Du hast eine neue Drohne und fragst dich: Muss ich die jetzt eigentlich irgendwo anmelden? Diese Frage stellen sich fast alle Einsteiger, und die Antwort sorgt oft für Verwirrung. Denn angemeldet wird nicht die Drohne selbst, sondern du als Person. In diesem Leitfaden klären wir einfach und verständlich, ob dich die Registrierungspflicht betrifft, wo du dich in Deutschland und Österreich anmeldest und was du danach beachten musst.
Das musst du wissen
- Deine Drohne selbst musst du nicht registrieren. Du meldest dich als Drohnenbetreiber an, und zwar nur einmal für alle deine Drohnen.
- Die Pflicht greift, sobald deine Drohne 250 g oder mehr wiegt, eine Kamera oder einen anderen Sensor für personenbezogene Daten besitzt oder in der speziellen Kategorie geflogen wird.
- Die Registrierung erfolgt bei der zuständigen Behörde deines Wohnsitzes, ist online möglich und kostenpflichtig: in Deutschland einmalig beim LBA, in Österreich bei Austro Control mit Verlängerung alle drei Jahre.
Grundlagen der Drohnenregistrierung
Die Registrierung als Drohnenpilot, korrekt als Drohnenbetreiber, ist Bestandteil der EU-Drohnenverordnung, die die wichtigsten Regeln für den Betrieb von Drohnen vorgibt. Daraus ergibt sich die erste wichtige Erkenntnis: Du musst deine Drohne nicht anmelden, sehr wohl aber dich selbst als Betreiber, abhängig von der eingesetzten Drohne.
Doch was gibt es dabei zu beachten? Wo registrierst du dich in Deutschland oder Österreich? Und welche Drohnen setzen eine Registrierung überhaupt voraus? Diese Fragen beantworten wir dir Schritt für Schritt.
Wenn du dich mit den aktuellen Regeln noch nicht vertraut gemacht hast, lies zuerst unseren ausführlichen Ratgeber zur EU-Drohnenverordnung. Dort erklären wir alle Begriffe, die dir hier begegnen, verständlich und halten den Stand laufend aktuell.
Muss ich meine Drohne registrieren?
Nein. Du registrierst dich als Betreiber, nicht das einzelne Gerät. Nach der Anmeldung spielt die Anzahl deiner Drohnen keine Rolle mehr, und du kannst deine Modelle jederzeit wechseln. Die Registrierung ist nur ein einziges Mal notwendig, unabhängig davon, wie viele Drohnen du besitzt. Es geht dabei um dich als Betreiber, nicht um die Drohne selbst.
Wer muss sich als Drohnenbetreiber registrieren?
Nach der EU-Drohnenverordnung bist du zur Registrierung verpflichtet, wenn du eine Drohne betreibst, die eines der folgenden Kriterien erfüllt:
- Sie wird in der speziellen Kategorie betrieben (unabhängig vom Gewicht).
- Sie hat in der offenen Kategorie eine maximale Abflugmasse von 250 g oder mehr, oder sie kann bei einem Aufprall auf einen Menschen eine kinetische Energie von über 80 Joule übertragen.
- Sie ist mit einem Sensor zur Erfassung personenbezogener Daten ausgestattet, zum Beispiel einer Kamera, sofern es sich nicht um Spielzeug im Sinne der Richtlinie 2009/48/EG handelt.
Nachzulesen ist das im Artikel 14 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947. Das 250-Gramm-Limit und die 80-Joule-Grenze sind dabei zwei voneinander unabhängige Auslöser. Schon eine Abflugmasse von 250 g oder mehr genügt allein, um die Pflicht auszulösen.
In der Praxis müssen sich damit fast alle Betreiber registrieren. Das schließt sämtliche Modelle von DJI ein, auch die leichten Mini-Drohnen unter 250 g wie die DJI Mini 5 Pro, die DJI Mini 4 Pro oder die DJI Neo 2, weil sie eine Kamera besitzen.
Ausgenommen sind nur Drohnen der Klasse C0 (unter 250 g), wenn sie über keine Kamera und keine sonstigen Sensoren zur Aufzeichnung personenbezogener Daten verfügen, oder wenn die Drohne offiziell als Spielzeug eingestuft ist.
