Du hast eine Drohne und fragst dich, ob du sie einfach in deinem Garten steigen lassen darfst?
Kurz gesagt: Ja, auf deinem eigenen Grundstück darfst du grundsätzlich ohne behördliche Genehmigung Drohne fliegen. Allerdings gelten auch dort die Regeln der EU-Drohnenverordnung und der deutschen Luftverkehrsordnung (LuftVO) – etwa zur Flughöhe, Versicherungspflicht, Betriebskategorie und zum Schutz der Privatsphäre deiner Nachbarn.
Was du auf deinem Grundstück beachten musst
Laut §21h der Luftverkehrsordnung ist der Überflug von Wohngrundstücken mit Kameradrohnen über 250g nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt. Als Eigentümer deines Grundstücks erfüllst du diese Voraussetzung automatisch – du musst dir also keine Genehmigung selbst ausstellen.
Aber: Alle weiteren Regeln der EU-Drohnenverordnung gelten auf deinem Grundstück genauso wie überall sonst. Hier die wichtigsten Punkte:
- Versicherungspflicht: Auch auf dem eigenen Grundstück brauchst du eine Drohnen-Haftpflichtversicherung. Die einzige Ausnahme: Flüge in geschlossenen Innenräumen.
- Registrierung und e-ID: Ab 250g Startmasse oder wenn deine Drohne eine Kamera hat, musst du dich beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren und die e-ID an deiner Drohne anbringen.
- EU-Kompetenznachweis: Ab 250g oder mit Kamera benötigst du mindestens den EU-Kompetenznachweis (A1/A3) – den sogenannten kleinen Drohnenführerschein.
- Maximale Flughöhe: 120 Meter über Grund.
- Sichtweite: Du musst deine Drohne jederzeit mit bloßem Auge sehen können (VLOS-Pflicht).
- Geo-Zones: Liegt dein Grundstück in der Nähe eines Flughafens, einer Industrieanlage, einer Bundesfernstraße oder in einem anderen geschützten Gebiet, gelten zusätzliche Einschränkungen oder Flugverbote. Prüfe das vor dem Start direkt auf der Karte von DIPUL.
Erklärungen und Details zu den oben genannten Punkten findest du in unserem umfassenden Ratgeber zur EU-Drohnenverordnung.
Drohnen unter 250g ohne Kamera sind von der Registrierungs-, Kennzeichnungs- und Führerscheinpflicht befreit. Die allgemeinen Flugregeln wie Flughöhe, Sichtweite und Geo-Zones gelten aber auch für sie.
⚠️ Achtung: Wenn du eine Bestandsdrohne ohne C-Klassifizierung mit mehr als 250g fliegst (z. B. DJI Mavic 3, DJI Air 2S), fällt diese in die Unterkategorie A3. Dort gilt ein Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe- und Industriegebieten. Das bedeutet: In einem typischen Wohngebiet darfst du mit solchen Drohnen auf dem eigenen Grundstück faktisch nicht fliegen. Leichtere Drohnen mit C0-Klassifizierung (z. B. DJI Mini 4 Pro) sind davon nicht betroffen – sie dürfen in der Unterkategorie A1 auch in Wohngebieten betrieben werden.
Vorsicht bei Nachbarn: Privatsphäre respektieren
Selbst wenn du auf deinem Grundstück alle Regeln einhältst, gibt es einen weiteren Punkt, den du nicht vergessen solltest: die Privatsphäre deiner Nachbarn.
Sobald deine Drohne an Höhe gewinnt, erfasst die Kamera schnell auch angrenzende Grundstücke. Das Anfertigen von Aufnahmen fremder Grundstücke oder Personen ohne deren Zustimmung kann gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen. Wer also kein besonders großes Grundstück hat, wird die maximalen 120 Meter Flughöhe in der Praxis nicht ausreizen können.
In der Praxis zeigt sich, dass die meisten Konflikte durch fehlende Kommunikation entstehen – nicht durch die Regulierung selbst. Wenn du deine Nachbarn vorab kurz informierst, dass du nur dein eigenes Grundstück filmst – etwa zur Dachinspektionen oder für Testflüge – zeigen die meisten Verständnis.
Mehr zum Thema findest du in unserem Ratgeber: Mit der Drohne über fremde Grundstücke fliegen – erlaubt oder nicht?
Häufige Fragen
Brauche ich eine Versicherung, wenn ich nur auf meinem Grundstück fliege? Ja. Die Haftpflichtversicherungspflicht gilt für jeden Drohnenflug im Freien – unabhängig davon, ob du auf deinem eigenen oder einem fremden Grundstück fliegst. Nur Flüge in geschlossenen Innenräumen sind ausgenommen.
Was kann ich tun, wenn mein Nachbar sich beschwert? Bleib ruhig und erkläre freundlich, was du machst. Solange du die Regeln der EU-Drohnenverordnung und der LuftVO einhältst und keine Aufnahmen von Nachbargrundstücken anfertigst, ist dein Flug auf dem eigenen Grundstück erlaubt. Gegenseitige Rücksichtnahme hilft in den meisten Fällen mehr als ein Verweis auf Paragraphen.
