompetenznachweis kannst du online erwerben. In Deutschland erfolgt die Prüfung direkt beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA), in Österreich über das Portal dronespace.at der Austro Control. Die Online-Prüfung besteht aus 40 Multiple-Choice-Fragen und kostet in Deutschland 25 Euro. In Österreich ist die Prüfung derzeit kostenlos.
Alle weiteren Details zu den EU-Drohnenführerscheinen haben wir in einem separaten Ratgeber zum EU-Drohnenführerschein zusammengefasst.
💡 Tipp: Dein EU-Kompetenznachweis ist 5 Jahre gültig. Da die ersten Nachweise Anfang 2021 ausgestellt wurden, laufen viele davon im Jahr 2026 ab. Prüfe jetzt das Ablaufdatum auf deinem Nachweis. In Deutschland ist die Verlängerung über das LBA-Portal möglich und kostet 15 Euro. Ohne gültigen Kompetenznachweis darfst du nicht fliegen.
Registrierung und Kennzeichnung
Als Betreiber einer Drohne über 250 Gramm musst du dich bei der zuständigen Luftfahrtbehörde deines Landes registrieren. Die Registrierung erfolgt jeweils online:
Deutschland: Beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) über das LBA-Portal. Die Registrierung kostet 20 Euro.
Österreich: Bei der Austro Control über dronespace.at. Die Registrierung kostet 39,60 Euro und ist 3 Jahre gültig.
Nach der Registrierung erhältst du eine Registrierungsnummer (in Deutschland „eID“ genannt). Diese musst du gut sichtbar auf deiner DJI Avata 2 anbringen, zum Beispiel als Aufkleber.
Da die DJI Avata 2 eine C1-Drohne mit Remote-ID ist, musst du die eID zusätzlich in der Firmware hinterlegen. Das geschieht über die DJI Fly App unter Sicherheit > UAS Remote Identification. Erst dann sendet die Drohne während des Fluges deine Betreiber-ID zusammen mit der Position der Drohne und des Piloten – so wie es gesetzlich vorgeschrieben ist.
Das Mindestalter für das eigenständige Fliegen der DJI Avata 2 liegt bei 16 Jahren. Jüngere Piloten dürfen die Drohne fliegen, wenn eine flugberechtigte Person den Flug beaufsichtigt.
Wie der Registrierungsprozess im Detail funktioniert, erfährst du in unserem Ratgeber zur Drohnenregistrierung.
Versicherungspflicht
Für den Betrieb der DJI Avata 2 ist eine Drohnen-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Das gilt unabhängig davon, ob du privat oder gewerblich fliegst, und unabhängig vom Gewicht deiner Drohne. In Deutschland ergibt sich die Pflicht aus dem Luftverkehrsgesetz (§ 43 LuftVG), in Österreich aus dem Luftfahrtgesetz (LFG).
In Österreich ist zu beachten, dass eine herkömmliche Haushalts- oder Privathaftpflichtversicherung für Drohnen nicht ausreicht. Es wird eine spezielle Luftfahrt-Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 750.000 SZR benötigt.
Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist günstiger, als viele denken, und kann in wenigen Minuten online abgeschlossen werden. Einen Vergleich aktueller Tarife findest du in unserem Drohnen-Versicherungsvergleich.
Flugverbotszonen und Einschränkungen
Auch wenn du mit der DJI Avata 2 in A1 fliegen darfst, musst du die nationalen Flugbeschränkungen beachten.
In Deutschland regelt die Luftverkehrsordnung (LuftVO, speziell § 21h) zusätzliche Einschränkungen. Die verbindliche Quelle für aktuelle Flugverbotszonen ist die DIPUL-Karte (Digitale Plattform für unbemannte Luftfahrt) der Deutschen Flugsicherung (DFS).
In Österreich ist die Dronespace-App der Austro Control die zentrale Quelle für Geo-Zonen und Flugbeschränkungen. Über die App kannst du auch direkt eine digitale Freigabe für Kontrollzonen beim Tower beantragen.
Verlasse dich nicht ausschließlich auf die Flugzonen-Anzeige in der DJI Fly App. Zwar verfügt die Avata 2 über ein integriertes Geo-Awareness-System, das Flugverbotszonen erkennt und warnt, aber DIPUL (DE) bzw. die Dronespace-App (AT) bleiben die verbindlichen Quellen.
