Du hast dir eine DJI Mini 3 Pro zugelegt und fragst dich, welche Regeln 2026 für dich gelten? Die gute Nachricht: Als Bestandsdrohne unter 250 Gramm genießt die Mini 3 Pro einige der größten Freiheiten innerhalb der EU-Drohnenverordnung. In diesem Artikel erfährst du, was du wissen musst, um legal und sicher mit deiner DJI Mini 3 Pro abzuheben.
Hinweis: Auch wenn wir diesen Artikel regelmäßig aktualisieren, sind alle Angaben ohne Gewähr. Im Zweifel informiere dich direkt bei den hier genannten offiziellen Quellen über die aktuell gültigen Regelungen.
Das musst du wissen
- Die DJI Mini 3 Pro ist eine Bestandsdrohne unter 250 Gramm und darf dauerhaft in der Unterkategorie A1 geflogen werden, also auch in der Nähe von Menschen.
- Ein EU-Drohnenführerschein ist für die DJI Mini 3 Pro nicht vorgeschrieben.
- Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist Pflicht.
- Du musst dich als Betreiber beim LBA registrieren und deine Drohne mit der eID kennzeichnen, da sie eine Kamera besitzt.
- Flüge über Menschenansammlungen sind auch mit der Mini 3 Pro verboten.
Alle Regeln auf einen Blick
| Regel | Details |
|---|---|
| Kategorie | Open, Unterkategorie A1 |
| Drohnenführerschein | Keiner vorgeschrieben (EU-Kompetenznachweis A1/A3 empfohlen) |
| Registrierung | Betreiber-Registrierung beim LBA (20 €) |
| Kennzeichnung | eID sichtbar auf der Drohne anbringen |
| Versicherung | Drohnen-Haftpflichtversicherung (Pflicht) |
| Maximale Flughöhe | 120 m über Grund |
| Sichtweite | Flug nur in Sichtweite (VLOS) |
| Abstand zu Menschen | Kein vorgeschriebener Mindestabstand zu einzelnen Personen |
| Menschenansammlungen | Überflug verboten |
| Mindestalter | 16 Jahre (jüngere unter Aufsicht einer flugberechtigten Person) |
| Gebrauchsanweisung | Muss gelesen und beachtet werden |
| Flugverbotszonen | Müssen eingehalten werden (DIPUL als verbindliche Quelle) |
Einen umfassenden Überblick über alle Regelungen der EU-Drohnenverordnung findest du in unserem Ratgeber zur EU-Drohnenverordnung.
Warum die DJI Mini 3 Pro eine Bestandsdrohne ist
Die DJI Mini 3 Pro wurde im Mai 2022 auf den Markt gebracht und besitzt keine EU-Klassifizierung nach den Drohnenklassen C0 bis C4. Damit fällt sie unter die sogenannte Bestandsdrohnenregelung. Was das konkret für den Betrieb deiner Drohne bedeutet, haben wir in unserem Ratgeber zu Bestandsdrohnen ausführlich zusammengefasst.
Mit einem maximalen Abfluggewicht (MTOM) von 249 Gramm liegt die DJI Mini 3 Pro unter der 250-Gramm-Grenze. Für Bestandsdrohnen unter 250 Gramm gilt seit dem 01.01.2024 die dauerhafte Regelung: Sie dürfen in der Unterkategorie A1 der Kategorie Open betrieben werden. Das ist die Unterkategorie mit den meisten Freiheiten.
Obwohl die Mini 3 Pro von ihren technischen Eigenschaften her in die Klasse C0 passen würde, trägt sie keine offizielle C0-Kennzeichnung. In der Praxis macht das bei einer Drohne unter 250 Gramm kaum einen Unterschied, da die Auflagen für Bestandsdrohnen in dieser Gewichtsklasse nahezu identisch mit denen für C0-Drohnen sind. Ein kleiner Unterschied: Mit einer C0-Drohne darf man vereinzelte unbeteiligte Personen überfliegen, mit einer Bestandsdrohne unter 250 Gramm sollte man das vermeiden.