Du willst sichergehen, welche Regeln an deinem Standort gelten? Dann verschaffe dir mit unserem Ratgeber Wo darf ich mit meiner Drohne fliegen? einen umfassenden Überblick inklusive Empfehlungen für geeignete Tools.

Hallo,
Danke für den erhellenden Artikel. Sie erwähnen ja richtigerweise, dass das Recht auf Fliegen auf dem eigenen Grundstück durchaus eingeschränkt oder ganz verhindert werden kann durch die Auflagen der Drohnenverordnung. In Ihrer Aufzählung möglicher konfliktiver Vorschriften steht jedoch nicht der Mindestabstand von 150m in der Kategorie Open A3. Ist damit nicht auch das Fliegen auf dem eigenen Grundstück in A3 verboten, wenn sich das Grundstück inmitten eines Wohn-/Gewerbegebietes befindet (wie wahrscheinlich 99,9% aller Grundstücke)? Selbst wenn ich nur über meinem eigenen Grundstück schwebe, bin ich dann ja nie mehr als 150m außerhalb der Grenzen des Wohn-/Gewerbegebietes. Man könnte höchstens noch spitzfindig argumentieren bei Grundstücken, die so groß sind, dass ich über dem Grundstück fliegen, aber trotzdem mindestens 150m Abstand zu allen Grundstücksgrenzen einhalten kann. Aber selbst dann lese ich die aktuelle Drohnenverordnung eigentlich so, dass das nicht erlaubt wäre. Der Mindestabstand zum Wohngebiet wird erfordert, unabhängig davon, wem das Grundstück gehört, über dem ich fliege. Oder sehen Sie das anders?
Hallo David,
doch, das siehst du unserer Meinung nach richtig. Daher versteckt sich dieser Hinweis von uns bereits oberhalb der Liste. 🙂
Zitat:
„Achtet jedoch auf den Mindestabstand von 150m zu Wohngebieten, wenn die zu fliegende Drohne nach Unterkategorie A3 der Kategorie OPEN betrieben wird! Ebenso […]“.
Evtl. hast du das nur überlesen. Dann ziehen wir in Erwägung den Hinweis auch nochmals in die Liste zu packen.
Viele Grüße
Dimitri
Hallo Dimitri,
Danke für Deine schnelle Klarstellung!
Den Hinweis vor der Liste hatte ich gesehen, aber da der Punkt dann in der Liste nicht mehr auftauchte war ich nicht sicher, wie Ihr ihn genau interpretiert.
Faktisch ist damit ja leider das Fliegen auf eigenen (Firmen-)Grundstücken in A3 eigentlich immer verboten (außer man hat ein Grundstück in der kasachischen Steppe) 🙂. Das ist für mich als „Berufspilot“ für eine große Firma mit großem Eigenbedarf für Flüge auf eigenen Geländen leider die größte Einschränkung durch die EU Drohnenverordnung. Aber da hilft dann wahrscheinlich nur das neue Standard-Szenario STS-01.
Danke nochmal und viele Grüße,
David
Hallo Dimitri,
„Das Fliegen einer Drohne auf dem eigenen Grundstück ist in der Regel problemlos möglich.“
Du meinst, dass Drohnenpiloten in der Regel den großen Drohnenführerschein besitzen? Denn nur mit diesem fällt der 150-m-Mindestabstand zu Wohngebieten. Ich finde, dass dieser wichtige Hinweis zum Fliegen auf dem eigenen Grundstück ausdrücklich erwähnt gehört.
Heinz
Hallo Heinz-Jürgen,
danke für deinen Kommentar.
Der Hinweis mit den 150m zu Wohngebieten für die Unterkategorie A3 findet sich ja bereits im Artikel in einem gelben Hinweiskasten wieder.
Viele Grüße
Dimitri
Hallo,
ich bin ein absoluter Neuling und blicke noch nicht ganz durch. Eigentlich interessiere ich mich überhaupt nicht für Drohnen als solche. Mein Interesse gilt allein der Inspektion unseres eigenen Daches. Neulich hatten wir einen größeren Wasserschaden durch einen einzigen verrutschten Dachziegel, wo sich schnell Schimmel auf dem nassen Mauerwerk bildete. Dabei hatte ich das Dach noch einige Wochen vorher physisch inspiziert. Wir würden nun gern mit einer Kamera-Drohne monatlich (auch im Winter, wo Dachbesteigungen nicht ungefährlich sind) in max. 15 m Höhe unser Dach kontrollieren. Wir wohnen allerdings in einem Eck-Reihenhaus mitten im Wohngebiet. Ich frage mich jetzt, ob wir für diesen Zwecke a) einen Drohnenführerschein und b) eine Genehmigung brauchen. Meine direkten Nachbarinnen hätten sicher nichts dagegen, würden sich womöglich sogar an dem Projekt beteiligen. Und drittens: Welche Art von Drohne reicht für sowas aus?
Ich habe was vergessen: Ich wüsste auch gern noch, ob ich bereits registriert und versichert sein muss, wenn ich mit einer gekauften DJI Mini 2 über meinem eigenen Grundstück erst mal nur ausprobieren würde, ob das für meine Zwecke taugt.