Allgemeine Geschäftsbedi
ngungen
(AGB + AVV)

skyzr GmbH

Phorusgasse 8/2/2

1040 Wien

FN 548231 y

office@skyzr.com

Stand: 14.02.2022

1. Geltung und Vertragsabschluss

Diese AGB behandeln die Verträge der skyzr GmbH (nachfolgend „skyzr“ oder „uns“) als Betreiber der Plattform (nachfolgend „Plattform“) mit Drohnenoperatoren (nachfolgend „Drohnenoperatoren“), die Kurse über die Plattform an ihre Kunden (nachfolgend „Kunden“) anbieten möchten. Die Nutzung der Plattform für Drohnenoperatoren erfolgt ausschließlich auf Basis dieser AGB. Sonstige entgegenstehende Bedingungen (zB AGB) Dritter (zB des Drohnenoperators) kommen nur im Fall einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung zur Anwendung. Dies gilt auch für den Fall, dass der Drohnenoperator dem Vertragsabschluss ihre eigenen AGB zu Grunde legt, selbst wenn skyzr diesen bei Kenntnis nicht widerspricht.

Festgehalten wird, dass der Drohnenoperator Unternehmer iSd § 1 UGB ist, und kein Gründungsgeschäft iSd § 1 Abs 3 KSchG vorliegt.

Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Bei laufender Geschäftsverbindung sind diese AGB auch dann Vertragsinhalt, wenn sie nicht ausdrücklich erwähnt werden.

Mündliche Vereinbarungen, Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, dies gilt auch für das Abgehen von der Schriftform.

Änderungen dieser AGB werden den Drohnenoperatoren bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn diesen nicht binnen 14 Tagen widersprechen (auf die Bedeutung des Schweigens wird in der Verständigung explizit hingewiesen).

Die Abtretung einzelner Rechte und Pflichten aus diesen AGB und dem Vertrag durch den Drohnenoperator sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von skyzr gestattet.

Die angeschlossene Auftragsverarbeitervereinbarung (Beilage 1; siehe auch Punkt 11 Datenschutz) ist ein integraler Bestandteil dieser AGB.

2. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

Gegenstand des Vertrags ist der Zugang zur Plattform durch skyzr und die Möglichkeit zur Legung von Angeboten, Vertragsabschluss und -erfüllung sowie Kommunikation mit Kunden. Skyzr kann auch die Zahlungsabwicklung für den Drohnenoperatoren durchführen, der Vertrag wird jedoch von den Drohnenoperatoren direkt mit den Kunden abgeschlossen.

Die detaillierte Leistungsbeschreibung findet sich unter: Werden Sie Drohnenpilot.

Skyzr behält sich vor, nach eigenem Ermessen Updates an der Webseite/Plattform durchzuführen, um eine adäquate IT-Sicherheit und Funktionalität zu gewährleisten. Skyzr informiert den Drohnenoperator rechtzeitig über geplante Update‐Arbeiten. Ist die Nutzung von Drittanbieter-Plattformen, wie zB Videoplattformen oder Social Media, Teil des Leistungsumfangs, bestimmt sich dieser auch durch den Leistungsumfang der Dritten, der sich jederzeit ändern kann.

3. Pflichten der Drohnenoperatoren

Der Drohnenoperator hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihnen zur Verfügung gestellten Inhalte (zB Fotos oder Texte) allen geltenden rechtlichen Bestimmungen entsprechen und keine Rechte Dritter verletzten. Der Drohnenoperator hält skyzr diesbezüglich vollumfänglich schad- und klaglos.

Es können sich auf der Plattform nur Drohnenoperatoren registrieren, die einen gültigen Drohnenführerschein und eine aufrechte Versicherung für die Drohne haben. Diese Dokumente müssen bei Registrierung hochgeladen werden. Sind die Informationen veraltet oder nicht korrekt, haftet der Drohnenoperator gegenüber skyzr und dem Kunden vollumfänglich und hält diese schad- und klaglos.

Wird dem Drohnenoperator Risiken für gewisse Gebiete angezeigt, sind das nur allgemeine Indikationen und unverbindliche Informationen, für deren Richtigkeit keine Gewähr von skyzr geleistet wird. Es ist Pflicht und Verantwortung des Drohnenoperatoren, für eine rechtmäßige Durchführung von Aufträgen zu sorgen.

Der Drohnenoperator ist gegenüber den Kunden im Rahmen deren Vertragsverhältnisse verantwortlich. Die für das entsprechende Vertragsverhältnis erforderlichen Texte (zB AGB, Rücktritts- oder Datenschutzinformationen) werden vom Drohnenoperator an den Kunden übermittelt bzw direkt in der Plattform eingefügt. Wendet sich ein Kunde mit Ansprüchen an skyzr, werden diese an den Drohnenoperator weiterverwiesen. In jedem Fall hält der Drohnenoperator skyzr von allen Ansprüchen der Kunden vollumfänglich schad- und klaglos.

Der Drohnenoperator hat die Zugangsdaten (Passwort, Benutzername) streng vertraulich zu behandeln und vor unberechtigtem Zugriff Dritter zu schützen. Gibt der Drohnenoperator die Zugangsdaten an Dritte weiter, so haftet sie skyzr und dem Kunden für sämtliche aufgrund dessen verursachte Schäden.

Der Drohnenoperator wird skyzr unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Sie wird skyzr von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden.

