Drohnenflüge in Wien nun schneller und günstiger umsetzbar

Dank einer Anpassung der Bewilligungspflicht für Drohnen in Österreichs Flugbeschränkungsgebieten sind Drohnenflüge hier nun unter bestimmten Bedingungen ohne Bewilligung umsetzbar. Wir klären über die Hintergründe auf.

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von
Dimitri Wolf
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2022

Relativ unbemerkt ist am 12. August 2022 in Österreich eine neue Regelung in Kraft getreten. Diese ermöglicht es unter bestimmten Bedingungen, Drohnenflüge in Flugbeschränkungsgebieten innerhalb von Österreich, beispielsweise in der Hauptstadt Wien, ohne Bewilligung der Austro Control durchführen zu können. Wir erklären Ihnen, welche Bedingungen nun greifen und welche Vorteile das nun mit sich bringt.

Inhaltsverzeichnis

Bisheriger Stand

Bis zum 11. August 2022 war es in Wien und anderen Flugbeschränkungsgebieten in Österreich notwendig, für jeden Drohnenflug die Bewilligung der Austro Control einzuholen. Dabei sind Kosten in Höhe von rund 500-700€ sowie eine zum Teil mehrwöchige Wartezeit entstanden. Einzig und alleine nur für die Bewilligung. Spontane oder kurzfristig geplante Drohnenflüge waren dadurch quasi unmöglich.

Das ist jetzt neu

Das ist seit dem 12. August 2022 nun aber nicht mehr immer der Fall. Denn wiegt die Drohne weniger als 250 g und fliegt nicht höher als 30 m über Grund entfällt die Bewilligung der Austro Control nun vollständig. Wer den Einsatz von Drohnen innerhalb von Wien in Betracht zieht, bekommt somit also prinzipiell mehr Spielraum bei der zeitlichen Planung und spart unter den genannten Bedingungen mindestens 500€. Der Einsatz von Drohnen wird für viele Unternehmen somit deutlich attraktiver.

Bitte beachten Sie, dass ab dem 12.08.2022 Flüge mit unbemannten Luftfahrzeugen unter 250 g und unter 30 m Flughöhe innerhalb der Flugbeschränkungsgebiete keiner Bewilligung mehr bedürfen. Quelle: Austro Control

Aber Achtung: Fällt der Drohnenflug in einen 2,5km Radius eines der vielen als Flugplätze gekennzeichneten Areale, wird auch für Mini Drohnen eine Bewilligung vorausgesetzt! Das schränkt diese potenziell große Erleichterung dann doch wieder sehr ein.

Anwendungsgebiete von Drohnen <250g

Dank moderner Technik, die auch bereits in kleinen Drohnenmodellen unterhalb von 250g steckt, ist die Umsetzung von einer Vielzahl von Anwendungsfällen (Einsatzgebiete von Drohnen) mit der Neuregelung deutlich einfacher, schneller und günstiger möglich. Gerne besprechen wir mit Ihnen ihr Vorhaben und geben Ihnen eine Einschätzung. Im Anschluss helfen wir ihnen gerne bei der Vermittlung eines geeigneten Drohnendienstleisters.

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