Welche Unterlagen muss du als Drohnenpilot mitführen?

Dimitri
Von Dimitri - Plattform & Content Manager
14 Min. Lesezeit
Wir sagen euch welche Dokumente ihr als Drohnenpilot immer mit euch führen müsst. Bild: Mariann Szőke/Pixabay

Du bist startklar, die Drohne liegt im Rucksack – und dann kommt eine Kontrolle. Was jetzt? Wer nicht vorbereitet ist, riskiert nicht nur ein unangenehmes Gespräch mit dem Ordnungsamt, sondern im schlimmsten Fall eine Bußgeldanzeige. Welche Dokumente du bei jedem Flug dabei haben musst, was situationsabhängig dazukommt und was ein verbreiteter Irrtum ist – das erfährst du in diesem Ratgeber.

Das musst du wissen

  • Die EU-Drohnenverordnung gilt seit 2021 in Deutschland und Österreich – und regelt, welche Dokumente Pflicht sind
  • Welche Unterlagen du brauchst, hängt von deiner Drohnenklasse (C0–C4) und der Flugkategorie ab
  • Die eID ist kein mitgeführtes Dokument – sie ist ein Kennzeichen, das dauerhaft an der Drohne befestigt wird
  • Fast alle Dokumente dürfen digital mitgeführt werden – nur der Lichtbildausweis muss physisch vorhanden sein
  • Für den Überflug von Wohngrundstücken schreibt die LuftVO (Deutschland) in den meisten Fällen eine ausdrückliche Zustimmung des Eigentümers vor

Schnell-Checkliste: Unterlagen beim Drohnenflug

Bevor wir in die Details gehen, hier der Überblick auf einen Blick. Was genau für dich gilt, erfährst du in den Abschnitten darunter.

Immer dabei (wenn relevant für deine Drohnenklasse):

  • [ ] Versicherungsnachweis (Drohnen-Haftpflicht)
  • [ ] Lichtbildausweis (physisch)
  • [ ] EU-Kompetenznachweis A1/A3 (digital oder Ausdruck) – wenn verpflichtend
  • [ ] EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 (digital oder Ausdruck) – wenn verpflichtend

Situationsabhängig:

  • [ ] Zustimmung des Grundstückseigentümers – bei Überflug von Wohngrundstücken (DE) bzw. Privatgrundstücken
  • [ ] Betriebsgenehmigung / Airspace Authorization (Specific-Kategorie)
  • [ ] Flugbuch – wenn als Nebenbestimmung der Betriebsgenehmigung gefordert

Empfehlenswert:

  • [ ] Datenblatt der Drohne (digital reicht)

Versicherungsnachweis – keine Ausnahmen

Der Versicherungsnachweis ist das Dokument, das du unter allen Umständen dabei haben musst. Ohne gültige Drohnen-Haftpflichtversicherung darfst du in Deutschland und Österreich schlicht nicht fliegen – unabhängig davon, ob du privat oder gewerblich unterwegs bist, und unabhängig von Drohnenklasse oder -gewicht.

In Deutschland ergibt sich die Versicherungspflicht aus dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) in Verbindung mit der Luftverkehrsordnung. In Österreich ist sie im Luftfahrtgesetz (LFG) verankert. Beide Länder verlangen eine Haftpflichtversicherung, die das Risiko eines Drohnenflugs abdeckt.

Was du beim Versicherungsnachweis beachten solltest:

  • Der Nachweis kann digital mitgeführt werden (z. B. als PDF auf dem Smartphone)
  • In Österreich muss der Versicherungsnehmer auf der Police mit dem registrierten Betreiber übereinstimmen
  • Prüfe, ob deine Versicherung auch gewerbliche Flüge abdeckt – viele Privatpolicen haben hier Einschränkungen

Einen Überblick über Drohnen-Haftpflichtversicherungen und worauf du bei der Auswahl achten solltest, findest du in unserem Ratgeber zur Drohnenversicherung.

Lichtbildausweis – der einzige physische Pflichtnachweis

Wenn du einen Kompetenznachweis oder ein Fernpiloten-Zeugnis mitführst, musst du immer auch einen gültigen Lichtbildausweis dabei haben. Das kann ein Personalausweis, Reisepass oder Führerschein sein – Hauptsache, er ist amtlich und gültig.