Der Drohnenoperator trägt Aufwände, die infolge ihrer unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Informationen verursacht wurden.

Der Drohnenoperator ist verpflichtet Kundenreferenzen (zB Fotos, Videos, Testimonials, Kundennamen und Logos) auch auf der skyzr-Plattform zu veröffentlichen und die erforderlichen Rechte hierfür einzuholen.

4. Dauer und Kündigung

Der Vertrag über die Nutzung der Plattform wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Skyzr hat das Recht, diesen unter Einhaltung einer 1-monatigen Kündigungsfrist zum Monatsende zu Kündigen. Drohnenoperatoren können diesen Vertrag auch durch Löschung Ihres Profils kündigen. Allfällige Verträge zwischen Drohnenoperatoren und Kunden sind davon nicht berührt; es liegt daher in der Verantwortung des Drohnenoperators, seine Kundenverträge entsprechend abzuschließen.

Skyzr ist überdies berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Als wichtige Gründe gelten insbesondere:

• Ein Verstoß des Drohnenoperators gegen diese AGB;

• Die Angabe falscher Daten durch den Drohnenoperator;

• Verletzung des Drohnenoperators von Rechten Dritter oder skyzr (insbesondere Datenschutz, Urheberrecht oder Persönlichkeitsrechte);

• Beschwerden von Kundinnen über den Drohnenoperator;

• Verletzung von Pflichten gegenüber einer Kundin durch den Drohnenoperator;

• Verstoß gegen sonstige rechtliche Bestimmungen durch den Drohnenoperator.

Skyzr ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag (außerordentliche Kündigung) berechtigt, wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, die den Drohnenoperator zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird; berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Drohnenoperators bestehen und diese auf Begehren von skyzr weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von skyzr eine taugliche Sicherheit leistet. Gleiches gilt, wenn den Drohnenoperator ihre Pflichten gegenüber den Kundinnen verletzt.

Höhere Gewalt, Streiks, Naturkatastrophen, Transportsperren und Ähnliches entbinden uns von der vereinbarten Lieferfrist bzw. Lieferverpflichtung. Dies gilt auch für den Fall, dass skyzr nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, unter welchen die skyzr der Haupt- und Nebenleistungen des Drohnenoperators als nicht mehr gesichert gelten. Davon unabhängig steht skyzr in diesem Fall ein unbedingtes und sofortiges Rücktrittsrecht zu.

Im Falle der Nichteinhaltung wesentlicher vertraglicher Pflichten des Drohnenoperators (etwa Zahlungsverzug) ist skyzr berechtigt, Lieferungen zurückzubehalten oder den Zugang zur Plattform zu suspendieren. Etwaige Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

Skyzr kann ein Dauerschuldverhältnis mit sofortiger Wirkung kündigen und den Zugang entziehen, wenn den Drohnenoperatoren mindestens 2 Monate mit der Zahlung des entsprechenden Entgelts in Verzug ist.

5. Preise

Für die Bereitstellung der Plattform verrechnet skyzr dem Drohnenoperator eine Provision iHv 20% des vom Drohnenoperator in Rechnung gestellten Entgelts, wenn nicht im Einzelnen abweichendes vereinbart wurde. Dieser Betrag wird von skyzr bei Zahlungsabwicklung beim Kunden in Abzug gebracht oder, wenn der Drohnenoperator direkt verrechnet, dem Drohnenoperator in Rechnung gestellt. Wickelt skyzr die Zahlung des Kunden ab, und kann das Entgelt beim Kunden nicht eingehoben werden, oder wird (aus welchem Rechtsgrund auch immer)  zurückgebucht, kann skyzr den entsprechenden Anteil dem Drohnenoperator direkt in Rechnung stellen.

Allfällige Lieferkosten (zB für Upload oder Datenvolumen) zur Plattform trägt der Drohnenoperator. Alle Leistungen von skyzr, die nicht ausdrücklich durch die vereinbarten Kosten abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle skyzr erwachsenden Barauslagen und Gebühren sind von dem Drohnenoperator zu ersetzen.

Die oben genannte Provision ist für alle Geschäfte zwischen Drohnenoperator und Kunden fällig, die über die Plattform abgewickelt werden, sowie für 2 Jahre darüber hinaus (zB nach Vertragskündigung), unabhängig davon, ob die Verträge in diesem Zeitraum über die Plattform abgewickelt werden oder nicht. Dies gilt nur für Kunden, bei denen der erste Vertragsabschluss mit dem Drohnenoperator auf der Plattform stattgefunden hat. Die hierfür anwendbaren Bestimmungen dieser AGB bleiben für die Dauer der Provisionsverpflichtung zu diesem Zweck bestehen.

6. Zahlung

Die Rechnungen von skyzr sind ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde bzw sofern sich nichts anderes aus der Rechnung ergibt, binnen 14 Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen.

Überweisungen gelten erst mit Eingang des Betrages auf das von skyzr ausgewiesene Konto als Zahlung. Alle Bankspesen gehen ausschließlich zu Lasten des Drohnenoperatoren.

