Du arbeitest mit SORA-Anträgen und fragst dich, was die neue Version 2.5 für deine Genehmigungen bedeutet? Mit der ED Decision 2025/018/R hat die EASA am 29. September 2025 die aktualisierte SORA-Methodik offiziell in der EU eingeführt. Die Änderungen betreffen vor allem die Bodenrisikobewertung, die Dokumentationsanforderungen und den gesamten Prozessablauf.
Dieser Ratgeber richtet sich an Drohnenpiloten und Operatoren, die bereits mit der Specific-Kategorie arbeiten oder kurz vor ihrem ersten SORA-Antrag stehen.
Das musst du wissen
- SORA 2.5 ist seit dem 29. September 2025 EU-weit anwendbar und ersetzt schrittweise Version 2.0
- Das Bodenrisiko wird jetzt quantitativ über Bevölkerungsdichte berechnet statt qualitativ über Gebietstypen
- Der 10-Schritte-Prozess wurde neu strukturiert und klarer gegliedert, die OSOs von 24 auf 17 reduziert
- In Deutschland akzeptiert das LBA Erstanträge nach SORA 2.0 noch bis zum 31. Dezember 2025
- Bestehende SORA-2.0-Genehmigungen bleiben bis maximal 31. Dezember 2027 gültig
Was ist SORA 2.5?
SORA 2.5 ist die aktuelle Version der Specific Operations Risk Assessment-Methodik, entwickelt von JARUS (Joint Authorities for Rulemaking on Unmanned Systems) und von der EASA in das europäische Regelwerk integriert. Die rechtliche Grundlage bildet die ED Decision 2025/018/R, die am 29. September 2025 in Kraft getreten ist. Die Methodik dient dazu, das Risiko von Drohneneinsätzen in der Specific-Kategorie systematisch zu bewerten und die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen abzuleiten.
Die Version 2.5 ist keine grundlegende Neuentwicklung, sondern eine Überarbeitung der seit 2019 genutzten SORA 2.0. Der Fokus lag auf der Beseitigung von Interpretationsspielräumen, der Vereinfachung von Prozessen und der Einführung objektiverer Bewertungskriterien.
Die wichtigsten Änderungen von SORA 2.0 zu SORA 2.5
Quantitatives statt qualitatives Bodenrisikomodell
Die größte Neuerung betrifft die Ermittlung der Ground Risk Class (GRC). In SORA 2.0 wurde das Bodenrisiko qualitativ bewertet: Bereits ein einzelnes Wohngebäude im Fluggebiet konnte dazu führen, dass die gesamte Operation als „besiedeltes Gebiet“ eingestuft wurde. Das bedeutete automatisch ein höheres Risiko, selbst wenn tatsächlich kaum Menschen vor Ort waren.
SORA 2.5 arbeitet mit konkreten Bevölkerungsdichtedaten. Die EASA hat in Zusammenarbeit mit dem Joint Research Centre (JRC) und Copernicus offizielle Population Density Maps entwickelt. Diese Karten zeigen die tatsächliche Bevölkerungsdichte pro Quadratkilometer und ermöglichen eine objektive, datenbasierte Risikobewertung.
In der Praxis bedeutet das: Ein Flug über ein Industriegebiet am Wochenende kann nun anders bewertet werden als derselbe Flug an einem Werktag. Die Bevölkerungsdichtekarten berücksichtigen auch zeitliche Schwankungen.
💡Tipp: Die EASA stellt die Population Density Maps über den IAM Hub zur Verfügung. In der Schweiz sind entsprechende Karten bereits unter map.geo.admin.ch abrufbar. Prüfe vor deinem Antrag, welche Datenquellen deine zuständige Behörde akzeptiert.