Der Grund: Behörden müssen bei einer Kontrolle feststellen können, dass die Dokumente auch wirklich auf dich ausgestellt sind. Der Lichtbildausweis ist damit der Nachweis deiner Identität.

Wichtig: Anders als alle anderen Dokumente reicht hier kein digitales Abbild. Der physische Ausweis muss mitgeführt werden.

Kompetenznachweis und Fernpiloten-Zeugnis – kommt auf deine Drohne an

Welchen Führerschein du brauchst – und ob überhaupt einen – hängt von deiner Drohne ab. Die EU-Drohnenverordnung unterscheidet nach Drohnenklassen (C0 bis C4) und Betriebskategorien.

Drohnen der Klasse C0 (unter 250 g, klassifiziert)

Für Drohnen der Klasse C0 – zum Beispiel die DJI Mini 4 Pro oder DJI Mini 5 Pro – ist kein EU-Drohnenführerschein erforderlich. Das bedeutet: Weder Kompetenznachweis noch Fernpiloten-Zeugnis sind bei einem Flug mitzuführen. Versicherung und Registrierung bleiben aber Pflicht.

Drohnen der Klassen C1–C4 (ab 250 g)

Hier ist der EU-Kompetenznachweis A1/A3 (der sogenannte kleine Drohnenführerschein) Pflicht – und muss beim Fliegen mitgeführt werden. Du kannst ihn digital (als PDF auf dem Smartphone) oder als Ausdruck dabei haben. Wichtig: Der QR-Code auf dem Nachweis muss maschinenlesbar bleiben – wer ihn zu stark verkleinert oder verformt, verliert ein zentrales Sicherheitsmerkmal.

Das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 (der große Drohnenführerschein) ist zusätzlich nötig, wenn du mit einer C2-Drohne in der Unterkategorie A2 fliegen möchtest – also näher an Menschen als in A3 erlaubt.

Bestandsdrohnen (ohne C-Klassifizierung, vor 2024 produziert)

Für Bestandsdrohnen über 250 g gilt seit 2024: Sie dürfen nur noch in der Unterkategorie A3 betrieben werden. Der Kompetenznachweis A1/A3 ist auch hier Pflicht und mitzuführen.

Hinweis für 2026: Ablauf der ersten Kompetenznachweise

Die ersten EU-Kompetenznachweise wurden 2021 ausgestellt und sind fünf Jahre gültig. Ab 2026 laufen sie ab. Wenn dein Nachweis weniger als 12 Monate gültig ist, kannst du die Verlängerung seit Dezember 2025 über das LBA-Portal beantragen. Prüfe das Ablaufdatum deines Nachweises – ein abgelaufenes Dokument gilt bei einer Kontrolle als nicht mitgeführt.

Alle Details rund um Führerscheinpflicht und Prüfung findest du in unserem Ratgeber zum EU-Drohnenführerschein.

eID – kein Dokument zum Mitführen, sondern ein Kennzeichen an der Drohne

Hier begegnet uns in der Praxis immer wieder ein Missverständnis: Die eID (die EU-Registrierungsnummer des Betreibers) taucht in vielen Listen als „mitzuführendes Dokument“ auf – das ist so nicht korrekt.

Die eID ist keine Bescheinigung, die du in der Tasche trägst. Sie ist eine Nummer, die du bei der Registrierung als Drohnenbetreiber beim LBA (Deutschland) bzw. der Austro Control (Österreich) erhältst und die du dauerhaft physisch an deiner Drohne anbringen musst – zum Beispiel als kleines Aluminium-Schild oder Aufkleber.

Seit dem 1. Januar 2024 muss die Registrierungsnummer bei C-zertifizierten Drohnen zusätzlich in das Fernidentifizierungssystem der Drohne eingegeben werden.

Was du also vor dem Flug prüfst: Ist die eID korrekt und lesbar an der Drohne angebracht? Das ist Betreiberpflicht – nicht Pilotenpflicht beim Flug selbst.

Wer sich registrieren muss und wie das geht, erklären wir im Ratgeber Drohne registrieren.

