Wer seine Drohne ohne Rücksicht auf die geltenden Regeln fliegt, riskiert Bußgelder von bis zu 50.000 Euro – und im Extremfall sogar strafrechtliche Konsequenzen.
Kurz gesagt: Verstöße gegen die EU-Drohnenverordnung und das nationale Luftverkehrsrecht werden als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet (§58 LuftVG). Einen festen Bußgeldkatalog wie im Straßenverkehr gibt es nicht – die tatsächliche Höhe hängt vom Einzelfall ab. In der Praxis bewegen sich Bußgelder bei fahrlässigen Verstößen oft im dreistelligen bis niedrigen vierstelligen Bereich.
Was droht in der Praxis? Konkrete Urteile
Gerichtsentscheidungen zu Drohnenverstößen sind noch vergleichsweise selten, da viele Verstöße schlicht niemandem auffallen. Es gibt aber dokumentierte Fälle, die zeigen, wie Gerichte tatsächlich urteilen:
AG Schwerin – 1.250 Euro Bußgeld (Az. 35 OWi 6/23, Urteil vom 05.04.2023): Ein Drohnenpilot ließ seine DJI Mini 2 über einer Demonstration mit rund 1.000 Personen fliegen. Das Gericht stellte fünf Verstöße fest: fehlende Registrierungsnummer an der Drohne, Unterschreitung des 100-Meter-Abstands zu einer Bundesfernstraße, einer Bundeswasserstraße und einer Bahnanlage sowie das Überfliegen einer Menschenansammlung. Die Bußgeldbehörde hatte den Piloten durch Polizeibeamte vor Ort identifiziert. Das Gericht stufte das Verhalten als fahrlässig ein und blieb mit 1.250 Euro weit unter dem möglichen Höchstbetrag von 50.000 Euro. Mehr Details zu diesem Fall findest du bei der Deutschen Anwaltauskunft und bei RechtsTipp24.
AG Riesa – Drohne über Privatgrundstück abgeschossen (Az. 9 Cs 926 Js 3044/19, Urteil vom 24.04.2019): In diesem Fall wurde nicht der Pilot, sondern der Grundstückseigentümer angeklagt – wegen Sachbeschädigung, nachdem er eine Kameradrohne mit einem Luftgewehr abgeschossen hatte. Das Gericht sprach ihn frei und bewertete den Abschuss als gerechtfertigten Notstand (§228 BGB). Das Gericht stellte außerdem fest, dass der Drohnenüberflug selbst gegen die LuftVO und gegen §201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs) verstoßen haben dürfte. Gegen den Drohnenpiloten lief zum Zeitpunkt des Urteils ein separates Bußgeldverfahren. Details dazu bei der Legal Tribune Online.
Beide Fälle zeigen: Die Behörden gehen zunehmend konsequenter vor, und auch andere Betroffene wehren sich mit rechtlichen Mitteln gegen unerlaubte Drohnenflüge.
Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er liefert eine Orientierung zu den uns bekannten Regelungen. Im Zweifelsfall sollte ein Rechtsanwalt kontaktiert werden.
So vermeidest du Bußgelder
Die Grundlage für legale Drohnenflüge bildet die EU-Drohnenverordnung (DVO 2019/947) zusammen mit dem nationalen Luftverkehrsrecht (LuftVG, LuftVO). Wer sich mit diesen Regelungen vertraut macht, ist auf der sicheren Seite. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Registrierung: Registriere dich als UAS-Betreiber beim LBA und bringe die Registrierungsnummer (e-ID) an deiner Drohne an – auch bei Drohnen unter 250 g mit Kamera.
- Flugverbotszonen einhalten: Fliege nur in erlaubten Gebieten. In Flugverbotszonen (z. B. Flughäfen, Naturschutzgebiete, Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften) brauchst du eine Ausnahmegenehmigung.
- Maximale Flughöhe: 120 Meter über Grund in der Open Category.
- Sichtflug (VLOS): Die Drohne muss jederzeit mit bloßem Auge erkennbar bleiben. Für BVLOS-Flüge brauchst du eine Betriebsgenehmigung in der Specific Category.
- Drohnenführerschein: Je nach Drohnenklasse und Unterkategorie ist ein EU-Kompetenznachweis oder ein EU-Fernpilotenzeugnis erforderlich. Führe ihn beim Flug immer mit.
- Abstandsregeln: Halte mindestens 100 Meter Abstand zu Bundesfernstraßen, Bahnstrecken und Bundeswasserstraßen ein (§21h LuftVO).
- Wohngrundstücke: Über Wohngrundstücken gelten besondere Einschränkungen. Je nach Drohnenklasse und Flughöhe kann das Einverständnis der Grundstückseigentümer erforderlich sein (§21h LuftVO).
- Menschenansammlungen: Das Überfliegen von Menschenansammlungen ist in der Open Category grundsätzlich verboten.
Einen umfassenden Überblick über alle geltenden Regelungen findest du in unserem Ratgeber zur EU-Drohnenverordnung.
Versicherung ist Pflicht
Unabhängig von Größe, Gewicht oder Nutzungszweck: Ohne Drohnen-Haftpflichtversicherung darfst du in Deutschland nicht fliegen. Das gilt für den Hobbyflug im eigenen Garten genauso wie für den gewerblichen Einsatz. Prüfe genau, ob deine bestehende Haftpflichtversicherung Drohnenflüge abdeckt – das Kleingedruckte entscheidet. Manche privaten Haftpflichtversicherungen decken Drohnen mit ab, aber oft nur unter bestimmten Bedingungen.
Nicht nur Bußgelder: Weitere mögliche Konsequenzen
Neben Bußgeldern können Drohnenverstöße weitere Konsequenzen haben:
Beschlagnahme der Drohne: Wenn deine Drohne eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt, kann sie von den Behörden beschlagnahmt werden.
Verletzung von Persönlichkeitsrechten (§201a StGB): Wer mit der Drohne unerlaubt in den höchstpersönlichen Lebensbereich anderer filmt – etwa in nicht einsehbare Gärten oder durch Fenster – riskiert eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.
Gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr (§315 StGB): Dieser Tatbestand greift nur in Extremfällen, etwa wenn eine Drohne den Landeanflug eines Flugzeugs konkret gefährdet. Das Strafmaß reicht hier von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. In minder schweren Fällen sind es drei Monate bis fünf Jahre, bei fahrlässiger Begehung bis zu fünf Jahre oder Geldstrafe. Für typische Drohnenverstöße (z. B. Fliegen ohne Registrierung, Abstandsverstöße) ist §315 StGB in der Regel nicht einschlägig – hier greifen die Bußgeldvorschriften des Luftverkehrsgesetzes.
Deine nächsten Schritte
Du willst sicherstellen, dass du bei deinem nächsten Flug alles richtig machst? In unserem umfassenden Ratgeber zur EU-Drohnenverordnung findest du alle aktuell gültigen Regelungen, Flugverbotszonen und Anforderungen an Führerscheine und Registrierung – kompakt und verständlich aufbereitet.

Bin heute zufällig auf eure Website gestossen und bin sicher 1 Std. hängen geblieben. Kompliment, sehr interessante Lektüre. Bin jetzt schon gespannt auf den Newsletter!
Gruss aus der 🇨🇭
Hallo Othmar,
vielen, vielen Dank für dein Kompliment! Wir freuen uns, dass dir die Inhalte so gut gefallen und geben unser Bestes dich auch in Zukunft nicht zu enttäuschen 🙂