Bei Zahlungsverzug des Drohnenoperators ist skyzr berechtigt, nach eigener Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Dies sind bei Unternehmern 9,2 % p.a. über dem Basiszinssatz. Dieser Anspruch umfasst auch Zinseszinsen. Zudem verpflichtet sich der Drohnenoperator im Falle des Zahlungsverzuges die gerichtlichen sowie außergerichtlichen Kosten sowie die, zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls einen Pauschalbetrag von EUR 40,- als Entschädigung für Betreibungskosten gemäß § 458 UGB. Die Geltendmachung weiterer Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt. Skyzr ist im Falle des Zahlungsverzuges des Drohnenoperatoren nicht verpflichtet die eigene Leistung zu erbringen, solange dieser Verzug andauert. Des Weiteren ist skyzr im Falle des Verzuges berechtigt sämtliche offenen Forderungen sofort fällig zu stellen und/oder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

Dem Drohnenoperator ist es nicht gestattet mit allfälligen bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ohne die ausdrückliche Zustimmung von skyzr aufzurechnen. Ebenso ist dem Drohnenoperator die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ohne rechtskräftigen Titel oder aufgrund von Ansprüchen aus anderen Rechtsgeschäften nicht gestattet.

7. Verfügbarkeit / Stilllegung des Service

Skyzr leistet keine Gewähr für eine ständige Verfügbarkeit ihrer Leistungen (der Plattform und sonstiger vertragsgegenständlicher Services). Ausfallszeiten durch Wartungen, Software-Updates und aufgrund von Umständen (wie etwa technische Probleme Dritter, höhere Gewalt), die nicht im Einflussbereich von skyzr liegen und daher von ihr auch nicht zu vertreten sind, wodurch die von skyzr angebotenen Leistungen nicht erreichbar sind, können nicht ausgeschlossen werden.

Skyzr ist berechtigt, das Service, welches Gegenstand dieses Vertrages ist, zur Gänze oder teilweise stillzulegen, falls deren Sicherheit oder die Sicherheit von Drohnenoperatoren oder Kunden gefährdet ist; skyzr wird die Drohnenoperatoren von solchen Maßnahmen unverzüglich verständigen. Dieses Recht von skyzr besteht auch, falls der Weiterbetrieb des Service oder Teile des Services skyzr wirtschaftlich nicht zumutbar ist.

8. Gewährleistung

Bei Vorliegen einer gesetzlichen Gewährleistung, hat der Drohnenoperator Lieferungen und Leistungen sofort auf etwaige offenkundige Mängel zu überprüfen. Wenn der Drohnenoperator auf die Prüfung ausdrücklich oder stillschweigend verzichtet, ist grundsätzlich von einer ordnungsgemäß gelieferten Ware oder digitaler Inhalte durch skyzr auszugehen. Bemängelungen wegen Beschaffenheit unserer Lieferungen werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach Einlangen der Ware am Empfangsort schriftlich bei skyzr erhoben worden sind. Die Mängelrüge ist ausreichend zu begründen und mit entsprechendem Beweismaterial zu belegen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Feststellung auf oben angeführte Weise zu rügen.

Geringfügige technische Änderungen sowie Abweichungen von Zeichnungen und Katalogen gelten vorweg als genehmigt.

Eine allfällige Gewährleistungsfrist beträgt maximal 12 Monate ab Abnahme. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Drohnenoperator nachzuweisen. § 924 ABGB und § 933b ABGB finden keine Anwendung.

Bei begründeten Mängeln ist die Gewährleistung auf Verbesserung, Neulieferung oder Nachtrag des Fehlenden beschränkt. Mehrere Nachbesserungen und Ersatzlieferungen sind zulässig. Wandlungs- und Preisminderungsansprüche sind ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Drohnenoperator oder ein von skyzr nicht ermächtigter Dritter Änderungen oder Instandsetzungen am Produkt vorgenommen hat. Im Falle der Verbesserung, der Neulieferung oder des Nachtrags des Fehlenden beginnt die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen nicht erneut zu laufen.

Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Drohnenoperator skyzr alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Skyzr ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für skyzr mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.

9. Haftung und Schadenersatz

Soweit im an anderer Stelle in diesen AGB nichts Abweichendes vereinbart wurde, haften die Parteien für den Ersatz von Schäden, die schuldhaft verursacht wurden. Die Parteien haften nicht für leichte Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach mit dem Wert der betroffenen Lieferung/Leistung (exkl Steuern und Gebühren) beschränkt, bei wiederkehrenden Leistungen mit dem Entgelt des vorangegangenen Jahres. Haftungsbeschränkungen gelten nicht für den Ersatz von Personenschäden. Schadenersatzansprüche umfassen in jedem Fall nur die reine Schadensbehebung, nicht aber Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter.

Schadenersatzansprüche müssen bei sonstigem Verfall spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend gemacht werden.

Der Geschädigte hat den Beweis dafür zu erbringen, dass ein ihm entstandener Schaden auf das Verschulden von skyzr zurückzuführen ist. Der Geschädigte hat außerdem den Beweis dafür zu erbringen, dass ihn an einem entstandenen Schaden kein Verschulden trifft. Dies gilt für sämtliche Formen des Verschuldens (leichte/grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz).

Bei Werklieferungsverträgen haftet skyzr nicht, wenn trotz Erfüllung der Warnpflichten, der Drohnenoperator auf eine gewisse Umsetzung besteht.

Der Drohnenoperator ist verpflichtet, für eine angemessene Sicherung (Backup) der Daten zu sorgen. Für Datenverlust oder Schäden an Geräten, Hard- oder Software, die die Empfänger von Leistungen der skyzr nutzen, wird jedenfalls nur dann gehaftet, wenn ein solcher Schaden oder Verlust auch durch zumutbare und angemessene Datensicherungsmaßnahmen und Einsatz von Sicherungs- und Abwehrsoftware nicht vermeidbar gewesen wäre.

