Einverständniserklärung Grundstückseigentümer – Vorlage zum kostenlosen Download

Dimitri
Von Dimitri - Plattform & Content Manager
4 Min. Lesezeit
Drohnenflug Einverständniserklärung Grundstückseigentümer

Du planst einen Drohnenflug über ein fremdes Wohngrundstück und willst rechtlich auf der sicheren Seite sein? Mit dieser kostenlosen Vorlage hast du die passende Einverständniserklärung zum Download – unkompliziert, direkt einsetzbar.

Kurz gesagt: Wer mit der Drohne über ein fremdes Wohngrundstück fliegen möchte, braucht die ausdrückliche Zustimmung des Eigentümers oder des Nutzungsberechtigten. Diese Vorlage als PDF gibt dir und dem Grundstückseigentümer eine saubere, schriftliche Grundlage – und im Streitfall oder gegenüber Behörden einen klaren Nachweis.

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Der Download ist kostenlos und steht dir für private und kommerzielle Zwecke zur Verfügung.

Was regelt diese Einverständniserklärung?

Mit der Vorlage vereinbarst du als Drohnenpilot mit dem Grundstückseigentümer (oder Nutzungsberechtigten) schriftlich, dass dir der Überflug des Grundstücks gestattet wird. Die Vereinbarung kann außerdem das Starten, Landen und das Anfertigen von Luftbildaufnahmen auf dem Grundstück umfassen – je nachdem, was du für deinen Einsatz benötigst.

Das Dokument schützt dich in zwei Situationen: wenn ein Anwohner nachträglich Einwände erhebt, oder wenn du gegenüber einer Behörde nachweisen musst, dass der Überflug ordnungsgemäß genehmigt war.

⚠️ Hinweis: Diese Vorlage stellt keine Rechtsberatung dar. Sie dient als Arbeitshilfe für die Praxis. Bei komplexen Einsätzen oder Unklarheiten zur Rechtslage empfehlen wir, einen Fachanwalt für Luftrecht hinzuzuziehen.

Gesetzliche Grundlage: §21h LuftVO

Die Pflicht zur Einholung einer Genehmigung für den Überflug von Wohngrundstücken ergibt sich in Deutschland aus der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO). Die relevante Stelle ist §21h Absatz 3 Nummer 7 lit. a):

„… der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten betroffene Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte dem Überflug ausdrücklich zugestimmt hat …“

Diese nationale Regelung leitet sich aus der EU-Drohnenverordnung (Durchführungsverordnung (EU) 2019/947, Art. 15) ab und gilt für alle Drohnenpiloten in Deutschland – unabhängig davon, ob der Flug privat oder gewerblich ist.

Den vollständigen Gesetzestext findest du direkt auf gesetze-im-internet.de. Alle Grundlagen zur EU-Drohnenverordnung und den deutschen Regelungen erklärt unser Überblick zur EU-Drohnenverordnung.

Wann brauchst du keine Einverständniserklärung?

§21h Abs. 3 Nr. 7 LuftVO sieht drei Ausnahmen vor, bei denen der Überflug eines Wohngrundstücks auch ohne ausdrückliche Zustimmung zulässig sein kann:

Ausnahme 1 – Zustimmung bereits erteilt (lit. a): Der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte hat dem Überflug ausdrücklich zugestimmt – genau das, wofür diese Vorlage gedacht ist.

Ausnahme 2 – Leichte Drohne ohne Kamera (lit. b): Die Startmasse beträgt höchstens 0,25 kg und die Drohne ist technisch nicht in der Lage, optische oder akustische Aufnahmen zu machen oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen.

Ausnahme 3 – Überflug in mind. 100 m Höhe (lit. c): Dieser Ausnahmetatbestand greift nur unter kumulativen Voraussetzungen: Der Überflug muss zur Erfüllung eines berechtigten Betriebszwecks erforderlich sein, es darf keine zumutbare Alternativroute über öffentliche Flächen geben, die Zustimmung des Eigentümers muss nicht in zumutbarer Weise einholbar sein, Datenschutz und Privatsphäre müssen gewahrt werden, der Flug darf nur zwischen 6:00 und 22:00 Uhr stattfinden, und Lärmgrenzwerte nach TA Lärm dürfen nicht überschritten werden. Diese Ausnahme ist in der Praxis vor allem für gewerbliche Einsätze in dicht besiedelten Gebieten relevant, bei denen die Eigentümerzustimmung schlicht nicht einholbar ist.

Für die meisten Einsätze – insbesondere mit kamerabestückten Drohnen über 250 g – bleibt die Einverständniserklärung der einfachste und sicherste Weg.

Mehr zur Rechtslage rund um den Überflug fremder Grundstücke erklärt unser ausführlicher Ratgeber: Mit der Drohne über fremde Grundstücke fliegen – erlaubt oder nicht?

Weitere kostenlose Vorlagen für deinen Drohnenbetrieb findest du im Vorlagenarchiv – Teil von flightstack by skyzr, dem Tool für deinen Alltag als Drohnenpilot.

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Mein Name ist Dimitri Wolf, ich arbeite als Plattform- und Content-Manager bei skyzr und beschäftige mich seit 2016 mit Drohnen. Mit meinen Beiträgen möchte ich dir helfen, die teils komplexen Themen rund um Drohnen besser zu verstehen und dein Wissen und Können zu erweitern, damit du es praktisch anwenden kannst.
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