Typische Einschränkungen, die du beachten musst:
- Kontrollzonen von Flughäfen und Flugplätzen
- Naturschutzgebiete
- Militärische Anlagen und Regierungsviertel
- Einsatzorte von Rettungskräften
- Menschenansammlungen (auch mit C1 in A1 verboten)
Wo du mit deiner Drohne konkret fliegen darfst und worauf du bei der Standortwahl achten solltest, erfährst du in unserem Ratgeber Wo darf ich mit meiner Drohne fliegen?. Wenn du für einen bestimmten Flug eine Genehmigung oder Befreiung benötigst, findest du alle Informationen in unserem Ratgeber zu Flugplanung und Genehmigungen.
Häufige Fragen zu den Regeln für die DJI Avata 2
Als C1-Drohne ist die DJI Avata 2 für die Unterkategorie A1 zugelassen – und damit hast du bereits die wenigsten Einschränkungen innerhalb der offenen Kategorie. A2 und A3 sind strengere Unterkategorien, die du mit der Avata 2 nicht brauchst. Ein A2-Fernpilotenzeugnis bringt dir mit dieser Drohne daher keinen zusätzlichen Vorteil.
Ja, immer. Beim Flug mit FPV-Brille ist kein direkter Sichtkontakt zur Drohne gegeben. Deshalb muss ein Beobachter (Spotter) neben dem Piloten stehen, die Drohne im Blick halten und den Luftraum überwachen. Ohne Spotter ist der FPV-Flug mit Brille in der offenen Kategorie nicht erlaubt.
Ja. Als C1-Drohne in der Unterkategorie A1 ist kein Mindestabstand zu Wohngebieten vorgeschrieben. Beachte aber, dass du fremde Wohngrundstücke nur mit Genehmigung des Nutzungsberechtigten überfliegen darfst, da die Avata 2 eine Kamera besitzt. Der Schutz der Privatsphäre gilt unabhängig von der Drohnenverordnung.
Ja. Auch wenn die Remote-ID-Hardware ab Werk verbaut ist, musst du deine persönliche Betreiber-eID nach der Registrierung manuell in der DJI Fly App unter Sicherheit > UAS Remote Identification hinterlegen. Erst dann ist die gesetzlich vorgeschriebene Fernidentifikation während des Fluges aktiv.
Die DJI Avata (1. Generation, 2022) ist eine Bestandsdrohne ohne C-Klasse und darf dauerhaft nur in A3 fliegen – mit 150 m Mindestabstand zu Wohngebieten. Die DJI Avata 2 (2024) und die DJI Avata 360 (2026) sind beide ab Werk C1-zertifiziert und dürfen in der Unterkategorie A1 fliegen. Die Avata 360 unterscheidet sich durch ihr 360°-Kamerasystem und omnidirektionale Hinderniserkennung. Regulatorisch gelten für Avata 2 und Avata 360 jedoch die gleichen Regeln.
Zusammenfassung
- Die DJI Avata 2 ist ab Werk C1-zertifiziert (MTOM: ca. 377 g) und darf in der Unterkategorie A1 geflogen werden. Du darfst damit in der Nähe von Menschen und in Wohngebieten fliegen. Remote-ID und Geo-Awareness sind ab Werk aktiviert.
- Beim Flug mit FPV-Brille (DJI Goggles 3) ist ein Spotter (Beobachter) Pflicht, der die Drohne in Sichtweite hält und den Luftraum überwacht. Ohne Brille, etwa mit der FPV Fernsteuerung 3, entfällt die Spotter-Pflicht.
- Du brauchst den EU-Kompetenznachweis A1/A3, eine Drohnen-Haftpflichtversicherung und eine Betreiber-Registrierung (DE: LBA / AT: Austro Control) mit Kennzeichnung der Drohne und Remote-ID-Eintrag in der DJI Fly App.
- Ein A2-Fernpilotenzeugnis bringt dir mit der Avata 2 keinen zusätzlichen Vorteil. A2 ist für C2-Drohnen vorgesehen und wäre restriktiver als deine Unterkategorie A1.
- Nutze die DIPUL-Karte (DE) bzw. die Dronespace-App (AT) als verbindliche Quelle für Flugverbotszonen und verlasse dich nicht ausschließlich auf die DJI Fly App.
Du möchtest deine Flüge besser planen und dokumentieren? Erstelle dir jetzt ein kostenloses Konto auf flightstack by skyzr und nutze unsere Tools für Flugplanung, Fluglogbuch und Genehmigungsservice.
Quellen: LBA / EASA / Austro Control – dronespace.at / DJI Avata 2 Specs / LBA Lehrmaterial – Sicherer Betrieb und Verantwortlichkeiten
