Erfahren Sie, welche rechtlichen Rahmenbedingungen für Drohnenflüge auf und über dem eigenen Firmengelände gelten und wie Sie Drohnen rechtskonform einsetzen können.
Der Einsatz von Drohnen hat sich für viele Unternehmen als äußerst nützlich erwiesen. Ob Gebäudeinspektionen, eindrucksvolle Marketing-Aufnahmen, präzise Vermessungen oder die Erstellung detaillierter 3D-Modelle – die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig. Diese Technologie bietet nicht nur erhebliche Effizienz- und Kostenvorteile, sondern ermöglicht auch neue Perspektiven und Einblicke, die mit herkömmlichen Methoden nur schwer oder gar nicht zu erreichen sind.
Vor dem Einsatz einer Drohne über dem eigenen Betriebsgelände sind jedoch einige rechtliche Aspekte zu beachten. In diesem Beitrag beleuchten wir die rechtlichen Rahmenbedingungen und geben Ihnen alle notwendigen Informationen, damit Ihr Drohnenprojekt rechtssicher und erfolgreich durchgeführt werden kann.
💡Auf einen Blick – Was Sie wissen müssen
- Grundsätzlich dürfen Sie Drohnen auf Ihrem Firmengelände ohne weitere Genehmigung einsetzen.
- Allerdings müssen Sie die Umgebung und mögliche Flugverbotszonen beachten. Hier helfen Tools.
- Auch auf dem eigenen Betriebsgelände gelten Gesetze. Unter anderem die Versicherungspflicht für Drohnen sowie die Einhaltung vorgegebener Flugparameter (Höhe, Sichtkontakt, Menschenansammlungen etc.).
- Für viele Einschränkungen können Ausnahmegenehmigungen beantragt werden.
- Gut zu wissen: Drohnenflüge in Innenräumen unterliegen keinerlei Luftrechtlicher Regelungen. Sämtliche andere Gesetze zur Arbeitssicherheit und Co. haben natürlich weiterhin Bestand.
Rechtliche Grundlagen
Keine Angst, wir werden Sie hier nicht mit allen bestehenden Paragraphen bombardieren. Das würde den Rahmen sprengen. Aber Sie sollten wissen, welche Grundregeln gelten und wo sie definiert sind.
In der EU gilt seit Ende 2020 die EU-Drohnenverordnung der EASA. Die darin enthaltenen Vorgaben werden von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt. In Deutschland erfolgt diese Umsetzung in der LuftVO. Denn Drohnen sind genauso Teil des Luftverkehrs wie echte Flugzeuge.
Was ist nun für Sie als Unternehmen in Bezug auf die Vorschriften und das Fliegen auf dem eigenen Firmengelände wichtig?
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Anforderungen an den Drohnenflug auf dem eigenen Firmengelände
Das Grundstück
Zunächst einmal gibt es gute Nachrichten: Auf Ihrem eigenen Firmengelände können Sie in der Regel ohne Probleme Drohnen betreiben. Sie müssen niemanden um Erlaubnis fragen, wenn Sie Eigentümer oder Nutzungsberechtigter des Grundstücks sind. Andernfalls müssen Sie die Erlaubnis des Eigentümers einholen.
Wenn Sie Pech haben, befindet sich Ihr Firmengelände in einer sogenannten „Geographischen Zone“, die von der Landesluftfahrtbehörde für Drohnenflüge gesperrt ist. Dies kann z.B. in Naturschutzgebieten, in der Nähe von Regierungsgebäuden, in der Nähe von Bundesstraßen oder Flughäfen der Fall sein. Sollte dies der Fall sein, ist der Flug auf Ihrem Grundstück nicht erlaubt oder bedarf der Genehmigung der jeweils zuständigen Behörde. Ob Ihr Grundstück betroffen ist, können Sie mit dem offiziellen Kartentool des DIPUL (Bundesministerium für Digitales und Verkehr) prüfen.
Fliegen Sie die Drohne ausschließlich in Innenräumen Ihres Unternehmens, unterliegen Sie übrigens keinerlei Drohnenregularien. Die Drohne nimmt auf diese Weise nämlich nicht am Flugverkehr teil.
Der Drohnenflug
Darüber hinaus müssen Sie jedoch die geltenden Vorschriften für den Betrieb von Drohnen einhalten, unabhängig davon, ob es sich um Ihr Grundstück handelt oder nicht. Dazu gehören folgende Punkte
- Die Drohne wiegt weniger als 25kg.
- Die maximale Flughöhe beträgt 120m.
- Der Drohnenflug findet in sicherer Entfernung von Menschen und nicht über Menschenansammlungen statt.
- Der Flug findet in ununterbrochenem Sichtkontakt zur Drohne statt. Bei FPV-Flügen muss ein weiterer Beobachter die Drohne stets im Blick haben.
- Es werden keine gefährlichen Güter transportiert.
- Es werden keine Gegenstände von der Drohne abgeworfen.
Wenn alle diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie die Drohne auf Ihrem Betriebsgelände auch ohne behördliche Genehmigung fliegen. Sie fliegen dann in der sogenannten Offenen Kategorie.
Trifft auch nur eine dieser Voraussetzungen nicht zu, wechseln Sie von der Offenen Kategorie in die Spezifische Kategorie. Für den Drohnenflug ist dann eine Betriebsgenehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde erforderlich. Dies ist mit Kosten, Zeit und Aufwand verbunden.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung aller erforderlicher Genehmigungen. Nutzen Sie dafür doch im ersten Schritt unsere kostenlose Erstberatung.
