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Flugplanung & Genehmigungen

Drohne auf eigenem Grundstück fliegen – das sind die Regeln

DimitriVON DimitriVERÖFFENTLICHT 4 MIN. LESEZEIT
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Du hast eine Drohne und fragst dich, ob du sie einfach in deinem Garten steigen lassen darfst?

Kurz gesagt: Ja, auf deinem eigenen Grundstück darfst du grundsätzlich ohne behördliche Genehmigung Drohne fliegen. Allerdings gelten auch dort die Regeln der EU-Drohnenverordnung und der deutschen Luftverkehrsordnung (LuftVO) – etwa zur Flughöhe, Versicherungspflicht, Betriebskategorie und zum Schutz der Privatsphäre deiner Nachbarn.

Was du auf deinem Grundstück beachten musst

Laut §21h der Luftverkehrsordnung ist der Überflug von Wohngrundstücken mit Kameradrohnen über 250g nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt. Als Eigentümer deines Grundstücks erfüllst du diese Voraussetzung automatisch – du musst dir also keine Genehmigung selbst ausstellen.

Aber: Alle weiteren Regeln der EU-Drohnenverordnung gelten auf deinem Grundstück genauso wie überall sonst. Hier die wichtigsten Punkte:

  • Versicherungspflicht: Auch auf dem eigenen Grundstück brauchst du eine Drohnen-Haftpflichtversicherung. Die einzige Ausnahme: Flüge in geschlossenen Innenräumen.
  • Registrierung und e-ID: Ab 250g Startmasse oder wenn deine Drohne eine Kamera hat, musst du dich beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren und die e-ID an deiner Drohne anbringen.
  • EU-Kompetenznachweis: Ab 250g oder mit Kamera benötigst du mindestens den EU-Kompetenznachweis (A1/A3) – den sogenannten kleinen Drohnenführerschein.
  • Maximale Flughöhe: 120 Meter über Grund.
  • Sichtweite: Du musst deine Drohne jederzeit mit bloßem Auge sehen können (VLOS-Pflicht).
  • Geo-Zones: Liegt dein Grundstück in der Nähe eines Flughafens, einer Industrieanlage, einer Bundesfernstraße oder in einem anderen geschützten Gebiet, gelten zusätzliche Einschränkungen oder Flugverbote. Prüfe das vor dem Start direkt auf der Karte von DIPUL.

Erklärungen und Details zu den oben genannten Punkten findest du in unserem umfassenden Ratgeber zur EU-Drohnenverordnung.

Drohnen unter 250g ohne Kamera sind von der Registrierungs-, Kennzeichnungs- und Führerscheinpflicht befreit. Die allgemeinen Flugregeln wie Flughöhe, Sichtweite und Geo-Zones gelten aber auch für sie.

⚠️ Achtung: Wenn du eine Bestandsdrohne ohne C-Klassifizierung mit mehr als 250g fliegst (z. B. DJI Mavic 3, DJI Air 2S), fällt diese in die Unterkategorie A3. Dort gilt ein Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe- und Industriegebieten. Das bedeutet: In einem typischen Wohngebiet darfst du mit solchen Drohnen auf dem eigenen Grundstück faktisch nicht fliegen. Leichtere Drohnen mit C0-Klassifizierung (z. B. DJI Mini 4 Pro) sind davon nicht betroffen – sie dürfen in der Unterkategorie A1 auch in Wohngebieten betrieben werden.

Vorsicht bei Nachbarn: Privatsphäre respektieren

Selbst wenn du auf deinem Grundstück alle Regeln einhältst, gibt es einen weiteren Punkt, den du nicht vergessen solltest: die Privatsphäre deiner Nachbarn.

Sobald deine Drohne an Höhe gewinnt, erfasst die Kamera schnell auch angrenzende Grundstücke. Das Anfertigen von Aufnahmen fremder Grundstücke oder Personen ohne deren Zustimmung kann gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen. Wer also kein besonders großes Grundstück hat, wird die maximalen 120 Meter Flughöhe in der Praxis nicht ausreizen können.

In der Praxis zeigt sich, dass die meisten Konflikte durch fehlende Kommunikation entstehen – nicht durch die Regulierung selbst. Wenn du deine Nachbarn vorab kurz informierst, dass du nur dein eigenes Grundstück filmst – etwa zur Dachinspektionen oder für Testflüge – zeigen die meisten Verständnis.

Mehr zum Thema findest du in unserem Ratgeber: Mit der Drohne über fremde Grundstücke fliegen – erlaubt oder nicht?

Häufige Fragen

Brauche ich eine Versicherung, wenn ich nur auf meinem Grundstück fliege? Ja. Die Haftpflichtversicherungspflicht gilt für jeden Drohnenflug im Freien – unabhängig davon, ob du auf deinem eigenen oder einem fremden Grundstück fliegst. Nur Flüge in geschlossenen Innenräumen sind ausgenommen.

Was kann ich tun, wenn mein Nachbar sich beschwert? Bleib ruhig und erkläre freundlich, was du machst. Solange du die Regeln der EU-Drohnenverordnung und der LuftVO einhältst und keine Aufnahmen von Nachbargrundstücken anfertigst, ist dein Flug auf dem eigenen Grundstück erlaubt. Gegenseitige Rücksichtnahme hilft in den meisten Fällen mehr als ein Verweis auf Paragraphen.

Du willst sichergehen, welche Regeln an deinem Standort gelten? Dann verschaffe dir mit unserem Ratgeber Wo darf ich mit meiner Drohne fliegen? einen umfassenden Überblick inklusive Empfehlungen für geeignete Tools.

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