⚠️ Fehler vermeiden: „Meine Drohne wiegt unter 250 g, also bin ich raus.“ Das ist der häufigste Irrtum. Sobald deine Drohne eine Kamera hat, bist du registrierungspflichtig, egal wie leicht sie ist. Genau deshalb müssen sich auch Besitzer einer DJI Mini registrieren. Wirklich befreit sind nur Drohnen ohne datenerfassenden Sensor oder echtes Kinderspielzeug nach der Spielzeugrichtlinie.
Wo kann ich mich als Drohnenbetreiber registrieren?
Wo du dich anmeldest, hängt von deinem Wohnort ab. Wir gehen hier auf die Registrierung von Betreibern aus Deutschland und Österreich ein.
Drohne registrieren in Deutschland: Luftfahrt-Bundesamt
In Deutschland registrierst du dich beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Fachlich ist von der UAS-Betreiberregistrierung die Rede. Der Vorgang läuft online ab und ist seit dem 18.06.2021 gebührenpflichtig, anders als noch zum Start Ende 2020. Aktuell gelten diese einmaligen Gebühren:
- natürliche Person: 20,00 €
- juristische Person: 50,00 €
Die Online-Anwendung erreichst du direkt über das Registrierungsportal des LBA. Bei der Registrierung fragt das LBA folgende Daten ab:
- Vorname
- Nachname
- Geburtsdatum
- Anschrift
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
- Versicherungsnummer (denk an eine passende Drohnen-Haftpflichtversicherung)
Drohne registrieren in Österreich: Austro Control
Betreiber aus Österreich registrieren sich bei Austro Control über das Portal dronespace.at. Die Registrierung kostet 39,60 € und ist drei Jahre gültig. Danach verlängerst du sie bequem über dein Betreiberkonto. Die weiteren Besonderheiten für Österreich haben wir in unserem Ratgeber zu den Drohnen-Gesetzen in Österreich zusammengefasst.
Damit du dich registrieren kannst, gelten folgende Voraussetzungen. Als Betreiber gilt eine natürliche oder juristische Person, die eine oder mehrere Drohnen betreibt oder betreiben will:
- Mindestalter 18 Jahre und volle Geschäftsfähigkeit (natürliche Personen)
- Hauptwohnsitz beziehungsweise Hauptgeschäftssitz (für juristische Personen) in Österreich. Mehrere Registrierungen in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten sind nicht zulässig.
- Eine abgeschlossene Versicherung, die den Anforderungen des österreichischen Luftfahrtgesetzes entspricht, mit einer Mindestdeckungssumme von 750.000 SZR
Die Registrierung nimmst du direkt auf der Registrierungsseite von Austro Control vor.
Sind meine Daten nach der Registrierung öffentlich einsehbar?
Nein. Deine persönlichen Daten sind ausdrücklich nicht öffentlich einsehbar. Nur berechtigte Behörden können anhand deiner Registrierungsnummer die verknüpften Daten einsehen, zum Beispiel zur Verfolgung von Verstößen. Dieser Zugriff funktioniert im Sinne einer zentralen Datenbank auch länderübergreifend innerhalb der EU.
Was ist nach der Registrierung zu beachten?
Nach der Registrierung erhältst du deine Betreibernummer, auch e-ID genannt. Sie identifiziert dich als Betreiber eindeutig. Ab diesem Punkt hast du zwei Pflichten. Erstens musst du die e-ID sichtbar an der Drohne anbringen, klassisch über eine Plakette außen am Gerät. Zweitens trägst du sie bei klassifizierten Drohnen zusätzlich in das System der Drohne ein, damit sie im Flug elektronisch ausgesendet wird. Diese elektronische Fernidentifizierung (Remote-ID) ist in der offenen Kategorie für Drohnen der Klassen C1, C2 und C3 vorgeschrieben. Drohnen der Klassen C0 und C4 sind davon ausgenommen. Ältere Drohnen ohne CE-Klasse, sogenannte Bestandsdrohnen, folgen dabei eigenen Regeln. Mehr dazu liest du in unserem Ratgeber zur Remote-ID.
Wichtig: An die Drohne gehört die e-ID (UAS-Betreibernummer), nicht die ebenfalls vom LBA oder anderen Stellen zugewiesene Fernpiloten-ID. Deine Fernpiloten-ID solltest du nicht veröffentlichen.