Soweit Online-Dienste der skyzr die Möglichkeit bieten, auf Web-Sites, Datenbankdienste u.ä. Dritter, beispielsweise durch Links, zu gelangen, haftet skyzr in keiner Weise für Erreichbarkeit, Bestand oder Sicherheit dieser Datenbanken oder -dienste und auch nicht für deren Inhalt. Eine Haftung kommt, wenn anwendbar, nur im Rahmen des ECG unter den hier vereinbarten Beschränkungen in Betracht.

10. Höhere Gewalt

Im Falle höherer Gewalt oder einer unverschuldeten Betriebsstörung (auch bei unseren Geschäftspartnern), welche skyzr vorübergehend daran hindern, die vereinbarten Termine und Fristen einzuhalten, verlängern sich diese Liefertermine und -fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.

11. Datenschutz

Skyzr befolgt die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des Datenschutzgesetzes (DSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Als Drohnenoperator der Plattform ist skyzr datenschutzrechtlich Auftragsverarbeiter, und der Drohnenoperator Verantwortlicher. Die beigefügte Auftragsverarbeitervereinbarung (Beilage 1) ist daher integraler Bestandteil dieser AGB.

Konkrete Informationen, wie die Daten der Drohnenoperatoren verarbeitet werden, finden sich bei der Registrierung und in der Datenschutzerklärung.

12. Urheberrecht

Die Inhalte der Plattform sind urheberrechtlich geschützt. Rechteinhaber ist skyzr bzw der Kunde, falls nicht im Einzelnen anders angegeben.

Der Drohnenoperator gewährt skyzr das nicht ausschließliche Recht, von ihr an skyzr übermittelte Inhalte für kommerzielle Zwecke zur Erfüllung dieses Vertrags zu Nutzen und stellt sicher, die erforderlichen Rechte und Einwilligungen dafür zu haben. Der Drohnenoperator hält skyzr bei allfälligen Ansprüchen Dritter vollumfänglich schad- und klaglos.

13. Geschäftsgeheimnisse, Geheimhaltung

Der Drohnenoperator und skyzr sind einander zur vertraulichen Behandlung sämtlicher Unterlagen und Informationen verpflichtet, die ausdrücklich als vertraulich bezeichnet oder offensichtlich erkennbar nicht für Dritte bestimmt sind oder Geschäfts- bzw Betriebsgeheimnisse (inkl Preise und Leistungsbeschreibungen) enthalten. Der Drohnenoperator und skyzr werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeiterinnen und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.

Vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Drohnenoperators, steht es skyzr frei, Veröffentlichungen über die Leistungen, sofern lediglich der Name des Drohnenoperator und Inhalt der erbrachten Leistungen (ausgenommen wirtschaftlicher oder kommerzieller Daten) genannt werden, vorzunehmen. Skyzr ist dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet‐Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Drohnenoperator bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.

14. Anwendbares Recht & Zuständigkeit

Als Gerichtsstand aller aus dem Kooperationsvertrag selbst oder aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar entstehenden Streitigkeiten zwischen skyzr und des Drohnenoperators, wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz von skyzr vereinbart.

Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (zB IPRG, ROM I-VO) und des UN-Kaufrechtes anwendbar.

15. Schlussbestimmungen

Sollten Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Diese Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Willen der Parteien am nächsten kommt.

Erfüllungsort für die Lieferung/Leistung und Zahlung ist der Sitz von skyzr.

Die Vertragssprache ist Deutsch.

Beilage 1: Vertrag über eine Auftragsverarbeitung

gem Art 28 DSGVO

zwischen

skyzr GmbH, Phorusgasse 8/2/2, 1040 Wien, FN 548231y

(im Folgenden: Auftragsverarbeiter)

und

Drohnenoperatoren, die Leistungen des Auftragsverarbeiters in Zusammenhang mit der Nutzung von skyzr.com beziehen.

(im Folgenden: Verantwortlicher)

PRÄAMBEL

Dieser Vertrag ist ein integraler Bestandteil zwischen Auftragsverarbeiter und Verantwortlichen abgeschlossenen AGB (Hauptvertrag), wird mit Abschluss des Hauptvertrags wirksam und ersetzt sämtliche bestehende Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung zwischen den Parteien.

1. GELTUNGSBEREICH, DEFINITIONEN 

1.1. Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten von Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter (im Folgenden „Parteien“ genannt) im Rahmen einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten.

1.2. Dieser Vertrag findet auf alle Tätigkeiten Anwendung, bei denen Mitarbeiter des Auftragsverarbeiters oder durch ihn beauftragte Unter-Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten des Verantwortlichen verarbeiten.

1.3. In diesem Vertrag verwendete Begriffe sind entsprechend ihrer Definition in der EU Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung [EU] 2016/679 – DSGVO) zu verstehen. 

2. GEGENSTAND UND DAUER DER VERARBEITUNG 

2.1. Aufgaben

Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Durchführung der folgenden Aufgaben durch den Auftragsverarbeiter:

  • Bereitstellung der Plattform, in der Verantwortlicher an (End-)Kunden Angebote legen kann, mit diesen kommunizieren und die vertraglichen Leistungen erbringen

  • Ggf Zahlungsabwicklung zwischen Verantwortlichen und Kunden

Die Verarbeitung beruht auf dem zwischen den Parteien bestehenden Vertrag über den Betrieb der Software (im Folgenden „Hauptvertrag“). 

