Wann brauche ich eine Betriebsgenehmigung für meine Drohne?

Dimitri
Von Dimitri - Plattform & Content Manager
14 Min. Lesezeit

Du planst einen Drohnenflug und fragst dich, ob du dafür eine Betriebsgenehmigung benötigst? Die Antwort darauf ist nicht immer auf den ersten Blick klar. Manche Flüge fallen problemlos in die offene Kategorie, andere erfordern eine Betriebsgenehmigung in der speziellen Kategorie – und dann musst du wissen, welchen Weg du einschlagen sollst.

Das musst du wissen

  • Eine Betriebsgenehmigung wird fällig, wenn dein Drohnenflug die Grenzen der offenen Kategorie überschreitet
  • Typische Fälle: Flüge über 120 m, BVLOS-Einsätze, Drohnen über 25 kg oder bestimmte Flüge in sensiblen Gebieten
  • Mit einem einfachen Selbsttest kannst du in wenigen Minuten herausfinden, ob du eine Genehmigung brauchst
  • Es gibt vier verschiedene Wege zur Betriebsgenehmigung: STS, PDRA, SORA und LUC – welcher für dich passt, erfährst du hier
  • Dieser Ratgeber hilft dir bei der Einordnung und verlinkt zu den passenden Detailartikeln für den nächsten Schritt

Die drei Drohnenkategorien: Wo stehst du?

Die EU-Drohnenverordnung teilt alle Drohnenflüge in drei Kategorien ein: Open (offen), Specific (speziell) und Certified (zulassungspflichtig). Für die überwiegende Mehrheit der Drohnenpiloten sind die ersten beiden relevant.

Offene Kategorie: Fliegen ohne Genehmigung

In der offenen Kategorie darfst du ohne Betriebsgenehmigung fliegen, solange du bestimmte Rahmenbedingungen einhältst:

  • Maximale Flughöhe: 120 m über Grund
  • Maximales Drohnengewicht: unter 25 kg
  • Flug in Sichtweite (VLOS)
  • Einhaltung der Mindestabstände zu Menschen und sensiblen Gebieten (je nach Unterkategorie A1, A2 oder A3)
  • Kein Abwurf von Gegenständen mit der Drohne erlaubt

Die offene Kategorie deckt die meisten privaten Hobby-Flüge und viele kommerzielle Standardeinsätze ab – zum Beispiel Immobilienfotografie, einfache Inspektionen oder Landschaftsaufnahmen.

Spezielle Kategorie: Hier wird eine Betriebsgenehmigung nötig

Sobald du den Rahmen der offenen Kategorie verlässt, landest du in der speziellen Kategorie. Das passiert zum Beispiel, wenn du:

  • Höher als 120 m fliegen möchtest
  • Außerhalb deiner Sichtweite (BVLOS) operieren willst
  • Eine Drohne über 25 kg nutzt
  • Näher an Menschen oder sensible Gebiete heranfliegen musst, als in der offenen Kategorie erlaubt

Für Flüge in der speziellen Kategorie benötigst du eine Betriebsgenehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde. Dafür stehen dir vier verschiedene Wege zur Verfügung, die wir weiter unten im Detail erklären.

Der Selbsttest: Brauche ich eine Betriebsgenehmigung?

Beantworte die folgenden Fragen zu deinem geplanten Drohnenflug. Sobald du bei mindestens einer Frage mit „Ja“ antwortest, verlässt du die offene Kategorie und benötigst eine Betriebsgenehmigung.

Frage 1: Flughöhe

Fliege ich höher als 120 m über Grund?

In der offenen Kategorie gilt eine strikte Höhenbegrenzung von 120 m. Ausnahmen gibt es nur in unmittelbarer Nähe (bis 50 m horizontal) zu Bauwerken oder natürlichen Hindernissen – dann darfst du bis zu 120 m über dem Hindernis fliegen.

Wenn Nein: Weiter zu Frage 2
Wenn Ja: Du benötigst eine Betriebsgenehmigung → Prüfe deine Genehmigungsoptionen

Frage 2: Sichtweite

Fliege ich außerhalb meiner Sichtweite (BVLOS)?

VLOS (Visual Line of Sight) bedeutet, dass du die Drohne jederzeit mit bloßem Auge sehen kannst – ohne technische Hilfsmittel. FPV-Flüge mit Beobachter sind in der offenen Kategorie unter bestimmten Bedingungen erlaubt, echte BVLOS-Einsätze jedoch nicht.