Grundstückszustimmung – in vielen Fällen gesetzliche Pflicht (Deutschland)

Dieser Punkt wird häufig falsch eingeordnet. Die Zustimmung des Grundstückseigentümers ist in Deutschland keine bloße Empfehlung, sondern in vielen Situationen gesetzlich vorgeschrieben – geregelt in §21h LuftVO.

Wann du eine Zustimmung brauchst (Deutschland)

Für den Überflug von Wohngrundstücken gilt: Der Betrieb ist grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Die wichtigste davon ist, dass der Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte dem Überflug ausdrücklich zugestimmt hat.

Ausnahmen sind im Gesetz zwar vorgesehen, knüpfen aber an enge Voraussetzungen, die in der Praxis selten zutreffen – etwa bei Drohnen ohne jede Aufzeichnungsfunktion oder unter sehr spezifischen Betriebsbedingungen. Für die große Mehrheit der Piloten mit einer typischen Kameradrohne gilt: Die Ausnahmen greifen nicht.

Das bedeutet für die Praxis: Wer mit einer typischen Kameradrohne (z. B. DJI Air 3, DJI Mavic 3) über ein Wohngrundstück fliegen will, braucht die ausdrückliche Zustimmung des Eigentümers. Diese muss nicht zwingend schriftlich vorliegen, aber eine schriftliche Einverständniserklärung ist dringend empfehlenswert – sie schützt dich bei Streitigkeiten und sollte beim Flug mitgeführt werden. Eine Vorlage als PDF-Download findest du hier.

Die genauen gesetzlichen Ausnahmen und wann sie tatsächlich greifen, erklären wir im Ratgeber Mit der Drohne über fremde Grundstücke fliegen.

Österreich

In Österreich gibt es keine gleichwertige explizite gesetzliche Regelung wie §21h LuftVO. Wohngrundstücke sind jedoch über das allgemeine Persönlichkeitsrecht und den Datenschutz geschützt. Wer mit einer Kameradrohne über Privatgrundstücke fliegt, sollte auch in Österreich immer die Zustimmung des Eigentümers einholen – als zivilrechtliche Absicherung und zum Schutz der Privatsphäre betroffener Personen.

Betriebsgenehmigung und weitere Genehmigungen (Specific-Kategorie)

Wer außerhalb der offenen Kategorie fliegt – also in der Specific-Kategorie – braucht je nach Einsatz eine Betriebsgenehmigung (Airspace Authorization, kurz AE) oder eine Erklärung zu einem Standardszenario (STS).

Diese Dokumente sind bei einem solchen Flug mitzuführen. Was genau dazu gehört, hängt vom jeweiligen Szenario ab und wird in der Betriebsgenehmigung selbst festgelegt.

Wer sich gerade auf die Specific-Kategorie und SORA vorbereitet, findet einen guten Einstieg in unserem Ratgeber zu SORA und der Specific-Kategorie.

Flugbuch – Pflicht nur in bestimmten Fällen

Das Flugbuch ist ein weiterer Punkt, der in vielen Quellen pauschal als „Pflicht bei gewerblichem Betrieb“ dargestellt wird – das ist so nicht korrekt.

In der offenen Kategorie gibt es laut EU-Drohnenverordnung (2019/947) keine generelle gesetzliche Pflicht, ein Flugbuch zu führen – weder für Hobbyisten noch für gewerbliche Piloten.

Eine Flugbuchpflicht kann allerdings als Nebenbestimmung einer Betriebsgenehmigung in der Specific-Kategorie auferlegt werden. In diesem Fall ist das Flugbuch entsprechend mitzuführen und auf dem aktuellen Stand zu halten.

Unabhängig von der Rechtslage ist ein Flugbuch für jeden Piloten empfehlenswert – es dokumentiert deine Flugerfahrung, hilft bei der Wartungsplanung und kann im Schadensfall wichtig werden.

Mit einem kostenlosen skyzr Account bekommst du Zugriff auf dein persönliches digitales Fluglogbuch für deine Drohnenflüge, inklusive Importmöglichkeit für DJI Flight Logs und detaillierter Auswertungen deiner eingetragenen Flüge.