Eine Nachzertifizierung in eine C-Klasse ist für die DJI Mini 3 Pro nicht vorgesehen. DJI hat für dieses Modell explizit bestätigt, dass keine nachträgliche Klassifizierung angeboten wird. Da die Mini 3 Pro unter 250 Gramm wiegt und sich die Regeln kaum unterscheiden, wäre eine Nachzertifizierung ohnehin nicht mit einem nennenswerten Vorteil verbunden.
⚠️ Wichtig: Intelligent Flight Battery Plus beachten. Die DJI Mini 3 Pro kann mit dem optionalen Intelligent Flight Battery Plus betrieben werden. Mit diesem Akku wiegt die Drohne jedoch rund 290 Gramm und liegt damit über der 250-Gramm-Grenze. In diesem Fall gelten die strengeren Regeln für Bestandsdrohnen über 250 Gramm: Du darfst dann nur noch in der Unterkategorie A3 fliegen und brauchst den EU-Kompetenznachweis A1/A3. Verwende den Plus-Akku daher nur, wenn du die A3-Einschränkungen (150 m Abstand zu Wohngebieten, weit entfernt von Personen) bewusst in Kauf nimmst.
In welcher Kategorie darfst du die Mini 3 Pro fliegen?
Die DJI Mini 3 Pro darf als Bestandsdrohne unter 250 Gramm dauerhaft in der Kategorie Open, Unterkategorie A1 geflogen werden. Das ist die Unterkategorie mit den wenigsten Einschränkungen.
Konkret bedeutet A1 für dich:
- Du darfst in der Nähe von unbeteiligten Personen fliegen, allerdings solltest du den Überflug einzelner unbeteiligter Personen nach Möglichkeit vermeiden.
- Der Überflug von Menschenansammlungen ist verboten.
- Die maximale Flughöhe beträgt 120 Meter über Grund.
- Du musst die Drohne immer in Sichtweite halten (VLOS). Ausnahme: Im Follow-Me-Modus darf die Drohne dich verfolgen, ohne dass du sie im Blick hast. In A1 darf der Abstand dabei maximal 50 Meter betragen.
- Es darf nicht in der Nähe von Notfalleinsätzen geflogen werden.
- Ein Flug über fremde Wohngrundstücke ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Nutzungsberechtigten erlaubt, da die Mini 3 Pro eine Kamera besitzt.
Da die DJI Mini 3 Pro in A1 fliegen darf, gibt es keinen vorgeschriebenen Mindestabstand zu Wohngebieten. Anders als bei schwereren Bestandsdrohnen (über 250 Gramm), die seit 2024 nur noch in A3 fliegen dürfen und 150 Meter Abstand zu Wohngebieten halten müssen, darfst du mit der Mini 3 Pro auch in Wohngebieten fliegen.
⚠️ Häufiger Fehler: Viele Einsteiger denken, dass eine Drohne unter 250 Gramm automatisch alles darf. Das stimmt nicht. Auch mit der DJI Mini 3 Pro darfst du nicht über Menschenansammlungen fliegen, keine Flugverbotszonen missachten und keine Aufnahmen von Personen ohne Erlaubnis anfertigen. Die Regeln der EU-Drohnenverordnung und nationale Einschränkungen gelten uneingeschränkt.
Wer mit der DJI Mini 3 Pro über die Regeln der offenen Kategorie hinaus fliegen möchte, zum Beispiel höher als 120 Meter oder außerhalb der Sichtweite, benötigt eine Betriebsgenehmigung in der Specific-Kategorie. Diese erfordert eine Risikobewertung nach der SORA-Methodik, die bei der zuständigen Behörde eingereicht werden muss. Alle Details dazu findest du in unserem Ratgeber zu SORA und der Specific-Kategorie.
Welchen Drohnenführerschein brauchst du für die Mini 3 Pro?