2.2. Verarbeitungsgegenstand

Die Vereinbarung betrifft die Verarbeitung der folgenden Kategorien personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter:

  • Name, ggf Firma, Adresse, Kontaktdaten (E-Mail, Tel, ggf Firmenbuchnummer)

  • Inhalt des veröffentlichten Auftrags des Kunden (Datum, Location, Rahmenbedingungen)

  • Zahlungsbedingungen, Zahlungsinformationen (Preis, Informationen über Zahlungsmittel)

  • Korrespondenz über die Plattform

Die folgenden Kategorien von Personen sind von der Datenverarbeitung betroffen:

  • Kunden des Verantwortlichen

2.3. Verarbeitungszweck

Personenbezogene Daten werden für folgende Zwecke durch den Auftragsverarbeiter verarbeitet:

  • (Vor-)Vertragliche Kommunikation zwischen Verantwortlichen und Kunden

  • Angebotsabwicklung und Vertragsabschluss

  • Ggf Zahlungsabwicklung

  • Lieferung der vertragsgegenständlichen Leistung über die Plattform

2.4. Ort der Verarbeitung

Der Auftragsverarbeiter führt die Verarbeitung personenbezogener Daten grundsätzlich innerhalb der EU/des EWR durch. Bei Übermittlung in Drittstaaten werden diese nur auf Basis der Art 44 ff DSGVO verarbeitet.

2.5. Dauer

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, richtet sich die Laufzeit dieses Vertrages nach der Laufzeit des Hauptvertrages.

3. PFLICHTEN DES AUFTRAGSVERARBEITERS

3.1. Der Auftragsverarbeiter bestätigt, dass ihm die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften bekannt sind. Er beachtet die Grundsätze ordnungsgemäßer Datenverarbeitung.

3.2. Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, personenbezogene Daten ausschließlich aufgrund von Weisungen des Verantwortlichen und des gegenständlichen Vertrages zu verarbeiten und dabei sämtliche Datenschutzvorschriften einzuhalten.

3.3. Sofern der Auftragsverarbeiter eine Weisung des Verantwortlichen als rechtswidrig erachtet, hat er den Verantwortlichen hierüber umgehend schriftlich zu informieren.

3.4. Der Auftragsverarbeiter setzt alle gem Art 32 DSGVO vorgesehenen geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen im Sinne der Sicherheit der Datenverarbeitung.

3.5. Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Beantwortung von Anträgen betroffener Personen hinsichtlich der Wahrung ihrer Rechte. Sofern ein solcher Antrag an den Auftragsverarbeiter gerichtet wird, leitet dieser ihn umgehend an den Verantwortlichen weiter.

3.6. Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Wahrnehmung der ihn gem Art 32 bis 36 DSGVO treffenden Pflichten, wovon insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, die Setzung von Sicherheitsmaßnahmen, die Meldung von Datenschutzverletzungen sowie die Erstellung einer Datenschutz-Folgenabschätzung umfasst ist.

3.7. Nach Beendigung der Verarbeitung sowie auf Verlangen des Verantwortlichen hat der Auftragsverarbeiter die ihm vorliegenden personenbezogenen Daten zu löschen. Wenn der Verantwortliche dies verlangt, sind die personenbezogenen Daten an ihn zurückzugeben.

3.8. Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich dazu, den Verantwortlichen über sämtliche Details zu informieren, welche benötigt werden, um die Einhaltung der gem Art 28 DSGVO bestehenden Pflichten nachzuweisen. Zudem verpflichtet sich der Auftragsverarbeiter dazu, den Verantwortlichen bei den von ihm vorzunehmenden Prüfungen zu unterstützen und ihm jederzeitige Einsichtnahme zu gewähren.

3.9. Der Auftragsverarbeiter hat ein schriftliches bzw elektronisches Verzeichnis über alle Kategorien von im Auftrag des Verantwortlichen durchgeführten Verarbeitungstätigkeiten gem Art 30 Abs 2 DSGVO zu führen.

3.10. Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, bei Vorliegen der Bedingungen gem Art 37 DSGVO eine fachkundige und zuverlässige Person als Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

3.11. Der Auftragsverarbeiter ist zur vertraulichen Behandlung der ihm gegenüber offengelegten bzw ihm übermittelten oder sonst zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten und Informationen verpflichtet. Ebenso sind die erlangten Kenntnisse der Verarbeitungsergebnisse von dieser Pflicht zur Vertraulichkeit umfasst.

3.12. Der Auftragsverarbeiter hat sämtliche ihm zurechenbare Personen, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten befasst sind, zur Vertraulichkeit zu verpflichten, sofern diese nicht bereits einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Die Vertraulichkeits- bzw Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit für den Auftragsverarbeiter fort.

3.13. Der Auftragsverarbeiter hat alle mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragten Personen zu verpflichten, diese Daten nur aufgrund von Anordnungen zu übermitteln, sofern eine derartige Verpflichtung nicht schon kraft Gesetzes besteht. Zudem hat der Auftragsverarbeiter seine Mitarbeiter über die für sie geltenden Übermittlungsanordnungen und über die Folgen einer Verletzung des Datengeheimnisses zu belehren.