Datenblatt der Drohne – kein Pflichtdokument, aber klug

Das Datenblatt deiner Drohne ist kein gesetzlich vorgeschriebenes Mitführdokument. Es ist aber eine sinnvolle Ergänzung, besonders für gewerbliche Piloten.

Bei einer Kontrolle kann ein Prüfer nach dem zulässigen Abfluggewicht (MTOM) fragen – ein zentrales Kriterium für die Einordnung in eine Drohnenklasse. Wer diese Information schnell und eindeutig vorlegen kann, gibt eine saubere Auskunft, ohne lange in App-Menüs suchen zu müssen.

Das Datenblatt kann digital auf dem Smartphone mitgeführt werden. In abgelegenen Gebieten ohne Mobilfunkabdeckung kann ein einseitiger Ausdruck praktischer sein.

Alles digital – und in deinem Profil hinterlegt

Fast alle Dokumente, die du beim Drohnenflug mitführen musst, lassen sich heute digital verwalten. Einzige Ausnahme ist der Lichtbildausweis, der physisch vorhanden sein muss.

In deinem skyzr-Pilotenprofil kannst du alle relevanten Unterlagen hinterlegen – Kompetenznachweis, Fernpiloten-Zeugnis, Versicherungsnachweis und mehr. So hast du alles an einem Ort, das Profil ist immer griffbereit, und du hast bei einer Kontrolle keinen Suchaufwand.

Hier geht es direkt zu deinem kostenlosen Drohnenpilot-Profil auf skyzr.

Unterschiede zwischen Deutschland und Österreich im Überblick

Die EU-Drohnenverordnung gilt in beiden Ländern gleichermaßen. Einige relevante Punkte unterscheiden sich jedoch in der nationalen Umsetzung:

ThemaDeutschlandÖsterreich
Rechtsgrundlage ergänzendLuftVO (§21h u. a.)Luftfahrtgesetz (LFG)
Zuständige BehördeLBA (Luftfahrt-Bundesamt)Austro Control
Zustimmung WohngrundstückGesetzlich geregelt (§21h LuftVO)Zivilrechtlich empfohlen
VersicherungsnachweisPflicht (LuftVG)Pflicht (LFG)
Kompetenznachweis VerlängerungLBA-Portal (seit Dez. 2025)Austro Control

Beim Fliegen im Ausland lohnt es sich immer, zusätzlich die nationalen Regelungen des jeweiligen Landes zu prüfen. Die EU-Drohnenverordnung schafft einen einheitlichen Rahmen, lässt den Mitgliedsstaaten aber Spielraum für eigene Ergänzungen.

Zusammenfassung

  • Versicherungsnachweis: Immer Pflicht – für alle Drohnen, alle Piloten, privat wie gewerblich
  • Lichtbildausweis: Pflicht, wenn ein Kompetenznachweis mitzuführen ist – muss physisch vorhanden sein
  • EU-Kompetenznachweis / Fernpiloten-Zeugnis: Pflicht ab Drohnenklasse C1 aufwärts – kann digital mitgeführt werden
  • eID: Kein Dokument zum Mitführen – dauerhaftes Kennzeichen an der Drohne
  • Zustimmung Grundstückseigentümer: In Deutschland gesetzlich geregelt für Wohngrundstücke – bei Kameradrohnen in den meisten Fällen erforderlich
  • Betriebsgenehmigung: Nur Specific-Kategorie – muss dann mitgeführt werden
  • Flugbuch: Keine generelle Pflicht in der offenen Kategorie – kann aber Nebenbestimmung einer Betriebsgenehmigung sein
  • Datenblatt: Nicht vorgeschrieben, aber empfehlenswert

Wer seine Unterlagen digital in seinem kostenlosen skyzr-Pilotenprofil hinterlegt, hat bei jeder Kontrolle alles sofort parat.

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Mein Name ist Dimitri Wolf, ich arbeite als Plattform- und Content-Manager bei skyzr und beschäftige mich seit 2016 mit Drohnen. Mit meinen Beiträgen möchte ich dir helfen, die teils komplexen Themen rund um Drohnen besser zu verstehen und dein Wissen und Können zu erweitern, damit du es praktisch anwenden kannst.
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