Für die DJI Mini 3 Pro ist kein EU-Drohnenführerschein vorgeschrieben. Das gilt sowohl für den EU-Kompetenznachweis A1/A3 (kleiner Drohnenführerschein) als auch für das EU-Fernpilotenzeugnis A2 (großer Drohnenführerschein). Diese Ausnahme gilt für alle Bestandsdrohnen unter 250 Gramm sowie für Drohnen der Klasse C0.
Trotzdem empfehlen wir, den EU-Kompetenznachweis A1/A3 zu erwerben. Die Schulungsunterlagen sind beim LBA kostenlos verfügbar, das Training und die Prüfung dauern insgesamt etwa 30 bis 60 Minuten und du lernst dabei die wichtigsten Regeln kennen. Das hilft dir, teure Fehler zu vermeiden und entspannter zu fliegen.
Den EU-Kompetenznachweis kannst du direkt beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) erwerben. Die Online-Prüfung besteht aus 40 Multiple-Choice-Fragen und kostet 25 Euro.
Alle weiteren Details zu den EU-Drohnenführerscheinen haben wir in einem separaten Ratgeber zusammengefasst.
💡 Tipp: Auch wenn du mit der Mini 3 Pro keinen Führerschein brauchst: Wenn du dir in Zukunft eine schwerere Drohne zulegst, wird der EU-Kompetenznachweis zur Pflicht. Wer ihn bereits hat, spart sich dann die Einarbeitung. Außerdem ist der Nachweis nützlich, falls du bei einer Kontrolle zeigen möchtest, dass du die Regeln kennst. Beachte auch: Wenn du den optionalen Plus-Akku verwendest (Drohne dann über 250 g), ist der Kompetenznachweis bereits Pflicht.
Registrierung und Kennzeichnung
Auch wenn die DJI Mini 3 Pro unter 250 Gramm wiegt, musst du dich als Betreiber beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren. Der Grund: Die Mini 3 Pro besitzt eine Kamera. Die Registrierungspflicht greift bei allen Drohnen ab 250 Gramm sowie bei leichteren Drohnen, die mit Sensoren zur Erfassung personenbezogener Daten ausgestattet sind.
Die Registrierung kostet 20 Euro und erfolgt online über das LBA-Portal. Nach der Registrierung erhältst du eine elektronische Identifikationsnummer (eID). Diese musst du gut sichtbar auf deiner DJI Mini 3 Pro anbringen, zum Beispiel als Aufkleber. Die eID identifiziert dich als Betreiber und ist bei jedem Flug Pflicht.
Das Mindestalter für das eigenständige Fliegen der DJI Mini 3 Pro liegt bei 16 Jahren. Jüngere Piloten dürfen die Drohne fliegen, wenn eine flugberechtigte Person den Flug beaufsichtigt.
Wie der Registrierungsprozess im Detail funktioniert, erfährst du in unserem Ratgeber zur Drohnenregistrierung.
Versicherungspflicht
Für den Betrieb der DJI Mini 3 Pro ist eine Drohnen-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Das gilt unabhängig davon, ob du privat oder gewerblich fliegst, und unabhängig vom Gewicht deiner Drohne. Die Pflicht ergibt sich aus dem deutschen Luftverkehrsgesetz (§ 43 LuftVG).
Manche private Haftpflichtversicherungen decken Drohnenflüge bereits ab. Prüfe die Bedingungen deiner bestehenden Versicherung, bevor du eine separate Police abschließt. Einen Vergleich aktueller Tarife findest du in unserem Drohnen-Versicherungsvergleich.
Flugverbotszonen und Einschränkungen
Neben den Regeln der Unterkategorie A1 musst du auch die nationalen Flugbeschränkungen beachten. In Deutschland regelt die Luftverkehrsordnung (LuftVO, speziell § 21h) zusätzliche Einschränkungen.