3.14. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich wie vertraglich vereinbart oder wie vom Verantwortlichen angewiesen, es sei denn, der Auftragsverarbeiter ist gesetzlich zu einer bestimmten Verarbeitung verpflichtet. Der Auftragsverarbeiter verwendet darüber hinaus die zur Verarbeitung überlassenen personenbezogenen Daten für keine anderen, insbesondere nicht für eigene Zwecke.

3.15. Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen bei Bedarf alle erforderlichen Informationen, insbesondere erstellte Protokolle, zum Nachweis der Einhaltung seiner Pflichten zur Verfügung.

3.16. Wird der Verantwortliche durch Aufsichtsbehörden oder andere Stellen einer Kontrolle unterzogen oder machen betroffene Personen ihm gegenüber Rechte geltend, verpflichtet sich der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen im erforderlichen Umfang zu unterstützen, soweit die Verarbeitung im Auftrag betroffen ist.

3.17. Auskünfte an Dritte oder den Betroffenen wird der Auftragsverarbeiter nur nach vorheriger Zustimmung durch den Verantwortlichen erteilen, außer ihn trifft eine gesetzliche oder rechtliche Verpflichtung. Direkt an ihn gerichtete Anfragen leitet er unverzüglich an den Verantwortlichen weiter.

3.18. Der Verantwortliche ist berechtigt, nach mindestens 7-tägiger Vorankündigung und in Bezug auf die Verarbeitungstätigkeiten die dieser Vereinbarung zugrundeliegen, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der vertraglichen Vereinbarungen beim Auftragsverarbeiter in angemessenem Umfang selbst oder durch Dritte, insbesondere durch die Einholung von Auskünften und die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und die Datenverarbeitungsprogramme sowie sonstige Kontrollen vor Ort, zu den Geschäftszeiten des Auftragsverarbeiters, zu kontrollieren. Den mit der Kontrolle betrauten Personen ist vom Auftragsverarbeiter soweit erforderlich Zutritt und Einblick zu ermöglichen. Der Auftragsverarbeiter ist verpflichtet, erforderliche Auskünfte zu erteilen, Abläufe zu demonstrieren und Nachweise zu führen, die zur Durchführung einer Kontrolle erforderlich sind

4. PFLICHTEN DES VERANTWORTLICHEN

4.1. Der Verantwortliche ist für die rechtmäßige Erhebung und Verarbeitung der Betroffenendaten verantwortlich sowie der rechtmäßigen Übermittlung an den Auftragsverarbeiter und hält den Auftragsverarbeiter diesbezüglich vollumfänglich schad- und klaglos. 

5. TECHNISCHE UND ORGANISATORISCHE MASSNAHMEN 

5.1. Die in der Anlage 1 beschriebenen Datensicherheitsmaßnahmen werden als verbindlich festgelegt. Sie definieren das vom Auftragsverarbeiter geschuldete Minimum.

5.2. Der Auftragsverarbeiter muss geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung eines angemessenen Datenschutzniveaus setzen.

5.3. Der Verantwortliche ist über die jeweils gesetzten Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitungstätigkeit des Auftragsverarbeiters zu informieren.

5.4. Den Auftragsverarbeiter trifft die Pflicht, in regelmäßigen Abständen zu prüfen, ob durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen des Auftragsverarbeiters ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist.

5.5. Der Auftragsverarbeiter ist dazu verpflichtet, den Verantwortlichen bei der Errichtung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen zu unterstützen.

5.6. Die Datensicherheitsmaßnahmen können der technischen und organisatorischen Weiterentwicklung entsprechend angepasst werden, solange das hier vereinbarte Niveau nicht unterschritten wird. Zur Aufrechterhaltung der Informationssicherheit erforderliche Änderungen hat der Auftragsverarbeiter unverzüglich umzusetzen. Änderungen sind dem Verantwortlichen unverzüglich mitzuteilen. Wesentliche Änderungen sind zwischen den Parteien zu vereinbaren.

5.7. Soweit die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen den vom Verantwortlichen mitgeteilten Anforderungen nicht oder nicht mehr genügen, benachrichtigt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen unverzüglich.

5.8. Kopien oder Duplikate werden ohne Wissen des Verantwortlichen nicht erstellt. Ausgenommen sind technisch notwendige, temporäre Vervielfältigungen, soweit eine Beeinträchtigung des hier vereinbarten Datenschutzniveaus ausgeschlossen ist.

5.9. Datenträger, die vom Verantwortlichen stammen bzw. für den Verantwortlichen genutzt werden, werden besonders gekennzeichnet und unterliegen der laufenden Verwaltung. Sie sind jederzeit angemessen aufzubewahren und dürfen unbefugten Personen nicht zugänglich sein. Ein- und Ausgänge werden dokumentiert. 

6. REGELUNGEN ZUR BERICHTIGUNG, LÖSCHUNG UND SPERRUNG VON DATEN 

6.1. Im Rahmen des Auftrags verarbeitete Daten wird der Auftragsverarbeiter nur entsprechend der getroffenen Vereinbarung oder nach Weisung des Verantwortlichen berichtigen, löschen oder sperren.

6.2. Den entsprechenden Weisungen des Verantwortlichen wird der Auftragsverarbeiter jederzeit und auch über die Beendigung dieses Vertrages hinaus Folge leisten. 

