Neue Drohnenregeln: Erleichterter Betrieb in der Landwirtschaft

Dimitri
Von Dimitri - Plattform & Content Manager
2 Min. Lesezeit

Wie das BMDV am 20.03.2024 mitteilte, gelten in Deutschland ab sofort neue Ausnahmeregelungen für den Einsatz von Drohnen in der Landwirtschaft und zum Zwecke des Tierschutzes. Davon profitieren vor allem Bestandsdrohnen im Open A3 Betrieb.

Nachdem zu Jahressbeginn die Ausnahmeregelung für Bestandsdrohnen endete, ist der Einsatz dieser Drohnenkategorie letztendlich auf den Einsatz in der Open A3 Kategorie beschränkt. Dort gilt die Einschränkung: mindestens 150m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten.

Diese Einschränkung bedeutet nicht nur, aber vor allem für die Landwirtschaft und die dort vielfältigen Einsatzszenarien, wie z.B. die Rehkitzrettung, massive Einschränkungen. Dem wird nun in Deutschland mit einer Sonderregelung begegnet.

Deutschland: Angepasste Abstandsregelung in Open A3

Mit einer Allgemeinverfügung vom Luftfahrt Bundesamt (LBA, B5-30103-2024-01) gelten seit dem 20. März 2024 nun folgende Regeln.

  • Reduzierung des Mindestabstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten in Open A3 auf 10m unter Einbehaltung der 1:1 Regel
  • Diese Ausnahme gilt ausschließlich für den Betrieb von Drohnen zu landwirtschaftlichen Zwecken und Tierschutzzwecken.
  • Die Ausnahmeregelung gilt nur in Deutschland
  • Die Gültigkeit der Ausnahmeregelung ist vorerst bis zum 19.11.2024 befristet.

Erleichterter Drohneneinsatz für Rehkitzrettung und Co.

Der Zeitpunkt dieser Ankündigung ist vom BMDV nicht zufällig gewählt. Denn in Kürze beginnt die alljährliche Frühjahrsmahd. In diesem Zusammenhang werden auch wieder zahlreiche Rehkitzrettungen durchgeführt. Mit der neuen Allgemeinverfügung wird hier eine große Hürde für Drohnenpiloten und Landwirte abgebaut und der rechtskonforme Einsatz von Bestandsdrohnen erleichtert.

Wir haben den Bauern versprochen, ihr Leben einfacher zu machen und unnötige Vorgaben auf den Prüfstand zu stellen. Ich halte Wort und habe deswegen praktikablere Regeln für den Einsatz von Drohnen in der Landwirtschaft angewiesen. Künftig können Drohnen auf deutlich mehr Agrarflächen fliegen, um Rehkitze zu schützen. Von der neuen Regel profitieren Bauern und Tiere gleichermaßen. Wir werden weiter alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um Verbesserungen für unsere Landwirte zu erreichen.

Dr. Volker Wissing, Bundesminister

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Mein Name ist Dimitri Wolf, ich arbeite als Plattform- und Content-Manager bei skyzr und beschäftige mich seit 2016 mit Drohnen. Mit meinen Beiträgen möchte ich dir helfen, die teils komplexen Themen rund um Drohnen besser zu verstehen und dein Wissen und Können zu erweitern, damit du es praktisch anwenden kannst.
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