Die verbindliche Quelle für aktuelle Flugverbotszonen in Deutschland ist die DIPUL-Karte (Digitale Plattform für unbemannte Luftfahrt) der Deutschen Flugsicherung (DFS). Verlasse dich nicht ausschließlich auf die Flugzonen-Anzeige in der DJI Fly App, da diese nicht immer vollständig oder aktuell ist.
Typische Einschränkungen, die du beachten musst:
- Kontrollzonen von Flughäfen und Flugplätzen
- Naturschutzgebiete
- Militärische Anlagen und Regierungsviertel
- Einsatzorte von Rettungskräften
- Menschenansammlungen (auch in A1 verboten)
Wo du mit deiner Drohne konkret fliegen darfst und worauf du bei der Standortwahl achten solltest, erfährst du in unserem Ratgeber Wo darf ich mit meiner Drohne fliegen?. Wenn du für einen bestimmten Flug eine Genehmigung oder Befreiung benötigst, findest du alle Informationen in unserem Ratgeber zu Flugplanung und Genehmigungen.
Häufige Fragen zu den Drohnenregeln für die DJI Mini 3 Pro
Nein, für die DJI Mini 3 Pro ist weder der EU-Kompetenznachweis A1/A3 noch das EU-Fernpilotenzeugnis A2 vorgeschrieben. Das gilt für alle Bestandsdrohnen unter 250 Gramm. Trotzdem empfehlen wir den EU-Kompetenznachweis, da er dir hilft, die Regeln sicher zu beherrschen und Bußgelder zu vermeiden.
Ja, grundsätzlich schon. Die DJI Mini 3 Pro darf in der Unterkategorie A1 fliegen, für die kein Mindestabstand zu Wohngebieten vorgeschrieben ist. Beachte aber, dass du fremde Wohngrundstücke nur mit Genehmigung des Nutzungsberechtigten überfliegen darfst, da die Mini 3 Pro eine Kamera besitzt.
Nein. Der Überflug von Menschenansammlungen ist in allen Unterkategorien der offenen Kategorie verboten. Das gilt auch für leichte Drohnen unter 250 Gramm. Einzelne unbeteiligte Personen darfst du in A1 zwar in der Nähe haben, ihr gezielter Überflug sollte aber vermieden werden.
Nein. DJI hat für die Mini 3 Pro explizit bestätigt, dass keine Nachzertifizierung angeboten wird. Da die Mini 3 Pro unter 250 Gramm wiegt und in A1 fliegen darf, wäre eine Nachzertifizierung in C0 ohnehin mit keinem nennenswerten Vorteil verbunden.
Mit dem Plus-Akku wiegt die DJI Mini 3 Pro rund 290 Gramm und überschreitet damit die 250-Gramm-Grenze. In diesem Fall gelten die strengeren Regeln für Bestandsdrohnen über 250 Gramm: Nur noch Flüge in der Unterkategorie A3, mindestens 150 Meter Abstand zu Wohngebieten und der EU-Kompetenznachweis A1/A3 wird zur Pflicht.
Zusammenfassung
- Die DJI Mini 3 Pro ist eine Bestandsdrohne unter 250 Gramm und darf dauerhaft in der Unterkategorie A1 geflogen werden. Eine Nachzertifizierung in eine C-Klasse ist nicht möglich und nicht nötig.
- Ein Drohnenführerschein ist nicht vorgeschrieben, der EU-Kompetenznachweis A1/A3 wird aber empfohlen.
- Du brauchst eine Drohnen-Haftpflichtversicherung und eine Betreiber-Registrierung beim LBA mit eID-Kennzeichnung, da die Mini 3 Pro eine Kamera besitzt.
- In der Unterkategorie A1 darfst du in der Nähe von Menschen und auch in Wohngebieten fliegen. Menschenansammlungen dürfen jedoch nicht überflogen werden.
- Nutze die DIPUL-Karte der DFS als verbindliche Quelle für Flugverbotszonen und verlasse dich nicht auf die DJI Fly App.
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