Wenn Nein: Weiter zu Frage 3
Wenn Ja: Du benötigst eine Betriebsgenehmigung → Prüfe deine Genehmigungsoptionen

Frage 3: Drohnengewicht

Wiegt meine Drohne 25 kg oder mehr?

Die offene Kategorie ist auf Drohnen unter 25 kg begrenzt. Schwerere Systeme – oft professionelle Inspektions- oder Vermessungsdrohnen – fallen automatisch in die spezielle Kategorie.

Wenn Nein: Weiter zu Frage 4
Wenn Ja: Du benötigst eine Betriebsgenehmigung → Prüfe deine Genehmigungsoptionen

Frage 4: Abstände und Gebiete

Muss ich näher an Menschen oder sensible Gebiete heran, als in meiner Unterkategorie erlaubt?

Die Mindestabstände in der offenen Kategorie hängen von der Drohnenklasse und der Unterkategorie (A1, A2, A3) ab:

  • A1: Überflug von unbeteiligten Personen möglich (nur C0 und C1)
  • A2: Mindestens 30 m zu unbeteiligten Personen (mit A2-Zeugnis im Langsam-Modus 5 m)
  • A3: Mindestens 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten

Wenn du beispielsweise mit einer C2-Drohne ohne A2-Zeugnis über einem Industriegebiet in 50 m Höhe fliegen möchtest, verstößt du gegen die A3-Regel (150 m Mindestabstand).

Wenn Nein: Du fliegst in der offenen Kategorie – keine Betriebsgenehmigung nötig
Wenn Ja: Du benötigst eine Betriebsgenehmigung → Prüfe deine Genehmigungsoptionen

Sonderfälle und Geozonen

Fliege ich in einem geografischen Gebiet mit Einschränkungen?

Auch wenn dein Flug formal in die offene Kategorie passt, können lokale Geozonen (Flugverbotszonen, Flughafennähe, Naturschutzgebiete) zusätzliche Genehmigungen erfordern. Diese sind unabhängig von SORA zu klären, können aber bedeuten, dass du zusätzlich in die spezielle Kategorie wechseln musst.

Prüfe immer die Drohnenkarte von DIPUL oder vergleichbare Tools, bevor du abhebst.

Ergebnis: Du brauchst eine Betriebsgenehmigung – und jetzt?

Wenn du bei mindestens einer der Fragen mit „Ja“ geantwortet hast, fliegst du in der speziellen Kategorie. Das bedeutet: Du benötigst eine Betriebsgenehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde.

Die vier Wege zur Betriebsgenehmigung

Du hast vier Möglichkeiten, eine Genehmigung für die spezielle Kategorie zu erhalten:

1. Standardszenario (STS)

Standardszenarien sind vordefinierte Betriebsrahmen mit festgelegten Risikobewertungen. Du reichst lediglich eine Meldung und ein Betriebshandbuch ein. Aktuell gibt es zwei Szenarien:

  • STS-01: VLOS-Flüge über kontrollierter Bodenfläche in bewohnten Gebieten
  • STS-02: BVLOS-Flüge mit Luftraumbeobachtern über kontrollierter Bodenfläche in dünn besiedelten Gebieten

Vorteil: Schnell und unkompliziert
Nachteil: Nur für sehr spezifische Einsatzprofile anwendbar

2. Vordefinierte Risikobewertung (PDRA)

PDRAs sind ähnlich wie STS, aber mit etwas mehr Flexibilität. Sie decken die gleichen Einsatzszenarien ab, erfordern jedoch keine C5/C6-Klassifizierung der Drohne.

Vorteil: Etwas flexibler als STS
Nachteil: Immer noch auf eng definierte Szenarien begrenzt

3. SORA-Antrag (Specific Operations Risk Assessment)

SORA ist der individuellste und flexibelste Weg zur Genehmigung. Du erstellst eine vollständige Risikobewertung für deinen spezifischen Einsatz – angepasst an deine Drohne, dein Einsatzgebiet und dein Betriebskonzept. In der Praxis meist die einzige echte Option für deine Betriebsgenehmigung.

Vorteil: Maximale Flexibilität, für nahezu jeden Einsatz anwendbar
Nachteil: Zeitaufwändig und komplex

Du brauchst SORA, wenn:

  • Dein Einsatz nicht in ein STS oder PDRA passt
  • Du regelmäßig unterschiedliche Missionen fliegst
  • Du komplexe oder risikoreiche Operationen planst (z.B. Flughafennähe, BVLOS über längere Strecken)

4. Light UAS Operator Certificate (LUC)

Das LUC ist eine umfassende Betreiberzertifizierung für Organisationen, die regelmäßig in der speziellen Kategorie operieren. Es funktioniert wie ein „Blanko-Genehmigung“ für definierte Einsatzprofile.