Vom LBA heißt es dazu, dass am UAS selbst nur die um die letzten drei Zeichen verkürzte e-ID anzubringen ist. Das Gleiche gilt für die Verwendung in anderen Dokumenten. Die vollständige e-ID ist für das Programmieren der Drohne oder mitgeführter Geräte zur Fernidentifizierung bestimmt. Die letzten drei Stellen sind ein Sicherheitsmerkmal, das nicht jedem zugänglich sein darf.
Eine Plakette mit e-ID und zusätzlichen Kontaktdaten kann trotzdem sinnvoll sein. Verlierst du deine Drohne, lässt sie sich so leicht zuordnen. Alle Details zur Kennzeichnung findest du in unserem Ratgeber zu Drohnen-Kennzeichen und Plakette.
💡 Tipp: Registrierung pausieren statt löschen. Deine e-ID gilt für alle Drohnen, die du betreibst, auch für künftige. Wenn du zeitweise keine Drohne fliegst, musst du deine Registrierung nicht löschen. Beim LBA kannst du dein Betreiberkonto stattdessen auf „inaktiv“ setzen und später selbst wieder aktivieren. Das erspart dir bei einer erneuten Anschaffung die kostenpflichtige Neuregistrierung.
Zusammenfassung
- Du registrierst dich als Betreiber, nicht die einzelne Drohne, und das nur einmal für alle deine Geräte.
- Die Pflicht greift ab 250 g Abflugmasse, bei über 80 Joule Aufprallenergie oder sobald ein Sensor personenbezogene Daten erfassen kann, etwa eine Kamera.
- Die 250-Gramm- und die 80-Joule-Grenze sind zwei unabhängige Auslöser. Kameradrohnen unter 250 g wie die DJI Mini sind daher registrierungspflichtig.
- In Deutschland meldest du dich einmalig beim LBA an (20 € natürliche Person, 50 € juristische Person). In Österreich bei Austro Control für 39,60 €, gültig für drei Jahre.
- Nach der Registrierung bringst du deine e-ID an der Drohne an. Bei den Klassen C1 bis C3 sendet die Drohne sie zusätzlich per Remote-ID aus.
Nächster Schritt
Bevor du abhebst, sollte auch deine Absicherung stehen. Ohne gültige Haftpflichtversicherung darfst du keine registrierungspflichtige Drohne betreiben. Lies weiter in unserem Ratgeber zur Drohnen-Haftpflichtversicherung und starte rechtlich sauber in deinen nächsten Flug.
Häufige Fragen zum Thema Drohne registrieren
Hier gibt es oft ein Missverständnis. Du registrierst nicht die Drohne, sondern dich selbst als Drohnenpilot beziehungsweise als Drohnenbetreiber.
Praktisch alle Betreiber von Kameradrohnen. Ausgenommen sind nur Drohnen unter 250 g ohne datenerfassenden Sensor sowie echtes Spielzeug nach der Richtlinie 2009/48/EG.
Die Drohne selbst musst du nie registrieren, sehr wohl aber dich als Betreiber. Ob die Pflicht greift, hängt von Gewicht, Aufprallenergie und Sensorik deiner Drohne ab.
In Deutschland beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA), in Österreich bei Austro Control über dronespace.at. Alle Links zu den offiziellen Stellen findest du direkt im Artikel.
Ja. Sobald du registrierungspflichtig bist, musst du deine e-ID sichtbar an der Drohne anbringen. Alle Informationen dazu findest du im Artikel.
Die e-ID ist deine eindeutige Betreibernummer, die dir die zuständige Behörde nach der Registrierung zuweist. Sie gilt für alle deine Drohnen.
Deine Drohne registrierst du nicht. Du meldest dich, abhängig von deiner Drohne, als Betreiber bei der zuständigen Stelle an. Welche Voraussetzungen gelten, erfährst du in diesem Leitfaden.



Ich habe eine angemeldete Drohne DJI mini3 pro, die registriert ist. Nun kaufte ich noch eine DJI neo. Muß ich die auch wieder registrieren lassen? Bekomme ich eine neue Reg.-Nr. oder klebe ich ein Doppel der Reg.-Nr. von der Mini 3 auf die Neo?
Hallo Wolfgang,
du musst dich nur einmal beim LBA oder deiner zuständigen Behörde registrieren. Du registrierst nämlich dich selbst als Drohnenbetreiber und nicht deine einzelnen Drohnen.
Es ist egal wie viele Drohnen du danach dann kaufst. Deine Registrierungsnummer gilt für alle.