7. SUB-AUFTRAGSVERARBEITER

7.1. Sofern der Auftragsverarbeiter die Hinzuziehung eines anderen Sub-Auftragsverarbeiters beabsichtigt, hat der den Verantwortlichen schriftlich davon zu verständigen. Die Verständigung hat rechtzeitig vorab zu erfolgen, sodass der Verantwortliche die Möglichkeit eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Änderung wahrnehmen kann.

7.2. Der Sub-Auftragsverarbeiter wird ausschließlich aufgrund des zwischen ihm und dem Auftragsverarbeiter gem Art 28 Abs 4 DSGVO abzuschließenden Vertrages tätig.

7.3. Der Auftragsverarbeiter haftet gegenüber dem Verantwortlichen für den Fall, dass der Sub-Auftragsverarbeiter die ihm obliegenden Datenschutzpflichten nicht wahrnimmt.

7.4. Sub-Auftragsverarbeiter werden vertraglich mindestens Datenschutzpflichten auferlegt, die den in diesem Vertrag vereinbarten gleichwertig sind. Der Verantwortliche erhält auf Verlangen Einsicht in die relevanten Verträge zwischen Auftragsverarbeiter und Sub-Auftragsverarbeiter.

7.5. Die Verantwortlichkeiten des Auftragsverarbeiters und des Sub-Auftragsverarbeiters sind eindeutig voneinander abzugrenzen.

7.6. Der Auftragsverarbeiter wählt den Sub-Auftragsverarbeiter unter besonderer Berücksichtigung der Eignung der vom Sub-Auftragsverarbeiter getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sorgfältig aus.

7.7. Die Weiterleitung von im Auftrag verarbeiteten Daten an den Sub-Auftragsverarbeiter ist erst zulässig, wenn sich der Auftragsverarbeiter in dokumentierter Weise davon überzeugt hat, dass der Sub-Auftragsverarbeiter seine Verpflichtungen vollständig erfüllt hat. Der Auftragsverarbeiter hat dem Verantwortlichen die Dokumentation auf Aufforderung vorzulegen.

7.8. Zurzeit sind die in Anlage 2 mit Namen, Anschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Sub-Auftragsverarbeiter mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in dem dort genannten Umfang betraut und durch den Verantwortlichen genehmigt. Die hier niedergelegten sonstigen Pflichten des Auftragsverarbeiters gegenüber Sub-Auftragsverarbeiter bleiben unberührt.

7.9. Sub-Auftragsverarbeiter-Verhältnisse im Sinne dieses Vertrags sind nur solche Leistungen, die einen direkten Zusammenhang mit der Erbringung der Hauptleistung aufweisen. Nebenleistungen, wie beispielsweise Transport, Wartung und Reinigung sowie die Inanspruchnahme von Telekommunikationsdienstleistungen oder Benutzerservice sind nicht erfasst. Die Pflicht des Auftragsverarbeiters, auch in diesen Fällen die Beachtung von Datenschutz und Datensicherheit sicherzustellen, bleibt unberührt.

8. MITTEILUNGSPFLICHTEN 

8.1. Der Auftragsverarbeiter teilt dem Verantwortlichen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich mit. Auch begründete Verdachtsfälle sind mitzuteilen. Die Mitteilung hat mindestens die Angaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO zu enthalten. 

8.2. Ebenfalls unverzüglich mitzuteilen sind erhebliche Störungen bei der Auftragserledigung sowie Verstöße des Auftragsverarbeiters oder der bei ihm beschäftigten Personen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen oder die in diesem Vertrag getroffenen Festlegungen.

8.3. Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich von Kontrollen oder Maßnahmen von Aufsichtsbehörden oder anderen Dritten, soweit diese Bezüge zur Auftragsverarbeitung aufweisen.

8.4. Der Auftragsverarbeiter sichert zu, den Verantwortlichen bei dessen Pflichten nach Art. 33 und 34 DSGVO im erforderlichen Umfang zu unterstützen.

9. WEISUNGEN 

9.1. Der Verantwortliche hat hinsichtlich der Verarbeitung im Auftrag ein umfassendes Weisungsrecht.

9.2. Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter benennen die zur Erteilung und Annahme von Weisungen ausschließlich befugten Personen.

9.3. Bei einem Wechsel oder einer längerfristigen Verhinderung der benannten Personen sind der anderen Partei Nachfolger bzw. Vertreter unverzüglich mitzuteilen.

9.4. Der Auftragsverarbeiter wird den Verantwortlichen unverzüglich darauf aufmerksam machen, wenn eine vom Verantwortlichen erteilte Weisung seiner Meinung nach gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch den Verantwortlichen bestätigt oder geändert wird.

9.5. Der Auftragsverarbeiter hat ihm erteilte Weisungen und deren Umsetzung zu dokumentieren.

10. BEENDIGUNG DES AUFTRAGS 

10.1. Bei Beendigung des Auftragsverhältnisses oder jederzeit auf Verlangen des Verantwortlichen hat der Auftragsverarbeiter die im Auftrag verarbeiteten Daten nach Wahl des Verantwortlichen entweder zu vernichten oder an den Verantwortlichen zu übergeben und sodann zu vernichten. Ebenfalls zu vernichten sind sämtliche vorhandene Kopien der Daten. Die Vernichtung hat so zu erfolgen, dass eine Wiederherstellung auch von Restinformationen mit vertretbarem Aufwand nicht mehr möglich ist.