Vorteil: Ideal für Unternehmen mit wiederkehrenden Einsätzen
Nachteil: Für Drohnenpiloten meist keine Option auf Grund von extrem hohen Anforderungen

Welches Verfahren zur Betriebsgenehmigung passt zu mir?

Jetzt weißt du, dass du eine Betriebsgenehmigung brauchst – aber welche der vier Optionen ist die richtige für deinen Einsatz?

Für einen detaillierten Vergleich aller vier Verfahren mit vollständigen Voraussetzungen, Vor- und Nachteilen, Kostenübersicht, Bearbeitungszeiten und konkreten Einsatzbeispielen lies unseren umfassenden Artikel STS, PDRA, SORA und LUC im Vergleich: Welches Verfahren zur Betriebsgenehmigung passt zu dir?.

Hier eine erste Orientierungshilfe:

STS oder PDRA könnte passen, wenn:

  • Dein Einsatz sehr standardisiert und wiederholbar ist
  • Du über einen kontrollierten Bodenbereich verfügst
  • Deine Anforderungen in eines der vordefinierten Szenarien passen

SORA brauchst du wahrscheinlich, wenn:

  • Dein Einsatz nicht in vordefinierte Szenarien passt
  • Du an wechselnden Orten mit unterschiedlichen Bedingungen fliegst
  • Du individuelle Anforderungen hast (z.B. BVLOS über längere Strecken)

LUC ist interessant, wenn:

  • Du ein Unternehmen mit sehr häufigen Einsätzen in der speziellen Kategorie bist
  • Du die Wartezeiten auf Behördengenehmigungen verkürzen möchtest

Du bist dir unsicher, welches Verfahren du brauchst?

Unser Ratgeber Wann muss ich einen SORA-Antrag machen? hilft dir mit einer konkreten Checkliste, einem Entscheidungsbaum und praktischen Beispielen bei der Entscheidung zwischen den vier Verfahren.

Du weißt bereits, dass du SORA brauchst?

Unser SORA-Antrag Leitfaden 2026 führt dich Schritt für Schritt durch den gesamten Antragsprozess – von der Risikobewertung bis zur Genehmigung.

Typische Einsatzfälle für Betriebsgenehmigungen

Hier sind konkrete Beispiele, wann du mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Betriebsgenehmigung brauchst und welche Option sich anbietet:

Inspektion von Windkraftanlagen: Flughöhe oft über 120 m → SORA (wegen individueller Anforderungen)

VLOS-Flüge über kontrollierter Bodenfläche in Städten: → STS-01 (wenn Kriterien erfüllt)

Pipeline- und Infrastrukturinspektion: BVLOS-Flüge über längere Strecken → SORA (außerhalb STS-Rahmen)

Landwirtschaftliche Drohneneinsätze (Düngung, Pflanzenschutz): → DE.STS.FARM (nationales Standardszenario)

Vermessung großer Areale: BVLOS-Einsätze mit automatisierten Flugpfaden → Prüfen: PDRA oder SORA

Einsätze in Flughafennähe: Höhenbeschränkungen und Luftraumklassen → SORA (individuelle Risikobewertung nötig)

Professionelle Foto-/Videoproduktion in Städten: Wenn Mindestabstände unterschritten werden → Prüfen: STS-01 oder SORA

Regelmäßige Inspektionen für Industrieunternehmen: → LUC (lohnt sich bei wiederkehrenden Einsätzen)

Häufige Irrtümer über Betriebsgenehmigungen

„Ich brauche immer eine Betriebsgenehmigung, wenn ich gewerblich fliege“

Falsch. Viele kommerzielle Einsätze – Immobilienfotografie, einfache Inspektionen, Landschaftsaufnahmen – lassen sich problemlos in der offenen Kategorie durchführen. Eine Betriebsgenehmigung wird nur fällig, wenn du die Grenzen der offenen Kategorie überschreitest.

„Betriebsgenehmigungen sind nur für große Unternehmen“

Nein. Auch Einzelpiloten können und sollten Betriebsgenehmigungen beantragen, wenn ihr Einsatz die offene Kategorie verlässt. STS und PDRA sind sogar bewusst für kleinere Betreiber konzipiert.