Neu strukturierter Prozess mit klarer Gliederung
SORA 2.5 behält den bewährten 10-Schritte-Prozess bei, strukturiert ihn jedoch neu und formuliert die einzelnen Schritte klarer. Die Reihenfolge wurde logischer aufgebaut:
| Schritt | SORA 2.5 |
|---|---|
| 1 | ConOps – Dokumentation der geplanten Operation |
| 2 | Initiales Bodenrisiko (iGRC) bestimmen |
| 3 | Finales Bodenrisiko (fGRC) durch Mitigationen |
| 4 | Initiales Luftrisiko (iARC) bestimmen |
| 5 | Strategische Mitigationen für Luftrisiko (fARC) |
| 6 | Tactical Mitigation Performance Requirements (TMPR) |
| 7 | SAIL bestimmen |
| 8 | Operational Safety Objectives (OSOs) ableiten |
| 9 | Adjacent Area und Containment Assessment |
| 10 | Comprehensive Safety Portfolio erstellen |
Eine wichtige Änderung in der Reihenfolge: Das Adjacent Area und Containment Assessment erfolgt nun als Schritt 9, direkt nach der OSO-Ableitung. Die gesamte Dokumentation wird im abschließenden Comprehensive Safety Portfolio zusammengeführt.
Reduzierte und neu strukturierte OSOs
Die Operational Safety Objectives wurden von 24 auf 17 reduziert. Der inhaltliche Umfang ist weitgehend erhalten geblieben, die Struktur wurde jedoch grundlegend überarbeitet:
- Jedes OSO hat jetzt eine eindeutige Spalte „Verantwortliche Partei“, die klar festlegt, ob ein Nachweis vom Betreiber, vom Hersteller oder von einem Dienstleister zu erbringen ist
- Das bisherige „Optional“ wurde durch „Not Required (NR)“ ersetzt, was mehr Rechtssicherheit schafft
- Die Anforderungen für SAIL II VLOS-Operationen wurden vereinfacht, was weniger Dokumentationsaufwand bedeutet
⚠️Fehler vermeiden: Verwechsle nicht „Not Required“ mit „nicht relevant“. NR bedeutet, dass du für dieses spezifische OSO keinen Nachweis erbringen musst. Du solltest dennoch dokumentieren, warum das OSO für deine Operation nicht anwendbar ist.
Geänderte Mitigationen für das Bodenrisiko
SORA 2.5 hat die verfügbaren Maßnahmen zur Reduzierung des Bodenrisikos angepasst:
Neu hinzugekommen:
- Bodenbeobachtung (Ground Observation) als Mitigation
- Shelter Factor (Schutzfaktor durch Gebäude oder Strukturen)
Nicht mehr als eigenständige Mitigation:
- Der Emergency Response Plan (ERP) zählt nicht mehr als risikominimierender Faktor, sondern ist jetzt fester Bestandteil des gesamten Sicherheitskonzepts
Das Safety Portfolio muss außerdem alle externen Mitwirkenden – etwa U-Space- oder Traffic-Service-Provider – mit klaren Servicevereinbarungen (SLA) dokumentieren.
Angepasste Containment-Anforderungen
Die Kriterien für erhöhte Containment-Anforderungen haben sich geändert. In SORA 2.0 war der Hauptfaktor die Art des angrenzenden Luftraums. In SORA 2.5 ist der entscheidende Faktor die Bevölkerungsdichte im angrenzenden Gebiet (Adjacent Area).
Das führt in vielen Fällen zu niedrigeren Containment-Anforderungen, ohne die Flugsicherheit zu beeinträchtigen. Die Berechnung der Adjacent Area erfolgt nun risikoproportional über Bevölkerungsdichte und SAIL-Stufe.
Klarere Dokumentenstruktur
SORA 2.5 trennt erstmals konsequent zwischen:
- Anforderungen (was du erfüllen musst)
- Empfehlungen (was du erfüllen solltest)
- Guidance Material (erläuternde Informationen)
Diese Trennung macht es deutlich einfacher zu verstehen, welche Elemente verbindlich sind und welche lediglich als Orientierung dienen. Die EASA stellt außerdem offizielle Templates für den Antragsprozess bereit.