Der Drohnenpilot
Auch für den Drohnenpiloten selbst gelten einige Anforderungen die erfüllt sein müssen, damit der Flug ohne Genehmigung stattfinden kann.
- Das Mindestalter beträgt in der Regel 16 Jahre (Deutschland), kann aber von den Mitgliedstaaten auf 12 Jahre herabgesetzt werden (siehe lokale Regelungen).
- Je nach Drohnenmodell und Umgebung in der geflogen wird, ist unter Umständen ein umgangssprachlich als „Drohnenführerschein“ bezeichneter Nachweis notwendig.
- Der Drohnenpilot muss über einen entsprechenden Versicherungsnachweis verfügen, der gewerbliche Drohnenflüge abdeckt.
Zuständige Behörden
Eine Liste der zuständigen Landesluftfahrtbehörden mit den entsprechenden Kontaktdaten finden Sie direkt auf der Seite des LBA.
Datenschutz
Der Einsatz von Drohnen auf dem Betriebsgelände wirft neben technischen und rechtlichen Herausforderungen auch Fragen des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre auf. Da Drohnen häufig mit Kameras und anderen Sensoren ausgestattet sind, ist der Umgang mit sensiblen Daten besonders wichtig.
Umgang mit sensiblen Daten und Bildmaterial
- Datensparsamkeit: Erfassen Sie nur die Daten, die für den Zweck des Drohnenflugs unbedingt erforderlich sind.
- Datenverschlüsselung: Stellen Sie sicher, dass alle aufgezeichneten Daten verschlüsselt gespeichert werden, um unbefugten Zugriff zu verhindern.
- Datenlöschung: Definieren Sie klare Richtlinien für die Aufbewahrung und Löschung der aufgezeichneten Daten. Nicht mehr benötigte Daten sollten zeitnah gelöscht werden.
Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Rechtsgrundlage: Prüfen Sie, ob es eine Rechtsgrundlage für die Datenerhebung gibt (z.B. Einwilligung, berechtigtes Interesse).
- Informationspflicht: Informieren Sie alle betroffenen Personen über den Einsatz der Drohne und den Zweck der Datenverarbeitung. Dies kann durch deutlich sichtbare Hinweise auf dem Betriebsgelände erfolgen.
- Rechte der Betroffenen: Stellen Sie sicher, dass die Betroffenen ihre Rechte nach der DSGVO wahrnehmen können, z. B. auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung der Daten.
Informieren Sie Mitarbeiter und Dritte
- Transparenz: Kommunizieren Sie offen mit Ihren Mitarbeitern über den geplanten Drohneneinsatz und den damit verbundenen Zweck.
- Schulungen: Bieten Sie Schulungen an, um Ihre Mitarbeitenden für den sicheren und datenschutzkonformen Umgang mit Drohnendaten zu sensibilisieren.
- Vertraulichkeit: Verpflichten Sie alle Beteiligten zur Vertraulichkeit und zum sorgsamen Umgang mit den erhobenen Daten.
Die Einhaltung von Datenschutzrichtlinien ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein Zeichen von Professionalität und Verantwortungsbewusstsein. Durch die Berücksichtigung von Datenschutz und Privatsphäre schützen Sie nicht nur die Rechte Ihrer Mitarbeiter und Dritter, sondern stärken auch das Vertrauen in Ihr Unternehmen und den Einsatz von Drohnentechnologie.
Praxisbeispiele
Sind Sie an Beispielen aus der Praxis interessiert? Gerne können Sie kostenlos den Download der folgenden Erfolgsgeschichten anfordern und erfahren, wie Drohnen für unterschiedliche Zwecke in Unternehmen und auf Unternehmensgelände eingesetzt werden.
- Success Story Hotel Indigo Vienne – Naschmarkt: Marketingaufnahmen mit Drohne
- Success Story Hinterholzer GmbH – Inspektion einer firmeneigenen PV-Anlage mit Drohne
Zusammenfassung
Die Vorteile von Drohnenflügen über das eigene Firmengelände sind vielfältig und reichen von Inspektionen über Marketingfotos bis hin zu Vermessungen und 3D-Modellen. Die Technologie bietet Effizienz- und Kostenvorteile sowie neue Perspektiven.
Vor dem Einsatz sind jedoch rechtliche Aspekte zu beachten. Drohnen dürfen ohne Genehmigung fliegen, wenn sie weniger als 25 Kilogramm wiegen, nicht höher als 120 Meter fliegen und immer in Sichtweite bleiben. Flüge über Menschenansammlungen oder mit gefährlichen Gütern sind verboten. Andere Flüge sind genehmigungspflichtig.
Drohnenpiloten müssen mindestens 16 Jahre alt sein, eventuell einen Drohnenführerschein haben und versichert sein.
Wichtig ist auch der Datenschutz. Unternehmen sollten nur notwendige Daten erfassen, diese verschlüsseln und klare Richtlinien zur Datenlöschung einhalten. Betroffene Personen müssen informiert und ihre Rechte gemäß DSGVO gewahrt werden.
Durch die Einhaltung dieser Anforderungen können Unternehmen Drohnen sicher und rechtskonform einsetzen, was Professionalität und Vertrauen stärkt.