„Einmal genehmigt, gilt das für alle meine Flüge“

Nein. Jede Betriebsgenehmigung gilt nur für das spezifische Betriebskonzept, das du eingereicht hast. Änderungen am Einsatzgebiet, der Drohne oder den Rahmenbedingungen erfordern eine neue Bewertung oder Änderungsantrag.

Nächste Schritte: So geht es weiter

Du weißt jetzt, ob du eine Betriebsgenehmigung brauchst? Dann sind das deine nächsten Schritte:

Wenn du in der offenen Kategorie bleibst

Perfekt – du kannst direkt loslegen. Stelle sicher, dass du:

  • Als UAS-Betreiber registriert bist
  • Den passenden Kompetenznachweis (A1/A3 oder A2) besitzt
  • Deine Drohne mit der E-ID gekennzeichnet ist
  • Eine gültige Drohnen-Haftpflichtversicherung hast

Wenn du eine Betriebsgenehmigung brauchst

Entscheide zunächst, welche der vier Optionen zu deinem Einsatz passt:

→ STS/PDRA passt: Prüfe die Standardszenarien und reiche eine Betriebserklärung ein

→ Individuelle Lösung nötig: Lies unseren Ratgeber „Wann muss ich einen SORA-Antrag machen?“ für eine detaillierte Entscheidungshilfe zwischen den Genehmigungsarten

→ Du weißt bereits, dass du SORA brauchst: Unser kommender SORA-Leitfaden 2026 führt dich Schritt für Schritt durch den Antragsprozess

→ Du brauchst Unterstützung: Tools wie wingman by skyzr digitalisieren die SORA-Risikobewertung und sparen bis zu 75 % der Zeit gegenüber manueller Bearbeitung

Weitere Informationen findest du für Deutschland beim LBA und für Österreich bei der Austro Control.

Zusammenfassung

Du brauchst eine Betriebsgenehmigung, wenn:

  • Du höher als 120 m fliegen möchtest
  • Du außerhalb der Sichtweite (BVLOS) operieren willst
  • Deine Drohne 25 kg oder mehr wiegt
  • Du die Mindestabstände zu Menschen oder sensiblen Gebieten unterschreiten musst

Du brauchst keine Betriebsgenehmigung, wenn:

  • Dein Flug alle Rahmenbedingungen der offenen Kategorie erfüllt
  • Du dich an die Höhenbegrenzung von 120 m hältst
  • Du in Sichtweite fliegst
  • Du die Mindestabstände einhältst

Die vier Wege zur Betriebsgenehmigung:

  • STS: Schnell, für Standardszenarien
  • PDRA: Flexibler als STS, vordefinierte Risikobewertung
  • SORA: Maximale Flexibilität, individuelle Bewertung → Mehr zu SORA
  • LUC: Für Unternehmen mit wiederkehrenden Einsätzen

Mit diesem Selbsttest hast du eine klare Grundlage, um einzuschätzen, ob du eine Betriebsgenehmigung brauchst und welche Option für dich passt. Im Zweifelsfall lohnt sich eine kurze Rücksprache mit der zuständigen Luftfahrtbehörde – so vermeidest du unnötigen Aufwand oder rechtliche Probleme.

Bereit für den nächsten Schritt? Lies unseren vollständigen SORA-Leitfaden 2026 (coming soon) für eine detaillierte Anleitung zur Antragstellung – oder nutze wingman by skyzr, um den Prozess zu beschleunigen und professionell zu dokumentieren.

War dieser Beitrag hilfreich?

Vielen Dank für dein Feedback!
Diesen Artikel teilen
Plattform & Content Manager
Follow
Mein Name ist Dimitri Wolf, ich arbeite als Plattform- und Content-Manager bei skyzr und beschäftige mich seit 2016 mit Drohnen. Mit meinen Beiträgen möchte ich dir helfen, die teils komplexen Themen rund um Drohnen besser zu verstehen und dein Wissen und Können zu erweitern, damit du es praktisch anwenden kannst.
10% Gutschein für deine skyzr Mitgliedschaft 🎁
NEwsletter
Melde dich kostenlos für unseren Newsletter an und erhalte als Dankeschön einen 10% Gutschein für deine Mitgliedschaft als Drohnenpilot auf skyzr.
flightstack_logo_white

von Planung bis Takeoff

Die bisherige „Plattform“ mit Drohnenverwaltung, Wetterdaten, Fluglogbuch, Auftragsvermittlung und mehr.

wingman by skyzr logo

unsere digitale Risikobewertung