SORA 2.5 Übergangsfristen in Deutschland und Österreich
Deutschland (LBA)
Das Luftfahrt-Bundesamt hat klare Übergangsfristen festgelegt:
- Bis 31. Dezember 2025: Erstanträge können wahlweise nach SORA 2.0 oder 2.5 eingereicht werden
- Ab 1. Januar 2026: Erstanträge sind ausschließlich nach SORA 2.5 einzureichen
- Bestehende Genehmigungen: SORA-2.0-Genehmigungen werden längstens bis 31. Dezember 2027 verlängert
- Verlängerungen nach 2027: Nur mit Umstellung auf SORA 2.5 möglich
Das LBA hat neue Formulare veröffentlicht:
- Formular 0106 für Neuanträge
- Formular 0107 für Compliance-Nachweise
- Formular 0108 für Änderungsanträge
Die alten Formulare bleiben für SORA-2.0-Anträge bis zum Stichtag nutzbar, sind aber nicht mit SORA 2.5 kompatibel. Alle aktuellen Informationen und Formulare findest du auf der offiziellen LBA-Seite zu Betriebsgenehmigungen.
Österreich (Austro Control)
In Österreich erfolgt die Antragstellung über das Dronespace-Portal. Die Austro Control orientiert sich an den EASA-Vorgaben, detaillierte länderspezifische Übergangsfristen solltest du direkt bei der Behörde erfragen.
Schweiz (BAZL)
Die Schweiz als Nicht-EU-Mitglied, aber EASA-Mitgliedstaat, akzeptiert Anträge nach SORA 2.0 noch bis zum 30. März 2026. Vom BAZL auf Basis von SORA 2.0 ausgestellte Genehmigungen bleiben bis zwei Jahre nach Inkrafttreten der ED Decision 2025/018/R oder bis zu ihrem angegebenen Ablaufdatum gültig.
Was bedeutet SORA 2.5 für bestehende Genehmigungen?
Wenn du bereits eine Betriebsgenehmigung nach SORA 2.0 hast, musst du nicht sofort handeln. Deine Genehmigung bleibt bis zu ihrem regulären Ablaufdatum gültig, längstens jedoch bis 31. Dezember 2027.
Für die Umstellung gibt es zwei Wege:
- Änderungsantrag: Du kannst deine bestehende Genehmigung über einen Änderungsantrag auf SORA 2.5 umstellen
- Neuantrag bei Verlängerung: Spätestens bei der nächsten Verlängerung nach dem 31. Dezember 2027 ist ein vollständiger Antrag nach SORA 2.5 erforderlich
💡Tipp: Plane die Umstellung nicht auf den letzten Drücker. Die Behörden werden gegen Ende der Übergangsfristen mit Anträgen überlastet sein. Eine frühzeitige Umstellung verschafft dir Planungssicherheit.
Praktische Auswirkungen auf deinen SORA-Antrag
Weniger Interpretationsspielraum
Einer der größten Vorteile von SORA 2.5 ist die reduzierte Interpretationsmarge. In SORA 2.0 führten unterschiedliche Auslegungen durch verschiedene Behörden regelmäßig zu Unsicherheit und Nachforderungen.
Die klarere Struktur und die quantitativen Bewertungskriterien sorgen für eine harmonisiertere Genehmigungspraxis in der EU. Das bedeutet für dich: weniger Rückfragen, schnellere Bearbeitung und bessere Planbarkeit.
Vereinfachte SAIL-II-Operationen
Für die meisten VLOS-Operationen mit niedrigem Risiko (SAIL II) hat SORA 2.5 den Dokumentationsaufwand deutlich reduziert. Weniger Nachweise bedeuten weniger Arbeit bei der Antragstellung.