10.2. Der Auftragsverarbeiter ist verpflichtet, die unverzügliche Rückgabe bzw. Löschung auch bei Sub-Auftragsverarbeitern herbeizuführen.

10.3. Der Auftragsverarbeiter hat den Nachweis der ordnungsgemäßen Vernichtung zu führen und dem Verantwortlichen auf Verlangen vorzulegen.

10.4. Dokumentationen, die dem Nachweis der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch den Auftragsverarbeiter den jeweiligen Aufbewahrungsfristen entsprechend auch über das Vertragsende hinaus aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung dem Verantwortlichen bei Vertragsende übergeben.

11. VERGÜTUNG 

11.1. Der Auftragsverarbeiter hat das Recht, Leistungen in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung zum geltenden Stundensatz gesondert zu verrechnen.

12. VERTRAULICHKEIT 

12.1. Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen der jeweils anderen Partei auch über die Beendigung des Vertrages vertraulich zu behandeln. Bestehen Zweifel, ob eine Information der Geheimhaltungspflicht unterliegt, ist sie bis zur schriftlichen Freigabe durch die andere Partei als vertraulich zu behandeln. 

13. SONSTIGES 

13.1. Sollte Eigentum des Verantwortlichen beim Auftragsverarbeiter durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, so hat der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen unverzüglich zu verständigen.

13.2. Für Nebenabreden ist die Schriftform erforderlich. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform. 

13.3. Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht.

13.4. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss seiner nicht zwingenden Verweisnormen. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

13.5. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten – einschließlich über sein Bestehen oder Nichtbestehen - das für den Auftragsverarbeiter sachlich zuständige Gericht vereinbart.

ANLAGE 1 – TECHNISCHE UND ORGANISATORISCHE MASSNAHMEN

Der Auftragsverarbeiter hat insbesondere folgende technische und organisatorische Maßnahmen umzusetzen:  

  • Informationen und IT-Systeme sollen so verfügbar sein, dass davon abhängige Prozesse ohne wesentliche Beeinträchtigung betrieben und notfalls kurzfristig wiederaufgenommen werden können;
  • Die Störungsfreiheit von IT-Systemen und die Integrität von Daten sind nach Möglichkeit jederzeit zu gewährleisten;
  • Vertrauliche Informationen müssen stets vor unbefugtem Zugriff geschützt sein;
  • Kontrolle des Zutritts zu Datenverarbeitungsanlagen zB durch geregelte Schlüsselverwaltung, Sicherheitstüren oder Sicherheitspersonal;
  • Kontrolle des Zugangs zu Datenverarbeitungssystemen zB durch Kennwörter, automatische Sperrmechanismen, Zwei-Faktor-Authentifizierung, Verschlüsselung von Datenträgern oder Protokollierung von Benutzeranmeldungen;
  • Kontrolle des Zugriffs auf Daten innerhalb des Systems zB durch Standard-Berechtigungsprofile auf „need to know-Basis“, Teilzugriffsberechtigungen oder Protokollierung von Zugriffen;
  • Schutzvorkehrungen zur Verhinderung der Zerstörung oder des Verlusts von personenbezogenen Daten zB durch Verwahrung in Tresor oder Sicherheitsschräken, Speichernetzwerke, Software- und Hardwareschutz;
  • Schutz vor unbefugtem Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen bei Datenübertragungen zB durch Verschlüsselung, ISDN Wall, Content Filter für ein- und ausgehende Daten oder elektronische Signatur sowie verschließbare Transportbehälter;
  • Überprüfung, ob und durch wen personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssystemen eingegeben, verändert oder gelöscht worden sind zB durch Protokollierung, Verwendung von elektronischen Signaturen, Regelung der Zugriffsberechtigungen;
  • Trennung von Datenverarbeitungen zu unterschiedlichen Zwecken zB durch die Verwendung getrennter Datenbanken, Mandantentrennung, Trennung von Kundenservern;
  • Aktuelle Verarbeitungsübersicht bzw. Verfahrensverzeichnisse sind vorhanden;
  • Soweit gesetzlich gefordert, werden Verfahren vor ihrer Inbetriebnahme auf Basis vordefinierter Risikokriterien und –stufen identifiziert und den Schutzmaßnahmen gegenübergestellt. Die so getroffenen datenschutzrechtlichen Bewertungen fließen in die Umsetzung der Maßnahmen ein und werden dokumentiert;
  • Mitarbeiter werden regelmäßig in Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit geschult und sensibilisiert.

ANLAGE 2 – ZUGELASSENE SUB-AUFTRAGSVERARBEITER 

Name:

Adresse:

Verarbeitungsinhalt:

Verarbeitungsort:

Name: Bubble Group, Inc.

Adresse: 900 Broadway, Suite 504, New York, NY 10003

Verarbeitungsinhalt: Plattform, auf der die Webseite betrieben wird, dort werden u.a. Kundendaten gespeichert.

Verarbeitungsort: USA (Standardvertragsklauseln)

Name: Sendinblue GmbH

Adresse: Köpenicker Straße 126; 10179 Berlin

Verarbeitungsinhalt: CRM und Marketing Tool

Verarbeitungsort: EWR

Name: Amazon Web Services EMEA SARL (AWS)

Adresse: 38 avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg

Verarbeitungsinhalt: Simple Storage Service für Daten des Drohnenauftrags

Verarbeitungsort: EWR