Das ist besonders relevant für:
- Standardisierte Inspektionsflüge
- Vermessungsaufträge in ländlichen Gebieten
- Regelmäßig wiederkehrende Operationen
Mehr Flexibilität bei der Bodenrisikobewertung
Die quantitative Bewertung über Bevölkerungsdichten eröffnet neue Möglichkeiten. Operationen, die unter SORA 2.0 als zu riskant galten, können jetzt unter Umständen mit niedrigerem Risiko eingestuft werden – sofern die tatsächliche Bevölkerungsdichte dies rechtfertigt.
Das ist besonders hilfreich bei:
- Flügen in Randgebieten von Städten
- Operationen in Industrie- oder Gewerbegebieten
- Zeitlich begrenzten Einsätzen (Wochenende, Nachtflüge)
SORA 2.5 und digitale Tools
Die erhöhte Komplexität der quantitativen Risikobewertung macht digitale Unterstützung praktisch unverzichtbar. Die manuelle Ermittlung von Bevölkerungsdichten für jeden Flugabschnitt ist zeitaufwändig und fehleranfällig.
Mit wingman by skyzr steht ein Tool zur Verfügung, das SORA 2.5 vollständig unterstützt. Die Software führt dich Schritt für Schritt durch den gesamten SORA-Prozess und berechnet automatisch:
- Bodenrisiko auf Basis aktueller Bevölkerungsdichtedaten
- Luftrisiko entsprechend der definierten Luftraumklassen
- SAIL-Stufe und abgeleitete Anforderungen
- Containment-Level und Adjacent Area
Am Ende erhältst du einen SORA-Bericht, den du direkt bei der Behörde einreichen kannst.
Zusammenfassung
SORA 2.5 bringt wichtige Verbesserungen für Drohnenoperatoren in der Specific-Kategorie:
- Objektivere Risikobewertung: Quantitative Bodenrisikobewertung über Bevölkerungsdichtedaten statt qualitativer Gebietsklassifizierung
- Klarerer Prozess: Neu strukturierter 10-Schritte-Prozess mit eindeutigen Formulierungen, OSOs von 24 auf 17 reduziert
- Weniger Interpretationsspielraum: Klarere Trennung von Anforderungen, Empfehlungen und Guidance Material
- Vereinfachte SAIL-II-Operationen: Reduzierter Dokumentationsaufwand für VLOS-Operationen mit niedrigem Risiko
- Übergangsfristen beachten: In Deutschland sind Erstanträge nach SORA 2.0 nur noch bis 31. Dezember 2025 möglich
JARUS arbeitet bereits an SORA 3.0, das voraussichtlich Änderungen bei der Luftrisikobewertung (ARC) bringen wird. Die aktuelle Version 2.5 bleibt jedoch auf absehbare Zeit der gültige Standard für Betriebsgenehmigungen in der Specific-Kategorie.
Häufige Fragen und Antworten zu SORA 2.5
Nein. Bestehende Genehmigungen nach SORA 2.0 bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig, längstens bis 31. Dezember 2027. Eine Umstellung ist erst bei der nächsten Verlängerung oder auf Wunsch per Änderungsantrag erforderlich.
Du musst rechtzeitig vor Ablauf einen neuen Antrag nach SORA 2.5 stellen. Verlängerungen nach dem 31. Dezember 2027 sind nur noch mit der aktuellen Methodik möglich.
Die von der EASA in Zusammenarbeit mit JRC und Copernicus entwickelten Karten sind das offizielle Hilfsmittel für die quantitative Bodenrisikobewertung. Die zuständigen nationalen Behörden können jedoch zusätzlich eigene Datenquellen akzeptieren oder vorschreiben.
Für die meisten Operatoren nicht. Die klarere Struktur und die reduzierten Dokumentationsanforderungen bei SAIL II vereinfachen den Prozess in vielen Fällen. Die quantitative Bodenrisikobewertung erfordert allerdings Zugang zu den entsprechenden Datenquellen.
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